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lizenzdoc

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  1. Hi, Lizenzpflicht besteht weiterhin, solange bei der Authentifizierung irgendwie mit dem WIN-SVR und dem dort "Authentifizierung-Ding"(sorry bin kein Technik-Fachmann) interagiert wird. ...Nennt sich in den Produktbestimmungen bei MS "multiplexing" ! (Schalte den WIN-SVR aus, wenn`s dann immer noch funktioniert, keine CAL, ansonsten > WIN-CAL...) VG, Franz
  2. Hi, heikel! Die Authentifizierung alleinig benötigt in der Lizenzierung die WIN-CAL, da ja "Interaktion" mit dem WIN-SVR. Da es die WIN-CAL nicht einzelnd im EA gibt, sondern nur als Bestandteil der CORE-CAL-Suite, darf somit MS die Erhöhung dieser auf 1.800 fordern. Leider hat man das "Vorhaben" wohl nicht am EA-Start gewußt, oder? Wenn doch, hätte ich das anders beraten ... CORE-CAL nicht im EA sondern via MPSA lizenzieren für die, die es benötigen... dann fürs Vorhaben (gewerbliche Mitarbeiter) nur die WIN-CAL via MPSA auf 950 nachkaufen, ev. sogar ohne SA (dann Kauf sogar als ROK-/OEM-CALs!) ... wäre alles möglich gewesen, wenn man das Wissen hat ... Ev. Lösung... Euer Vorhaben auf nach das Ende des EA (3-Jahre-Laufzeit) verschieben, dann aber den EA im CSP neu definieren! Zeiten und der Bedarf ändern sich im Laufe der Zeit eines Vertrages .... Deswegen "begleite" ich meine Kunde über viele Jahre mit meiner Beratung... Normalerweise trifft mein Spruch so gut wie immer zu: "Ich koste nichts, der Kunde zahlt mich immer aus dem Ersparten..." VG, Franz
  3. Hi, eigentlich einfach... der EA ist scheinbar via "850 qualifizierten Desktops" im CPS definiert. Liest sich i.M. auch so, dass da im DT(Desktops) die CORE-CAL-Suite als Device-CAL drin ist... Da ein Handy nicht als DT gezählt wird, muss also auch nicht mehr als 850 DT bemeldet/bezahlt werden... Die WIN-CAL würde ich dann via einem an dem EA gekoppelten MPSA kaufen (Ob SA nötig ist, ist Geschmacksache). Ist die CORE-CAL-Suite im EA aber als USER-CAL selektiert, könnte MS auf die gierige Idee kommen, die USER-CORE-CAL auf die dann relevante MA-Anzahl erhöhen zu wollen ... Etwas schwierig, da ich das CPS nicht betrachten kann. VG + Guten Rutsch, Franz
  4. hi, zu Linzenzo sag ich mal nix.... 2 physische SVR mit je 2 CPUs und jeweils 8 physischen COREs benötigen 2x WS-DC ROK mit jeweils 16 COREs. Und die 50 USER-CALs dürfen auf alle unternehmseigene W-SVR zugreifen. Also soweit alles richtig. VG, Franz
  5. Hi, Eine Volumen-Lizenz Office-Std wird so ca. um die 400 € kosten... Aber ... Diese Lizenz wird auf Device-Basis(MAC-Adr.) lizenziert, nicht nach User! Laut den Regeln darf es lokal installiert werden und aber auch gleichzeitig auf unternehmenseigenen SVRn (TS-Diensten) bereitgestellt und genutzt werden. VG, Franz
  6. Hi all, Der Grundsatz gilt, dem der SVR gehört ist ausschließlich für die Zugriffs-Lizenzierung verantwortlich und muss diese käuflich erwerben. Wichtige Definition laut Produktbestimmungen 12-2019, Glossar, Seite-79: "externe Nutzer sind Nutzer, bei denen es sich nicht um Mitarbeiter, Auftragnehmer vor Ort, oder Vertreter vor Ort des Kunden oder seiner verbunden Unternehmen handelt" D.h. diese "externen müssen wirklich von außerhlb des Unternehmens den Zugriff tätigen, ansonst > zu lizenzieren, wie eigene MA ! mit den CALs ! Exchange-Server: Externe Zugriffe sind beim Exchange-SVR nicht zu lizenzieren Aber ... laut Produktbestimmungen 12-2019, Seite-25/26: "Voraussetzungen für Externen Nutzerzugriff: Lizenziert mit Server (für den Zugriff auf Zusätzliche Funktionalität sind Basis- und Zusätzliche CALs erforderlich)" Also aufpassen, wenn der Exchange irgendwelche Enterprise-Features zur Nutzung bietet und genutzt werden! Jetzt aber noch das Thema...WINDOWS-SVR ! Im Normalfall wird ja so ein Exchange-SVR auf einem WIN-SVR aufgebaut.... also WIN-SVR-CALs !!! d.h. für die "Externen" muss man auch die WIN-SVR-CAL lizenzieren. Weil aber erst bei ca. 70 WIN-CALs der Preis für den WIN-SVR-External-Connector erreicht wird, ist man in den meisten Fällen mit dem Kauf der einfach WIN-SVR-CAL für alle "Externen" besser gestellt ! Man darf ja umgehend die CALs neu-zuweisen, wenn diese nicht mehr in Nutzung sind... Da hier 2 Exchange-SVR genutzt werden, laufen die ja auch auf 2 WIN-SVR, also benötigt man natürlich auch 2 WIN-SVR-External-Connector, da diese pro physischen WIN-SVR lizenziert werden müssen.... Da bin ich ja schon bei 140 WIN-CALs (brak-even-point) ... Ich finde es immer einfacher und berate immer auch so Partner + Endkunden, dass man sich eine genügende Anzahl an "Gäste-CALs" bevorratet. Macht die compliant Lizenzverwaltung auditsicher.... Sorry, wäre ja auch schlimm, wenn´s zu einfach wäre ...smile** VG, Franz
  7. Hi, wenn der Endkunde keinen Volumenvertrag, wie MPSA (ehem.SELECT(+) oder EA hat, oder es mit den 180-Tage-Testversionen realisieren kann ... muss er auch alles kostenpflichtig lizenzieren. 30 Physische Server mit scheinbar durchschnittlich 2x10 physischen COREs ist ne Menge. auf der anderen Seite muss der Kunde auch einsehen, dass er damit ja am Ende Geld verdient und somit wäre das Investment gerecchtfertigt. Legal gibt es keine andere Lösung! VG, Franz
  8. Hi, 300 Entwickler mit VS+MSDN zu lizenzieren ist sicherlich teuer... Wie zahni schon erwähnte ... WIN-SVR-DC lizenzieren für die Testumgebung und man darf unlimited VMs auf diesem Blech betreiben. VG, Franz
  9. Hi, Seit WINSVR 2016 sind ROK-, OEM-, SB-Lizenzen den Volumen-Lizenzen gleich gestellt. in den SoftwareTerms (ehemals EULA) steht zum Downgraderecht : man darf "eine frühere Version" verwenden, und das heißt "irgendeine" ältere Vorgängerversion, z.B. auch noch NT3.51, falls das jemand noch kennt :) das geleich gilt auch für die CALs! Und Vorteil > Man darf innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum der Lizenz die SA-only aus einem Volumenvertrag hinzukaufen, Bis Ende 2019 auch noch für 2016er-Versionen (aber die 90 Tage beachten!) ...laut den aktuellen Produktbestimmungen... VG, Franz
  10. Moin, ich weiss, ich versuche mal heute bei MS an der rechtlich relevanten stelle zu erfragen, mal abwarten wann die antworten. VG, Franz
  11. Hi, wenn ich den Link hier sehe, wäre ja noch alles ok, oder? https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/business/compare-more-office-365-for-business-plans?market=de Und aus "Office Online" wurde ""Office for the web" Hier auch noch ein hilfreicher Link: https://docs.microsoft.com/de-de/office365/servicedescriptions/office-online-service-description/office-online-service-description VG, Franz
  12. Hi, in den Produktbestimmungen 11-2019, Seite-52 steht nur das: 3.3 Zusätzliche Bestimmungen für Windows Server 2019 Essentials 3.3.1 Nutzungsbeschränkungen 1. Der Kunde ist berechtigt, jeweils eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware in jeder Physischen OSE und in einer Virtuellen OSE zu nutzen. 2. Die Serversoftware muss innerhalb einer Domäne ausgeführt werden, in der Active Directory folgendermaßen konfiguriert ist: (i) als Domänencontroller (ein einzelner Server, der alle FSMO-Rollen (Flexible Single Master Operations) enthält, (ii) als Stamm der Domänenstruktur, (iii) nicht als untergeordnete Domäne und (iv) ohne Vertrauensbeziehungen mit anderen Domänen. Wenn die Serversoftware in einer Virtuellen OSE genutzt wird, darf die Instanz in der Physischen OSE nur verwendet werden, um Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen oder Software für die Verwaltung und Wartung der Betriebssystemumgebung auf dem Lizenzierten Server auszuführen. Diese Instanz muss die Anforderungen in (i) bis (iv) oben nicht erfüllen. 3.3.2 Verwendung der Serversoftware Ein Nutzeraccount ist ein eindeutiger Nutzername mit einem zugehörigen Kennwort, das über die Windows Server 2019 Essentials-Konsole erstellt wird. Der Kunde ist berechtigt, bis zu 25 Nutzeraccounts zu verwenden. Jedes Nutzeraccount gestattet es einem benannten Nutzer, auf die Serversoftware auf diesem Server zuzugreifen und sie zu verwenden. Der Kunde ist berechtigt, ein Nutzeraccount von einem Nutzer einem anderen Nutzer neu zuzuweisen, sofern die Neuzuweisung nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung erfolgt. 3.3.3 Windows Server 2019 Essentials Connector Der Kunde ist berechtigt, die Software Windows Server 2019 Essentials Connector auf maximal 50 Geräten gleichzeitig zu installieren und zu verwenden. Er darf diese Software nur mit der Serversoftware verwenden. VG, Franz
  13. Hi, bei 3 physischen Blechen, dann 3x DC-Lizenzen, alles ohne SA auch die WIN-CALs ohne SA. Ohne SA: Wenn man einen SVR lizenziert, muss im Normalfall diese Lizenz dort 90 Tage verbleiben. Ausnahme, wenn das Blech "abraucht" dann darf man die Lizenz sofort einem neuen Blech zuweisen, wo dann die 90 Tage wieder neu starten. Dies gilt auch laut SoftwareTerms (ehem. EULA) für SB/OEM SVR-Lizenzen seit 2016. VG, Franz
  14. Hi, als erstes erwähnt > laut Produktbestimmungen hat der WIN-SVR keinen Lizenzmobilität durch die SA. Das ganze Thema "Server – Wiederherstellungsrechte bei Notfällen" bedingt dauerhaft SA für den WIN-SVR und auch für alle WIN-CALs ggfl. auch für die RDS-CALs ! und da muss man einfach dagen, das kostet ... bei SVR und den CALs beträgt die SA 25% p.a. vom Lizenzpreis! Das kann sehr teuer werden. Günstigere Lösung > WIN-SVR-DC als OEM/SB kaufen (grob 30% günstiger als der normale OPEN-Preis) Bei DC darf man ja unlimitierte Anzahl von VMs nutzen ... Denke mal die beste Lösung, oder? Wenn man extern zum Hoster den 3. Server setzt... Wenn das physische Blech nur für mich bereitgestellt wird (kein anderer Mandant drauf) darf man sogar seine eigene OEM-/SB-/Volumen-Lizenz des WS dort mitbringen nutzen (nennt sich Housing) wenn nicht dediziert, dann via SPLA-Lizenz lizenzieren. VG, Franz
  15. Hi Mugmug, Die E-CAL beinhaltet unterschiedliche "Enterprise-Features", also Mehrwerte vs.der CORE-CAL. z.B. beim Exchange-Thema beinhaltet die CORE-CAL nur die Nutzungsfunktionen der Exchange-Standard-CAL, die E-CAL da aber auch die Enterprise-Funktionen der Exchange-Enterprise-CAL. Und es kann ja im Unternehmen sein, dass es Arbeitsplätze gibt, die die Enterprisefunktionen nicht benötigen, bzw. User (bei User-CALs) die diese nicht benötigen. Also kann man CORE-CALS und Enterprise-CALs mischen. Microsoft erlaubt beim Exchange das "down-edition", wer also einen Enterprise-SVR besitzt, darf auch an Stelle dessen nur den Standard einsetzen. Es gab Situationen, wo MS die SA-Verlängerungen mit der "SA für STD" zugelassen hatte, da hat aber dann auch der Kunde das Nutzungsrecht für die Enterprise verloren, wollte er wieder Enterprise einsetzen, musste er wieder mit der Step-Up-Lizenzen dies bezahlen. Aber leider gibt es zum "Down-Edition" bei der SA keine Aussagen in den Produktbestimmungen. Ergo denke ich mal...lieber dies in einer schriftlichen Nebenabrede festschreiben lassen. Sicher ist sicher! VG, Franz
  16. Hallo , nein, kein Brückentag genommen, obwohl Feiertag in Bayern hatten wir im Distri-Microsoft-Team am Freitag einen "Notdienst" angeboten/eingerichtet und somit habe ich brav gearbeitet/beraten ... war recht viel los :) Der EA, mein Liebling :) Ja, man darf behaupten, nix ist unmöglich ... reines Verhandlungsgeschick! step by step: Grundsätzliche Fragen zu Microsoft Enterprise Agreement: - Ein Mix aus Enterprise CAL Suite und Core CAL Suite ist möglich bei Vertragsabschluss? > JA, da beide Produkte als DEVICE /USER angeboten werden und man ja 100 User haben kann, die keine E-CAL benötigen ... alle Kombis erlaubt = "Mission possible" - Kann eine Enterprise CAL Suite nach 3 Jahren als Core CAL Suite verlängert werden? > JA - Können aus einem EA als SA Verlängerung in einem MPSA nur einzelne Komponenten verlängert werden (z.B Windows CAL- oder Exchange CAL)? > JA und ...geht auch in einen OPEN-VALUE-Vertrag und mit einer schriftl. Nebenabrede auch im normalen OPEN-Vertrag Weitere Frage: Ein Kunde hat im Enterprise Agreement 500x Enterprise Desktops (Office Pro Plus/Ent CAL Suite/Windows Enterprise). Zusätzlich im Enterprise Agreement sind 150x weitere Windows 10 Enterprise- sowie 150x Core CAL Suiten aufgeführt. Wie ist das möglich? Dachte jedes qualifizierte Gerät muss Standardisiert werden. -> Somit 650x Enterprise Desktops. > nöö, siehe oben ! Und es kann dazu eine schriftliche Nebenabrede geben... ev. auch wegen Line-of-Business-Devices! Letzte Frage: Ein Kunde mit z.B. 250x Professional Desktops kann ja im EA nicht mehr verlängern (Mindestmenge 500x). Könnten diese 250x Desktops in einem Open Value Company Wide verlängert werden? Sollte möglich sein oder? JA, der "Open Value Company Wide" = "OV-cw" ist ja der EA für "Kleine" kann ab 5 PCs (aber Standardisierungs-Pflicht) Product Terms: (10-2019, Seite-86) Darüber hinaus kann der Kunde Software Assurance von einem Volumenlizenzprogramm in ein anderes verlängern. Für ursprünglich im Rahmen einer unternehmensweiten Abdeckungsanforderung erworbene Konzernprodukte gilt diese Ausnahme nur, wenn der Kunde Software Assurance in den MPSA oder ein Programm mit unternehmensweiter Abdeckungsanforderung für Konzernprodukte verlängert Wichtig !!! Lizenzen aus dem EA /MPSA sind weltweit gültig... OPEN/OV-Lizenzen nur EU/EFTA gültig Wenn man es weltweit benötigt, kann CSP-ABOs eine Lösung sein! Das ganze EA-Thema, gerade die "Bestraften" mit weniger als 500 DeskTops sollten das CSP-Thema engst beleuchten ! Wir bei der T... merken leider, dass dazu der "Wissens-Level" stark ausbaufähig bei den Partner und Endkunden wäre .... > Partner > entgegen vieler "kompetenten Aussagen" CSP-ABOs für die Eingennutzung des Partners ist legal, wenn man weiss wie es legal geht :) ! Die Vertrags-u. Lizenz-Konstruktion bedarf das Verständnis, wie tickt der Endkunde in seinen Unternehmens-Prozessen, versteht man diese, ist alles weitere recht einfach ... VG, Franz
  17. hi, wenn... das "alte Office" z.B. ein Office-Std aus einem Volumenvertrag ist und mit Office-365 das Office-Pro-Plus gemeint ist müsste man wohl 2 TS-Dienste jeweils aufstellen. Beim anmelden muss via Script aber sichergestellt sein, dass Die Geräte (MAC-Adr.), die für das alte Office lizenziert sind nur auf das alte zugreifen dürfen. Und bei der Office-365 Thematik dürfen nur die lizenzierten 365-User zugreifen. Wenn so sauber und belegbar eingerichtet, sollte es lizenzrechtlich compliant sein... VG, Franz
  18. Hi, da stimme ich Norbert voll zu ... ...verschiedene Consultans ... menno ... schon bei den Basics durchgefallen. Produktbestimmungen 10-2019, Seite-50 > Serversoftwarezugriff >Basiszugriffslizenzen > CAL für Windows Server 2019 Nimm den WS2019 weg, wenn es dann immer noch funktioniert, darf man die 2016er-CAls gerne weiternutzen :) VG, Franz
  19. Moin, wenn ich das hier richtig verstehe, geht es einfach um den Exchange-SVR und ob und wie man den Zugriff lizenziert. Vorab: Microsoft hat noch nie Postfächer bei dem traditionellen Exchange-SVR-CAL-Model lizenziert, immer nur den Zugriff, die Interaktion mit dem Excahnge-SVR. Man benötigt keine CAL für den "externen Zugriff" ! Greift ein USER, ein Device (hier zählt auch ein Nicht-Exchange-SVR dazu!) auf den Ecahnge zu....1x Excahnge-CAL. Und da auch, wenn ein USER/Device durch einen verschlungenen Dschungel aus Applikationen und Servern sich versteckt. Drücke ich auf eine Taste und bringe/hole was vom Exchange-SVR > 1 CAL. Man kann aus Kostengründen den Kaufpreis einer Exchange-CAL dem rein User-lizenzierten Exchange-Online-Plan-1 geggenüberstellen ( via CSP gekauft) ...man muss ja nicht den Plan-1 technisch nutzen, man kann den Plan-1 ja lizenzrechtlich nutzen > "Dual-Access-Right" im Plan-1 beinhaltet ja dei Exchange-Std-CAL ! VG, Franz
  20. Moin, aktuell liegt der preisliche Faktor bei 7. 7x WS-STD = 1x WS-DC oder in VMs Bis 12 VMs auf 1 SVR-Blech ...WS-STD ...braucht man schon die 13.VM, dann ist WS-DC kostengünstiger. Und ja, wer VMotion oder ähnliches nutzt, kommt sehr schnell an diesen Schwellenwert ran. VG, Franz
  21. Hi, nicht ganz einfach zu erklären. Bei den froßen Volumen-Verträgen SELECT, SELECT+, MPSA und EA/EAS ist das kein problem, diese Lizenzen sind weltweit gültig. Bei OEM und den kleinen OPEN-Verträgen sieht das ganz anders aus. OEM in USA gekauft darf man nicht z.B. nach Deutschland senden und dort nutzen...regionales Lizenzrecht. OPEN Applikation-Lizenzen (Office, Visio, Projekt) und WIN-Upgrade-Lizenzen in USA gekauft, darf man nicht an die deutsche Tochter senden, um sie dort zu nutzen!...regionales Lizenzrecht. Gilt somit auch auch für das ganze Thema SVR + CALs. Anmerkungen > USA kauft einen WIN-SVR, die Deutschen USER dürfen aber auf den in USA stehenden WIN-SVR mit Ihren deutschen WIN-SVR-CALs zugreifen! > Office-TS-SVR steht in USA, die Deutschen Office-lizenzierten Devices dürfen aber auf den in USA stehenden WIN-TS-SVR(mit der Office-Darstellung) mit Ihren deutschen Office-Lizenzen zugreifen. VG, Franz
  22. Moin, PURs 09-2019, Seite-10: Pro Core/CAL Serverlizenzen (pro Core) 1. Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten). 2. Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server. 3. Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server. 4. Standard Edition: · Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs auf dem Lizenzierten Server. · Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung einer Ausgeführten Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Server (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs), sofern die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird. · Der Kunde ist berechtigt, zusätzliche Standard Edition-Lizenzen an den Lizenzierten Server zuzuweisen, deren Anzahl der in Abschnitt 2 oben genannten entspricht, und die Serversoftware in zwei zusätzlichen OSEs auf dem Lizenzierten Server zu nutzen. Dann zusätzlich Seite-48: Down-Editionen: Datacenter auf Standard oder Essentials, Standard auf Essentials (für Versionen 2008 R2 und früher siehe Produktbestimmungen – September 2018) VG, Franz
  23. Hi, laut den Produktbestimmungen > DC darf in der Version und ! in der Edition downgegradet/downeditioned werden. DC lizenziert ...auf dem "SVR-Blech" dürfen die VMs unlimitiert STD oder DC genutzt werden. VG, Franz
  24. Hi, noch eine Anmerkung: Warumwechselt Ihr nicht von ABOs auf dasgleiche Produkt aber Über den CSP-Vertriebskanal gekauft? Beim Jahres-ABO ist bei Weggang des Users die Jahresgebühr futsch. Beim CSP wird anteilig eine Rückerstattung gewährt! Bits, Bytes, Cloud dasgleich... Man schaltet 1x ds ABO an und braucht sich um die Verlängerung nicht kümmern, läuft bis zur Kündigung! Der Partner sollte 1x im Monat mit der HR- oder IT-Abteilung kommunizieren Und schon ist man compliant, schützt seine Kosten und so weiter... Außerdem mag so was die Finanzabteilung, wegen direkt absetzbar Kosten und nix im Anlagevermögen ... VG, Franz
  25. Hi, Microsoft, wie es singt und lacht... Zitat: eine O365 Lizenz einem User zugewiesen wird, und dieser dann O365 auf max. fünf seiner Devices installieren kann. 1 User > 5x PCs od. MACs + 5x Tablets + 5x SmartPhones , also 15 Geräte in der Nutzung 1 Users sind erlaubt... Die Microsoft ist erpicht, dass die viele ABOs auch genutzt werden = consumtion/aktiver Gebrauch ist deren Goals i.M. Da bei den 1-Jahres-ABOs gilt, dass diese ab Kaufdatum 5 Jahre gültig sind, hatten manch "Schlaue" 5 ABOs für 1 User gekauft, und dann im Laufe der 5 Jahre jeweils dann 1 ABO aktiviert, wenn das vorherige abgelaufen war. So konnte man sich den damaligen "günstigen" Preis für 5 Jahre sichern.....und hatte immer ABOs "auf Lager/in Reserve" ... Das ist MS "ein Dorn im Auge" ... weil viel verkauft, aber komischerweise wenig consumtion :) VG, Franz
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