Jump to content

lizenzdoc

Expert Member
  • Gesamte Inhalte

    1.834
  • Registriert seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von lizenzdoc

  1. Moin, nach 21 Jahren MS-Erfahrung und vielen Audits sag ich mal so: Grundausstattung einer "guten" und nachhaltigen Lizenzverwaltung sollte sein: 1 bis mehrere "Leitz"-Ordner > zum "Abheften" von EULAs,Lieferscheinen, ev. detailierten Produkt-Inhalts-Beschreibungen (versteckte Lizenz-Nachweise) > zum "Abheften" von "COAs" ...ja darf man, aber extrem sauber dokumentieren für welches Gerät! > zum "Abheften" von Rechnungskopien ! 1 bis mehrer "Schuh-Kartons" zum Aufbewahren von Flopies, CDs, etc. 1 unternehmesweite Excel-Sheet (monatliches Wegsichen hilft enorm...Zugriffsregel nicht vergessen!), in dem man alles schriftlich dokumentieren kann/muss um die Übersicht zu behalten ...wer, wann, wo, wie, und warum etc. ---Lizenzzuordnung und Lizenzierung.. in diesem Datei-Pfad gehören auch jegliche downgeloadete Product-List, PURs und Produktbestimmungen (Lizenzrecht beim Kaufdatum der Volumen-Lizenz ! je verständlich, menschlich, logischer da dokumentiert wird, um so erklärender beim Audit für die "3 Wissenden"... Dazu kommen noch einiges mehr, wie Arbeitspaltzbeschreibung (welche Lizenzen braucht dieser AP, welche Zugriffe (CALs) sind nötig) Das monatl. Gespräch mit der Personal-Abtl. und EDV/Lizenzverwalter ...wer geht, wer kommt, somit > welche Lizenzen werden frei und werden benötigt (imaginäres Lizenz-Lager). Das ganze kann man noch weiter detailierter ausweiten :) (Ach ja ...für die obigen SAM-Infos zahlt man schon mal locker 1 Tagessatz ;) ) Ach ja, noch was... die Plastik-Umverpackung gehört nicht zu einer Lizenz, alles andere = JA ! VG, Franz
  2. Hi zusammen, da gebe ich Nils vollkommend Recht! Das ist lizenzrechtlich so nicht erlaubt, da müsste einer dann den Hosting-Partner spielen = SPLA-Partner bei MS werden. VG, Franz
  3. Hallo Gulp, ja MS und "seine Freunde" ... Man kann es auch noch ausweiten. Jeder MA muss unterschreiben, dass er nicht (wenn kein Nutzungsbedarf ist) auf den TS-Dienst zugreifen darf und es auch verstanden hat. :) Jeder MA mit O-STD muss unterschreiben, dass er nur auf den TS-Dienst mit O-STD zugreifen darf und es auch verstanden hat. :) Jeder MA mit O-PRO muss unterschreiben, dass er nur auf den TS-Dienst mit O-PRO zugreifen darf und es auch verstanden hat. :) Dann bei den TS-Servern beim Login ein Script erstellen, der prüft, welche MAC-Adresse logged sich da ein, womit ist diese lizenziert, erlauben oder verbieten... Nervt, ich weiss, aber das ist laut Microsoft-SAM-Academie dann sicherlich absolut als "Lizenzverwaltung/Compliance" ausreichend, um MS zu überzeugen. VG, Franz
  4. Hallo Gulp, Deiner Aussage: Also jedes auf den Terminal Server zugreifende Gerät, muss auch ein lizenziertes Gerät sein, nach Punkt 5. widerspreche ich ja auch nicht! Greift ein Device auf den TS-Dienst zu, muss er lizenziert sein ! Da bin ich absolut bei Dir! Und das MS mit ihren "3 Weisen" bei Audit immer wieder versucht, mit dieser haarsträubende Aussage > "könnten ja zugreifen, also lizenz-pflichtig" die vertragliche 5%-Hürde zu überspringen, ist schlicht weg gesagt "vertragswidrig". Gemäß der vermeidlichen Aussage seitens der Auditoren müssten ja dann bei einer Firma auch jegliche Devices im Unternehmensnetzwerk die reine Maschinensteuerungen durchführen, oder z.B. "Beleuchtungssteuerungen", oder auch nur "Überwachungssoftware" installiert haben, ein Office lizenziert haben, da ja "von diesem Devvice ein Zugriff auf den TS-Dienst möglich ist"..... Um jeglicher Diskussion darüber "vorbeugend" aus dem Weg gehen zu können, hatte ich ja auch geschrieben und Du hast es ja auch geschrieben: ...oder ich muss sicherstellen, dass sich eben kein anderes Gerät auf den Terminalserver verbinden kann, als diese lizenzierten Geräte. Dies kann ich aber letztlich nur, wenn ich den Zugriff auf den Terminal Server explizit nur für bestimmte Geräte erlaube, also bespielsweise per Hardware basierter Erkennung auf Netzwerkebene.... Leider, je nach Unternehmensgröße, ein riesiger zusätzlichern Prozeß! Da ja bei einer Device-Lizenzierung ( gilt für den kompletten Applikations-Pool (Office, Visio, Project, Word, etc) und auch dem Systeme-Pool (Windows-OS) ) eine Zutrittskontrolle "per USER" nicht lizenzrechtlich greift (zugelassen ist) bleibt bei der Anmeldung auf die TS-Dienst ausschließlich die "per Hardware basierter Erkennung" Aber... da ja 1 Office-Std so ca. 500€ brutto und 1 Office-Pro-Plus so ca. 700 € brutto bei der Anschaffung kosten kann, sollte dieser Prozeß in jedem Unternehmen etabliert sein! Sollte jeder "Verantwortliche im Unternehmen" über diesen wichtigen Prozeß nachdenken .... bzw. im Audit-Fall mit diesem Thema über "weitere Schritte" nachdenken, um sich zu wehren! Noch eine letzte Anmerkung zur wirklichen Unterlizenzierung, die viele nicht beachten: Bei jeder Lizenz muss man ja auch Umsatzsteuer bezahlen ... Nutzt man eine Lizenz, kauft diese aber nicht, entgeht dem Staat ja diese Steuer ... D.h. bei einer Unterlizenzierung hat man gleich 2 Vergehen am Hals > Urheberrechtsverstoß und Steuerdelikt ! Einfach mal bedenken .... warum eine sauber durchdachte Lizenzverwaltung sinnvoll ist ... VG, Franz
  5. Hi all, Das Downgraderecht aus dem Volumenvertrag / und somit laut den Produktbestimmungen schreibt ja, dass man eine ältere Version nutzen darf.... PURS Seite-7: 3. Rechte zur Nutzung anderer und niedrigerer Versionen Für jede berechtigte Kopie oder Instanz ist der Kunde berechtigt, anstelle der lizenzierten Version eine Kopie oder Instanz einer früheren Version, einer anderen zulässigen Sprachversion oder einer anderen verfügbaren Plattformversion (beispielsweise 32 Bit oder 64 Bit) oder einer zulässigen niedrigeren Edition zu erstellen, zu speichern, zu installieren, auszuführen oder auf diese zuzugreifen. Somit erlaubt die PUR von einer installierten 2016er Version auf eine auf dem TS-Dienst bereitgestellte 2013er version zuzugreifen. Natürlich nur Std auf Std und Pro auf Pro ! @Gulp: Deine Aussage: will heissen jedes Gerät, dass sich per RDP auf den TS verbinden kann, muss auch eine entsprechende Lizenz haben ... steht so nicht in den PURs! Die PURs sagen nur: greift man real zu, also nutzt man was, dann bitte lizenzieren... Immer diese Lizenz-Mähr ...man könnte ja zugreifen, also muss man auch vorsichtshalber lizenzieren steht da nicht! Mein copyright-freier Spruch dazu: "Microsoft lizenziert keinen Konjunktiv!" Lizenzpflicht existiert nur bei : erstellen, speichern, installieren, ausführen oder zugreifen.... Beispiel aus dem wahren Leben: Nur weil ich vor dem Schaufenster des Autohauses stehe und mir ein Auro dort drin anschaue, muss ich das Auto ja auch nicht bezahlen...oder? @Gulp: > Da brauchst Du schon jetzt mindestens 2 TS, einen für Project 2013 und einen für Project 2016 ....... Dies ist richtig, da sichergestellt sein muss, dass nicht 2013er lizenzierte Devices auf die 2016er-TS-Darstellung zugreifen können... Und da muss ein Script verhindern, dass die MAC-Adr-lizenzierten Devices mit der 2013er Version nie auf die 2016er-TS-Darstellung zugreifen können... Lizenzverwaltung und Compliance ist halt aufwändig und ein andauerndes Business ... VG, Franz
  6. Hi all, wenn ich beim Hoster mein eigenes Blade/SVR-Blech (selbst admin sein, nicht der Hoister) angemietet habe, darf ich meine eigenen Lizenzen mitbringen/nutzen. Ansonsten alles vis SPLA-Monats-Miet-Lizenzen. VG, Franz
  7. Hi, es war ja SA gewünscht zu den OEM-Lizenzen. Somit hat man das Recht den Key und die ISOs aus dem OPEN-Volumen-Portal(VLSC) downzuloaden/zu nutzen und nutzt nicht mehr die OEM-Keys. (Re-Imaging-Recht des OPEN-Vertrages). Und falls noch nicht beschafft, auch an die 2019er WIN-SVR-CALs denken! Dürfen auch OEM sein! VG. Franz
  8. Hi, @Norbert, richtig > Die Silverpartnerschaft erlaubt dir kein Downgrade. ;) Dann bleibt als einfachste/preisgünstigste Möglichkeit OEM-DC kaufen, die dann mit der SA (SoftwareAssurance) aus dem OPEN-Vertrag(2 Jahre SA) (geht ja noch dies Jahr) innerhalb von 90 Tagen koppeln. dann stellt Microsoft via dem OPEN-VLSC-Portal auch die version 2016 zur Verfügung. VG, Franz
  9. Hi zusammen, Ab 01.01.2022 keine neuen OPEN-Vertragsbuchung mehr möglich! Gilt für alle ! Also Commercial, Charity, EDU (Academic), Government Bis zum 31.12.2021 (sicherheitshalber nur bis zum 23.12.2021 !) kann ein neuer OPEN-Vertrag (2 Jahre Laufzeit) noch gestartet werden. Was bedeutet das? Beispiel-1: Neuer OPEN-Vertrag gestartet am 23.12.2021, Kauf von 5 Office-2019-Pro-Plus. Das Nutzungsrecht und auch der Online-Zugriff auf die Lizenzen bleiben dauerhaft! Aber… ab dem 01.01.2022 kann man in diese OPEN-Vertragsnummer keine weiteren neuen Lizenzen hinzukaufen. Ausweg > Kauf weiterer reinen Kauf-Lizenzen (ohne SA) dann nur noch via CSP. Beispiel-2: Neuer OPEN-Vertrag gestartet am 23.12.2021, Kauf von 5 Office-2019-Pro-Plus inkl. 24 Monate SA. Das Nutzungsrecht und auch der Online-Zugriff auf die Lizenzen bleiben dauerhaft! Aber… ab dem 01.01.2022 kann man in diese OPEN-Vertragsnummer keine weiteren neuen Lizenzen hinzukaufen. Weitere Käufe von Lizenz inkl. SA können nur noch über den bekannten OPEN-Value-Vertrag (3 Jahre Laufzeit) getätigt werden. Die SA läuft aber weiterhin bis zum Ende am 31.12.2023! Via SA erlangte neue Versionen bleiben auch dauerhaft! Was passiert zum Ende am 31.12.2023? SA-Verlängerung dann nur noch über den bekannten OPEN-Value-Vertrag (3 Jahre Laufzeit). Und für alle, die WIN-SVR- und/oder WIN-SVR-CALs (auch RDS-CALs) mit SA koppeln wollen, gelten laut PURs weiterhin die Rechte innerhalb von 90 Tagen (ab Kaufdatum der ROK-, OEM-, Systembuilder-Lizenzen) die SA anzukoppeln, bis zum 31.12.2021 (sicherheitshalber nur bis zum 23.12.2021 !) noch via OPEN, auch via OPEN-VALUE (3 Jahre), ab 1.1.2022 dann nur noch via OPEN-VALUE ! Und für alle Partner, die noch nicht CSP-Partner sind, gilt: Bitte nicht erst im NOV/DEZ sich um den CSP-Partner-Status kümmern! Lieber jetzt in Ruhe und dafür sauber sich als CSP-Partner "on-boarden" lassen ! Das sollte doch verständlich erklärt sein, oder? VG, Franz
  10. Hi, am einfachsten das Office-Pro-Plus über einen kleine OPEN-Vertrag kaufen! 79P-05729 ist die SKU für das O-PPlus da man aber mind. 5 Produkte für einen OPEn-Vertrag benötigt, trickst man das einfach aus durch eine kleine "Füll-Lizenz" und zwar die 5A5-00003 (kostet ca. 2,20 € netto) Diese benötigt man nur einmal und nur mit Stückzahl "1", damit diese Mindestregelung aufgehoben wir. Dann hat man eine Volumen-Lizenz von O-Pro-Plus. Bitte beachten > MS supportet nicht wenn Produkt mit "Klick-to-run" und "MSI-Inst.-Technik" gemeinsam auf 1 PC laufen sollen, bringt nur Streß und läuft nicht. VG, Franz
  11. Hi Denis, leider fehlt mit dazu eine irgendwie nette Formulierung! Besser wäre gewesen MS hätte sich auf die Inhalte besser konzentriert. Leider könnte man befürchten, das "hintenrum" MS doch noch was an "älteren Fakten" ändert. Es wird sicherlich keinen geben, der immer zum 1. eines Monats alles komplett selektiert und somit einen auditsicheren Nachweis aufbewahrt.... Schlimm, ist halt ein Monopolist, wir müssen leider damit leben. Der Job als "Lizenzmanager" in einem Unternehmen wird dadurch "aufregend", auch als SAM-Berater wird es "fordernd" ... Ich sage nur " never touch a running system" VG, Franz
  12. Moin Evgenij, ;) Danke! Aber sehen (lesen) ist es nicht allein, es ist das "Zuhören", wenn seit über 20 Jahre Partner und Endkunden über Ihr "reales" IT-Leben, Prozesse und Ihre Problemlösungen berichten. Dies dann kombinieren mit den legalen(u.auditsicheren) Möglichkeiten des Vertrags-u. Lizenzrecht von Microsoft (nutzen nicht ausnutzen!) ergeben oft erstaunliche Lösungen .... und die Systemhäuser bleiben uns als Stammkunden, auch wenn wir nicht der "billige Distributor" sind :) Menschen verkaufen an Menschen und da entscheidet sehr oft das gute Bauchgefühl wegen der Beratung. ( so wie die themen: Re-ImageRecht beim WIN-OS, Re-ImageRecht bei ROK-, OEM-SVR-Lizenzen, OPEN-Vertrag endet zum 31.12.2021...was dann ...OPEN-to-CSP ) Es wird nicht langweilig :) Unser Microsoft-Team "kümmert" sich um seine Partner (und deren Endkunden), weil es uns auch viel Spaß macht... und wer hat schon Spaß zur Zeit ;) VG, Franz
  13. Moin, das obige Zitat sollte eigentlich ausreichen, dass man erkennt, mit WIN-10-Pro Lizenzen klappt das lizenzrechtlich nicht und man fällt immer wieder auf den Bauch (Audit)... Hilfestellung: Einfach mal nachdenken (wobei ich technisch kaum Wissen habe, aber nach 20 Jahren MS einiges gehört habe!) .... WIN-SVR-OS-2019 und WIN-OS-10-PRO sind programier-technisch ja sehr ähnlich.... Was spricht also dagegen, wenn man eine WS-2019-OS-Lizenz(gerne auch OEM=preiswerter) nimmt dort in der WIN-SVR-VM die Installation des WIN-SVR-OS so weit technisch reduziert, dass es nur noch dem WIN-10-PRO entspricht? Wenn dies technisch so möglich ist ... reden wir hier nicht mehr über einen Zugriff/Nutzung auf/von einem WIN-PC-OS, sondern ganz einfach über den Zugriff/Nutzung auf/von einer "normale" WIN-SVR-OS... Lizenzrechtlich benötigt man dann also nur noch die SVR-Lizenz, die WIN-CAL-Lizenz und wenn Zugriff dort auf eine GUI, dann noch die RDS-CAL. Dann braucht man kein WIN-Enterprise (SA) oder VDA-ABO .... oder übersehe ich da was? VG, Franz
  14. Hi, nur einfach mal klar gestellt: Egal wie wenig der Server hat, Microsoft verlangt grundsätzlich 16 COREs als Minimum-Lizenzierung. VG, Franz
  15. hallo "aaaaa", willkommen im Forum, schön, dass Du uns gefunden hast. Zu Deiner kurzen Frage: Ja! Volumen-Lizenzen dürfen in der gekauften Version ( z.B. 2019) oder in irgendeiner früheren Version genutzt werden, nur nicht gleichzeitig, also immer schön wechseln. In welchem zeitlichen Abstand? Darüber sagen die relevanten Produktbestimmungen nichts aus. Man darf also ständig den Schritt "hoch / runter" tätigen. VG, Franz
  16. Hi, preislich wird es ab der 7. W-STD Lizenz günstiger DC zu kaufen! VG, Franz
  17. Hi, :) Danke für die Blumen Norbert :) In einem Unternehmen darf man da alles nutzen. Als 1 Firma gilt auch ein Firmenverbund, wobei einer den anderen mit mehr als 50% beherrschen muss. Wenn 1 Firma, da gilt z.B. das 1 WIN-CAL auf alle WIN-SVR in diesem Verbund zugreifen darf. Eine Lizenz muss man kaufen, wenn eine reale Nutzung, bzw. bei den CALs ein realer Zugriff getätigt wird. Und man braucht keine Lizenz wenn man nicht nutzt/zugreift aber könnte ! VG, Franz
  18. hi, wie man lizenziert ist frei, man darf auch eine OEm-WIN-SVR-CAL als Zugriffs-Lizenz auf den WIN-SVR lizenzieren. VG, Franz
  19. Hi, ja > Clearing House > 0800-2848283 VG, Franz
  20. Hi, zur Server-Lizenzierung: der I7-4790K hat 4 physsiche COREs, also reicht da 1x eine 16er CORE-Lizenz und erlaubt max. 2 VMs, gewünscht sind 6 VMS, ergo 3x die 16er lizenzieren ! dazu die Produktbestimmungen: 1. Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server. 2. Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server. 3. Standard Edition: · Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs auf dem Lizenzierten Server. · Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung einer Ausgeführten Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Server (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs), sofern die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird. · Der Kunde ist berechtigt, zusätzliche Standard Edition-Lizenzen an den Lizenzierten Server zuzuweisen, deren Anzahl der in Abschnitt 2 oben genannten entspricht, und die Serversoftware in zwei zusätzlichen OSEs auf dem Lizenzierten Server zu nutzen. Diese Aussage ist absolut richtig: Client-OS für Serveraufgaben wie in der aktuellen Situation sind dann eigentlich pauschal schon ein Lizenzvergehen, weil das anbieten von Serverdiensten afaik in der EULA explizit ausgeschlossen sind, Lösung: Server-VMs soweit technisch downsizen, dass diese einer WIN-OS entsprechen, dann nutzt man nix mehr illegales, sondern ein "normale" WIN-SVR-VM ! Zugriff auf einen "virtuellen DeskTop": Lizenzierung pro PC: immer 1 WIN-CAL, immer 1 RDS-CAL (weil Zugriff auf eine grapgische Oberfläche. Dann läuft ja da Office drauf, ergo 1 Office Wenn dann wirklich sauber nur der Zugriff auf einen "virt. DeskTop" realisiert werden soll: VDA-1-Jahres-ABO ist die teuerste Variante !!!! Da hier ja Fat-Clients virtualisiert werden sollen: Pro PC "Windows-Enterprise" kaufen, also den Upgrade inkl. SA (SoftwareAssurance) da finanziell gesehen : 2 Jahre SA entsprechen dem Preis von 1-Jahres-ABO VDA, also VDA doppelt so teuer! VG, Franz
  21. Hi, beim Szenario WIN-SVR-STD.... Wenn alle die die IT benutzen eine WIN-SVR-USER-CAL lizenziert haben, sind diese von allen MAC-ADR aus sauber lizenziert. Dann bräuchte der drucker auch keine DEV-CAL, weil er ja eigenständig nicht macht, sondern ein User interagiert ja damit und nutzt den Drucker. VG, Franz
  22. Hi, über Dein Systemhaus ...der soll seinen Distributor anfragen, der wiederum direkt das MicrosoftEOC (Irland) anfragen kann. Also z.B. ein CLT (Ticket) aufmachen.... Ansonsten gibt es einen 2. Weg > komplett alles stornieren lassen und neu bestellen mit der richtigen E-Mail. Und eine große Bitte an alle Endkunden hier mit OPEN-Verträgen: Richtet doch bitte eine Lizenz-Email endlich für die OPEN-Verträge ein: MS-Lizenzen@Endkunde.de ist sicherlich forderlich ! Eine personenbezogene E-Mail ist immer schlecht, wenn diese Person mal geht und sein PW mitnimmt.... Viele Grüße, Franz
  23. Moin, ja stimmt. Lizenzmanager auf "per User" stellen. dann zählt er die zugreifenden MAC-Adr. nicht mehr.... Gilt bei allen SVR-Typen...DEV und USER CALS > mission possible ! :) VG, Franz
×
×
  • Neu erstellen...