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lizenzdoc

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  1. Hi Peter, laut den Produktbestimmungen 09-2019, Seite-10, Lizenzmodellbestimmungen, "pro CORE/CAL", Zugriffslizenzen: Pkt.5 : Für den Zugriff in einer Physischen OSE, die ausschließlich zum Hosten und Verwalten von Virtuellen OSEs verwendet wird, sind keine CALs erforderlich. Dann würde ich sagen, reichen die 2012-CALs für den lizenzierten Zugriff auf die VMs aus, oder? VG, Franz
  2. Hi, WIN-SVR-CALs sind mindestens für File/Print und Autentifizierung nötig. Denke mal , Ja. VG, Franz
  3. Hi, hatte ich auch gedacht und da war dann direkt die Schulung von MS. Bei einem virtueller DeskTop wird ja auf die GUI dieses DT (auf dem SVR) zugegriffen und da will dann auch MS ein DRS-CAL lizenziert haben. VG, Franz
  4. Hi, nochmals zu compliant Lizenzierung: Dein Vorhaben... 1x win server 2019 standard (24core) 24 fertige COREs gibt es nur als Systembuilder-Lizenz 1x win server 2019 standard (16core) 16 fertige additional-COREs gibt es dann auch als Systembuilder-Lizenz 10x windows server 2019 CAL gibt es als 5er-Pack Systembuilder 10x windows server 2019 RDS gibt es als 5er-Pack Systembuilder 20x Windows 10 pro < erlaubt Dir keine Virtualisierung auf den Unternehmens-Servern ! Nur "Enterprise" erlaubt dies, erwerbbar via SA oder VDA ! 2 Lösungswege: Wenn Deine PCs physisch ein OEM-WIN-PRO(mindestens XP) installiert haben, geht Lösung 1. Wenn keine physisch Installation möglich ist, z.B. ThinClient, dann geht nur Lösung 2. 1. aus dem OPEN-Volumen-Vertrag WINE3 Upg/SA-Pack mit 2 Jahren SA (muss nach 2 Jahren wieder erneuert werden) 2. VDA-1-Jahres-ABO aus dem OPEN-Value-Vertrag, muss jedes Jahr erneut gekauft werden. (1 +2 geht sicherlich auch via SELECT+ oder MPSA und EA) Die WIN-SVR-CALs sind ja bekanntlich Pflicht. Die RDS-CALs müssen auch lizenziert werden, da ja auf eine GUI zugegriffen wird! Ab September erhöht MS die VDA-Jahres-Preise um ca. 15% (Alle OPEN-Verträge, EA MPSA fehlen mir dazu die Infos, dankbar für Infos!) Zu bedenken > OPEN+OV+OVS > 1 VDA-Jahresgebühr entspricht mehr als 2 Jahre SA aus Lösung 1. ! VG, Franz
  5. Hi, da ja jeder weiss, dass das WIN-Enterprise /VDA aus dem CSP-Programm die Nutzung des virtuellen DeskTops nur auf Microsoft-Azure erlaubt und somit nicht im lokalen Netzwerk eines Unternehmens, benötigt man oft dazu eine lizenzrechtlich compliant Lösung. Ansatz: via CSP Office365-E3-Plan + die EMS-Suite + WINE3perDVC Upgrd/SAPk aus einem OPEN-Value-Subscriptions Somit hat man alles steuerrechtlich im Zahlmodus "jährlich Kosten, somit direkt absetzbare Kosten" Diese Kombi erlaubt dann wieder den unternehmens-lokalen virtuellen Desktop zu nutzen. Anmerkung: geht auch mit dem VDA-ABO und diese 2 auch im normalen OV, dann aber steuerlich anders zu betrachten ... Lösung ist dann auch sehr interessant für Endkunden mit einen ehemaligen EA, aber kleiner 500 DeskTops (neues EA-Starter-Limit)! VG, Franz
  6. Hi, nein, ja, nein... nun doch wieder .... wie bei den kostenfreien Lizenzen zur Selbstnutzung hat Microsoft "den Markt beobachtet" und "verstanden" .... und ist zurück gerudert ... 09.July 2019 Quelle unter: https://redmondmag.com/articles/2019/07/09/office-365-proplus-windows-server-2019.aspx 09.July 2019 > Microsoft Now Supports Office 365 ProPlus on Windows Server 2019 Dann warten wir mal das Urlaubsende von Microsoft Deutschland ab, ob es hierzu auch deutsche Texte geben wird ... VG, Franz
  7. Moin, aus den aktuellen Produktbestimmungen 07-2019, Seite-78: Lizenzierter Nutzer ist die jeweilige Person, der eine Lizenz zugewiesen wird. Es wird also immer über eine real existierende Person geschrieben... über ein "schlagendes Herz" mit "unikatem Ausweis". "Praktikant" oder "Azubi" oder "Lagerist" ist lizenzrechtlich nicht erlaubt, da diese versuchte Lizenz-Zuweisung quasi wie bei der Definition von Multiplexing bei Geräten, versucht die Anzahl der benötigten Lizenzen zu reduzieren. Hilfestellung: Lizenziertes Gerät ist ein einzelnes physisches Hardwaresystem: Hier versteht Microsoft darunter, dass es sich um ein eindeutig zu identifizierbares Gerät handelt, quasi Mac-Adr. bzw. unikate eindeutige Maschinen-Kenn-Nummer. Hier findet jeder alle relevanten Microsoft Bestimmungen, um jedes Audit sicher zu überstehen: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 VG, Franz
  8. Hi, sorry für die Verzögerung, aber die Thematik ist nicht ganz simpel. da keiner den anderen firmentechnisch "beherrscht" (also 50+1) muss man alle wie fremde Firmen betrachten. Also muss die Firma für alle anderen den Zugriff/ Nutzung lizenzieren. ein "gemeinsammes Netzwerk" ist lizenzrechtlich problematisch, da die MS-Lizenzen nicht für Geld von Fremden genutzt werden dürfen. Die beste und sauberste Lösung wäre, Ihr wechselt für alle Firmen in das Thema "SPLA-Dienstleister" rein, hostet die Server+Zugriffe+ABOs auf den Servern, die Ihr komplett administrativ übernehmen müsst. Wird sicherlich kompliziert und kostet auch Geld, aber anders geht es nicht und beim Audit zahlen dann alle heftig drauf. technisch ist unglaublich viel möglich, lizenzrechtlich aber hoch bedenklich! VG, Franz
  9. Hi, ich versuch das mal am Montag bei uns im Team zu klären.... CSP und nicht verbundene Unternehmen ist immer schwierig.... Ich komme am Montag abend mit einer antwort rüber.... VG, Franz
  10. Hi, Willkommen in Forum, schön das Du zu uns gefundn hast! CAL gibt es in 2 Varianten USER = das "schlagende Herz" d.h. bei einer WINDOWS-SVR-USER-CAL darf ich von jeglichem Gerät der Welt auf das eigene Unternehmensnetzwerk und dort auf den WIN-SVR zugreifen. DEVICE-CAL (Device= MAC-ADR.) d.h. bei einer WINDOWS-SVR-Device-CAL darf jeglicher USER auf das eigene Unternehmensnetzwerk und dort auf den WIN-SVR zugreifen. Wichtig, man darf USER- und Device-CALs miteinander vermischen, wenn es Sinn machen wird. Die WIN-CALs gibt es als ROK-,OEM-,SB-, oder Volumen-CAL ...auch die darf man mischen! In eurem Fall 20 Devices mit 60 MA im Schichtbetrieb, wäre die Device-CAL die kostengünstigere Lösung. 20x WIN-SVR-DEVICE-CAL 2019. VG, Franz
  11. ok, die EULA lag mir nicht vor. Liest sich wirklich so, dass man damit "alles" machen darf.... oder hat da jemand noch einen anderen Wissensstand? Wieder was dazu gelernt .... VG, Franz
  12. Hi, Wenn in der EULA nicht ausdrücklich die Speicherung auf einem weiter Netzwerk-Gerät=Server erlaubt ist, würde ich die Finger davon weglassen! Technisch ist sicherlich super viel möglich, aber lizenzrechtlich meistens nicht haltbar und somit nich konform. VG, Franz
  13. Hi, Nur Volumen-Lizenzen dürfen auf dem TS installiert/angeboten werden ...keine Runtime .... Access gibt es schon im OPEN-Volumen-Vertrag als Einzel-Lizenz zu kaufen. Kaufen und lizenzieren muss man jegliche MAC-ADR. = Device, dass auf Access zugreift auf dem TS. Also Bestehende Devices mit Office-Std brauchen eine zusätzliche Access-Lizenz aus dem Volumenvertrag. Da Office-Pro ein anderes Produkt ist, wie Access alleine, müssten sogar Office-Pro Geräte separat ein zusätzliche Access-Lizenz kaufen/lizenzieren.... Klingt sehr komsich, ist aber so.... VG, Franz
  14. Hi Jaron, Einfach @lizenzdoc fragen... :) Das ist in den SPURs nicht so ganz sauber definiert... mal Euren Aggregator(bei dem Ihr Meldet) anfragen, dieser soll das mal bei MS nachfragen, um es auch schriftlich zu erhalten! Würde mich auch interessieren... VG, Franz
  15. Moin, und bei bestimmten Exchange-Enterprise-Features funktionieren diese nur mit der Office-Pro-Plus Version aus einem Volumenvertrag! Welche...mal Tante Google bemühen! VG, Franz
  16. Hi, "Fachmann" super! Er sollte mal das Thema "Multiplexing" durchlesen in den Produktbestimmungen. Auch wenn durch ein "Trichter" zugegriffen wird, wird davor jede einzelne MAC-Adr. oder jeder lebende User zugriffsplichtig! Natürlich nicht bei der SQL-CORE-Lizenzierung. VG, Franz
  17. Hi, Seit WS-2016 sind ROK, OEM, SB Server-Lizenzen den Volumen-Lizenzen gleich gestellt. Das gilt für Neuzuweisung, Downgrade, Seit Jahren hat Microsoft das Thema "Besitz" entfernt. Ob das SVR-Blech gekauft, gemietet, geleased ... oder geschenkt wurde, interessiert nicht mehr. Absolut entscheidend ist, dass nur der Kunde und kein anderer Mandant diesen SVR nutzt! Dann betrachtet man das, als ob der Kunde einen "seiner" Server mit sehr langem Netzwerkkabel :) aus seinem gelände auf das Gelände des Hosters auslagert ...."nennt man Housing". Und gegegnüber den Volumen-Lizenzen haben diese Lizenzen noch 1 sehr angenehmen Vorteil: Sollte dem Kunden nach dem Kauf dann doch noch einfallen, dass er die SA benötigt, dann geht das (für die SVR-Lizenz und auch für die CALs!) innerhalb von 90 Tagen seit Lizenzkaufdatum. ACHTUNG; Das gilt nicht mehr für das OEM-/SB-WIN-PC-OS und das geht bei den Volumenlizenzen nicht !!!!! 2. sehr angenehmer Vorteil: vs. Volumen-Lizenzen sind diese Lizenzen ca. 20-30% kostengünstiger! VG, Franz
  18. Hi Dirk, VDA-1-Jahres-Abo kann man z.B. via OPEN-Value kaufen. Dementsprechend hat man einen Vertragszugang auf das VLSC-Portal von Microsoft. Dort im Downloadbereich steht dann das ISO und der Volumenkey zur Verfügung. Und ein Tip/Bitte an alle: Wenn man einen Voluemvertag eröffnet, bitte legt als E-Mail "MS-Lizenzen@Kunde.de" oder so an, nicht auf eine Person bezogen. Und das PW dann bei der IT/GF und oder Buchhaltung hinterlegen .... MS macht es immer schwerer, diese nachträglich zu ändern, weil jemand die Firma verlasen hat oder so. VG, Franz
  19. Hi, ich halt mich mal aus derDiskussion raus ... aber ... Am Ende des Tages "ist es , wie es ist" ...mit der Nutzung akzeptiert man die "Spielregeln" des Herstellers. Ich kann nur warnen... Microsoft hat erkannt, dass Audits durch die SAM-Abteilung eine Gelddruckmaschine ist. Somit wird der "Los-Topf" für Audits immer größer. Viele meinen... bei der Masse an MS-Kunden wird der "Kelch schon vorbei gehen". Einfach mal nachdenken ... Unternehemen hat Internetanschluss? Wer kennt den Spruch: "nach hause telefonieren" ... Ich denke da nur ...wie blauäugig ... Ein Klick aus dem MSseitigen-Key-Überwachungs-Server und man ringt nach Ausreden, warum bestimmte SVR oder PC nicht mehr laufen..... Jede Woche habe ich in der Distribution Anrufe: Wieso seid Ihr so teuer, im Internet bekomme ich Office-2019-Pro-Plus für 69 € Download direkt von einer MicrosoftAdresse oder Boxzusendung ... und WIN-10-Enterprise für 20 € auch .... wie blauäugig. Und schicken mir stolz ihre Jagdtrophäe einen Link als Beweis ... Naja, hätte er Ahnung, wüßte er, dass das tolle Bild von der Box mit "Office 2019 Pro Plus" ein Fake ist. Die "Plus"-Variante ist eine Volumen-Lizenz und die gab und gibt es nicht als Boxprodukt... dumm gelaufen. VG, Franz Hi, Denk-Ansatz für alle, die compliant bleiben möchten ... Man hat legal WIN-SVR-Lizenzen gekauft? Dann darf man ja VMs nutzen... Man braucht auf dem SVR ein WIN-PC-OS-Äquivalent? Sicherlich kann jemand mit Ahnung ein SVR-OS in der VM soweit reduzieren, dass es einem PC-OS entspricht, oder? .... dann hat man das, was man wollte, oder? Und man muss nur noch checken, ob alle "Zugreifenden" eine WIN-SVR-CAL haben. VG, Franz
  20. Hi, die Lizenz Windows-OS als Server zu betreiben/nutzen ist der EULA/Softwareterms schon mal ausdrücklich verboten. Was da doch technisch geht...irrrelevant. z.B.: WIN-7-Pro : Geräteverbindungen. Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten Zugriff auf die auf dem lizenzierten Computer installierte Software zu ermöglichen, um nur Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden. z.b.:WIN-10 PRO: Restrictions. The device manufacturer or installer and Microsoft reserve all rights (such as rights under intellectual property laws) not expressly granted in this agreement. For example, this license does not give you any right to, and you may not: (iv) use the software as server software, for commercial hosting, make the software available for simultaneous use by multiple users over a network, install the software on a server and allow users to access it remotely, or install the software on a device for use only by remote users; Muss man also sich was anderes überlegen. Ansonsten wird es beim Audit richtig teuer. VG, Franz
  21. Hi, das müsste Euch eigentlich Euer betreuender LAR/LSP-Partner sagen können! Du schreibst > Der EA in den wir hineindürfen ... Anmerkung: Im Normalfall gilt für einen eigenen Beitritt (Kommerzielle Kunden), "die über mindestens 500 qualifizierte Nutzer oder Geräte verfügen". Das Wichtigste aber> Wie lautet die "Konzerndefinition" in dem laufenden EA??? ..."eingeschlossen sind auch alle zukünftigen neu hinzukommenden Unternehmensteile" ???? ...mitgehangen...mitgefangen... dann müsst Ihr da rein und "alle Kröten f...." ansonsten nicht compliant/Vertragsverstoß! Wenn Ihr also in einen laufenden EA-Beitritt rein müsst, müsst Ihr Euch den vorgegebenen damals bestellten"Enterprise-Produkten" beugen. d.h. > Hat der Beitritt einen kompletten DeskTop (O-Pro + CORE-CAL-Suite + WINE3-Upgrade) ...oder nur 1 davon oder eine Kombi ... dann müsst Ihr das auch so nehmen... Ihr kommt dem damalig festgeschriebenen Produkt-Mix nicht aus!!! Ihr müsst für die vorhanden Produkte sgn. "TrueUps" melden ... Eure WIN-CAL mit SA wäre u.U. doppelt...etc. ,,, kann also u.U. sehr teuer werden, da die TrueUps bei Bestellung bis Ende der aktuellen EA-Laufzeit in einem Einmalbetrag bezahlt werden müssen.... Sicherlich ist ein bestehender MPSA paralell an den EA gekoppelt (wäre dumm beraten, wenn nicht!) Dort gibt es die WIN-CAL wieder einzelnd ... man kann also ganz individuel die Produkte mit oder ohne SA selektieren. Macht etwas Mehr-Arbeit bei der Lizenzverwaltung, spart aber u.U. sehr viel Geld! Einfach für Eure Firma ein eigenes "Einkaufskonto" eröffnen! Wenn die fragliche Konzerndefinition Euch zu allen "Bösen" zwingt ... verkauft doch Eure bestehenden Lizenzen! Gerade Lizenzen mit SA sind begehrt! Aber, wie im 1. Satz gesagt ...das müsste Euch eigentlich Euer betreuender LAR/LSP-Partner (des EAs)sagen können! VG, Franz
  22. Moin, ja, die 2016er WIN SVR Lizenzen wurdeen auch bei der Boxproduktware den Volumenlizenzen angeglichen. Neuzuweisung auf ein anderes "Blech" war damals schon erlaubt, habe jetzt nur gerad die engl. EULA = SoftwareTerms parat: https://www.microsoft.com/en-us/UseTerms/Retail/WindowsServer2016/DatacenterAndStandard/UseTerms_Retail_WindowsServer2016_DatacenterAndStandard_English.htm Assigning the Required Number of Licenses to the Server · Initial Assignment. After you determine the number of core licenses you need for a server, you must assign that number of core licenses to that server. That server is the licensed server for all of those licenses. You may not assign the same core licenses to more than one server. A hardware partition or blade is considered to be a separate server. · Reassignment. You may reassign core licenses, but not within 90 days of the last assignment. You may reassign core licenses sooner if you retire the licensed server due to permanent hardware failure. If you reassign core licenses, the server to which you reassign the licenses becomes the new licensed server for those core licenses. You may need additional core licenses to cover all of the physical cores in the new server.
  23. Happy Birthday! Ich schließe mich aus München an :) Viele Grüße, Franz
  24. Moin, es gilt immer noch die alte Spielregel, derjenige, dem der server gehört, muss die Zugriffe darauf auch lizenzieren. Ein Beispiel: für 2 Monate arbeiten externe Consultant für den Kunden und wurden auch in der AD aufgenommen, nutzen File- u. Print-Dienste und haben auch temporär eine E-Mail-Adresse in der Firma. Dann muss der Kunde für den WIN-SVR u. Exchange-SVR sogn. Gäste-CALs bereitstellen. Auch für den Exchange-SVR ! da die Consultant ja Vetragsnehmer sind ! und somit nicht unter die Definition "External User" fallen .... VG, Franz
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