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lizenzdoc

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  1. Hi, am einfachsten wäre es, alles mit WIN-10-Pro Systembuilder-Vollversion zu bestücken/lizenzieren, SB-lizenzen sind günstiger als nur die Upgrades. 1x den Upgrade aus dem OPEn dazukaufen, dann darf man "reimagen", also das ISO aud dem Volumenportal nehmen + dem Volumen-Key und alle einheitlich betanken, die mit SB-WIN-10-PRO lizenziert sind. VG, Franz
  2. Hi, SQL-Express ist kostenfrei, dafür benötigt man keine Zugriffs-Lizenzen, keine SQL-CAL, läuft aber auch nur auf 1 CPU. Da aber die Express sicherlich auf einem WIN-SVR läufen wird, muss man den Zugriff auf den WIN-SVR lizenzieren, falls nicht schon abgedeckt, z.B. durch eine WIN-SVR-User-CAL. VG, Franz
  3. Hi, da ich technisch keine Ahnung habe, kann ich nur lizenzrechtlich helfen. in den Produktbestimmungen steht: Server/CAL Serverlizenzen (pro Instanz) Der Kunde ist berechtigt, für jede erworbene Serverlizenz eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware entweder in einer Physischen OSE oder in einer Virtuellen OSE auf einem Lizenzierten Server auszuführen. Zugriffslizenzen 1. Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt, kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs oder CAL-äquivalenten Lizenzen erfolgen. 2. CALs sind für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server nicht erforderlich. d.h. Für den WIN-SVR himself die relevante Anzahl an WIN-SVR-CALs und zusätzlich für den TS-Dienst = Remote Desktop Service die relevante Anzahl an RDS-CALs (TS-CALs) Vielleicht hilft dann noch, den TS-Lizenz-service so zu konfigurieren, dass nur auf USER-CAL Basis gemessen wird. Dann zählt der Lizenz-SVR-Dienst keine MAC-Adressen mehr, man muss halt sauber in der Anzahl der RDS-USER-CALs lizenziert sein. Und ja, es gibt SVR-Box-Produkte, die auch CALs beinhalten, soweit ich es kenne nur dann die einfachen WIN-SVR-CALs, keine RDS-CALs. Hoffe, dass hilft etwas weiter. VG, Franz
  4. Hi, nach dem ich 18 Jahren ausschließlich Microsoft Vertrags-und Lizenzrecht „auf dem Buckel“ habe, denke ich mal, ich habe eine gewisse Erfahrung mit dem Thema … die Menge an Audits, von „intern= friendly“ bis hin zu Microsoft „hard audits“ inkl. ev. BSA/Prüfer habe ich nicht mehr gezählt. Mein Mitgefühl ist bei den MA in der EDV, notorisch unterbesetzt müssen sie die IT perfekt und störungsfrei am Laufen halten, mit der simplen Anforderung der GL, dass diese aber modern, kompatibel , up to date, extrem sicher, aber kostengünstig sein muss. Also eigentlich ein Halbtagsjob, oder? Die übrige „Freizeit“ sollte doch die IT nutzen, um sich kostenfrei übers WWW weiterzubilden und über Neue Produkte zu informieren … Bei etwas größeren Firmen bekommen die ITler dann auch noch einen LizenzManager „zur Unterstützung beigestellt“. Schnell wird erkannt, dass dadurch die Belastung für die IT weiter steigt, Der vermeintliche Ausweg ist oft auch noch „zur Entlastung/Unterstützung“ des nun "neuen Teams" die Anschaffung und Implementierung eines Asset-Tools /SAM-Tools. Das angenehme „neue“ Thema DSGVO lasse ich hier einfach mal weg … Was ich eigentlich sagen will … Tools: Sind leider nur so gut, wie sie durch richtige+saubere Daten ständig gepflegt werden > menschliche Handarbeit > IT-Abteilung, wer sonst. Ändert der S/W-Hersteller Vertrags- oder Lizenzbestimmungen > bei MS monatlich möglich > siehe Produktbestimmungen, aktuell nette 115 Seiten … muss/kann man auf das Tool-Update warten … wie die Überraschungs-Eier, ist man dann noch lizenz-compliant? Allein die Lizenzregelformulierung „ vorübergehende Abwesenheit“ birgt den Genickbruch der meisten Tools (programmiertechnisch). Da muss die menschliche, wissende, erfahrene Intelligenz korrigierend eingreifen, ansonsten liegt man schnell über der 5%-Hürde und ein Audit wird härter und teurer > Schuld > IT-Abteilung? LizenzManager: Ich frage mich nicht mehr, wieso ein 100m-SprintWeltmeister nicht auch Weltmeister im (Stab-) Hochsprung, oder Weitsprung ist … da doch die tolle hohe Grundschnelligkeit vorhanden ist, oder? Warum ist ein F1 Weltmeister nicht auch Motorradweltmeister? Sind doch sogar 2 Räder weniger? Lese ich dazu die aktuellen Stellenausschreibungen: Ein Studium der Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht … Beherrschung der Terminologie in der IT und kennt sich sehr gut mit den Lizenzmodellen gängiger Softwarehersteller (IBM, Adobe, Microsoft, Oracle, etc.) aus …sicher im Umgang mit SAM Tools … dazu noch … mehrjährige Erfahrung im IT-Lizenzmanagement … Ich meine … der ideale Kandidat müsste dann eigentlich schon im Rentenalter sein und … man kann nur perfekt in 1 Hersteller sein, dazu ist jedes Thema für sich allein zu komplex, zu kompliziert und verändert sich zu schnell. Eine "eierlegende Wollmilchsau" gibt es leider einfach nicht. Ich will gerne alle „old style worker“ trösten > ein einfaches aber durchdachtes Excel-Sheet ist da oft schneller, flexibler und kostengünstiger und im Ergebnis selten schlechter! VG, Franz
  5. hi, lizenzrechtlich. Technisch ist immer mehr möglich, als lizenzrechtlich erlaubt. VG, Franz
  6. Hi, nichts anderes habe ich behauptet. VG, Franz
  7. Hi, dachte nicht, das ich da eine "gewisse Welle" erzeuge ... Was ich meinte und klären wollte: Man kann also auf dem WS-SVR-DC lizenzierten SVR-Blech eine WS-SVR-STD-VM abbilden, die so konfiguriert wurde, dass es in der Funktionalitäten einer WIN-10-Pro-OS entspricht, oder? WIN-CAL war obligatorisch. RDS-CAL und die SA bzw. VDA ergibt sich dann lizenzrechtlich aus dem Passus, oder: Produktbestimmungen 03-2018, Seite-48: 3.1.1 CAL für zusätzliche Funktionen in Zusammenhang mit Windows Server 2016-Remotedesktopdiensten Funktionen von Microsoft Application Virtualization für Remotedesktopdienste und Windows Server 2016-Remotedesktopdiensten * Auch erforderlich, um Windows Server zum Hosten einer grafischen Benutzeroberfläche (mithilfe der Windows Server 2016-Remotedesktopdienstefunktionalität oder einer anderen Technologie) zu nutzen. > Dr.M.: Wenn ich sauber Office-Pro lizenziere, aber dass Access aus dem Download-Image nicht mitinstalliere, ist das lizenzrechtlich sauber, da ja dennoch Pro lizenziert/bezahlt ist. Ich könnte ja auch z.B. das WORD weglassen. ....verboten ist das nicht ... solange ich das komplette richtige Produkt lizenziere. Okay, dann geht das nicht, danke für die schnellen Feedbacks, obwohl WE ist. Danke und VG, Franz
  8. Hi, die mich aus dem Lizenzforum kennen, wissen, dass mein technisches Wissen äußert begrenzt ist. Meine Frage: "neulich" bei einer Audit-Unterstützung hatte ein Kunde ca. 100 seiner PC "virtualisiert". Als ich ihm dann sagte, das Szenario benötigt ja für den zugreifenden PC dann aktive SA bzw. VDA, grinste er breit und verneinte dies ... Er lizenziert den SVR, auf dem diese Zugriffe laufen mit WS-Datacenter, um unbegrenzte VM zu erhalten. Im nächsten Step generiert er eine WS-STD-VM, wobei aber die Funktionalität des WS-STD in dieser VM so weit reduziert wird, dass es der Funktionalität eines WIN-10-Pro entspricht. Meine Frage nun > geht das wirlich so und funktioniert? Wie würde da der dazu gehörige richtige "Fachausdruck" heißen? Wenn es so einfach funktionieren würde, würde das ja lizenzrechtlich heißen, dass der PC nicht mehr auf einen virt. Desktop zugreift, sondern auf eine einfache WIN-SVR-STD-VM dazu benötigt er nur die relevante richtige WIN-SVR-CAL, aber keine SA / VDA mehr, keine RDS-CAL mehr .... also einen bemerkenswerten Kostenvorteil und das wiederkehrend jedes Jahr ... Danke Euch für eine saubere und für mich verständliche Kommentierung, smile* VG, Franz
  9. hi, so kann man das richtig sehen. VG, Franz
  10. Hi, da hat Norbert vollkommend Recht, der 2. MA sollte einfach mal die Basic-Lizenzschulung machen, dann weiss er auch was ...hoffentlich :) Noch 1 Tip, wenn erst zum 31.12.17 die SA auslief, darf man noch bis zum 31.03.2018 die SA-only im OPEN (nicht im OV oder MPSA, etc.) nachbestellen, um die SA-Verlängerung zu erhalten ( für 2 weitere Jahre). So steht es geschrieben in den Produktbestimmungen. VG, Franz
  11. Hi, willkommen im Forum, schön, dass Du uns gefunden hast! unter:http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 Findet man die aktuellen und einzig vertragsrelevanten Produktbestimmungen auch für CSP. Ab Seite-41 findet man das Thema Windows-PC-OS und da auch WIN E3/5 via CSP. Du benötigst mind. ein WIN-7-Pro OEM od. Systembuilder Voll-Lizenz für das NB. Dann darf man WIN E3/5 mieten. Ev. Einschrankungen des CSP kann man dort sauber nachlesen. ...kein Re-Image-Recht, kein Downgrade, etc. Sich auch mal anschauen, ob nicht gleich Microsoft-365 E3/5 als Komplettpaket sinnvoll wäre! VG, Franz
  12. Moin, Entschuldigung! Die wichtigste Ergänzung aus den Produktbestimmungen 03-2018, hatte ich leider übersehen: Seite-51: 4.2 Halbjährliche Channel-Releases Kunden mit aktiver SA entweder auf Windows Server Standard- oder Datacenter-Lizenzen sowie auf Windows Server Base Access-Lizenzen und Windows Server Additive Access-Lizenzen (wie jeweils zutreffend) sind berechtigt, Halbjährliche Channel-Releases (einschließlich Pilot- und Broad-Releases) auf Lizenzierten Servern zu installieren und zu nutzen. Zu Produktlizenzierungszwecken wird Nano Server, der mit Windows Server 2016 herausgegeben wird, als Halbjährlicher Channel-Release angesehen. Anmerkung: Somit gilt das nun auch für die Nutzung des NANO-SVR ! Laut den PURS sind die "base"- und "additive"-CALs : CALs für Windows Server 2016 + CALs für Microsoft Identity Manager 2016 all diese müssen auch unter aktiver SA stehen ! Und seit 03-2018 hat MS folgende Formulierung beim PC-OS-WINDOWS angepasst: 4.10 Auslaufen von Software Assurance bei zeitlich unbeschränkten Lizenzen Wenn Software Assurance ausläuft, muss Windows Enterprise Current Branch oder Halbjährlicher Kanal auf einem Lizenzierten Gerät deinstalliert werden. Wenn dem Lizenzierten Gerät eine zeitlich unbeschränkte Windows Enterprise-Lizenz zugewiesen wurde, ist der Kunde zur Installation der zum Zeitpunkt des Ablaufs gültigen Version von Windows Enterprise Long Term Servicing Branch/Channel berechtigt. Meine persönliche Vermutung > Diese Formulierung wird MS im nachgang dann auch für den WIN-SVR übernehmen! Quo vadis Microsoft .... aber als SAM-Gutachter bei der Audit-Unterstützung machst Du mir das Leben einfacher :) VG, Franz
  13. Hi, im Septemper 2017 kam ja ...ich sag mal ... eine zusätzliche Variante vom WS2016 raus > 1709 1709 ist im VLSC downloadbar, versteckt sich unter der schlichten Betittelung "Windows Server Standard" bzw. "Windows Server Datacenter" ohne irgendeinen Zusatz, somit müsst Ihr nicht so lange rumklickend suchen, wie ich ... Absolut wichtig > erlaubte Nutzung, wie schon beim "NANO-Teilchen" nur bei aktiver SA ! Ob nach Ende der aktiven SA dann der Download verschwindet, ist anzunehmen ! Kleiner Scherz am Rande: Im Frühjahr 2020 wird ja dann wiederum eine neue Version erscheinen ... Ob MS sich traut dann zu schreiben WS 2016 Version 2003 ? smile* Viel Spaß beim testen ... VG, Franz
  14. Hi, Ihr Lieben ward schneller ....denke die Frage ist doch beantwortet, oder? Die offiziell Bezeichnung laut Microsoft-Preisliste aus dem OPEN-ACADEMIC wäre: Microsoft®CoreCALClientAccessLicense Sngl License/SoftwareAssurancePack Academic OLP 1License NoLevel DvcCAL Die richtige Bestell-Nr. (SKU) dazu W06-00011 Bei Stifter-helfen sollte man anstatt mit "Core Device CAL Suite" "rumzubasteln" lieber eindeutig beim Original bleiben .... VG, Franz
  15. Hi, @Norbert: woher weisst du das? :) Es ist eigentlich ganz einfach: Der frei zugängliche Download der offiziellen MS-Dokumente: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 Dort bei "Document Type" > "Qualified Educational User Definition" und in "german/deutsch" runterladen. Wen Ihr Euch dadrin wiederfindet, sollte die Academic/EDU-Bezugsberechtigung gerechtfertigt sein ! Ein MS-Partner(mit AER-Nr. = authoriesed education reseller) kann da den Kauf nicht verwehren (ansonst zu einem anderen wechseln!), da am Ende des Tages = Audit durch Microsoft Ihr alleinig für diese richtige Bezugsberechtigung verantwortlich seid! Ist alles sauber, bleibt es sauber, habt Ihr geschummelt, kann MS soweit gehen, dass alle Microsoft-Lizenzen (Nutzungsrechte), die dadrüber gekauft wurden, ersatzlos annuliert werden (ohne Rückvergütung) und Ihr auch noch ev. Zusatz-Strafe zahlen "dürft" ... und als "Normal-Kunde" alles erneut neu kaufen "dürft". Denke, war doch ganz einfach. Und Eurem "skeptischen" Händler könnt Ihr das DOC auch zusenden, das sind die einzigen "Spielregel" die zählen ... wenn man Bescheid weiss :) VG, Franz
  16. Hi, ich bringe da mal etwas Licht ins Dunkle... laut den Produktbestimmungen 02-2018, Seite-58: 2.1 Verlängerte Nutzungsrechte für Microsoft 365 E3/E5 2.1.1 Office-Server Jeder lizenzierte Nutzer, dem eine Microsoft 365 E3/E5 Nutzer-AL zugewiesen ist, ist berechtigt: · eine beliebige Anzahl von Kopien der folgenden Serversoftware auf einem beliebigen, speziell für Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server zu installieren: Exchange Server, SharePoint Server und Skype for Business Server; und · Der Zugriff auf die vorgenannte Serversoftware ist den Nutzern, denen eine Microsoft 365 E3/E5 Nutzer-AL zugewiesen wurde, oder externen Nutzern vorbehalten. Diese Bestimmung gilt nicht für Nutzer-ALs, die unter dem Microsoft Cloud-Vertrag erworben wurden. d.h.: Es gilt nicht für die Office-365-Pläne E3 und E5, sondern nur für die neuen "all-inclusiv-Pläne" Microsoft-365 E3 und E5 und dies besteht aus > Office 365 (E3 od. E5), Windows 10 Enterprise(E3 od. E5), and Enterprise Mobility + Security(E3 od. E5) !!! Zusätzlich noch: Auf die "kostenfreien Office-SVR" dürfen nur die Microsoft 365 E3/E5 ABO-Besitzer zugreifen, also alle, ansonsten benötigt man für die restlichen Nutzer weiterhin Kauf-SVR-Lizenzen. Und der letzte Satz sagt es leider auch, das Sonderrecht gilt nicht, wenn man die ABOs via CSP kauft. Auch nachzulesen in Factsheet auf deutsch > https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj9pPzplMTZAhVDr6QKHaddB-0QFggzMAA&url=http%3A%2F%2Fdownload.microsoft.com%2Fdocuments%2Fde-de%2FMicrosoft_365_Licensing_Factsheet_Sept2017.pdf&usg=AOvVaw0ET27ALgi9KJ4a0uiyweUl Die "kleinen" Office-365-Pläne E3 und E5 beinhalten das sgn. "Dual-Access-Right" haben also für die Office-SVR die STD-CAL bzw. auch die Enterprise-CAL jeweilsim Preis inkludiert. Und: M365 Enterprise ist verfügbar über das Enterprise Agreement (EA), das Enterprise Agreement Subscription (EAS), das Microsoft Products & Services Agreement (MPSA), sowie über das Cloud Solution Provider (CSP) Programm. All das sollte ein guter Partner wissen und beraten und berechnen können .... ist leider halt etwas aufwändig .... Aber hat auch Vorteile ... Uns, als Microsoft unabhängiger SAM-Gutachter geht die Arbeit nie aus ...smile*** ! VG, Franz
  17. lizenzdoc

    Zweitkopie Recht

    Hi zusammen, Alle Applikationen, die über einen Volumenvertag gekauft sind, außer beim EA und OPEN-Value-CW dürfen laut den Produktbestimmungen 02-2018, Seite-10: Desktop-Anwendungen Gerätelizenz 1. Der Kunde ist bei jeder erworbenen Lizenz berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf einem Lizenzierten Gerät und auf jedem Server zu installieren, der zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen ist. 2. Wenn der Kunde die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenziert, ist er außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zur Nutzung durch den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts zu installieren. An der alten Regel hat sich nichts verändert ! VG, Franz
  18. Hi, ein SPLA-Vertrag ist ein MS-Partnervertrag und man muss also mind. MS-Partner sein. Dann stehen sicherlich im SPLA-Vertrag einige Vorraussetzungen, die man haben muss, um diesen Vertrag zeichnen zu dürfen. Ein reiner Endkunde, kann also keinen eigenen SPLA-Vertrag so einfach zeichnen. VG, Franz
  19. Hi, um eine eigene WS-2016-Lizenz beim HOSTER nutzen zu dürfen, muss die klare Situation geschaffen werden, dass das physische SVR-Blech ausschließlich für Dich zur Verfügung steht. Nennt sich Housing". Wenn ja, dann musst Du auch auschließlich die physischen COREs lizenzieren. Wenn dies alles unklar ist > SPLA Miet-Lizenzen, auschließlich die Lizenzierungs-Verantwortung beim Hoster. Wenn der anderer Meinung ist, Finger weg. VG, Franz
  20. Hi Steffen, noch Inputs meinerseits zur Lizenzierung: Bei SQL würde ich diese DB in einer VM mit 4x virtuellen COREs betreiben. Da ist sichergestellt, dass die Zugriffe von intern unde extern unlimitiert und abgesichert lizenziert sind. Beim WIN-SVR wird das nicht ganz so einfach. z.B. Ihr nutzt real WS2016 für das SVR-Blech oder in irgendeiner VM, dann darf ein Zugriff auch nur mit mind. einer 2016er WIN-SVR-CAL erfolgen. Kannst Du sicherstellen, dass andere Behörden schon auf 2016er WIN-CALs lizenziert sind? Wenn nicht, muss der Betreiber des 2016er SVRs(also Ihr!) Sorge tragen, dass der Zugreifende eine 2016er CAL erhält (Gast-CAL) Wenn dass dann ev. in unbekannte Stückzahlen ausartet, muss Du ersatzweise den WIN-SVR (aber bur das physische Blech himself) mit dem sogn, "External Connector für WS-2016" lizenzieren, dann sind alle "Externen" clean. Aber man muss auch bedenken, welche WIN-SVR auch weiter innerhalb Eures Netzwerkes dabei "betascht" werden! Dann muss auch jeder dieser WIN-SVR so einen "ex.Connect" erhalten .... Ja, leider nicht ganz einfach. VG, Franz
  21. Hi, ist doch eine nette Geste von MS, oder? https://www.heise.de/newsticker/meldung/Windows-10-Upgrade-Moeglichkeit-noch-einmal-verlaengert-3938263.html VG, Franz
  22. lizenzdoc

    Frohe Weihnachten

    HI, Danke, das wünsche ich Dir und Euch auch. Grüße, Franz
  23. Hi, Produktbestimmungen Dez-2017, Seite-10: Desktop-Anwendungen, Gerätelizenz 1. Der Kunde ist bei jeder erworbenen Lizenz berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf einem Lizenzierten Gerät und auf jedem Server zu installieren, der zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen ist. 2. Wenn der Kunde die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenziert, ist er außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zur Nutzung durch den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts zu installieren. Bescheid wissen, hat entspannende Vorteile :) VG, Franz
  24. Hi, wenn jede einzelne MAC-Adr. mit so einer Office-Lizenz lizenziert wurde, sieht das sehr sauber+richtig aus. Preislich mal vergleichen, was 1 Office-Std Lizenz aus einem OPEN-Volumenvertrag kosten würde. Da diese Lizenz für den DeskTop lizenziert wird und der Hauptnutzer dieses lizenzierten DT darf dann auf einem tragbaren Device (z.B. dem Surface) eine kostenfrei Zweitkopie installieren und nutzen .... VG, Franz
  25. lizenzdoc

    MPSA 500x Punkte

    Hi Jaron, bin mir da nicht ganz sicher... Am Anfang wollet MS verlangen, wer einen MPSA startet musste die 500 Produkt-Punkte bei der Erstbestellung gleich bestellen. Und das galt pro Produkt-Pool. Dann hob MS dies auf ... ob es immer noch so ist, hatte ich jetzt nicht verfolgt. Ansonsten ist es so, man sammelt wie im alten Rabattheftchen Produkt-Punkte in dem jeweiligen Pool. Nach 1 Jahr prüft MS den Punktestand. Sind 500 Pkt erreicht oder überschritten darf man weiter im 2. Jahr darüber einkaufen, Über-Punkte zählen schon für das folgende Jahr. Am Ende des 2. Jahres prüft dann MS die 1.000 Pkt.-Hürde. Erreicht > es geht ins 3. Jahr, nicht erreicht, darf man nichts mehr einkaufen ...über diesen Vertrag. Oder man legt in 1 Bestellung die verlangten Pkt hinein, dann geht es weiter auf Einkaufstour. Alle Lizenzen bleiben gültig und werden von MS bedient (Download, Keys, SA-Benefits etc.) Da geht nichts verloren. Auch bei SA ist das so. All diese Lizenzen bleiben immer MPSA-Lizenzen! Vorteil: MPSA Lizenzen sind weltweit gültig, OPEN nur regional ! Tricks: Ja, es gibt viele Tricks, die MS "nerven" aber sauber und vertrags-konform sind und bleiben. Wichtig: Beim OPEN gibt es keine Schulungs- u. Test-Lizenzen, im MPSA gibt es die !!! kostenfrei! SA: kann man die SA aus OPEN oder OPEN-VALUE im MPSA verlängern ? JA ! So werden die Lizenzen auch weltweit gültig ! Umgekehrt auch? Ja, aber dann werden die Lizenzen in/mit der SA wieder regional !!! Darf man mischen? ja, aber warum? Darf man da auch zw. ACADEMIC, GOV und Normal wechseln, mischen? Ja, wenn man einiges beachtet! Nach einigen hunderten Verträgen weiss man da einfach einiges :) Ich habe für einen kleinen (70PC-Kunde) auch schon mal einen MPSA erfolgreich gemacht, da er weltweit aufgestellt war. Als Kunde/oder nicht LSP (LAR) braucht man einfach einen "mit wirklich Ahnung/Erfahrung" an seiner Seite :) dann macht das MS-Lizenzierung fast auch Spass und man muss auch keinen "Audit-Liebesbrief" fürchten... Und es gibt noch viele angenehme Dinge, Varianten, die man mit so einem MPSA machen könnte, wenn man sie kennt ;) Also ganz locker entspannen und sich nicht einreden lassen! VG, Franz
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