
lizenzdoc
Expert Member-
Gesamte Inhalte
1.854 -
Registriert seit
-
Letzter Besuch
Alle erstellten Inhalte von lizenzdoc
-
Hi, die mich aus dem Lizenzforum kennen, wissen, dass mein technisches Wissen äußert begrenzt ist. Meine Frage: "neulich" bei einer Audit-Unterstützung hatte ein Kunde ca. 100 seiner PC "virtualisiert". Als ich ihm dann sagte, das Szenario benötigt ja für den zugreifenden PC dann aktive SA bzw. VDA, grinste er breit und verneinte dies ... Er lizenziert den SVR, auf dem diese Zugriffe laufen mit WS-Datacenter, um unbegrenzte VM zu erhalten. Im nächsten Step generiert er eine WS-STD-VM, wobei aber die Funktionalität des WS-STD in dieser VM so weit reduziert wird, dass es der Funktionalität eines WIN-10-Pro entspricht. Meine Frage nun > geht das wirlich so und funktioniert? Wie würde da der dazu gehörige richtige "Fachausdruck" heißen? Wenn es so einfach funktionieren würde, würde das ja lizenzrechtlich heißen, dass der PC nicht mehr auf einen virt. Desktop zugreift, sondern auf eine einfache WIN-SVR-STD-VM dazu benötigt er nur die relevante richtige WIN-SVR-CAL, aber keine SA / VDA mehr, keine RDS-CAL mehr .... also einen bemerkenswerten Kostenvorteil und das wiederkehrend jedes Jahr ... Danke Euch für eine saubere und für mich verständliche Kommentierung, smile* VG, Franz
-
"Überschreibt" Windows 10 E3/E5 via CSP eine OEM-Lizenz?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von synDM in: Microsoft Lizenzen
hi, so kann man das richtig sehen. VG, Franz -
Hi, da hat Norbert vollkommend Recht, der 2. MA sollte einfach mal die Basic-Lizenzschulung machen, dann weiss er auch was ...hoffentlich :) Noch 1 Tip, wenn erst zum 31.12.17 die SA auslief, darf man noch bis zum 31.03.2018 die SA-only im OPEN (nicht im OV oder MPSA, etc.) nachbestellen, um die SA-Verlängerung zu erhalten ( für 2 weitere Jahre). So steht es geschrieben in den Produktbestimmungen. VG, Franz
-
"Überschreibt" Windows 10 E3/E5 via CSP eine OEM-Lizenz?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von synDM in: Microsoft Lizenzen
Hi, willkommen im Forum, schön, dass Du uns gefunden hast! unter:http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 Findet man die aktuellen und einzig vertragsrelevanten Produktbestimmungen auch für CSP. Ab Seite-41 findet man das Thema Windows-PC-OS und da auch WIN E3/5 via CSP. Du benötigst mind. ein WIN-7-Pro OEM od. Systembuilder Voll-Lizenz für das NB. Dann darf man WIN E3/5 mieten. Ev. Einschrankungen des CSP kann man dort sauber nachlesen. ...kein Re-Image-Recht, kein Downgrade, etc. Sich auch mal anschauen, ob nicht gleich Microsoft-365 E3/5 als Komplettpaket sinnvoll wäre! VG, Franz -
Moin, Entschuldigung! Die wichtigste Ergänzung aus den Produktbestimmungen 03-2018, hatte ich leider übersehen: Seite-51: 4.2 Halbjährliche Channel-Releases Kunden mit aktiver SA entweder auf Windows Server Standard- oder Datacenter-Lizenzen sowie auf Windows Server Base Access-Lizenzen und Windows Server Additive Access-Lizenzen (wie jeweils zutreffend) sind berechtigt, Halbjährliche Channel-Releases (einschließlich Pilot- und Broad-Releases) auf Lizenzierten Servern zu installieren und zu nutzen. Zu Produktlizenzierungszwecken wird Nano Server, der mit Windows Server 2016 herausgegeben wird, als Halbjährlicher Channel-Release angesehen. Anmerkung: Somit gilt das nun auch für die Nutzung des NANO-SVR ! Laut den PURS sind die "base"- und "additive"-CALs : CALs für Windows Server 2016 + CALs für Microsoft Identity Manager 2016 all diese müssen auch unter aktiver SA stehen ! Und seit 03-2018 hat MS folgende Formulierung beim PC-OS-WINDOWS angepasst: 4.10 Auslaufen von Software Assurance bei zeitlich unbeschränkten Lizenzen Wenn Software Assurance ausläuft, muss Windows Enterprise Current Branch oder Halbjährlicher Kanal auf einem Lizenzierten Gerät deinstalliert werden. Wenn dem Lizenzierten Gerät eine zeitlich unbeschränkte Windows Enterprise-Lizenz zugewiesen wurde, ist der Kunde zur Installation der zum Zeitpunkt des Ablaufs gültigen Version von Windows Enterprise Long Term Servicing Branch/Channel berechtigt. Meine persönliche Vermutung > Diese Formulierung wird MS im nachgang dann auch für den WIN-SVR übernehmen! Quo vadis Microsoft .... aber als SAM-Gutachter bei der Audit-Unterstützung machst Du mir das Leben einfacher :) VG, Franz
-
Hi, im Septemper 2017 kam ja ...ich sag mal ... eine zusätzliche Variante vom WS2016 raus > 1709 1709 ist im VLSC downloadbar, versteckt sich unter der schlichten Betittelung "Windows Server Standard" bzw. "Windows Server Datacenter" ohne irgendeinen Zusatz, somit müsst Ihr nicht so lange rumklickend suchen, wie ich ... Absolut wichtig > erlaubte Nutzung, wie schon beim "NANO-Teilchen" nur bei aktiver SA ! Ob nach Ende der aktiven SA dann der Download verschwindet, ist anzunehmen ! Kleiner Scherz am Rande: Im Frühjahr 2020 wird ja dann wiederum eine neue Version erscheinen ... Ob MS sich traut dann zu schreiben WS 2016 Version 2003 ? smile* Viel Spaß beim testen ... VG, Franz
-
Hi, Ihr Lieben ward schneller ....denke die Frage ist doch beantwortet, oder? Die offiziell Bezeichnung laut Microsoft-Preisliste aus dem OPEN-ACADEMIC wäre: Microsoft®CoreCALClientAccessLicense Sngl License/SoftwareAssurancePack Academic OLP 1License NoLevel DvcCAL Die richtige Bestell-Nr. (SKU) dazu W06-00011 Bei Stifter-helfen sollte man anstatt mit "Core Device CAL Suite" "rumzubasteln" lieber eindeutig beim Original bleiben .... VG, Franz
-
Microsoft Lizenzen für Bildung und Forschung Open Academic
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Ganimesh in: Microsoft Lizenzen
Hi, @Norbert: woher weisst du das? :) Es ist eigentlich ganz einfach: Der frei zugängliche Download der offiziellen MS-Dokumente: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 Dort bei "Document Type" > "Qualified Educational User Definition" und in "german/deutsch" runterladen. Wen Ihr Euch dadrin wiederfindet, sollte die Academic/EDU-Bezugsberechtigung gerechtfertigt sein ! Ein MS-Partner(mit AER-Nr. = authoriesed education reseller) kann da den Kauf nicht verwehren (ansonst zu einem anderen wechseln!), da am Ende des Tages = Audit durch Microsoft Ihr alleinig für diese richtige Bezugsberechtigung verantwortlich seid! Ist alles sauber, bleibt es sauber, habt Ihr geschummelt, kann MS soweit gehen, dass alle Microsoft-Lizenzen (Nutzungsrechte), die dadrüber gekauft wurden, ersatzlos annuliert werden (ohne Rückvergütung) und Ihr auch noch ev. Zusatz-Strafe zahlen "dürft" ... und als "Normal-Kunde" alles erneut neu kaufen "dürft". Denke, war doch ganz einfach. Und Eurem "skeptischen" Händler könnt Ihr das DOC auch zusenden, das sind die einzigen "Spielregel" die zählen ... wenn man Bescheid weiss :) VG, Franz -
Frage Lizenzierung lokaler Exchange Office365/Exchange Online/On-premise
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von monstermania in: Microsoft Lizenzen
Hi, ich bringe da mal etwas Licht ins Dunkle... laut den Produktbestimmungen 02-2018, Seite-58: 2.1 Verlängerte Nutzungsrechte für Microsoft 365 E3/E5 2.1.1 Office-Server Jeder lizenzierte Nutzer, dem eine Microsoft 365 E3/E5 Nutzer-AL zugewiesen ist, ist berechtigt: · eine beliebige Anzahl von Kopien der folgenden Serversoftware auf einem beliebigen, speziell für Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server zu installieren: Exchange Server, SharePoint Server und Skype for Business Server; und · Der Zugriff auf die vorgenannte Serversoftware ist den Nutzern, denen eine Microsoft 365 E3/E5 Nutzer-AL zugewiesen wurde, oder externen Nutzern vorbehalten. Diese Bestimmung gilt nicht für Nutzer-ALs, die unter dem Microsoft Cloud-Vertrag erworben wurden. d.h.: Es gilt nicht für die Office-365-Pläne E3 und E5, sondern nur für die neuen "all-inclusiv-Pläne" Microsoft-365 E3 und E5 und dies besteht aus > Office 365 (E3 od. E5), Windows 10 Enterprise(E3 od. E5), and Enterprise Mobility + Security(E3 od. E5) !!! Zusätzlich noch: Auf die "kostenfreien Office-SVR" dürfen nur die Microsoft 365 E3/E5 ABO-Besitzer zugreifen, also alle, ansonsten benötigt man für die restlichen Nutzer weiterhin Kauf-SVR-Lizenzen. Und der letzte Satz sagt es leider auch, das Sonderrecht gilt nicht, wenn man die ABOs via CSP kauft. Auch nachzulesen in Factsheet auf deutsch > https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj9pPzplMTZAhVDr6QKHaddB-0QFggzMAA&url=http%3A%2F%2Fdownload.microsoft.com%2Fdocuments%2Fde-de%2FMicrosoft_365_Licensing_Factsheet_Sept2017.pdf&usg=AOvVaw0ET27ALgi9KJ4a0uiyweUl Die "kleinen" Office-365-Pläne E3 und E5 beinhalten das sgn. "Dual-Access-Right" haben also für die Office-SVR die STD-CAL bzw. auch die Enterprise-CAL jeweilsim Preis inkludiert. Und: M365 Enterprise ist verfügbar über das Enterprise Agreement (EA), das Enterprise Agreement Subscription (EAS), das Microsoft Products & Services Agreement (MPSA), sowie über das Cloud Solution Provider (CSP) Programm. All das sollte ein guter Partner wissen und beraten und berechnen können .... ist leider halt etwas aufwändig .... Aber hat auch Vorteile ... Uns, als Microsoft unabhängiger SAM-Gutachter geht die Arbeit nie aus ...smile*** ! VG, Franz -
Hi zusammen, Alle Applikationen, die über einen Volumenvertag gekauft sind, außer beim EA und OPEN-Value-CW dürfen laut den Produktbestimmungen 02-2018, Seite-10: Desktop-Anwendungen Gerätelizenz 1. Der Kunde ist bei jeder erworbenen Lizenz berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf einem Lizenzierten Gerät und auf jedem Server zu installieren, der zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen ist. 2. Wenn der Kunde die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenziert, ist er außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zur Nutzung durch den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts zu installieren. An der alten Regel hat sich nichts verändert ! VG, Franz
-
VDS / Cloud - Win 2016 Standard Lizenz?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von cornholio21 in: Microsoft Lizenzen
Hi, ein SPLA-Vertrag ist ein MS-Partnervertrag und man muss also mind. MS-Partner sein. Dann stehen sicherlich im SPLA-Vertrag einige Vorraussetzungen, die man haben muss, um diesen Vertrag zeichnen zu dürfen. Ein reiner Endkunde, kann also keinen eigenen SPLA-Vertrag so einfach zeichnen. VG, Franz -
VDS / Cloud - Win 2016 Standard Lizenz?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von cornholio21 in: Microsoft Lizenzen
Hi, um eine eigene WS-2016-Lizenz beim HOSTER nutzen zu dürfen, muss die klare Situation geschaffen werden, dass das physische SVR-Blech ausschließlich für Dich zur Verfügung steht. Nennt sich Housing". Wenn ja, dann musst Du auch auschließlich die physischen COREs lizenzieren. Wenn dies alles unklar ist > SPLA Miet-Lizenzen, auschließlich die Lizenzierungs-Verantwortung beim Hoster. Wenn der anderer Meinung ist, Finger weg. VG, Franz -
Einige Lizenzfragen bzgl. Servervirtualisierung, Terminalserver und eine spätere Migration
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von s.k. in: Microsoft Lizenzen
Hi Steffen, noch Inputs meinerseits zur Lizenzierung: Bei SQL würde ich diese DB in einer VM mit 4x virtuellen COREs betreiben. Da ist sichergestellt, dass die Zugriffe von intern unde extern unlimitiert und abgesichert lizenziert sind. Beim WIN-SVR wird das nicht ganz so einfach. z.B. Ihr nutzt real WS2016 für das SVR-Blech oder in irgendeiner VM, dann darf ein Zugriff auch nur mit mind. einer 2016er WIN-SVR-CAL erfolgen. Kannst Du sicherstellen, dass andere Behörden schon auf 2016er WIN-CALs lizenziert sind? Wenn nicht, muss der Betreiber des 2016er SVRs(also Ihr!) Sorge tragen, dass der Zugreifende eine 2016er CAL erhält (Gast-CAL) Wenn dass dann ev. in unbekannte Stückzahlen ausartet, muss Du ersatzweise den WIN-SVR (aber bur das physische Blech himself) mit dem sogn, "External Connector für WS-2016" lizenzieren, dann sind alle "Externen" clean. Aber man muss auch bedenken, welche WIN-SVR auch weiter innerhalb Eures Netzwerkes dabei "betascht" werden! Dann muss auch jeder dieser WIN-SVR so einen "ex.Connect" erhalten .... Ja, leider nicht ganz einfach. VG, Franz -
WIN-10 > Weiterhin kostenloses In-Place-Upgrade
lizenzdoc hat einem Thema erstellt in: Microsoft Lizenzen
Hi, ist doch eine nette Geste von MS, oder? https://www.heise.de/newsticker/meldung/Windows-10-Upgrade-Moeglichkeit-noch-einmal-verlaengert-3938263.html VG, Franz -
HI, Danke, das wünsche ich Dir und Euch auch. Grüße, Franz
-
Anderes Office 2016 Konto nutzen als dem Client zugewiesen ist?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Navy in: Microsoft Lizenzen
Hi, Produktbestimmungen Dez-2017, Seite-10: Desktop-Anwendungen, Gerätelizenz 1. Der Kunde ist bei jeder erworbenen Lizenz berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf einem Lizenzierten Gerät und auf jedem Server zu installieren, der zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen ist. 2. Wenn der Kunde die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenziert, ist er außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zur Nutzung durch den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts zu installieren. Bescheid wissen, hat entspannende Vorteile :) VG, Franz -
Anderes Office 2016 Konto nutzen als dem Client zugewiesen ist?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Navy in: Microsoft Lizenzen
Hi, wenn jede einzelne MAC-Adr. mit so einer Office-Lizenz lizenziert wurde, sieht das sehr sauber+richtig aus. Preislich mal vergleichen, was 1 Office-Std Lizenz aus einem OPEN-Volumenvertrag kosten würde. Da diese Lizenz für den DeskTop lizenziert wird und der Hauptnutzer dieses lizenzierten DT darf dann auf einem tragbaren Device (z.B. dem Surface) eine kostenfrei Zweitkopie installieren und nutzen .... VG, Franz -
Hi Jaron, bin mir da nicht ganz sicher... Am Anfang wollet MS verlangen, wer einen MPSA startet musste die 500 Produkt-Punkte bei der Erstbestellung gleich bestellen. Und das galt pro Produkt-Pool. Dann hob MS dies auf ... ob es immer noch so ist, hatte ich jetzt nicht verfolgt. Ansonsten ist es so, man sammelt wie im alten Rabattheftchen Produkt-Punkte in dem jeweiligen Pool. Nach 1 Jahr prüft MS den Punktestand. Sind 500 Pkt erreicht oder überschritten darf man weiter im 2. Jahr darüber einkaufen, Über-Punkte zählen schon für das folgende Jahr. Am Ende des 2. Jahres prüft dann MS die 1.000 Pkt.-Hürde. Erreicht > es geht ins 3. Jahr, nicht erreicht, darf man nichts mehr einkaufen ...über diesen Vertrag. Oder man legt in 1 Bestellung die verlangten Pkt hinein, dann geht es weiter auf Einkaufstour. Alle Lizenzen bleiben gültig und werden von MS bedient (Download, Keys, SA-Benefits etc.) Da geht nichts verloren. Auch bei SA ist das so. All diese Lizenzen bleiben immer MPSA-Lizenzen! Vorteil: MPSA Lizenzen sind weltweit gültig, OPEN nur regional ! Tricks: Ja, es gibt viele Tricks, die MS "nerven" aber sauber und vertrags-konform sind und bleiben. Wichtig: Beim OPEN gibt es keine Schulungs- u. Test-Lizenzen, im MPSA gibt es die !!! kostenfrei! SA: kann man die SA aus OPEN oder OPEN-VALUE im MPSA verlängern ? JA ! So werden die Lizenzen auch weltweit gültig ! Umgekehrt auch? Ja, aber dann werden die Lizenzen in/mit der SA wieder regional !!! Darf man mischen? ja, aber warum? Darf man da auch zw. ACADEMIC, GOV und Normal wechseln, mischen? Ja, wenn man einiges beachtet! Nach einigen hunderten Verträgen weiss man da einfach einiges :) Ich habe für einen kleinen (70PC-Kunde) auch schon mal einen MPSA erfolgreich gemacht, da er weltweit aufgestellt war. Als Kunde/oder nicht LSP (LAR) braucht man einfach einen "mit wirklich Ahnung/Erfahrung" an seiner Seite :) dann macht das MS-Lizenzierung fast auch Spass und man muss auch keinen "Audit-Liebesbrief" fürchten... Und es gibt noch viele angenehme Dinge, Varianten, die man mit so einem MPSA machen könnte, wenn man sie kennt ;) Also ganz locker entspannen und sich nicht einreden lassen! VG, Franz
-
WIN 10 Pro SoftwareTerms(=EULA) 2 zu oft überlesene "ups"
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Hi, aus der EULA, die mir zur Verfügung steht, steht davon so nichts drin ... Verwendung einer vorherigen Version der Software. Wenn das der HARDWARE beiliegende COA die SOFTWARE als Microsoft Windows XP Professional-SOFTWARE bezeichnet, dann sind Sie berechtigt, statt die SOFTWARE Microsoft Windows XP Professional zu installieren und zu verwenden, die selbe Sprachversion einer (1) der folgenden Versionen auf dem COMPUTER zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, anzuzeigen und auszuführen: Microsoft® Windows® 2000 Professional, Microsoft® Windows® NT Workstation Version 4.0 oder Microsoft® Windows® 98 (Zweite Ausgabe) ("Downgradesoftware"), unter folgenden Voraussetzungen: (1) Sie stimmen zu, dass für die Downgradesoftware hierunter KEIN Support vom Hersteller, von MS oder Microsoft Corporation, deren Tochterfirmen oder Niederlassungen bereitgestellt wird.... VG, Franz -
WIN 10 Pro SoftwareTerms(=EULA) 2 zu oft überlesene "ups"
lizenzdoc hat einem Thema erstellt in: Microsoft Lizenzen
Hi, 2 Dinge möchte ich gerne euch "verdeutlichen": Quelle: https://www.microsoft.com/en-us/Useterms/Retail/Windows/10/UseTerms_Retail_Windows_10_German.htm Letzte Aktualisierung Juli 2017 MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN WINDOWS-BETRIEBSSYSTEM c. Beschränkungen. Der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen und Microsoft behalten sich alle Rechte vor (beispielsweise Rechte im Rahmen von Gesetzen über geistiges Eigentum), die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden. Beispielsweise erhalten Sie mit dieser Lizenz keine Rechte für folgende Handlungen und müssen daher Folgendes unterlassen: 2.c.(v) die Software als Serversoftware oder für kommerzielles Hosting zu verwenden, die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen, die Software auf einem Server zu installieren und anderen Nutzern Remotezugriff darauf zu ermöglichen oder die Software auf einem Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Remotenutzer zu installieren; Von einem Kunden habe ich mal mitbekommen, dass er das "Blech" mit DataCenter lizenziert, dann in den VM das WIN-SVR-Image auf das WIN-OS reduziert und somit eine solide und einfach Lösung gestaltet hat. Lizenzrechtlich voll sauber . Nachfolgenden Punkt haben sicherlich die wenigsten auf Ihrem Plan: 7. Herabstufungsrechte. Wenn Sie ein Gerät von einem Hersteller oder Installer mit einer vorinstallierten Windows Professional-Version erworben haben und diese im Vollfunktionsmodus konfiguriert ist, sind Sie berechtigt, entweder eine Windows 8.1 Pro- oder eine Windows 7 Professional-Version zu nutzen, aber nur solange, wie Microsoft Kundendienst für diese frühere Version erbringt, wie in (aka.ms/windowslifecycle) dargelegt. Dieser Vertrag gilt für Ihre Nutzung der früheren Versionen. Und unter > aka.ms/windowslifecycle findet man: Clientbetriebssysteme Ablauf des grundlegenden Supports Ablauf des erweiterten Supports Windows 7 Service Pack 1 13. Januar 2015 14. Januar 2020 Windows 8 Windows 8.1 9. Januar 2018 10. Januar 2023 Was meint Microsoft mit "Kundendienst" ? Hoffentlich doch den "erweiterten Support" ? Im best case wäre mit dem Downgrade-Recht auf WIN-7 am 14.01.20 vorbei und auf WIN 8 /8.1 am 10.01.23 ! Im worts case ..... VG, Franz -
Hi, Da hat magheinz voll Recht: Quelle: https://www.microsoft.com/en-us/Useterms/Retail/Windows/10/UseTerms_Retail_Windows_10_German.htm die EULA = SoftwareTerms von WIN 10 Pro schreiben dies eindeutig! 2.c.(v) die Software als Serversoftware oder für kommerzielles Hosting zu verwenden, die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen, die Software auf einem Server zu installieren und anderen Nutzern Remotezugriff darauf zu ermöglichen oder die Software auf einem Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Remotenutzer zu installieren; Von einem Kunden habe ich mal mitbekommen, dass er das "Blech" mit DataCenter Lizenziert, dann in den VM das WIN-SVR-Image auf das WIN-OS reduziert und somit eine solide und einfach Lösung gestaltet hat. Lizenzrechtlich voll sauber . VG, Franz
-
Migration von Windows Server 2008 R2 auf Windows Server 2016
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Matze1708 in: Microsoft Lizenzen
hi, Kurze Regelerläuterung zum WS2016-CORE-Lizenzierung: lizenziert wird der physische Server, ergo das "Blech". 1. Schritt: Wie viele CPUs hat das Blech? MS will mind. 8x COREs pro CPU lizenziert haben, mindestens aber für das ganze Blech 16x COREs. Hat das Blech nur 1x CPU heißt das also dennoch 16x COREs Euer Beispiel mit nur 1x CPU aber 10x COREs = dennoch 16x COREs Dies erlaubt auf diesem Blech 2 VMs (dies gilt nur für die STD-Lizenz, da dieDC-Lizenz unlimited VMs nach richtiger Lizenzierung des Bleches erlaubt) 2. Schritt, falls mehr VMs benötigt werden bei der STD-Lizenz: die Grundlizenzierung aus Schritt 1 einfach drauf-schichten, erlaubt 2 weitere VMs auf dem Blech... bei 6 VMs auf dem Blech > ergo 3x die Grundlizenzierung Verhält sich genau wie bei der 2012-STD-Lizenzierung des VM-Themas. Bei der 13. u. 14. VM auf dem Blech rechnet sich dann die DC sehr schnell! VG, Franz -
Windows Server ROK inkl. Software Assurance
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Jaron in: Microsoft Lizenzen
Hi, Die SA für 2 Jahre im OPEN ist Kostengleich, ob mit einer OPEN DC-Lizenz oder ROK-DC-Lizenz gekoppelt. Dachte aber immer, dass die ROK günstiger als die Volumen Lizenz wäre .... Lizenzrechtlich sind die dann gleich, auch hast Du für die ROK das "Neuzuweisungsrecht". VG, Franz -
Server mit Lizenzen für zwei Unternehmen betreiben
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von mo301080 in: Microsoft Lizenzen
Hi, in der Konstellation kommt Ihr nicht am SPLA (Hosting-Thema) vorbei. Unternehmen-A muss als Hoster auch noch zusätzlich Microsoft-Partner sein (jährlicher Partner-Beitrag) dann benötigt er den SPLA-Vertrag und stellt B + C die monatlichen Miet-Nutzungsrechte zur Verfügung. VG, Franz -
Server mit Lizenzen für zwei Unternehmen betreiben
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von mo301080 in: Microsoft Lizenzen
Hi Mo301080, haben Unternehmen B und C den selben Inhaber? VG, Franz