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lizenzdoc

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  1. Hi, einfach antwort: JA, 36x 2 CORE SA, wenn alle unter SA sollen. Aber braucht Ihr SA? Wegen NANNO-SVR? Ansonst kauft ab dem 1.10. doch gleich WIN-SVR-DC 2019! Ohne SA. Die preise gehen erst im Nov hoch ... VG, Franz
  2. Hi, Das ist jetzt mal ein weiteres Kapitel aus dem Buch " und sie wissen nicht mehr, was sie tun" ... in den Produktbestimmungen steht auf Seite-6 dies: Bei Onlinediensten beziehen sich alle Verweise auf „Nutzungsrechte“ im Volumenlizenzvertrag des Kunden auf die OST. Falls ein Softwareprodukt sowohl Software als auch Onlinedienste umfasst, unterliegen die Onlinedienste den OST und unterliegt die Software den vorliegenden Lizenzbestimmungen. Visio Online Plan 2 beinhaltet ja nun beides, den Onlinedienst und aber auch Software = die erlaubte lokale Softwareinstallation ! So sehen wir das alles... Dementsprechend unterliegt ja dann die lokale Software den produktbestimmungen und die schreiben ja das vorhandensein der Office-Lizenz vor .... Schwierig, ich hoffe, dass Microsoft auf unsere Anfrage baldigst eindeutiger antwortet! VG, Franz
  3. Hi David, also: Produktbestimmungen 09-2018, Seite 64 (deutsch): 2.5 Bereitstellungsrechte für Visio Nutzer von Visio Online Plan 2 sind berechtigt, eine einzelne Kopie entweder von Visio Standard 2016 oder von Visio Professional 2016 oder einer früheren Version der Visio-Software wie folgt zu installieren und einzusetzen: a. Wenn der Nutzer für Office Standard oder Office Professional Plus1 lizenziert ist, und b. nur auf dem Gerät, auf dem Office installiert ist. 1Das Recht steht Nutzern mit Lizenzen für Office Professional im Rahmen einer Microsoft 365-aus-SA-Nutzer-AL zu, die vor dem 1. September 2018 begann. 1x VisioOnline Plan 2 darf 1x lokal genutzt werden. Und zwar nur auf dem Gerät auf dem gleichzeitig mind. Office-STD auch lizenziert ist. Da hat Dein Berater im Falle der Nutzung für VisioOnline Plan 2 Unrecht. VG, Franz
  4. Hi, weiteres "lustiges" Kapitel im Thema.... und sie wissen nicht mehr, was sie tun ... in der Oktoberpreisliste verkauft MS dann schon den WIN-SVR 2019, die Preiserhöhung kommt aber für den STD erst in der NOV-Prisliste ...der DC hält einigermaßend seinen alten Preis ... Warumauch immer .... VG, Franz
  5. hi, logischerweise das ist dann User... VG, Franz
  6. hi, hier mal die offizielle Schreibweise bei MS: OPEN IntuneOpen ShrdSvr Sngl SubscriptionVL OLP 1License NoLevel Qualified Annual IntuneOpen ShrdSvr Sngl SubscriptionVL OLP 1License NoLevel PerDevice Qualified Annual OPEN-VALUE IntuneOpen ShrdSvr SNGL SubsVL OLV NL 1Mth AP IntuneOpen ShrdSvr SNGL SubsVL OLV NL 1Mth AP PerDvc Nehme mal an, das es ein "kreative Eingebung" bei Deinem Partner war.... Also sich nicht irren lassen... VG, Franz
  7. Hi, also, in den "Bestimmungen für Onlinedienste steht "USL Per Device". Ich schau mal heute in der offiziellen Preisliste nach, wie die genauen Bezeichnungen / Differenzierungen sind. VG, Franz
  8. Moin, denke mal, das erklärt dann alles ...laut den aktuellen Produktbestimmungen, Seite-7: 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen Bevor der Kunde Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. d.h.: man kann sogar diskutieren, ob "beim Gang aufs WC" das schon eine "vorübergehende Abwesenheit" ist .... smile*** Also mal sich keine Sorgen machen, aber immer schön schriftlich dokumentieren !!! VG, Franz
  9. Hi, man muss da aufpassen. Pro ist Pro. Kauft man im Volumenvertrag den WIN-Enterprise E3 Upgrade mit 2 J SA, auf die OEM-Lizenz hinzu, hat man "Enterprise". läuft die SA ab und man verlängert nicht diese SA erneut, muss man laut den Produktbestimmungen alles deinstallieren und die aktuelle WIN-LTSB Version installieren !!! Alles sehr gut überlegen .... Grüße, Franz
  10. Hi, solltest Du ev. schon über einen Volumenvertrag eine WD-STD-2016 Lizenz gekauft haben, darf man aus dem VLSC Volumen-Image + Key nehemn und das sog. Re-Image-Recht ausüben! Ansonsten, stornieren und richtig kaufen. VG, Franz
  11. Moin, denke mal, es verhält sich wie beim Exchange. Es werden keine Postfächer lizenziert, sondern ein real getätigter Zugriff einer MAC-adresse (DEVICE) oder eines "schlagenden Herzen"(USER). Microsoft lizenziert (bis dato) keinen konjunktiv ..."könnte zugreifen". Also nein, keine CAL-Pflicht. VG, Franz
  12. HI, es sind halt die Jahre Erfahrung und eine Masse an unterschiedlichsten Vertragsverhandlungen, das ist durch nichts zu ersetzen .... VG, Franz
  13. Hi, @Nilsk: vollkomend richtig. Hat sich nichts geändert. VG, Franz
  14. Hi, ich sehe das wie die Produktbestimmungen :) Verschiebe ich eine 2016er-VM auf ein SVR-Blech, dass nur mit 2012 lizenziert ist, ist das ein Lizenzverstoß. Dieser SVR müsste 2016er Lizenzen haben. Ergo 2 in sich geschlossene "Kreise", oder alles auf 2016 lizenztechnisch hochziehen. Und immer daran denken, wenn im Unternehmensnetzwerk nur 1 2016er SVR physisch installiert ist, bzw. eine 2016er-VM genutzt wird ...alle WIN-CAL ( und RDS-/RMS-CALs) auf 2016 hochziehen. VG, Franz
  15. Hi, in einer direkten SQL-VM-Lizenzierung eht es ausschließlich um die virtuellen COREs. Egal was im "physischen Unterbau" so vorhanden ist, es geht um diese einzelne VM und die dadrin zur Verfügung gestellten virtuellen COREs. Mindestens sind immer 4x vCOREs zu lizenzieren und wenn mehr, dann halt immer in 2er-Schritten auf den 4ern oben drauf... VG, Franz
  16. Moin, viel Auwand um ein einfches Thema, wenn man einfach mal die Produktbestimmungen lesen würde. Lizenzierung einer VM mit SQL-2016-Core-Lizenzen: pro VM muss mind. 4x-CORE-Lizenzen lizenziert werden. lizenziert werden ausschließlich die in dieser VM bereitgestellten/zugeleiteten virtuellen COREs. Sind es mehr als 4, muss man dann die reale anzahl an COREs lizenzieren. Aufpassen bei Hyperthreading, jeder eingeleiteter Thread zählt zwecks Lizenzierung. Aber bei z.B. Vmware kann man ja das alles sauber einstellen. VG, Franz
  17. Hi, ja, laut den damaligen PURs waren die Editionen von Exchange-SVR mit LM = Lizenzmobilität gekennzeichnet und somit auch ohne SA erlaubt. VG, Franz
  18. Hi, ja, wiederum recht, SVR mit SA wg ev. VMotion, CALs dürfen ohne SA bleiben. VG, Franz
  19. Hi, Voll richtig, bei den Applikations-SVR benötigt man die SA für die V-Motion Lizenzmobilität! Grundsätzlich benötigt man die SA auch immer, wenn man auf die neue Version Anspruch haben will. Beim WIN-SVR kommt jetzt was ganz neues dazu: Nutzung der NANO-Funktion und des neuen Update-Dienstes schreiben die Produktbestimmungen: Seite-50 > 4.2 Halbjährliche Channel-Releases Kunden mit aktiver SA entweder auf Windows Server Standard- oder Datacenter-Lizenzen sowie auf Windows Server Base Access-Lizenzen und Windows Server Additive Access-Lizenzen (wie jeweils zutreffend) sind berechtigt, Halbjährliche Channel-Releases (einschließlich Pilot- und Broad-Releases) auf Lizenzierten Servern zu installieren und zu nutzen. Zu Produktlizenzierungszwecken wird Nano Server, der mit Windows Server 2016 herausgegeben wird, als Halbjährlicher Channel-Release angesehen. Wer die RDS- / RMS- CALs auch nutzt muss dafür dann auch die SA haben! Viel Spaß beim Neukalkulieren! VG, Franz
  20. Hallo Rene, Du denkst richtig, alles wird lizenzrechtlich benötigt. Auch bei der SQL-CORE-Lizenzierung liegst Du richtig. VG, Franz
  21. Hi Mark, nichts durcheinanderbringen ... auf dem ESX-Blech erzeugst Du eine VM. Dadrin läuft eine WIN-10-Enterprise-PC-Simulation. Lizenzieren musst Du dann die Devices, die auf diese VM mit dem simulierten PC zugreifen wollen, via SA oder VDA. Vorsichtig auch bei TC, Tablets oder Devices, die physisch nicht in der Lage sind, dass dort drauf das WIN-OS installiebar ist... Laut den Produktbestimmungen musst Du nämlich physisch installieren (was ja nicht geht) und dafür darfst Du keine Systembuilder-Upgrade inkl. SA Kombination kaufen und "nur zuweisen"! Dafür musst Du eine VSA-ABO-Lizenz kaufen! Wenn ein Externer den Projekt-Zugriff beendet, dann sind die ABOs und CALs sofort wieder frei, wie bei einem gekündigten Mitarbeiter. Ja, das RDS-CAL-Thema ist noch nie sauber(schriftlich) geklärt worden ... deswegen vorsichtig sein. Hoffe jetzt wird es klarer. Grüße, Franz
  22. Hi Mark, erst einmal herzlich willkommen in diesem Forum, schön, dass Du uns gefunden hast! Das sind einige Fragen. WIN-Pro mit SA = WIN-Enterprise erlaubt max. 4x VM-Zugriffe, egal ob auf dem lizenzierten Gerät lokal, oder auf einem SVR installiert. Das gleiche erlaubt dann eine VDA Jahres-ABO, wobei man für das lizenzierte Gerät keine WIN-OS-Basis-Lizenz benötigt, z.B. wie ein TC. Müsste jemand sogar auf eine 5. bis 8. VM zugreifen, muss man wiederum das zugreifende Gerät nochmals doppelt lizenzieren, als OEM-Lizenz + zzgl. Upgrade mit SA = Enterprise, also "schichten". Dann dürfte man auf 8 VMs zugreifen. Da das ganze auf dem SVR lizenrechtlich mit WIN-SVR-Lizenzen lizenziert ist > falls nicht vorhanden auch für das gerät oder USER die WIN-CAL lizenzieren. Viele Diskussionen ergeben sich bei der RDS-CAL (TS-CAL) ... ich stehe immer auf dem Standpunkt, da uaf dem SVR ein GUI-Zugriff statt findet, ja auch die RDS-CAL. Bei den "Externen" gilt, wer den SVR bereibt muss auch die Zugriffe lizenzieren! d.h. : 1x VDA Jahres-ABO 1x WIN-CAL (DEV od. USER) 1x RDS-CAL (DEV od. USER) dem "Externen" bereitstellen, kann man ja nach Ablauf der Tätigkeit wieder ins "Lizenz-Regal" für den nächsten zurücklegen und nutzen. Hier gilt nicht die "90-Tage-Verbleibe-Regelung" ...laut Produktbestimmungen... Wenn ein Device auf einen SVR mit Darstellung einer WIN-OS-VM zugreift, muss dies Mit WIN-Enterprise (aktiver SA) oder VDA immer lizenziert sein. Also auch für deine MACs oder TC ...inkl. der CALs. zu 4. SA/VDA erlauben ja 4 Zugriffe, wenn das device auf mehr zugreift ... jeweils die Lizenzen schichten ... Hoffe, ich konnte es erklären :) VG, franz
  23. Hi, Microsoft macht es mal wieder allen vor. Ab der Oktober-Preisliste 2018 wird einiges um 10% teurer Office ...CAL-Suiten ... Server. Einiges, wie E5, fällt weg, Um das IT-Budget langfristig abzusichern, braucht man jetzt erfahrene, kreativ clevere und bis Ende September schnelle Berater. OPEN-Kunden können sich nur für die nächsten 36 Monate Geld sparen, EA-/EAS-Kunden können 36, bei cleverer Verhandlung 72 Monate Preise absichern. MPSA-Kunden (ehemals SELECT) sind am besten dran mit bis zu 72 Monaten Preisabsicherung. Und das alles legal ...smile* Fast in allen Situationen gilt mein Spruch ... "Geht nicht, gibt`s nicht" man muss nur etwas länger nachdenken! Bei Bedarf ...Ich helfe gerne > PN... VG, Franz
  24. Hi, wenn man einen SVR(das physische Blech) nur für sich mietet und kein anderer Mandant diesen nutzen darf/kann, dann darf der Kunde seine eigenen Kauf-Lizenzen mitbringen und nutzen. Sind auf dem Blech mehrere Mandanten... dann ausschließlich SPLA-Lizenzensierung. VG, Franz
  25. lizenzdoc

    MPSA / Select Plus

    Hi Jaron, bei der Wärme mal in Kurzfassung: Ja, ein "vernünftiger LSP" kann das locker wuschgemäß bestellen ... Wenn nicht ... nachdenken und im MPSA ein weiteres Einkaufskonto beim "guten LSP" zusätzlich eröffnen. VG, Franz
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