@all, Guten Morgen :)
@Dr. Melzer: ;) Ich bekam gestern auch das Dokument, scheinbar haben wir gleich schnelle Quellen.
MS hat dies noch nicht offiziell gepostet und nun macht es schon die Runde.
Wichtig ist, dass sich endlich mal ein spezialisierter Senat diesem Thema umfänglich angenommen hat und nicht so eine Salami-Scheibchen-Taktik.
Für mich ist jetzt wichtig hier mal 3 Punkte zu erläutern.
1. Volumenvertrag "OPEN": Dieser OPEN darf via Distributor-Hilfe an ein anderes Unternehmen übertragen werden. Wichtig > nur im Ganzen mit allen seinen während der Laufzeit gekauften Lizenzen, ergo darf man diesen nie stückeln oder sonst wie. Da macht es Sinn lieber wenige % mehr zu zahlen und kleinere OPEN-Lizenz-Konstrukt zu machen... wer kauft schon einen OPEN mit 500 Office :) also schön klein halten und lieber eine gewisse Sammlung von gut verkäuflichen Klein-OPEN kreieren.
2. Volumenvertrag SELECT: Kann man versuchen zu verkaufen, ob im Ganzen, oder Teilmengen, hier muss man aber auf die Zustimmung von MS hoffen, hat aber nie eine Garantie! Also zw. 2 unterschiedlichen Unternehmen ein Glückspiel und somit vor dem Kauf erst immer die schriftliche Zustimmung von MS abwarten, sonst hat man nur Geld verschleudert. D.H. für die "Händler für gebrauchte Volumen-Lizenzen" dass hier die Hürde viel zu hoch liegen sollte. Somit dürfte der Handel nun vollkommend in die Illegalität rutschen. Für Käufer gilt "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" MS wird diese Lizenzen nicht anerkennen und man darf dann ein 2. Mal teuer nach-lizensieren!
3. Volumenvertrag SELECT und EA (Enterprise Agreement) größerer Unternehmen/ Organisationen! Hier kommen wir zu meinem Spezialgebiet, absolut legal !, dass ich berate aber hier mal nicht so weit ausrolle.....
Dr. Melzer war das schon zu viel des guten ?