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lizenzdoc

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  1. hi, zum ersten absatz/frage: ja, weil das device ja zugreifen7ausführen "könnte" zum zweiten absatz/frage: für beide Insatllationsorte benötigt man nur lizenzrechtlich 1x das office, es darf aber beidseitig installiert sein, da ja mal das Netzwerk still stehen kann und dann darf man lokal weiterarbeiten. MAC ist auch nur ein "device" somit gilt das gleiche, wie für einen WIN-PC. Da es aber technisch (in beide Richtungen MAC-WIN-PC)fraglich ist muss für den MAC ein MAC-Office zusätzlich installiert sein(es gibt einen eigenen MAC-Office-Datenträger). Da Office und SQL "plattform-unabhängig" sind kann man kauftechnisch auch WIN-Office kaufen, benutzt aber technisch das MAC-Medium. Klingt wirr, ist aber final dann doch einfach ... VG
  2. Hi all, alles etwas durcheinander… ich versuche das mal zu begradigen… : Vorab gesagt, was hier technisch gehen könnte ist lizenzrechtlich uninteressant. OEM- oder Systembuilder-Version > seit Office-Version 2007 ist es seitens Microsoft (EULA) eindeutig geregelt, dass diese Suiten und auch deren Einzelkomponenten „nicht auf einem weiteren Netzwerkgerät“ ( z.B. Server) gespeichert und ausgeführt werden dürfen. Dies darf man nur mit einer Volumen-Lizenz aus OPEN-,SELECT- und Enterprise-Vertrag. Somit ist es bei OEM- und SB-Ware illegal und somit auch bei Nachlizensierung die teure Variante. Da ich leider i. M. nicht genau weiß, ob es Office-Basic im OPEN gibt (gibt es nicht im Select oder EA), schildere ich das mal an Hand von Office-Std … Sauber ist, angenommen Office-Std-2007, dass die genaue Anzahl der PC, die auf die TS-Dienste zugreifen können , auch diese Anzahl an Office-Std-2007 lizensiert haben. Eine beidseitige Installation (auf PC und auf dem Server) ist erlaubt. Ist ein PC nur mit z.B. WORD lizensiert, darf dieser so nicht auf den TS-Dienst mit der kompletten Suite zugreifen ( er könnte ja auf das dortige EXCEL zugreifen, wofür er nicht lizensiert ist) ergo muss dieser PC zusätzlich mit der Std-Suite lizensiert sein ( teurere Lösung ). Dasselbe gilt auch bei der Kombination mit den Editionen Office-Std, -Pro und –Enterprise auf einem Server ….. ! Noch immer reden wir hier bei den Applikationen von der Device-Lizensierung und nicht von der User-Lizensierung, also zieht hier die User-Zugriffs-Regulierung nicht. Einzige saubere Lösung: Für alle Fälle leider immer für alle „Devices“ die höchste Edition lizensieren! Grüße aus München
  3. Hi all, hier mal das offiziell zum genauen Verständnis: Eine Kopie aus : Whitepaper zur Lizenzierung von Windows Server 2008 Seite 6 © Microsoft Deutschland GmbH 2007 Windows Server 2008 CAL Eine Windows Server 2008 CAL ist erforderlich für jeden Nutzer oder jedes Gerät, der bzw. das auf die Serversoftware direkt oder indirekt zugreift. Eine Windows Server 2008 CAL berechtigt zum Zu-griff auf Windows Server 2008 Standard, Windows Server 2008 Enterprise, Windows Server 2008 Datacenter und Windows Server 2008 für Itanium-basierte Systeme. Für Windows Web Server 2008 sind Windows CALs nicht anwendbar. Es gibt nur wenige Szenarien, in denen Zugriffslizenzen für Windows Server 2008 nicht benötigt wer-den. Keine Windows CAL ist erforderlich für • einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Windows Server 2008 zugreift, ohne von Windows Server 2008 oder durch einen andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden. o Beispiel: anonymes Surfen auf einer öffentlichen Website • bis zu 2 Geräte oder Nutzer, die nur auf Windows Server 2008 zugreifen, um Instanzen von Windows Server 2008 zu verwalten • den Zugriff auf Windows Web Server 2008 • Zugriffe von externen Nutzern, die über Windows Server 2008 External Connector lizenziert sind
  4. Hi :) Da hat der Dr. Recht. Seit dem 01.06.2007 dürftet Ihr nur noch BMI-Lizenzen via einem eigenen Select-Beitritt oder, wenn man zu klein ist, über einen Zutritt beziehen. Im 1. Fall bekommt Ihr die Keys von MS aus Irland oder habt Zugriff via MVLS-Seite, im 2. Fall seid Ihr ja mit einem Zutritt an einen anderen Beitritt angehängt und habt somit auch Anspruch auf die Keys dieses Beitritts.... Bitte an den relevanten LAR wenden, der muss euch helfen. Ohne diese 2 Varianten wäre der Bezug der Lizenzen illigal, gemäß Vereinbarung MS und BMI.! Außerdem wäre der Lizenznachweis bei einer Revision/Audit auf wacheligen Beinen. Und Nachlizensierung wäre jetzt das Dümmste, was einem passieren sollte. Grüße aus München
  5. Hi ! Da gebe ich dem Dr. mal voll Recht, dass solche großen Verträge wie Select und EA (Enterprise Agreement) dann doch nur durch wenige „große Partner“ abgewickelt werden dürfen. Welcher kleiner Partner kann das schon stemmen, wenn mal ein Millionenbetrag nicht rechtzeitig bezahlt wird, aber MS bezahlt werden muss!? Da geht gleich einer insolvent. Desweiteren soll hier beraten und nicht nur verkauft werden, da leider auf Kundenseite kaum noch einer wirklich blickt, was er wie, warum, wann und wieso kaufen sollte. Außerdem sind das unsere Steuergelder, die durch Fehlkäufe dann verheizt werden. Z.B.: für 800 einfache Drucker wurden mal 800 WIN-CALs verkauft, weil die doch am WIN-SVR „hängen“…. mal knapp 15.000 € versenkt ! Da ja nicht wirklich lizenzrechtlich vorgeschrieben ( guter Verkäufer / schlechter Berater ) Oder: Systembuilder-Office für den Einsatz auf dem TerminalServer gekauft, dumm gelaufen, da der ÖD-Kunde nach Ablauf der Stornozeit gleich nochmals dieselbe Menge an Office aus dem Select nachkaufen durfte, da nur diese VolumenLizenzen so verwendet werden darf…. 220.000 € Steuergelder versenkt. Leider gibt es zu viele Beispiel mit horrender Schadenssumme (keiner spricht gerne da drüber). Also lasst mal lieber die Großverträge bei den LAR-Partnern, die es eigentlich sehr gut handhaben und beraten können(sollten). Dazu kommt leider noch, dass die Behörden diese angenehmen Verträge nicht wirklich gründlich lesen und somit hier schon seit Jahren unsere Steuergelder verschwenden….. aber das ist ein anderes Thema :) Grüße aus München
  6. Hallo, gibt es einen frei zugänglichen Link zu dem aktuellen BMI-Select-Vertrag und auch zu der Nebenabrede und der Zusatzvereinbarung? Alternativ wäre auch ein Link gut, mit dem ich den blanko Select-Vertrag und -Beitritt an sich nachlesen könnte.... Oder darf so ein Link aus rechtlichen Gründen nicht sein? Danke für einen Hinweis. Grüße aus München Lizenzdoc
  7. hi :) Da du die Lizenzen via OPEN gekauft hast, kaufe die SQL-DVD nochmals nach, dann ist es runder, aber nicht wirklich notwendig, da der Käufer ja via Portal alles down loaden darf/kann. Dann darfst Du nur den OPENvertrag im ganzen und nicht teilweise verkaufen. Dies passiert über einen MS-Partner bei dem relevanten Distributor. Macht zwar keiner gerne, da ja keine Neugeschäft, aber darf gemacht werden. Viel Spaß und Grüße aus München
  8. moin :) Sitzt ein User an seinem PC und wechselt das Device nie, dann ist es egal ob User- oder Device-Cal, da ja 1:1 und bis dato immer der selbe Preis da ist. Vergleiche es mit IP-Adressen-Lizensierung. Anders sieht es aus, wenn neben DeskTop ein zusätzliches Notebook, PDA, Handy, Home-PC, Internet-Cafe-PC hinzu kommen kann, dann ist die Device-CAL ein kleines Spars***wein. Wenn es sich so abbildet, sollte man aus Kostengründen solche User mit der User-CAL ausstatten, im Ernstfall muss man dann auch eine größere Anschaffung mal tätigen. Waren die CALs mit SA ausgestattet und ist der Volumenvertrag noch aktiv, sollte man beim Verlängern oder neu-zeichnen des vertrages die SA umswitchen und nun in User-CAL-SA verlängern, das sieht MS so vor und geht immer nur wenn die SA verlängert wird. Ist auch wiederum der selbe Preise, wie Device-SA. Immer beachten, der der den Server hält, ist für die richtige ausreichende Lizensierung verantwortlich. WIN-CALs werden immer schon benötigt, wenn einfaache Grunddienste verwendet werden. Autentifizierung gehört immer dazu! Grüße
  9. Hi :) da ich technisch nicht so drauf bin, aber dafür lizenztechnisch :) gebe ich Dir mal folgende Hilfe bei den CALs > Ein Device benötigt nur 1 WIN-CAL innerhalb des Unternehmens-Netzwerkes, um alle dortigen WIN-SVR erlaubterweise zu nutzen / erreichen. CALs müssen immer der höchsten Server-Edition (z.B. 2008) entsprechen die genutzt wird. Ich kann mit meiner Device-CAL somit auch den Server in unserer Firmenzweigstelle in USA legal nutzen. Dies gilt ebenso in der USER-CAL-Lizensierung nur da ist diese Personen bezogen, nicht Device bezogen. Grüße aus München
  10. Hi Dr. Melzer, gebe Dir voll Recht, das war ein "Lieferant", billig scheinbar, aber auch wenig Ahnung vom Lizenzrecht. Da gibt es sehr viele kompetentere MS-Partner :9 Grüße aus München
  11. Hi, Bei Office reden wir von der "Device-Lizensierung", sprich, für die PCs jeweils ein Office. Wenn das office via TS-Dienste auch auf dem WIN-SVR bereit gestellt wird, erlaubt MS diese Nutzung ohne zusätzlicher Lizensierung. Ergo also nur 5 Office bei 5 PCs. 5x WIN-2008-CALs + 5x WIN-2008-TS-CALs müssen auch anwesend sein. bei Exchange-Nutzung selbstredend 5x die relevante Version der Exchange-Std-CAL.Was nicht geht, was einige gerne aber machen, Office-Std für die PCs kaufen, aber Office-Pro auf dem TS-Dienst bereit stellen...anders herum ist es natürlich erlaubt. Grüße aus München
  12. Hi buggix :) Mit dem EA und dem darin „all-inklusive-Paket“ „Professional Desktop“ = ProDeskTop habt Ihr -- Office-Pro -- die CORE-CAL ( WIN-, Exchance-, SharePoint-Std-, und die ehemals ( SMS-CAL ) heutige System Center Configuration Manager-CAL) also 4 in 1 CAL. -- Microsoft WinVistaBsnss SNGL UpgrdSAPk wMDOP Letzteres heißt: Ihr hattet, wie beschrieben eure PC mit OEM-Voll-Lizenzen ausgestattet und mit diesem zusätzlichen Artikel habt Ihr das Recht zu standardisieren, d.h. Ihr könnt alle PCs mit einem einheitlichen Image re-imaging (Vertrags-Recht im Select und EA ). Das geht so weit, dass Ihr technisch die PCs „platt-machen“ dürft und mit einem frischen gewünschten Image eurer Wahl ( VISTA Business bis runter zu 98SE, demnächst natürlich auch WIN-7 Business) „betanken“ dürft. (EA und SELECT erlauben volles Down-grade-Recht ) Somit denke ich ist die Frage 2 auch beantwortet :) Anm.: Auch bei Office und der CORE-CAL gilt natürlich das Downgrade-Recht auf vorherige Versionen! Bei Office auch sogar auf Office-STD… Erläuterung zu MDOB >> Microsoft Desktop Optimization Pack for Software Assurance http://www.microsoft.com/germany/lizenzen/sa/services/nutzung/mdop.mspx Zu eurem EA: Bis 2.399 PC (qualified DeskTops = alle Geräte, die Office-Produkte laufen lassen könnten ) seid Ihr in EA-Preisstufe „A“ und habt den scheinbar in Deutschland gezeichnet. Den SELECT habt Ihr via USA gezeichnet? Wo sitzt die „Mutter-Firma“ ? Bei einer EA-Verlängerung sind ne Menge Gesichtspunkte zu betrachten…. Z.B. Verlängerung heißt, dass Ihr alles im bisherigen Vertrag unter SA wiederum so in Art und Stückzahl ( inkl. der hinzu bekommenden Stückzahl und ev. neu hinzu gefügten Produkte verlängern müsstet. Wollt Ihr das? Kann somit ein neuer EA-Vertrag da eure Wunsch-Situation besser treffen? Ne Menge Fragen hätte ich als Berater (und nicht als Verkäufer) dazu. Eigentlich solltet Ihr als der Kunde mit dem Vertrag „glücklich sein/werden, nicht MS oder der Handelspartner ( LAR / ESA = EnterpriseSoftwareAdvicer für den EA) Bring einen weiteren LAR/ESA mit ins Beratungsspiel, bis zum 19.06.2009 müssen alle Verträge bei MS unterzeichnet sein, damit noch bis 30.06.2009 alles ins MS-Geschäftsjahr gebucht werden kann. Läuft euer EA erst so im Sep. 09 aus, dann habt ihr Zeit, außer Ihr wollt noch „was spezielles“. Gerne helfe ich euch via Mail, kannst mir ja mal schreiben :)
  13. Sorry, Ergänzung für die Schweiz und das EMEA-Gebiet: OPEN-Regeln gelten hier erst mal nur für den EMEA-Raum, SELECT und EA sind weltweit mit den grundsätzlichen Regeln versehen. Somit gelten meine 3 Punkte auch grundsätzlich für die Schweiz und somit für alle EMEA-Länder.
  14. @all, Guten Morgen :) @Dr. Melzer: ;) Ich bekam gestern auch das Dokument, scheinbar haben wir gleich schnelle Quellen. MS hat dies noch nicht offiziell gepostet und nun macht es schon die Runde. Wichtig ist, dass sich endlich mal ein spezialisierter Senat diesem Thema umfänglich angenommen hat und nicht so eine Salami-Scheibchen-Taktik. Für mich ist jetzt wichtig hier mal 3 Punkte zu erläutern. 1. Volumenvertrag "OPEN": Dieser OPEN darf via Distributor-Hilfe an ein anderes Unternehmen übertragen werden. Wichtig > nur im Ganzen mit allen seinen während der Laufzeit gekauften Lizenzen, ergo darf man diesen nie stückeln oder sonst wie. Da macht es Sinn lieber wenige % mehr zu zahlen und kleinere OPEN-Lizenz-Konstrukt zu machen... wer kauft schon einen OPEN mit 500 Office :) also schön klein halten und lieber eine gewisse Sammlung von gut verkäuflichen Klein-OPEN kreieren. 2. Volumenvertrag SELECT: Kann man versuchen zu verkaufen, ob im Ganzen, oder Teilmengen, hier muss man aber auf die Zustimmung von MS hoffen, hat aber nie eine Garantie! Also zw. 2 unterschiedlichen Unternehmen ein Glückspiel und somit vor dem Kauf erst immer die schriftliche Zustimmung von MS abwarten, sonst hat man nur Geld verschleudert. D.H. für die "Händler für gebrauchte Volumen-Lizenzen" dass hier die Hürde viel zu hoch liegen sollte. Somit dürfte der Handel nun vollkommend in die Illegalität rutschen. Für Käufer gilt "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" MS wird diese Lizenzen nicht anerkennen und man darf dann ein 2. Mal teuer nach-lizensieren! 3. Volumenvertrag SELECT und EA (Enterprise Agreement) größerer Unternehmen/ Organisationen! Hier kommen wir zu meinem Spezialgebiet, absolut legal !, dass ich berate aber hier mal nicht so weit ausrolle..... Dr. Melzer war das schon zu viel des guten ?
  15. Also, ich fand das lustig, als kürzlich mein Kollege beim Meeting mit einigen Microsoft-lern einen älteren vorhandenen Beamer an sein LG x110 Netbook anschloss und dann das Baby mit W7 und Office-2007-Ultimate perfektlaufen ließ.... :) wir freuen uns schon auf die finale Version. .... Gott erhalte uns unseren Spieltrieb ! ... :)
  16. @all: ist schon toll, wie hartnäckig sich die fälschliche Idee der komischen "Postfach-Lizensierung" über Jahre am Leben hält. :) Bei WIN-u. Exchange-Svr gibt es nur die Device- u./od. User-Lizensierung der CALs. (WIN-DC-Svr zusätzlich noch pro CPU !) also nix mit pro Postfächer... Bitte vorsichtig sein bei "Enterprise-CAL" -- die Enterprise-CAL (Suite ) beinhaltet 11 CAL-Arten und ist teuer. -- die Exchange-Enterprise-CAL (die meint ihr hier wohl ) ist die additive CAL zur Exchange-STD-CAL und birgt u.a. Forefront (antiVir etc.) Beide Enterprise-CAL-Varianten gibt es in OPEN, SELECT und EA zu kaufen (also nix nur in EA ) :)
  17. hallo, grundsätzlich kann man die SA (SoftwareAssurance) für solche SB-Lizenzen (gilt auch für OEM-Lizenzen) nur über die Volumenverträge hinzu kaufen, also via OPEN, Select oder EA (EnterpriseAgreement-Vertrag). 2. Regel ist, dass zw. Rechnungsdatum der Lizenz und Kaufdatum der SA max. 90 Tage liegen dürfen. Also mal feststellen, über welche Verträge im Unternehmen gekauft wird. Hinweis noch, beim EA wird es etwas aufwändig, OPEN und Select geht easy.
  18. Guten Morgen Dr. Melzer :) nach fast 10 Jahren in der Vertrags- und Lizenzberatung im Thema Microspft bis Select /EA Verträgen hier kurz die richtigen Antworten: Ist die Schule unter der Aufsicht der Kommune/Land, darf der EDU-OPEN / EDU-SELECT ( p.a. 500 Produkt-Punkte pro Pool) angewendet werden. Der BMI-Select ist auch erlaubt, aber wer will schon 220 € für ein Office-STD bezahlen, wenn im EDU-Select die Lizenz ca. 60 € kostet :). Ab 5 Lizenzen geht immer schon der EDU-OPEN, also spart da mal lieber viel Steuer-Gelder :). Es gibt aber auch noch einen anderen Weg, aber der wäre jetzt komerziell meiner Seite und ich weiss nicht, ob das erlaubt ist hier im Forum, da bleib ich vorsichtig und brav :) Viele Grüsse aus München Lizenzdoc Expert-Member of MS-BSC, MCP, MS-SalesProfessional and SPAM
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