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lizenzdoc

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  1. Moin :) @dhagen : Ich würde da noch nicht so schnell aufgeben :) Sprich den MS-Accounter für den Kunden an, wenn es "nur" der SMS&P-Accounter ist, suche Dir im Academic-Bereich den vermutlichen Accounter und zeige Ihm, dass da doch für Ihn ein ev. potentieller großer Kunde wäre. Mit dem läßt Du erneut akribisch den Kunden beleuchten, ob er nicht doch in EDU fällt. Wenn es mehrheitlich doch klappt, ist DIr der Kunde dankbar. Ich habe oft erlebt, dass da widererwarten überraschendes "geht", aber ein steiniger Weg. VG, Franz
  2. Moin :) @Die.Minka : wenn der Kunde mit der SB-Lizenz anfängt und dazu dann die SA kauft, irgendwann hat er alle PCs auf SB+SA umgestellt und kann dann die SA in einem EA weiter führen. Vorteil: die SB-Lizenzen mit der SA sind wie "Garagen", wenn die PCs auszutauschen sind, zieht man den alten PC raus und schiebt den neuen PC rein. SB-SA ist dann ja immer auf dem neuesten Stand, Reimage und VLK sind kaum ein Thema mehr und der Kunde kann sich auf andere wichtigere Dinge konzentrieren. Außerdem erhält er ja über den EA noch zusätzlich mind. 10x Trainingsgutscheine und kann noch einige andere Dinge nun nutzen. Gut Beraten und Weitsichtigkeit ist einfach inn, ist eine Nachhaltigkeit. Vielleicht sollte man auch sagen "Clever ist Geil" :) Da bei jedem neuen PC somit das OEM-OS eingespart wird, und später ja nur noch die Kosten für die OS-SA anfallen, rechnet sich das für clevere Kunden immer. Und ja, man kann bei OEM-PCs auch das OS aus dem Preis "rausverhandeln", schließlich haben wir doch so tolle "Einkäufer" die jeden Preis drücken können, oder? menno, hier in München regnet es, wie unter einer Dusche .... VG, Franz
  3. Moin :) Das OS-Thema ist echt ein leidiges Thema, wie ich hier wieder bestätigt sehe…. Ich habe das jetzt schon 2x anders durchgeführt > Kunde kauft die PCs „nackt“ und kauft SB-Ware hinzu.(Preisunterschied OS vs. SB kann man vernachlässigen) Via OPEN (-Value) oder Select dann die SA dazu kaufen(90 Tage-Frist). Falls ein EA existiert, geht das mit der SA da drin ja nicht, aber später kann man mit MS „verhandeln“ und somit ist dann ewig Ruhe mit dem „OS-Gezeter“ … langfristig spart man sich jedes Mal die Ausgaben für das OEM-OS. Grüße aus München, Franz
  4. Moin @all, die Diskussion verwundert mich jetzt schon. Seit Jahren! entscheidet das VLH (ehemals BLI) dass eine Festplatten-Partition eine Hardware-Partition ist. Somit gilt, dass es sich um ein "separates Gerät" im Sinne der PURs handelt. Ich kann ja alle verstehen, die da jetzt echte Bauchschmerzen bekommen, aber es ist, wie es ist. @Dr.Melzer: kannst Du das für eine finale Aussage bei der VLH anfragen? VG, Franz
  5. Guten Morgen @all, sieht einfach aus, ist es aber dann doch nicht ...... und ich glaube nicht, dass MS bei OEM, SB-Ware mehr erlaubt, als bei den Volumen-Lizenzen :) Aus den PURs 07-2010: Seite 26 von 164 Microsoft-Desktop-Anwendungen: A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. B. Rechte zur Installation und Nutzung. a. Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Somit beim Office-Thema > 2x Office-Lizenzen ! @ Nils : sorry ! Haarig wird es bei den CALs, da ja gilt: Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Hier wird bei vorhandenen DEVICE-CALs gerne dies übersehen und man denkt nur an den PC als ein Gerät! Ist aber dann doch nicht so > Für die 2. Partition gilt > ist ein 2. weiteres separates Gerät! bei DEVICE-CAL = 2x WIN-DEVICE-CAL kaufen, oder aber dann nur 1x WIN-USER-CAL Microsoft-Desktop-Betriebssysteme: PURs 07-2010: Seite 33 von 164: A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Somit beim WINDOWS-Thema > 2x WINDOWS-Lizenzen ! Fein ist, dass MS die virtuelle Umgebung (noch) nicht als "separates Gerät" betrachtet !!! Jetzt fangen wohl einige an zu grübeln, oder ? :) Viele Grüße aus München und nicht so viel schwitzen!
  6. Ich weiss nicht mehr wer das mal schrieb....: "Meine Oma sagt immer": "Wir haben zu wenig Geld, um uns was Billiges leisten zu können" Aber es passt mal wieder... Angenehmen Tag noch FJH
  7. Hi all :) im aktuellsten Selectvertrag(2009) steht auf Seite 4, Punkt 4.c. eindeutig das "oder" ! In der älteren Vertrags-Version 6.3. stand es auch schon mit "oder" drin ..... Somit hat wohl der Dr. Recht :) Nochmal: einzig rechtsgültig für Microsoft gilt, der gezeichnete Vertrag, die damaligen PURs und die Product-List, zusätzlich die schriftliche(n) Nebenabrede(n) mit Microsoft. und die schriftlichen (auch per e-Mails) Statements seitens der VLH. Alles andere sind nett und das war es auch schon, nett.... Angenehmen Tag noch, FJH
  8. Moin :) denke mal, wenn Ihr ca. 100 PCs habt, habt ihr auch einen OPEN-Vertrag. (wäre sonst auch etwas komisch) Dann müsste/sollte auch mind. 1x das OS dadrüber gekauft sein, wenn ja, erlaubt MS auch das Downgraden über diesen Vertrag. seit neuesten gibt es die XP-Medien nicht mehr im Downloadbereich, da MS nur noch VISTA dort vorrätig hält ( x minus 1-Regelung) somit muss man es bei MS kaufen. (So kann man auch wiederum zusätzlich geld machen :) ) VG, FJH
  9. Hi buggix, so schlimm ist es dann doch auch nicht :) Als owner des vertrages kann man sich dann im verlauf auf ein "Syncronisierungsdatum" festlegen. Aber auch hier kann es passieren, dass es schwer wird, wenn in diesem Vertrag sehr viele "Teilnehmer" drin hängen, jeder hat andere Interessen.... VG, FJH
  10. Hi, wenn es ab 2011 keinen "großen BMI-Selectvertrag" mehr gibt, gewährt MS die 15% auch nicht mehr! Dann liegen OPEN und Select auf demselben Preislevel und das wäre, wie weltweit für GOV gilt, die Preise aus dem Select-Preislevel "D". Der BMI-EA läuft im Moment ja weiter, hat aber auch preislich einen "Sondertarif" zusätzlich auf dem EA-Level "D". Zitat: "Es gibt auch die Variante eines EA-Vertrages, bei dem Teilnehmer kostenlos einen Select-Vertrag abschließen können." Sorry, dass stimmt nur teilweise! Dort kosten die Lizenzen auch was, und dort sind die Pools nur auf, wenn der EA den jeweiligen Pool schon ausreichend bedient, wenn nicht, dann muss (bei Poolwunsch) auch eine passende, erhebliche Erstbestellmenge eingereicht werden. München hat nur teilweise bei SVR auf "Linux" umgestellt, da gab es zu viele Probleme. Bei Open-Office gab es auch Probleme mit den Makros und man blieb größtenteils auf MS-Office :) VG, Franz
  11. Moin Zahni, ja, da sind viele ??? am Himmel. Meiner persönlichen Meinung nach, hat Microsoft mal wieder clever nachgedacht und die andere Seite hat in Unkenntnis ihres eigenen Vertrages (alte Vorteile, die kaum einer kennt) schulterzuckend zugestimmt. Wenn dann ab 2011 "die Hütte brennt", wird wohl seitens MS der Vorschlag kommen, dass der "BMI-Select" doch nicht mehr gezeichnet wird, sondern jede Behörde für sich selbst einen Select-Plus zeichnet, so wie es weltweit schon passiert. Wenn dies passiert, ist aber sofort "die Sonderlocke" weg! Dann gibt es keine 15% extra mehr, was mal so uns als Steuerzahler bei jedem Versionswechsel beim Office allein mehr als 25 Millionen kosten wird....und das nur beim Office! Freuen werden sich dann alle Nicht-LAR-Partner, weil dann im BMI-Thema der Select und der OPEN auf dem selben Preislevel stehen !!! Damit wäre das Verkaufsmonopol der LARs Vergangenheit. Hätten der BMI mich als "unabhängigen Berater" für eine Woche gebucht .... lieber nicht darüber nachdenken... :) angenehmen Tag noch ! franz
  12. Hi, da es hier speziell keinen Themenblock für den Öffentlichen Dienst (ÖD) gibt ,oder habe ich da was übersehen (?) , versuche ich mal hier dem Spezialvertrag mit Microsoft einen Slot zu geben, schließlich habe ich LAR-seitig den BMI-SELECT 10 Jahre begleitet …. Kurz erläuter: Microsoft bietet weltweit allen Government/Regierungen/Öffentlichen Dienst (ÖD) an, vergünstigt Lizenzen im OPEN- oder SELECT-Vertrag zu kaufen. Die Konditionen sind weltweit in beiden Verträgen auf dem „länderspezifischen“ Preislevel „Select-Preisstaffel-D“ eingestuft. In Deutschland wurde zusätzlich vor Jahren, ausschließlich für den SELECT!, ein Sonderrabatt von nochmals 15% auf die Preisstufe „D“ vereinbart. Vor kurzem wurde beidseitig beschlossen, dass sich der BMI-Select (BMI=Bundesministerium des Innern=Vertragspartner) nur noch bis zum 31.05.2011 verlängert. Jetziges Konstrukt war: BMI zeichnete den Select-Hauptvertrag und auch den 1. Beitritt dazu, alle bezugsberechtigten Behörden konnten dann (wie ein Schlüsselbrett mit Schlüsselhaken) seinen eigenen Beitritt selbst zeichnen. Vorteil > eigene Beitritts-Nr., somit eigene Lizenzen, eigene Lizenzverwaltung, eigene Keys, eigene SA-Benefits, etc. …. Nachteil > pro Beitritt nur 1 LAR-Handelspartner erlaubt (bei notwendiger Ausschreibungspflicht > LAR-Wechsel, bzw. ein 2./3./… Beitritt nötig, aber das war okay und normal. Wie geht es jetzt dann weiter?: Es gibt ab dem 01.07.2011 keinen(!) Neuabschluss für den „normalen“ Select (wie oben beschrieben), sondern nur noch die Version Select-PLUS !!! Im Select-PLUS gibt es das obige Konstrukt nicht mehr. Jetzt wird nur noch der PLUS-Vertrag (wohl durch das BMI ) gezeichnet. Alle bezugsberechtigten Behörden werden als „verbundenes Unternehmen“ angehängt. „Suppen-Ein-Topf-Prinzip“ Vielleicht kann mir einer von euch helfen, einen einzigen Vorteil zu finden (ich weiß, sehr provokant! ) Aber ich sehe nur Vorteile für Microsoft ( es entfällt eine Unmenge an Administrationskosten), wie Bearbeitung von den Formularen, wie Change of LAR, weitere/neue Beitrittsformulare, Nachhalten der SA-Benefits für jeden Beitritts-Kunden, für jeden Beitritt gab es ja einen eigenen Online-Slot, Wegfall des immensen Supportaufwands den jeder einzelne Beitrittskunde aufwarf, Handling der „Zutritts-Kunden“, etc. ….. Es ergeben sich nun viele neue Fragen: wer darf online in den Vertrag einsehen, was darf er dort und was nicht, darf nur noch der Vertrags-Inhaber in den Downloadbereich und müssen somit alle anderen die Medien wieder teuer kaufen, wem gehören welche Lizenzen, wer bestimmt was…..kann ein „alter“ Select-Beitritts-Inhaber den Select-Plus online mit einbinden ….etc. ? Quo vadis? („Wohin gehst du?“) Leider wurden wohl keine erfahrener Berater seitens des BMI frühzeitig mit eingebunden. Ich persönlich hätte der 1-Jahresverlängerung nie zugestimmt, sondern auf der 3- Jahresverlängerung bestanden (haben viele meiner Nicht-BMI-Kunden so gemacht!), um einfach mehr Erfahrung mit dem neuen „PLUS“ ab zu warten, wie ergeht/erging es anderen Groß-Kunden mit dem neuen PLUS-Vertrag (Erfahrungsaustausch!). Bin mal hier auf die Diskussion gespannt !
  13. :) hi, und 2x4 DC sind immer noch billiger , als 10x EE :) Wenn noch mehr VMs benötigt werden, wird die DC-Lösung immer preisgünstiger. VG, Franz
  14. Hi all :) wäre echt fein und produktiv, wenn alle sich bemühen..... okay, wir sind alle nur Unikate, aber vielleicht finden wir den richtigen gemeinsamen Nenner :) Hilfestellung wegen dem Thema Rechtsverbindlichkeit: Es gibt ausschließlich 3 elementare Quellen: Der Vertrag, die PURs und die Product-List. Dazu könnte eine Mail der VLH-Groupe zur sauberen Klärung hinzu kommen, da diese Group sich bei der Legal-Abtl. wiederum absichert. Das war´s dann! Alles andere deklariert auch MS als nicht rechtsverbindlich. Somit sollte ein LAR zum Kunden hin auch nur mit Quellenangaben arbeiten.. z.B. PURs April-2010, Seite 50, Absatz 2 etc.... oder die Mail der VLH weiterleiten. Alles andere ist zwar nett, aber nur nett. Ansonsten kullern beim Audit kleine aber teure Tränen :) weiterhin viel Spaß auch bei der WM Franz
  15. och nöö, ich wollte mit meinem Beitrag keinen "Boxring" auf machen! Ich hatte es auch nicht auf eine spezielle Person hier bezogen! Atmet doch einfach mal tief durch! Danke !!! Betrachtet doch mal dieses Forum als EURE Plattform. Bemüht euch "emotionsfrei" eure Frage zu formulieren, Schnellschüsse können mal passieren, stumpfen aber ab! Wer gut vorbereitet anfragt, kann fast immer davon ausgehen, dass er wirklich ernst genommen wird und dass sich die "Beantworter" daraufhin auch wirklich bemühen, dass die Antwort(en) (perfekt) formuliert sind und auch vielen anderen hier wertvolle Tips bieten, bis hin zu tollen Butget-Einsparungen. Mein Aufruf: Gas raus nehmen (Respekt), vorher etwas länger denken und dann möglichst eindeutig schreiben. Dann macht das hier auch wirklich Spaß! Noch einen angenehmen tag allen :) Franz
  16. Hi all, ich bin jetzt 10 Jahre im Thema MS Beratung unterwegs. Am Anfang habe ich meinem Umfeld auch sehr viele Fragen gestellt, die nicht umbedingt fundiert waren, bzw. die andere vielleicht schon zum 100sten Mal gehört hatten.... Was ich dann in den Jahren bis heute am Telefon oder per Mail an Fragestellungen/Interpretationen gehört/gelesen habe, füllt mehrere Bücher. Einzig zielführend kann/darf aber meiner Meinung nach nur der geduldige und respektvolle Umgang miteinander sein. "Wie man in den Wald ruft, schallt es heraus" ist nicht nur ein Spruch. "Aktion" ruft eine "Reaktion" hervor. Förderlich für eine fundierte Antwort, ist immer eine gute Informationssuche vorab. Verständlich ist, dass keiner Lust und Zeit hat, 50 Seiten Vertragswerk, 132 Seiten der Product-List, 165 Seiten der PURs zu lesen und zu verstehen. (und das monatlich teilweise neu ...) Aber manchmal muss es einfach sein, oder man kauft sich einen Berater dafür ein!! Der muss da durch, wenn er klasse sein will ... in letzter Zeit bemerkt man, dass hier manchmal der Ton nicht dem entspricht, wie es doch sein sollte. Wenn sich alle bemühen, kann es wieder angenehmer und somit erfolgreicher sein/werden. Danke, VG, Franz
  17. Moin, mal wieder klare Sicht hinein bringen: Bei OPEN, SELECT und EA gibt es nur 3 Lizenzrechtliche Grundlagen, alles andere sind nicht verbindliche Erläuterungen, die man sich im Einzelfall von MS LSS/VLH genehmigen lassen muss. 1. Vertrags-Regeln, 2. Product-List, 3. PURs, sonst erst mal nix anderes! Hier mal eine weitere Hilfe mit Links: Moin  Damit mal alle, die sich dafür interessieren, dieselben Wissens-Quellen haben: Eigentlich die beste Startseite : Microsoft-Volumenlizenzierung - Produktlizenzierung Da findet man die Erläuterung und die Quelle dazu: Product-List … 132 Seiten Die Microsoft-Produktliste informiert Sie monatlich über Microsoft-Software und -Onlinedienste, die im Rahmen von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen lizenziert werden. In der Microsoft-Produktliste wird unter anderem Folgendes beschrieben: Verfügbarkeit neuer Software und Produkte, die im Rahmen von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen angeboten werden  Wegfall von Software und Produkten, die im Rahmen von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen angeboten wurden  Software- und Produktzuordnungen in Bezug auf den Microsoft-Volumenlizenz-Produktpool  Die Punktwerte für die einzelnen Software- und Produkttechnologien  Verfügbare Promotions  Migrationspfade von einer Softwareversion auf eine andere Version derselben Software  Migrationspfade von einer nicht mehr angebotenen Software auf neue Softwareversionen  Software Assurance-Vergünstigungen  Sonstige spezifische Hinweise und Informationen zu Software und Produkten Unterer Link zeigt auch dann mal wieder die deutschen Versionen…. Microsoft Volume Licensing - Product Licensing Search Produktnutzungsrechte …. 165 Seiten … (Product Use Rights; PURs) Diese Produktbenutzungsrechte weisen folgende Eigenschaften auf: • Gruppierung aller Microsoft-Produkte in neun Lizenzmodelle. Jedes Modell verfügt über eine Basisreihe von Lizenzbestimmungen. • Identifizierung der Produkte in den einzelnen Lizenzmodellen. VG, Franz
  18. Moin :) Ja, ein leidiges Thema, dass beim Audit immer eine Falle darstellt in die so gut wie alle reinfallen. Somit ist der Kunde, besonders im Audit-Fall, in der „Angeklagten-Position“, sowohl extern, als auch intern! Dabei gibt es so einfachste Lösungswege, wenn man es sich leistet, einen „Berater“ anstatt einen „Verkäufer“ regelmäßig (1x bis 2x im Jahr) einzubinden (und gerecht zu bezahlen :) ). Ein Lösungsweg ist die SB-Ware (Systembuilder-Produkt). SB ist eine saubere Voll-Versions-Lizenz, die nicht an eine Hardware gekoppelt ist, d.h. im Falle des Defektes oder normalen Austausches ist es erlaubt sofort diese dem neuen Gerät zu zuordnen. Ist doch fein, oder? Kauft der Kunde innerhalb von 90 Tagen die SA aus OPEN oder SELECT hinzu ( EA geht leider nicht direkt) wird aus der SB auch noch durch die SA eine Volumen-Lizenz mit allen Vorteilen! Nicht schlecht, oder? Die SA bezieht sich auf die dazugehörige (SB-)Grund-Lizenz! Und bildet somit erst mal eine Einheit. SB gibt es meines Wissens nach für Office, WIN-SVR und das WIN-OS. Hat einer Ergänzungen? 1.Sonderfall > Koppelt man das Office-SBE(Small-Business-Edition) mit einer SA, wird daraus sogar Office-Pro-Plus :) feine SA, oder? 2. Sonderfall > OS : Die Kosten bei der „SB-Ware WIN-7-Pro“ liegen z.Z. ( wg. US-Dollar ) bei ca. 110 € netto. Der OEM-Preis liegt kaum drunter! Der Kunde soll darauf bestehen, dass er die neue Hardware mit SB anstatt OEM bestellt/geliefert bekommt (gute Einkäufer schaffen das sicherlich) . Somit hat der Kunde jetzt eine „mobile OS-Lizenz“! Koppelt man jetzt via OPEN oder Select ( EA geht ja nicht) die SA hinzu ( Enterprise-Features!= Bit-Locker + Virtualisierung ), hat man für „immer“ eine „mobile OS-Lizenz“ inkl. der SA und muss sich zukünftig keine Gedanken mehr machen. Nach Ablauf der SA im OPEN/Select ist es erlaubt, diese SA auch dann im EA zu verlängern. Wenn man sich an das obige sauber hält, stört/nervt/kostet das Nachfolgende nicht mehr :) Zitat von Dr. Melzer: Es steht im Vertrag ganz genau drinnen (7.e.) wie das funktioniert. e. Recht zur Zuweisung von Software Assurance zu Ersatzcomputern. Ein Beitrittsunternehmen kann Software Assurance, die für ein auf einem bestimmten Computer installiertes Desktop-Betriebssystemprodukt bestellt war, einem Ersatzcomputer zuweisen, solange (i) dieser Ersatzcomputer dazu lizenziert ist, die am Datum der Zuweisung erhältliche neueste Version des Desktop-Betriebssystems zu nutzen, und (ii) das Beitrittsunternehmen von dem ursprünglichen Computer sämtliche Desktop-Betriebssystemupgrades entfernt, die unter der zugewiesenen Software Assurance installiert worden waren. Darüber hinaus ist ein Beitrittsunternehmen nicht berechtigt, Software Assurance oder irgendein Recht zur Nutzung einer Version eines über Software Assurance erworbenen Produkts von der Lizenz, für die sie bestellt war, zu trennen. VG, Franz
  19. lizenzdoc

    Lizenzpooling....

    hi all :) beim 1. Beitrag von buggix hätte ich zu allen Punkte einfach mit "JA" geantwortet, da ja alle über 50% "verbandelt" sind (beim OS logischerweise die Sonderregeln beachten). Beim letzten Beitrag kommt ja plötzlich das "verkaufte Unternehmen" dazu, da muss man dann das Formular "Transfer of Licence" benutzen (idealerweise bevor die Trennung rechtsgültig wurde), bei älteren Verträgen mit Zertifikaten muss man noch die dazugehörigen Sonderregeln beachten. Nach dem transfer sind die Lizenzen dann weg, also nur noch beim "verkaufte Unternehmen" vorhanden. Da geht nichts mehr mit "wieder zurück" :) Aber die aufwändigen Beiträge haben wohl die Hitze als Hintergrund, oder? :) Wünsche allen einen angenehmen Abend noch VG
  20. Hi Purecut, (Moin Dr. :), scheinbar schreibst du einfach schneller :) ) dass jemand WIN-SVR die CALs pro SVR lizensiert, daran kann ich mich in 10-Jahren Beratung nicht erinnern. Es gibt dieses Model, aber es war bis dato nie sinnvoll, bzw. kostengünstiger. Bei den Usern : Würdest Du als Sparkasse den Geldautomat per User oder per Devise lizensieren??? Es heißt ja „Spar“-Kasse  also bitte per Device. d.h. in deinem Fall Deine Beschreibung ist etwas verwirrend … ich gehe mal von insgesamt 20 Devices aus, somit sollten 20x WIN-CALs zur Lizensierung ausreichen. Jetzt schreibst Du von 7 Usern, die auf den TS zugreifen, wenn die 7 auch nur ihre eigenen PC nutzen = 7x RDL (TS) DEVICE-CALs und im TS-LizenzManager die 7 DEVICE-CALs kaufen und „im Device-Modus“ eintragen, somit sind ja alles RDL-CALs vergeben und die anderen DEVICES können nicht zugreifen. „Hüpfen“ die User aber auch an die anderen PCs und nutzen die TS-Dienste, musst Du auch diese DEVICES mit RDL-CALs abdecken, aber ja nur max. 20x RDL(TS)CALs. Für die Admins auf dem WIN-SVR gilt laut den PURs 05-2010 ab Seite 44 Punkt 3 und 4-iii: • Sie benötigen keine CALs für Folgendes: (1) einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden, (2) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen derselben ausgeführt werden, (3) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten, oder (4) jede Instanz, die in einer physischen Betriebssystemumgebung ausgeführt wird, die ausschließlich für Folgendes verwendet wird: (i) Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware (ii) Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten (iii) Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server. Bei den Admins, siehe Punkt (3) und (4)(iii) oben, beißen sich meiner Meinung nach die beiden Punkte, man kann das nochmals bei MS verifizieren, ansonsten lieber 2 WIN-CALs + 2 RDL(TS)CALs zusätzlich kaufen, wenn MS auf Punkt (2) beharrt…. Wenn ich für die WIN+RDL-CALs grob je 100€ zusammen ansetze und Deine Überlegung von 81 CALs sehe, hat dir das Forum :) gerade mal knapp 6.000€ gespart :) , oder? Ich schätze, 1.200€ für einen guten Berater auszugeben, wäre bei diesen Einsparungen, auch noch fair gewesen :) Ich glaube, ich sollte mich doch noch selbständig machen :), mal sehen…. Noch ein angenehmes WE :) Franz
  21. Moin :) ich habe es mehrmals gelesen und hoffe es mal richtig zu verstehen. Der Kunde greift auf EUREN Server-Konstrukt zu: WIN-SVR + TS-Dienste + DB ... (SQL ?) Da IHR immer für die saubere Lizensierung verantwortlich seid ( nicht der Kunde!) und IHR nicht immer sicher sein könnt, wie viele User zugreifen, gibt es da einen sauberen Lösungsansatz: External Connectoren bei WIN-SVR / RDL! bzw. wenn SQL > die Prozessor-Lizensierung bei der Std-Edition bis zu 3 Proz., danach wieder CALs günstiger die CAL-Lizensierung bei der EE-Edition, wenn mehr als 1 Proz genutzt werden Mal sehen, ob ich hier was reinkopieren kann, um es verständlicher zu machen... Alles auf einen SELECT Staffel "A" bezogen. 6VC-01291 WinRmtDsktpSrvcsCAL 2008 SNGL MVL DvcCAL 77,00 € 6XC-00318 WinRmtDsktpSrvcsExtConn 2008 SNGL MVL 7.738,00 € R18-02830 WinSvrCAL 2008 SNGL MVL DvcCAL 27,00 € R39-00974 WinSvrExtConn 2008 SNGL MVL 1.842,00 € Du sagst 150 User ... ab 69 WIN-CALs wird der EC günstiger, ab 101 RDLs wird hier auch der EC günstiger. Da die ECs per Blech(SVR) lizensiert werden, wird hier kein Unterschied gemacht bei DEVICE oder USER Lizensierung und Du bist sauber und musst Dir über wachsende User Anzahl keinen Kopf machen! Den Lizenzmanager komplett auf "USER" um-, einstellen, dann countet er zwar nicht mehr und Du bist voll in der Lizensierungsverantwortung, aber es gibt auch keine Freigabe-Probleme mehr! Achtung > Bei Audits wird darauf dann richtig ein Auge geworfen :) MS gibt ja selber zu, dass die User-Lizensierung im Moment technisch noch immer nicht möglich ist und bietet diese "Vertrauensregelung" an. Falls SQL genutzt wird, gibt es hier keinen EC, hier muss man rechnen, was günstiger wäre: bei SQL-STD ist die Prozessor-Lizensierung bei 1 CPU 2 CPU 3 CPU 4 CPU günstiger, als 1x STD-SVR + CALs -- 39 -- 83 -- 126 -- 170 bei SQL-EE ist die Prozessor-Lizensierung bei 1 CPU 2 CPU 3 CPU 4 CPU günstiger, als 1x EE-SVR + CALs ---116 ---284 ---452 ---620 :) die ganze Matrix erscheint hoffentlich bald auch in den neuen MCP-Unterlagen :) Dann habe ich mich auch mal verewigt :) Denke, das löst nun die Fragen, oder? VG, Franz
  22. lizenzdoc

    Transfer of License

    Hi buggix, leider ist es sehr schwer an die alten Lizenzverträge zu kommen. Aber wenn Du diese Situation hast, sollte so ein Vertrag ja Dir vorliegen. Das Thema muss im Agreement stehen, nicht im Enrollment. Sollten die Lizenzzertifikate noch vorliegen, geht es so: Auf einem Firmenbriefbogen alle zu transferierenden Lizenzen mit SKU-Nr. / Produktbeschreibung/Stückzahl auflisten. Dazu logischerweise noch der saubere komplette Hinweis, wer ist das abgebende und wer ist das annehmende Unternehmen. Etwas komisch jetzt: Da du alle Zertifikate hast, musst du sehen, welche Stückelung die haben. Hast du 2x 100 Office bestellt ( hast du auch 2 Zertifikatzettel mit je 100 Office)und du gibst 100 ab, ist es einfach, der „neue Nutzer“ erhält dann ein 100er Zertifikatzettel. Spannender wird es: Wenn so ein Zertifikat z.B. 123 Office bestätigt und du 23 Office abgeben willst, dann muss Du eine Kopie machen, die 123 durchstreichen und abzeichnen, 100 hin schreiben und du behältst diese Kopie zusätzlich als Abgabenachweis zum Original-Zertifikat. Eine zweite Kopie machen, die 123 durchstreichen und 23 drauf schreiben und abzeichnen, dieses Zertifikat erhält der „neue Nutzer“. Alles mal nicht so easy  Ein Zusatztext, dass alle Lizenzen sauber von den PCs/Svr entfernt wurden, dass der "neue Nutzer" eine Kopie von den Vertragsdokumenten erhalten hat (wegen Regeln) das der "neue Nutzer" sich sauber an diese Regeln hält, dass er eine Kopie der Zertifikate erhalten hat, dass er die damaligen PURs und Productlist erhalten hat. Beide unterschreiben. Dann sollte (kein MUSS, da ja noch verbundenes Unternehmen) es noch an MS-Irland gesendet werden, um MS in Kenntnis zu setzen. Fertig. Aber eigentlich solltest du dir einen SAM-Partner holen, der auch schon damals aktiv war, dann sollte er das noch kennen :) alleine macht man sicherlich Fehler aus Unkenntnis, das kann dann unangenehm und teuer werden. VG
  23. Hi zahni, da fragst Du dinge, die ich nicht weiss, bin ja nur ein Lizenz-Spezialist :) und technik ist nicht so meine Stärke. Ich weiss nur, dass es zw. STD und Pro einen XML-Unterschied gab, irgendwas mit "nativ" oder so.... aber es war wichtig, da war mal bei einer Ausschreibung dann PRO die richtige wahl, und das gleich über 2.000 mal. Wäre ja schade, wenn die Kunden genau das falsche kaufen würden. dann warte ich nochmals etwas ab... VG
  24. Moin, wusste nicht, ob das hier im richtigen Forum steht.... Es gab mal einen Unterschied bei Office2003/7 Std und Pro beim XML-Format.... "Unterschied lag bei "nativ" und/oder so. Existiert dies bei Office-2010 auch noch ? Danke für einen Hinweis! Grüsse!
  25. Moin :) ich weiss nicht, was Du mit ABO meinst... Deine Lizenzen würde ich in einem OPEN-Volumenvertrag kaufen. MS-Partner gibt es dafür ja genug. Kauft man in einem OPEN-Vertrag die Lizenzen, darf der Kunde zeitlich unbegrenzt dieses Nutzungsrecht behalten und verwenden. Deine benötigten Lizenzen, falls nicht vorhanden: 1x WIN-SVR-2008-R2-Std (beinhaltet den TS-Dienste) 1x Exchange-SVR 2010 STD/EE 10x WIN-CAL-2008-R2 (User od. device) 10x Exchange-SVR-CAL-2010 (User od. device) 10x Office-2010 STD/PRO (wie dann benötig) 10x WIN-7-Pro-OEM/SB (nicht über OPEN) Grüsse
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