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lizenzdoc

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  1. Hi, Ja, MPSA- oder/und auch EA-CALs sind weltweit gültig, um auf die Server aller verbundenen Unternehmen zugreifen zu dürfen, egal wo der Standort des Servers und auch egal von welchem verbundenen Unternehmen die gekauft wurden. VG, Franz
  2. Hi Stephan, zu 1) ja, lesbar verständlich, die Form ist egal, und intern, keine meldung an MS. zu 2) ja, ganz entspannt sehen. Aber .. beim Zuliefer und wenn dann dieses "Fremgerät" auf irgenwelche SVR zugreift > CAL-Lizenzierung muss das Unternehmen bereit stellen, der den SVR betreibt. Deine CALs zählen da nicht. VG, Franz
  3. Hi, lizenzrechtlich ist der H-V-2016 nicht zu berücksichtigen. Wenn dann die VMs ausschließlich mit WS-2008-R2 lizenziert und genutzt werden, und Du genügend hast, dann ist alles sauber ... die WIN-CALs müssen dann auch nur 2008er sein. VG, Franz
  4. Hi Stephan, kurz: 1) ja 2) ja 3) nein, dann "jein" 4) "jein" Wichtig ist, dass Ihr einen wirklich guten "wissenden" und erfahrenen international vertretenen LSP-Partner beim MPSA habt! zu 1) Ja, ihr könnt über das Einkaufskonto(EKonto) der Mutter die neue Tochter mit Lizenzen versorgen. Wenn so, bitte "immer" bei der Bestellung für die Tochter dann das "usage-country" sauber angeben !!! Damit erspart Ihr Euch langfristig viel Ärger mit der dortigen MS-Niederlassung, örtlichem Finanzamt und weiteren örtlichen Ansässigen! (Ich habe es in 18 Jahren bei einigen Kunden erlebt ...) und es tut Euch nicht weh.) Wenn mal bei der Tochter "zu viele" Lizenzen ankommen ... immer erst zur Mutter offiziel (schriftlich dokumentieren!) zurück geben, bevor diese an andere Töchter gegeben werden sollten (Thema weiteres Unterlizenzieren verboten). Somit auch Pkt.4) zu 2) Macht sind, außer es gibt interne Gründe dagegen. Macht die Lizenzverwaltung einfacher. EKonto kann ja bei der Mutter liegen, aber seperat für die Tochter ausgestellt. Darüber gekaufte Lizenzen dürfen an alle weiter gegeben werden, aber bei nicht mehr Nutzung immer erst zurück zur Tochter und dann erneut verteilen ... 3) Da MPSA-Lizenzen weltweit gültig sind, ist es einfach zu handhaben, oder? Aber beim Audit wird meistens erst nur das einzelne Ekonto lokal auditiert, ev. dann das ganze Unternehmen im ganzen. (siehe weitere Unterlizenzierung an andere) 4) vMotion bei der SA zu nutzen (Server) ist erlaubt, beachtet die RZ-Zonen-Regelung ( ca. 4h auseinander maximal) laut den Produktbestimmungen. Unterlizenzierung an weitere Töchter/Schwestern, etc. nach 90 Tagen kein Problem, aber immer erst zurück an das Ursprungs-EKonto und dann zum neuen Zielpunkt. Alles eigentlich einfach, wenn man weiss warum man manche Dinge "unbequem" handhaben muss, damit der Stress weg bleibt .... und noch etwas, um es spassiger zu machen, bestimmte "Ost-Länder" haben schon die finanziell günstigere US-Dollar Preisliste, das kann man ins Handling mit einbringen ... falls Ihr nicht schon so einen habt. Ich denke, Du verstehst nun meinen Hinweis zum LSP, oder? smile*** VG, Franz
  5. Hi, Im SPLA wird nach COREs lizenziert (alte Verträge nach Proz) laut den SPURs >> SALs benötigt man nur für: Remote Desktop Services Active Directory Rights Identity Manager also nicht für Storage. VG, Franz
  6. Hi, du hast ja im VLSC-Portal den Zugriff auf die PC-OS-Keys und Images von WIN-PC. in der VM werden die dann genutzt... VG, Franz
  7. Hi Micha, während die SA aktiv ist, darf man auf dem lizenzierten PC bis zu 4 WIN-10 Enterprise (oder niedriger) VMs erstellen, oder aufteilen und auf einem Unternehmens-SVR die WIN-10-VM verlagern, insgesamt immer nur 4 WIN-VMs durch die SA erlaubt. Mit dem DC-SVr hat das ja erst einmal nix zu tun.... VG, Franz
  8. Moin, willkommen hier im Forum, schön, dass Du uns gefunden hast! Im Thema Microsoft Hosting = SPLA wird ausnahmsweise der WIN-SVR nur nach COREs (physischen Kernen) lizenziert, die Zugriffe sind frei. "hMailserver" > wenn es kein MS-Produkt ist, dann muss man sich an dessen Lizenzregeln halten und muss keine MS-Exchange-CALs beschaffen ....nur dessen Liznezregeln folgen. Wäre es ein MS-Exchange, dann ja, je nach genutzten Feature muss man die Exchange-SAL > Software-Access-Licence kaufen. VG, Franz
  9. Hi, das gilt auch für ROK-, OEM und SB-Lizenzen, inkl. natürlich auch deren CALs VG, Franz
  10. Hi, über 50% gilt als "beherrschend" = verbundene Unternehmen. Dies gilt auch bei dem gleichen Besitzer/Inhaber! D.h. man darf die gekauften Lizenzen gemeinsam nutzen, egal wer sie kauft. VG, Franz
  11. Hi, das sollte Dein Systemhaus aber wirklich "besser wissen" ! SERVER-POOL >>> ROK-, OEM-SB-Lizenzen dürfen lauft OPEN / SELECT(+) /MPSA /EA Vertrag schon seit sehr langer Zeit mit dem ISO + Key aus einem VL re-imaged werden. (re-image-rechte sind nur in den VL-Verträgen und nicht in den Produktbestimmungen behandelt/geregelt) Bei kleinem OPEN-Vertrag muss 1 Lizenz über den VL gekauft werden. (Da MS keine Auskunft gibt, bitte immer die VL-Lizenz mit der höchsten CORE-Anzahl aus der NON-VL Server-Lizenz kaufen, dann gibt es beim Audit auch keine Diskussionen...) Bei den großen Verträgen muss man nur über den aktiven Server-Pool verfügen( d.h. also ...noch nicht mal 1 Lizenz kaufen...) Diese re-image-fakten kennt sogar MS und es wurde bei keinem Audit bemängelt ! Mal sich Gedanken machen, wo euer Systemhaus noch weiteres "anders" lizenzrechtlich beschreibt/beschrieben hat. VG, Franz
  12. Hi, grundsätzlich darf man nur mit den ISOs und den Keys der OEM-Lizenzen installieren. Und dann jede Lokation mit seinem eigenem ISO+Key. Um wiederum VL-ISO+Keys für alle Installationen zu nutzen, müsste man nun zusätzlich 1x 24 DC-COREs aus VL kaufen , dann dürfte man alles mit VL ISO+Key reimagen. (steht so in den Produktbestimmungen). VG, Franz
  13. Hi magheinz, solange ein Kunde keine OPEN-cw = companywide oder einen EA hat gibt es da grundsätzlich keine Probleme. SELECT ist weltweit , OPEN nur EU/EMEA/EFTA gültig. Bei Behörden gibt es den OPEN und den SELECT+ zu Behördenkonditionen. Auch die kleinste Behörde kann an den SELECT dran teilnehmen einfach mal bei der Stadt, dem Landkreis oder beim Land nachfragen. Wer den behördlichen OPEn nutzt zahlt auf jeden fall ca. 14% mehr! She ich als "leicht fahrlässige" Steuerverschwendung an! Nutzt den SELECT. Beim normalen Kunden kann man OPEN und SELECT haben, beides sind Volumenverträge mit fast identischen Nutzungsrechte. SELECT ist weltweit , OPEN nur EU/EMEA/EFTA gültig. SELECT startet ca. bei 5-7-% günstiger als ein OPEN. OPEN darf fast jeder MS-Partner anbieten, SELECT und EA nur die wenigen LSPs/LARs. VG, Franz
  14. Hi Dobi, das muss man differenziert betrachten. Wenn ein USER/Device beim Express Daten eingibt/abfragt = interagiert und drauf der Express beim SQL-Cluster aktiv zugreift, dann immer CAL-pflichtig > indirekter Zugriff = lizenzpflichtig. Wenn aber USER/Device beim Express Daten eingibt/abfragt = interagiert, der Express aber nicht weiter mit dem SQL-Cluster aktiv wird, sondern ohne Einfluss des USER/Device irgendwann dann einen Batchjob abarbeitet, den ein USER/Device nicht beeinflussen kann, dann interagieren nur Express und das SQL-Cluster miteinander. Da hier jetzt eine SQL-SVR-Lizenz (Express-auch wenn diese kostenlos ist) mit einem SQL-SVR-Cluster kommuniziert/zugreift, wären laut Produktbestimmungen keine SQL-CAL zu lizenzieren. (SQL-SVR zu SQL-SVR) Um allen "komischen" Diskussionen beim Audit aus dem Weg zu gehen, würde ich vorsichtshalber den Express mit 1x SQL-CAL lizenzieren, falls MS den Express nicht so als SQL-SVR akzeptiert.... also supersave :) VG, Franz
  15. Hi Jaron, ja, verstehst Du falsch. Nur wenn Du den OVcw verlängerst muss Du den Regeln folgen. Du musst den OVcw nicht verlängern. Aber Du hast das Recht die SA teilweise mit SA aus der OPEN-Vertragsgruppe zu verlängern. Ist so ähnlich, wie ein EA Kunde der den EA beendet, aber die SA dann im SELECT+(MPSA teilweise verlängert. Dann nutzt der Kunde halt keine "organisationsweite Option" mehr. d.h. ja ansonsten, dass einmal OVcw = immer OVcw. VG, Franz
  16. Hi, Den OVcw auslaufen lassen. 150x M365-E3 via CSP starten. Da sind ja der CORE-CAL-Suite die entsprechenden "Dual-Access-Rights mit drin! Weiterhin ja das O-Pro und das WIN-E3-SA. Also quasi der Desktop nur im CSP-ABO-Model. Für die restlichen 70 DT würde ich einen OV starten und dort die SA verlängern. Sollte jeder Distri eingentlich anbieten können. VG, Franz
  17. Hi, man sieht, ein heikles Thema und Ms lässt alles im Dunklen. Back to basic: stellt Euch eine Uhr vor (eine analoge!) Mutter-A steht auf der 12 Tochter-B auf der 9 Tochter-C auf der 3 zieht einfach jetzt gedanklich einen Bogen von 9 über die 12 zur 3. Dann erkennt Ihr alle die verbundenen Unternehmen. B und C haben halt keine direkte "Verbundenheit" da keine gegenseitige Beherrschung möglich ist, da ja Mutter-A mehr als 50% hält ... Die Lösung für diesen Konstrukt um sicherlich legal zu bleiben: Mutter-A hat einen eigenen MPSA>B und C dürfen ja da drin ein eigenes EK-Konto installieren. Mutter-A eröffnet ein zusätzliches EK-Konto beim jeweiligen MPSA von B und C. Als direkt verbundenes U. darf nun B und C über dieses EK-Konto beim jeweiligen MPSA von B und C über das EK-Konto der Mutter-A einkaufen, da dies ja verbunden U. machen dürfen. und dran denken, wenn Lizenzen nicht mehr benötigt werden, zurück zur Mutter geben, die darf dann an den jeweils anderen wieder unterlizenzieren, Habe ich was übersehen? VG, Franz
  18. Hi, Was sagt den der betreuen LSP (LAR) dazu? der hat doch sicherlich einen Guten Draht zu MS. Außerdem darf deren Lizenz-Administration direkte Fragen an MS-Irland dazu stellen. Sollen die doch mal, dann habt ihr eine direkte und saubere schriftliche Aussage vom Vertraggeber. Aber dann auch Feedback dazu hier im Forum, damit wir was dazulernen :) VG, Franz
  19. hi, ja, da sprichst Du wieder den "wunden Punkt" bei Microsoft an, da hierzu kein einziges Wort im Vertrag geschrieben wird. Da ja über die Mutter-A Tochter-B zu Tochter-C als verbunden gilt, sollte ein Einkaufskonto erlaubt sein. Am besten auch gleich bei der Mutter-A! Dazu würde ich mal gerne einen richtigen Vertragsprofi von MS aus Irland hören! Somit "sollte" dann eine Lizenzübertragung in der 1. Stufe zu B erlaubt sein ... sollte. So was müsste mal gerichtlich final geklärt werden.... da wir hier keine Rechtsberatung machen, muss es somit eine "Grauzone" bleiben. das "wahre Leben" sieht halt anders aus....da werden die Lizenzen über zig Töchter hin und her verschoben. VG, Franz
  20. HI, der Konstrukt war ja > Firma A besitzt zu 100% Firma B und Firma C. Firma B und C sind aber juristisch nicht verbunden. Können B und C einen gemeinsamen Vertrag haben? Da B und C zu 100% dem gleichen Eigentümer (A) gehören sollte das legal sein oder? Da Microsoft in den unterschiedlichen Volumen-Verträge unterschiedliche Formulierungen und zu auch noch unterschiedlichen Zeitpunkten hat(te), ist alles noch ein wenig komplizierter ! --also sehr professionell -- Also immer den eigenen Vertrag sorgfältig lesen (vorher!) Also am besten und laut den Verträgen ist legal (und audit-sicher): Das A den Vertrag zeichnen muss und auch die Lizenzen kaufen muss, dann darf A die Lizenzen nutzen und A darf an B und C "unterlizenzieren", da die ja zu A als verbundenes Unternehmen gelten. Eine 2.Stufe der "Unterlizenzierung", also B gibt Lizenz an C weiter (oder umgekehrt), ist nicht erlaubt! B muss die Lizenz an A zurückgeben und A darf dann wiederum neu an C "unterlizenzieren". Einen "Quer-Verkehr der Lizenzen" ist somit nicht legal ... Somit ist der Kunde mit mehreren "verbundenen Unternehmen" im Audit-Fall und bei einem "wissenden" Prüfer, der "was finden will" so gut wie immer der "Dumme". Da kommt schnell der Punkt der "Falsch-Lizenzierung" durch nicht legale "Lizenz-Umverteilung", obwohl man sich doch ausreichend lizenziert "fühlt" und somit nicht unterlizenziert ... Das gilt besonders für größere Kunden, die EA, SELECT oder MPSA haben und "glauben", sie wären "safe" ... ...und alle teuren Asset-Tools haben dies nicht "drauf" !!! Leider hat keiner der Kunden die Zeit, die Verträge so gründlich und nachhaltig zu lesen und zu verstehen. VG, Franz
  21. hi, ja da hast du recht. VG, Franz
  22. Hi, Fakt ist ja, dass diese Firmen nicht miteinander verbunden sind. Wenn diese aber ausschließlich "zum Wohle" der großen Firma (Inhaber des OVcw) arbeiten würden, kann man die Kleinfirmen als "externe user" ansehen.... und die Großfirma müsste die Lizenzen zur Verfügung stellen... Sieht aber wohl nicht so aus !!! Ergo müssen die Netzwerke sauber getrennt sein und jede Firma lizenziert sich selbst! Die Server der Kleinfirmen und auch die Lizenzen dürften zwar auf dem Firmengelände des Großkunden stehen und von denen supportet werden. (Nennt sich Outsourcing) Nur so, oder dann doch SPLA ! Und 100 USD pro Monat kommen pro KleinFirma sicherlich zusammen! VG, Franz
  23. Hi, wenn kein WIN-SVR im Spiel ist, dann keine SVR-CAL, logo! VG, Franz
  24. Hi, am einfachsten wäre es, alles mit WIN-10-Pro Systembuilder-Vollversion zu bestücken/lizenzieren, SB-lizenzen sind günstiger als nur die Upgrades. 1x den Upgrade aus dem OPEn dazukaufen, dann darf man "reimagen", also das ISO aud dem Volumenportal nehmen + dem Volumen-Key und alle einheitlich betanken, die mit SB-WIN-10-PRO lizenziert sind. VG, Franz
  25. Hi, SQL-Express ist kostenfrei, dafür benötigt man keine Zugriffs-Lizenzen, keine SQL-CAL, läuft aber auch nur auf 1 CPU. Da aber die Express sicherlich auf einem WIN-SVR läufen wird, muss man den Zugriff auf den WIN-SVR lizenzieren, falls nicht schon abgedeckt, z.B. durch eine WIN-SVR-User-CAL. VG, Franz
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