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lizenzdoc

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  1. hi, Erfahrung...somit entgeht man jeglicher Diskussion... VG, Franz
  2. Hi, es soll nicht nur, es ist auch so :) Aus den Produktbestimmungen 12-2018, SA-Teil: Kunden können die Option auf den Erwerb einer SA für bestimmte Lizenzen haben, die im Einzelhandelskanal (vollverpacktes Produkt) oder bei einem Originalgerätehersteller (OEM) innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum erstanden wurden, wie in nachstehender Übersicht beschrieben. Unter dem Open Value-Programm gilt diese Option nur für nicht organisationsweite/unternehmensweite Produkte. Im Rahmen von Konzernverträgen gilt dies nur für Zusatzprodukte. Kunden, die Software Assurance für OEM- oder Einzelhandelslizenzen erwerben, haben die Möglichkeit, die Volumenlizenzsoftware für die aktuelle Version jederzeit zu installieren und zu verwenden. Dies gilt für für alle OEM, Sb, ROK SVR und den CALs ... nennt sich auch "channel agnostic". weiterer Zusatz aus den PURs, da man noch Office-Pro 2016 und WS 2016 kaufen kann! Kunden, die Microsoft Office Professional 2016 von einem OEM erwerben, können Software Assurance für Microsoft Office Standard 2016 in den Open-Lizenzprogrammen, Select- und Select Plus-Programmen und der nicht unternehmensweiten Option unter Open Value innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des OEM-Kaufs erwerben. Kunden, die Windows Server 2016 von einem OEM erwerben, sind berechtigt, SA für Windows Server 2016 innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Erwerbs vom OEM zu beziehen. Und bei dem Link ein Tip ... wenn dort "en-us" steht einfach mal mit "de-de" ersetzen, oft gibt es das DOC auch in deutsch...machts einfacher :) https://docs.microsoft.com/de-de/windows-server/get-started-19/vm-activation-19 VG, Franz
  3. Hi, 2x die SKU mit den 2Cores würde nicht dem Minimum der Grund-Lizenzierung lt. Produktbestimmungen entsprechen, ergo mind. 8x2 = 16 Cores (Annahme SVR-Physik = 2 CPUs mit je 8 Cores) Ich würde aber dennoch raten, via Volumen-Vertrag den größten OEM-SVR gleichwertig zu lizenzieren. d.h. also hat man 1x OEM mit 16 Cores, aber dann 3 mit 24 Cores, würde ich via Volumenvertrag 24 Cores kaufen und dann in Ruhe re-imagen. Sicher ist sicher.... bei DC könnte es ansonsten bös teuer weerden .... VG, Franz
  4. Moin, Hier erneut der Download-Link für alle vertragsrechtlichen, lizenzrechtlichen und offiziellen Dokumenten seitens Microsoft: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 Auszug aus den Produktbetsimmungen 01-2019, Seite-10: Pro Core/CAL Serverlizenzen (pro Core) 1. Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten). 2. Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server. 3. Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server. 4. Standard Edition: • Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs auf dem Lizenzierten Server. • Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung einer Ausgeführten Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Server (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs), sofern die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird. • Der Kunde ist berechtigt, zusätzliche Standard Edition-Lizenzen an den Lizenzierten Server zuzuweisen, deren Anzahl der in Abschnitt 2 oben genannten entspricht, und die Serversoftware in zwei zusätzlichen OSEs auf dem Lizenzierten Server zu nutzen. Somit sollte das Thema doch erklärt sein, eindeutig, oder? VG, Franz
  5. Moin, ich hatte nichts anderes gescchrieben... VG, Franz
  6. Moin, meine Info dazu stammt von jemanden, der beim FA die "Außenprüfungen" macht. Bei "größeren Fischen" läuft das so.... und bei den Steuerberatern habe ich festgestellt, verhält sich das oft so, wie in der Lizenzberatung ... :) VG, Franz
  7. Moin und nachträglich noch allen ein angenehmes 2019 ! Beim Audit und dem OEM-/SB-Thema will MS dann an Hand der Stückzahlen eine Anzahl von OEM-/SB-Keys im Excel gelistet haben. Und für alle, die sich beim Audit seher negativ aufführen wollen: Einfach mal nachdenken, Für jede genutzte, aber nicht bezahlte Lizenz hätte man ja zum Kaufdatum auch die Umsatzsteuer nicht entrichtet. Somit kann MS das Finanzamt um Amtshilfe bitten! Neben dem Vergehen im Thema Urheberrecht hat man dann auch noch das 2. Vergehen am Hals > Steuervergehen. Und das FA kennt bei jeder Firma ihre "Schmuddel-Ecken" :) Kommt das FA vor Ort, prüft das natürlich nicht nur den Hersteller MS ! Das könnte u.U. äußerst unangenehm werden ....und teuer .... und wer mal im "Fokus" des FA ist .... viel Spaß ! VG, Franz
  8. moin, wenn es sich um volumen-keys handelt > VLSC-HOTLINE dazu mal anrufen > 0800-50-77777. VG, Franz
  9. moin, SA wird für re-image nicht benötigt. Da es sich um OEM-WIN10-PRO handelt, 1x WIN10-PRO-UPG via open-vertrag kaufen un das RE-IMAGE-RECHT benutzen. VG, Franz
  10. hi, freier Download, direkt vom Hersteller MS: Selection > Produktbestimmungen= Product Terms > Sprache German alktuellste ist die Version Dez-2018 Seite-40 VG, Franz
  11. Hi, Man darf immer nur auf seinen unternehmenseigenen TFSvr zugreifen. Für externe = unternehmensfremde muss man dann ein extra TFS-CAL bereithalten. leider nicht ganz billig... Aus den Produktbestimmungen habe ich noch das gefunden, vielleicht erklärt das noch etwas mehr: 3.2 Verwendungszwecke, für die keine CALs erforderlich sind Für die folgenden Verwendungszwecke sind keine CALs erforderlich; Anzeigen, Editieren oder Eingeben von Arbeitselementen; Zugriff auf Team Foundation Server Reporting; Zugriff auf Azure DevOps Services über einen Team Foundation Server 2018 Proxy; Genehmigungen von Phasen als Teil der Release Management Pipeline und Zugriff auf Visual Studio Team Foundation Server über eine gepoolte Verbindung von einer anderen integrierten Anwendung oder einem anderen integrierten Dienst. VG, Franz
  12. Hi, microsoft-windows-professional-10-single-lizenz-open-nl-legalization-getgenuine Darf man nur kaufen, wenn man beim Audit aufgefallen ist, dass man zu wenig WIN-10-Lizenzen hatte, also unterlizenziert war, dann schreibt MS dem Kunden, das er damit auffüllen muss.... Ohne Audit-Schreiben seitens MS....Finger weg, da man Geld aus dem Fenster schmeist und nicht compliant wird. VG, Franz
  13. Hi, bei der Distribution darf/kann ein MS-Partner auch ROK-Lizenzen kaufen, ohne H/W. Bei der physischen Installation kann es Probleme geben, wenn die Hersteller differnt sind. Tip: Bei mehreren ROK/OEM/SB kann man auch dann 1 Lizenz via OPEN kaufen und darf dann von seinem OPEN-Vertragsrecht "Re-Imiging" gebrauch machen ...1 einheitliches Image + via 1 Volumen-Key.... Und wer SA benötigt ... ROK/OEM/SB-SVR und CALs dürfen mit SA versehen werden, wenn das Kaufdatum SVR/CALs nicht älter als 90 Tage her ist. Und in den Produktbestimmungen 12-2018 steht, dass man das auch noch für 2016er kaufen darf, ein Novum! VG, Franz
  14. hi, > SBK : ROK-SVR benötigen CALs, aber nicht zwingen ROK-CALs ! Die Versions-Nr. muss aber mindestens so hoch sein, wie die des SVRs... also 2019er SVR, dann die CALs auch 2019er-Version. Und z.B. OPEN-CALs 2019 dürfen auf dann demnächst ROK-SVR 2019 zugreifen, ganz compliant! Anm.: HP schrieb die Tage, dass HP-ROK-SVR 2019 erst ca. 1.4.2019 erscheinen. Also dürfte man heute 2019er-CALs kaufen, im Moment downgraden auf 2016 und nach Erscheinen der 2019 ROKs dann wieder upgraden... VG, Franz
  15. Moin, Da gebe ich Dr.M. voll recht. Wird vom Verein her für DL und Nutzung an euch gezahlt > SPLA (dazu müsst Ihr dann auch MS-Partner werden und jährlich Beitrag zahlen). Wenn nicht, dann CALs, beim SQL ev. gleich wegen Anzahl CALs und deren Kosten ev. über die SQL-CORE-Lizenzierung nachdenken, wenn Core-Lizenzierung, dann werden ja keine CALs mehr lizenziert. Wenn CALs (WIN, RDL, SQL) > Die, oder auch weitere Lizenzen kauft Ihr (weil Ihr SVR-Besitzer, somit Lizenzierungsverantwortung auf die Zugriffe auf eurer SVR-forrest habt) nicht via eurem EDU/Academic-Beitritts, sondern macht einen "Non-Profit-OPEN-Vertrag" ev. sogar einen normalen OPEN-Vertrag und kauft darüber die Lizenzen für die "Externen" somit seid/bleibt ihr ALLE compliant ! Microsoft hatte noch nie was gegen "mehr Geld verdienen" gehabt... VG, Franz
  16. Moin, da stimme ich dem NorbertFe zu: egal wie die CALs heißen, ROK, SB, OEM,Volumen .... CALs sind CALs! solange die Version 2016, 2019, und Std /Enterprise stimmen, darf man mischen. Gilt auch für die Server... mit den CALs.. "mischen possible". Nennt sich bei Microsoft "channel agnostic" ! Das weiss eigentlich auch die SAM-Abtl. in Deutschland. Denen liegt eine PPP vor, nach Abstimmung mit der Corporate... die Farben habe ich verändert :) VG, Franz
  17. Moin, wenn man es nachweislich sicherstellen kann ... lizenzpflichtig sind immer nur die Fakten. Greife ich zu, nutze ich was, installiere ich was, ist das eine Interaktion und lizenzenzierungspflichtig. Tue ich das nicht, halt nicht. Bis dato hat Microsoft noch nie einen "Konjunktiv" lizenzpflichtig gestellt. Würde ...könnte ... gibt es nicht in den Produktbestimmungen/Verträgen ...nur die Faktenlage zählt. VG, Franz
  18. hi, immer wieder ein "begehrtes Thema" :) Man muss auch 2 wichtige Unterschiede betrachten... wir vom "außerhalb PC" nur einen lokalen PC/NB zugegriffen, oder wird auf einen PC zugegriffen, der in einer VM auf dem Firmen-SVR virtualisiert wird. Der Dr.M beschreibt es ja sauber: Zugriff auf einen PC/NB direkt; Das WIN-OS muss gleich sein, ev. dann bei Office der gleiche Fall, Office muss gleich sein. Aber EULA von Office H&B : Remotezugriff. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Sie sind berechtigt, anderen Personen den Zugriff auf die Software zu erlauben, um Ihnen Supportservices bereitzustellen. Also darf niemand anderes auf diesen Firmen-PC zugreifen, auch wenn er Office H&B hätte - nur zu Support dingen. ! Ein ganz anderer Fall wäre, wenn vom "außerhalb PC" auf einen PC/NB zugegriffen wird, der aber auf einem Firmen-SVR in einer VM wirtuell bereitgestellt wird! Wenn dies der Fall wäre, wird es gleich mal richtig teuer! Aber ich glaube, das ist hier nicht der Fall, oder? VG, Franz
  19. Hallo Lars-Daniel, Willkommen in diesem Forum. VDA-1 Jahres-ABO gibt es nicht via Retail. Dazu zeichnet der Endkunde einen OPEN-VALUE-Vertrag. Lizenziert wird immer aus Sicht der zugreifenden WIN-Geräten. Jedes zugreifende WIN-Device muss eine VDA-ABO-Lizenz haben. VG, Franz
  20. Hallo zusammen, Ausgangslage: 2 Server jeweils 2 CPUs (mit jeweils 14 Cores) = 2 x 2 x 14 = 56 COREs Die Frage ist dann, wie viele VMs werden bedient und im worstcase, wie viele VM würden dann maximal auf 1 "Blech" im worstcase landen. Bei WS-STD wären bei dieser Lizenzierung mit jeweils 28 COREs pro Blech nur 2 VM auf jedem Blech erlaubt, verschiebt man von A nach B oder auch umgekehrt, müssten beide Bleche schon für die 4 VMs jeweils mit 56 COREs = 112 lizensiert sein. Man kann jetzt "schichten", wenn man wenige VMs hat. Der Faktor ist ganz einfach; 7 x STD = 1 DC d.h. ab der 13. VM ist die DC kostengünstiger. WS-SVR DC erlaubt unlimitierte VMs Alles etwas Mathematik. Grüße, Franz
  21. Moin, genau. O-STD auf dem TS bereitstellen. Die 15x O-STD aus VL für die NB sind ja da und müssen auf den NB auch installiert werden und somit ist alles sauber lizenziert. Das O-Pro darf weiterhin auf den NB bleiben, falls mal einer Access braucht. VG, Franz
  22. Hi Sebastian, Grundsätzlich gilt: Nicht Volumen-Lizenzen dürfen nicht auf Office via TS-Dienst bereitgestellt zugreifen > Steht in der EULA (End-User-License-Agreement) Es geht also immer nur mit Volumen-Lizenzen. Office-STD und Office-Pro sind 2 unterschiedliche Produkte. Lizenziert wird immer das zugreifende Device/Gerät, die lokale Insatllation auf dem Server ist somit kostenfrei. Wenn Du sowohl STD, als auch Pro bereitstellen musst, dann musst Du 2 TS-Dienste aufbauen. Da die Geräte mit Office-STD nicht auf die Pro-Bereitstellung zugreifen dürfen und genauso umgekehrt. In deinem Fall: Soll Office-Std via TS bereitgestellt werden, dann muss jedes zugreifende Gerät mit Office-Std aus dem Volumenvertrag lizenziert sein. D.h. bei Dir, für die Notebooks muss Du jeweils 1 Office-Std kaufen und somit lizenzieren. Steht so ungefähr auch in den Produktbestimmungen. VG, Franz
  23. Moin, noch 1 Zusatz: MS hat den Preis für den WIN-STD-SVR nun doch schon im Oktober um 10% angehoben. Die WIN-SVR-DC-Lizenz scheint preislich gleich gebleiben zu sein. Aber bei MS weiss man gerade nichts ... vielleicht kommt ja noch ein weitere Berichtigung.... VG, Franz
  24. Moin, Mal ein "Lanze brechen" für die armen Distributoren und LSP/LAR ... Erst am 4.10. hat MS die Preisliste für Oktober freigegeben! Somit hängen alle mit den Angeboten ca. 1 Woche hinterher, da bitte Verständnis zeigen! Vorher waren einige Preisfehler drin! WIN-Upgrade ist jetzt mal böse verteuert worden. Man will weiterhin die Volumen-Kauf-Lizenzen preislich madig machen und CSP fördern... Wie sich der Premier-Support da entwickeln wird, lasse ich mal offen. VG, Franz
  25. Da gebe ich Dir Recht, Mabheinz, man sollte nur einfach bedenken, die SA sind ca. 25% p.a. vom nackten Lizenzpreis. Nach somit 4 Jahren hat man die Lizenz ein 2, Mal gekauft, Das gilt für die SVR- als auch für die CAL-Lizenz. Wechselt man die Version innerhalb von 4 Jahren, dann passt das auch finanziell. VG, Franz
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