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lizenzdoc

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  1. Hi all, das liest sich jetzt aber sehr krass! Der Endkunde muss doch nachweisen, dass er alleinig das Lizenz-nutzungsrecht hat ! Wenn es gebrauchte Lizenzen aus einem Volumenvertrag ist ( OPEN, OPEN--VALUE, SELECT+, MPSA oder EA = EnterpriseAgreement) Muss doch ein Lizenztransfer schriftlich erfolgt sein und zwar zw. Endkunde der die Lizenzen als 1. gekauft hatte und dann der Ednkunde, der diese gekauft hatte... Ohne so ein Dokument hat der letztere (Käufer) nur 1 Rechnung, was absolut nichts nachweist, ergo hat er gar keine Lizenzen bekommen. Liest sich, als wenn der "Diesntleister" sehr sehr wenig Ahnung hat(te). Da ist i.M. scheinbar sehr viel Geld aus dem fenster geworfen worden !!! Den Diesntleister sollte mal zur Rede gestellt werden, was nun ist. Der Endkunde braucht die Lizenzen inkl. sauberem Nachweis ... und nicht nur ISO + Keys .... VG, Franz
  2. Hi SPLA, sorry ich bezog das auf OEM/ROK-Lizenzen (server /CALss) und dann innerhalb von 90 Tagen die SA-only aus dem Volumen-Vertrag hinzu kaufen ! Kauf der Lizenz und der SA im Volumen-Vertrag, da muss dies zeitgleich gekauft sein, da gebe ich Dir Recht, war aber in der Vergangenheit auch nie anders. Bei CSP Perpetual Lizenz gibt es keine Chance, eine SA irgendwie anzukoppeln/hinzu zu kaufen. Grüße, Franz
  3. Hi all, durfte man damals auch unter OPEN !! Gilt zur Zeit nur noch für den Server-Pool = Server und CALs (darf man aber auch via SELECT+ /MPSA und auch EA !) Kunden können die Option auf den Erwerb einer SA für bestimmte Lizenzen haben, die im Einzelhandelskanal (vollverpacktes Produkt) oder bei einem Originalgerätehersteller (OEM) innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum erstanden wurden, wie in nachstehender Übersicht beschrieben. Unter dem Open Value-Programm gilt diese Option nur für nicht organisationsweite/unternehmensweite Produkte. Im Rahmen von Konzernverträgen gilt dies nur für Zusatzprodukte. Kunden, die Software Assurance für OEM- oder Einzelhandelslizenzen erwerben, haben die Möglichkeit, die Volumenlizenzsoftware für die aktuelle Version jederzeit zu installieren und zu verwenden. link: https://www.microsoft.com/licensing/terms/de-DE/product/SoftwareAssuranceBenefits/OVOVS Viele Grüße, franz
  4. Moin , absolut richtig. wird von vielen leider oft "anders gesehen" weil ja "backup" und wird ja nicht aktiv genutzt.... Pflicht zur Lizenzierung startet bei Microsoft schon bei "Program in den Speicher laden" auch wenn dann ausgeschaltet wird. Ganz ganz früher gab es mal so was wie "kaltes Netzteil", aber das hat MS sehr schnell eleminiert. Viele ( Weihnachts-)Grüße, Franz
  5. hi, irgendwie durcheinander ... PC greift auf WIN-SVR zu = Win-CAL PC greift auf WIN-SVR und dort auf 1 SVR-VM zu = Win-CAL (nur) PC greift auf WIN-SVR dort auf TS-Dienst zu = WIN- und RDS-CAL PC greift auf WIN-SVR dort auf 1 virt. DeskTop zu = WIN- und RDS-CAL(weil Zugriff auf eine GUI!) + VDA oder WIN-Enterprise Hab ich was übersehen/vergessen? VG, Franz
  6. hi zusammen, ich gehe mal davon aus, Du meinst den Zugriff auf einen virt. Desktop auf dem Server ... dann braucht man WIN-CAL + RDS-CAL + VDA-ABO ! WIN-Enterprise ist da nicht compliant, da ja auf den beschriebenen zugreifenden Devices kein OEM-WIN-PRO-OS als Basis installierbar ist. Grüße, Franz
  7. Hallo zusammen, Hosting /SPLA Lizenzierungs-Fakten: Sich von diesem Partner einfach mal beim Start schriftlich (per e-Mail) bestätigen lassen, dass dieser einen aktiven SPLA-Vertrag mit Microsoft hat (Wir haben schon alles erlebt, leider!) Auf Hosting-Server hat alleinig der Hosting-Partner die Admin-Rechte. Dieser stellt die Lizenzierung ausschließlich aus dem SPLA-Vertrag zur Verfügung auf Basis des monatlichen Lizenzverbrauches wird abgerechnet. Da diese SVR von normalerweise mehreren Mandanten genutzt wird, darf kein Kunde seine eigenen Lizenz dort nutzen! Ausnahme: Hat dieser SPLA-Partner den Vertragszusatz "Licence-Mobility" von Microsoft genehmigt bekommen, Darf ein Endkunde z.B. die eigenen RDS-CAL aber mit aktiver SA beim SPLA-Partner anmelden und auf dem Hosting-SVR nutzen ! der SPLA-PArtner muss dieses per festem Formular an Microsoft schriftlich melden! (aktive SA kostet aber bei den RDS-CALs jedes Jahr 25% des CAL-Lizenzpreises...also eine Kostenfrage, ob sinnvoll /lohnend) Und in den SPURs steht bei jedem Produkt eindeutig, ob es die "Licence-Mobility" Erlaubnis hat. Dezidierten Server: 1. D.h. kein anderer/weitere Endkunde darf diesen nutzen! 2. und die wichtigste Regel: Ausschließlich der Endkunde hat hier die Admin-Rechte !!!! dann darf der Endkunde alle seiner Lizenzen (OEM/ROK/Volumen) dort für sich nutzen, aber dann keine SPLA-Lizenzen! Auch sollte man bedenken > Im Audit-Fall können auch beide Parteien teuer bestraft werden ! That´s it ! Viele Grüße, Franz
  8. ja, genau. Und beachten: Laut Produktbestimmungen: Stehen die EA-Lizenzen noch unter aktiver SA und werden verkauft, darf der Käufer über seinen Volumenvertrag SA-only hinzukaufen und somit die SA weiterführen. VG, Franz
  9. Beim Verkauf der Lizenzen, muss man am besten das MS-Formular "transfer of license" benutzen, oder sich ein bekannte gute Gebrauchthändler wenden. VG, Franz
  10. Hallo Mario, grundsätzlich sind EA-Lizenzen Volumen-Vertrags-Lizenzen und dürfen nach dt. Rechtsprechung auch verkauft/gekauft werden. Da beim Start eines neuen EA ja die Lizenz mit SA auf 3 Jahre gekauft wird (Ratenzahlung), verhält sich "der Besitz" dieser Lizenz wie bei einem Auto-Raten-Kauf, Erst wenn die letzte (3.Rate) bezahlt wurde, erhalte ich das dauerhafte Nutzungsrecht an dieser Lizenz. Dann darf man diese Lizenz auch verkaufen. Hat ein MS-Partner einen eigenen EA für sich, darf er die Lizenzen für sich nutzen, eine Vermietung ist gem. "MS-Regularien" ausgeschlossen. Laut Produktbestimmungen: Stehen die Lizenzen noch unter aktiver SA und werden verkauft, darf der Käufer über seinen Volumenvertrag SA-only hinzukaufen und somit die SA weiterführen. Wie es absolut auditsicher funtioniert, muss man sich einfach auskennen oder jemand kennen, der dies weiss ... VG, Franz
  11. Hi, es ist eine vollwertige SVR-Lizenz, was man innerhalb der Lizenzregeln (UseTerms) damit macht, egal! Man kann diese Lizenz physisch nutzen dann wird ja physisch die vorherige Lizenz ersetzt, oder einfach nur lizenzrechtlich einem Svr-Blech zu ordnen, um z.B. auf diesem SVR die 3. und 4. VM zu lizenzieren. VG, Franz
  12. Hallo zusammen, Microsoft P73-08330 Microsoft Windows Server Standard 2022 64Bit 16 Core DVD SB/OEM, Deutsch (P73-08330) Darrf laut den Useterms (ehem. EULA) auf eine ältere Version downgegradet werden ( MS schränkt dies nicht ein, also sogar bis WIN-SVR-NT 4.0) Und darf natürlich auch wieder für eine "jüngere" Version genutzt werden, also ein Auf und Ab ist erlaubt. Das Problem ist nur, dass MS keine Downgrade-Kits verkauft. Hat man aber aus älteren Beständen ISA/Keys, (alter OPEN etc.) darf man die nutzen. Auch laut dem ProduktManager MS Deutschland hat diese Lizenz das sogn, "Neuzuweisungsrecht", d.h. nach 90 Tagen Lizenzierung auf einem SVR-Blech, darf man diese Lizenz dort löschen und auf einem neuen SVR-Blech installieren! Im "worstcase-fall" darf man es sofort, ohne die 90 Tage-Regel zu beachten. Auch ist dies Lizenz "hardwareunabhängig" . An die Hardwaregebunden, das wären "ROK-Lizenzen" So, das mal als Aussage eines "Distri-Mitarbeiters" aus dem Microsoft-Lizenzteam ...smile* Viele Grüße, Franz
  13. Moin, Kurz zu VDA: Bis heute ist nichts bekannt, dass der OPEN-VALUE abgeschafft wird! Und ja, "VDA 1 Jahres ABO" gibt es im OPEN VALUE ! Und ganz wichtig ; VDA via CSP gekauft > kein lokales Virtualisierungsrecht im eigenem Netzwerk, nur noch via Azure !!! VG, Franz
  14. Hi, bitte beachten, wenn Microsoft 365 E3 lizenziert wird, und diese über CSP oder einen EA-Vertrag beschafft werden, verliert Ihr das Recht im lokalen Unternehmes-Netzwerk auf Eure virtuelllen DeskTops zuzugreifen. Dies wäre dann nur noch via Azure erlaubt! Wenn Ihr also das Recht im lokalen Unternehmes-Netzwerk auf Eure virtuelllen DeskTops zuzugreifen ...braucht ... dann für alle Laptops WIN-10-Enterprise (Upgrade + SA) kaufen (aus einem Volumen-Vertrag), und für die MacBooks jedes Jahr das VDA-1-Jahres-ABO ( da ja kein WIN-PRO OEM physisch auf denen installiert werden kann). Warum nicht einfach auch für die LT das VDA-ABO kaufen? Kosten!!! 1 Jahr VDA entspricht ca. 2 Jahre SA ! VG, Franz
  15. Hi, @NilsK Entschuldigung, da hast Du Recht! Werde das zukünftig anders formulieren... kann es leider nachträglich nicht mehr ändern. VG, Franz
  16. Hallo zusammen, schlimm, was da der "Consultant" aussagt.... CAL-Lizenzierung : laut den PURs benötigt man eine CAL, um auf alle unternehmenseigene SVR zugreifen zu dürfen (auch auf verbundene Unternehmen mit mehr als 50%) ( 1x WIN-CAL für alle WIN-SVR ) ( 1x Exchange-CAL für alle Exchange-SVR) etc..... Für die Lizenzmobilität eines Exchange-SVR benötigt nur der Server die SA, nicht die Exchange-CALs ! Da im SVR-POOL die SA 25% der Lizenz p.a. beträgt, könnte man bei 2 Knoten auch nur 2x die Exchange-SVR-Lizenz kaufen und das sparen fängt nach 4 Jahren an ..... VG, Franz
  17. Hi, seit dem Erscheinen von WIN-SVR-2016 sind laut den Software-Terms (also den Produktbestimmungen) für ROK-, OEM- Server-Lizenzen die Server und CAL-Lizenz downgrade-berechtig auf frühere Versionen, also kein Limit mehr nach unten... d.h. dass die aktuellen Versionen von 2019 auch auf WIN-SVR-NT downgegradet werden dürfen. Medium und Key stellt Microsoft aber nicht zur Verfügung.... Dies gilt exakt auch so für alle Volumen-Lizenzen...keine Einschränkung noch unter ! Und aus den Volumen-Produktbestimmungen: Down-Editionen: Datacenter auf Standard oder Essentials, Standard auf Essentials (für Versionen 2008 R2 und früher siehe Produktbestimmungen – September 2018) VG, Franz
  18. hi, seit dem Erscheinen von WIN-SVR-2016 sind laut den Software-Terms (also den Produktbestimmungen) für ROK-, OEM- Server-Lizenzen die Server und CAL-Lizenz downgrade-berechtig auf frühere Versionen, also kein Limit mehr nach unten... d.h. dass die aktuellen Versionen von 2019 auch auf WIN-SVR-NT downgegradet werden dürfen. Medium und Key stellt Microsoft aber nicht zur Verfügung.... VG, Franz
  19. Hi, bitte VDA, das 1-Jahres-ABO, ausschließlich für die Devices lizenzieren, auf denen kein WIN-OEM-OS physisch installierbar ist, also z.B. ThinClients, Tablets, SmartPhones und IOS-Devices ! Alle anderen Devices bitte mit dem Upgrade+SA-Paket, also WIN-10-Enterprise aus den Volumenverträgen lizenzieren. Warum? Enorme Kosten ! VDA-1-Jahres-ABO kostet ca. 150 € netto, dafür bekommt normalerweise 2 Jahre SA aus dem Volumen-Vertrag ! Und im Lizenzrecht darf man ja diese 2 Varianten mischen! Also „mission possible“ smile* WIN-CAL sowieso nötig, da ja Interaktion mit dem WIN-SVR RDS-CAL fast immer nötig, bei TS-Dienst-Nutzung Lizenzierung klar, aber viele wissen nicht, dass, wenn man auf eine graphische Oberfläche (GUI) zugreift/nutzt (und das geschieht ja bei einem „virtuellem Desktop“) Microsoft auch da eine RDS-CAL lizenziert haben will ! D.h. also für Desktop, Notebook des Unternehmens immer lizenzrechtlich einkalkulieren: WIN- und RDS-CAL + WIN-10-Enterprise ( mit SA also) Und wie sieht es mit dem Zugriff von privaten Devices (Home-PC, Home-NB) aus? Die Firma muss dies lizenzieren! WIN- und RDS-CAL + WIN-10-Enterprise ( mit SA also) bei den CALs, wenn mit USER-CALs lizenziert wurde, da kein Zusatzbedarf! Wenn VDA oder Enterprise > was darf man in der VM denn installieren? Alles das was MS im Volumen-Online-Portal zur Verfügung stellt, plus ältere Vorgänger-Versionen derer, aber nie Home & Business, oder Ultimate, oder andere Ideen … VG, Franz
  20. Hi all, das weiss ich auch nicht, aber frag doch einfach mal bei anderen LSPs nach...z.B. die SoftwareOne ist ja einer der weltweiten players(auch USA/Asien)und müsste das eigentlich wissen! (...man kann ja mit einem weiteren EK-Konto bei denen "drohen" ;) dann bemühen die sich schon, dies herauszufinden....) Anm.: Ich weis nur das Thema China ...Lizenzen, die dort lokal genutzt werden sollen, sollten auch dringend bei der Buchung "usage-country = China" bestellt sein !!! Ansonsten kann es schon mal passieren, dass die Finazpolizei vor der Tür steht!...Weil den MS-Leuten in China ansonsten die Provision für diese Lizenzen entgeht ! VG. Franz
  21. Hi Dirk, ich sehe da lizenzrechtlich kein Problem, da ja Gerät und Lizenz nicht getrennt werden....laut den "USE TERMS" (ehem. EULA): https://www.microsoft.com/en-us/Useterms/OEM/Office/2019HomeandBusiness/Useterms_OEM_Office_2019HomeandBusiness_German.htm 3.a. .Auf einem Gerät vorinstallierte Software. Wenn Sie die Software auf einem Gerät vorinstalliert erworben haben, dürfen Sie die Software nur mit dem lizenzierten Gerät direkt auf einen anderen Nutzer übertragen. Die Übertragung muss die Software und, sofern zusammen mit dem Gerät geliefert, ein Office-Authentifizierungsetikett einschließlich des Product Keys umfassen. Vor einer erlaubten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Nutzung der Software gilt. und auch hier die Beschreibung: Transferring LicensesOEM Software may NOT be transferred to another machine. Even if the original laptop, PC or server is no longer in use, or if the software is removed from the original hardware, the OEM licenses are tied to the device on which the software is first installed.As long as the license and device remain together, there is no limit to the number of times they may be transferred from one user to another.When transferring a PC to a new end user, the software media, manuals (if applicable), and Certificate of Authenticity label should be included. It is also advisable to include the original purchase invoice or receipt. The original end user cannot keep any copies of the software.
  22. Hi all, da hier ja ein Remote-Zugriff vom Privat-PC auf den direkten Arbeitsplatz-PC erfolgt und nicht auf einen virtuellen-PC auf einem Netzwerk-SVR: laut den Produktbestimmungen Seite-10: Desktop-Anwendungen (also z.B. Office): 4.Die Remoteverwendung der Software, die auf einem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird, ist dem Hauptnutzer von jedem Gerät aus gestattet sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät. Desktopbetriebssystem: 4.Die Remoteverwendung ist für den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät oder einem Lizenzierten Gerät mit Windows VDA gestattet. Auch benötigt man keine RDS-CAL oder WIN-Enterprise! VG, Franz
  23. Moin, vorweg: Ich bin kein "technisch Begabter" und halt mich deswegen auch immer aus dem Thema raus. Aber, wenn dies "Aktivitäten" auf dem Server sind, die ein Program selbständig oder bis zu 2 Admins anstoßen, laienhaft vergleichbar wie mit einem Backup-Doing... dann sehe ich hier keine Notwendigkeit für irgend welche zusätzlichen WIN-SVR-CALs. Aber, auf der anderen Seite müßten ja alle 1.500 User ja sowieso ihre WIN-SVR-CAL lizenziert haben, oder? VG, Franz
  24. Moin, keine CALs beim Essential! lt PURS, Seite-52 : Clientzugriffsvoraussetzungen: alle Editionen (außer Essentials) 3.3 Zusätzliche Bestimmungen für Windows Server 2019 Essentials 3.3.1 Nutzungsbeschränkungen 1. Der Kunde ist berechtigt, jeweils eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware in jeder Physischen OSE und in einer Virtuellen OSE zu nutzen. 2. Die Serversoftware muss innerhalb einer Domäne ausgeführt werden, in der Active Directory folgendermaßen konfiguriert ist: (i) als Domänencontroller (ein einzelner Server, der alle FSMO-Rollen (Flexible Single Master Operations) enthält, (ii) als Stamm der Domänenstruktur, (iii) nicht als untergeordnete Domäne und (iv) ohne Vertrauensbeziehungen mit anderen Domänen. Wenn die Serversoftware in einer Virtuellen OSE genutzt wird, darf die Instanz in der Physischen OSE nur verwendet werden, um Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen oder Software für die Verwaltung und Wartung der Betriebssystemumgebung auf dem Lizenzierten Server auszuführen. Diese Instanz muss die Anforderungen in (i) bis (iv) oben nicht erfüllen. 3.3.2 Verwendung der Serversoftware Ein Nutzeraccount ist ein eindeutiger Nutzername mit einem zugehörigen Kennwort, das über die Windows Server 2019 Essentials-Konsole erstellt wird. Der Kunde ist berechtigt, bis zu 25 Nutzeraccounts zu verwenden. Jedes Nutzeraccount gestattet es einem benannten Nutzer, auf die Serversoftware auf diesem Server zuzugreifen und sie zu verwenden. Der Kunde ist berechtigt, ein Nutzeraccount von einem Nutzer einem anderen Nutzer neu zuzuweisen, sofern die Neuzuweisung nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung erfolgt. VG, Franz
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