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lizenzdoc

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  1. Hi Denis, leider fehlt mit dazu eine irgendwie nette Formulierung! Besser wäre gewesen MS hätte sich auf die Inhalte besser konzentriert. Leider könnte man befürchten, das "hintenrum" MS doch noch was an "älteren Fakten" ändert. Es wird sicherlich keinen geben, der immer zum 1. eines Monats alles komplett selektiert und somit einen auditsicheren Nachweis aufbewahrt.... Schlimm, ist halt ein Monopolist, wir müssen leider damit leben. Der Job als "Lizenzmanager" in einem Unternehmen wird dadurch "aufregend", auch als SAM-Berater wird es "fordernd" ... Ich sage nur " never touch a running system" VG, Franz
  2. Moin Evgenij, ;) Danke! Aber sehen (lesen) ist es nicht allein, es ist das "Zuhören", wenn seit über 20 Jahre Partner und Endkunden über Ihr "reales" IT-Leben, Prozesse und Ihre Problemlösungen berichten. Dies dann kombinieren mit den legalen(u.auditsicheren) Möglichkeiten des Vertrags-u. Lizenzrecht von Microsoft (nutzen nicht ausnutzen!) ergeben oft erstaunliche Lösungen .... und die Systemhäuser bleiben uns als Stammkunden, auch wenn wir nicht der "billige Distributor" sind :) Menschen verkaufen an Menschen und da entscheidet sehr oft das gute Bauchgefühl wegen der Beratung. ( so wie die themen: Re-ImageRecht beim WIN-OS, Re-ImageRecht bei ROK-, OEM-SVR-Lizenzen, OPEN-Vertrag endet zum 31.12.2021...was dann ...OPEN-to-CSP ) Es wird nicht langweilig :) Unser Microsoft-Team "kümmert" sich um seine Partner (und deren Endkunden), weil es uns auch viel Spaß macht... und wer hat schon Spaß zur Zeit ;) VG, Franz
  3. Moin, das obige Zitat sollte eigentlich ausreichen, dass man erkennt, mit WIN-10-Pro Lizenzen klappt das lizenzrechtlich nicht und man fällt immer wieder auf den Bauch (Audit)... Hilfestellung: Einfach mal nachdenken (wobei ich technisch kaum Wissen habe, aber nach 20 Jahren MS einiges gehört habe!) .... WIN-SVR-OS-2019 und WIN-OS-10-PRO sind programier-technisch ja sehr ähnlich.... Was spricht also dagegen, wenn man eine WS-2019-OS-Lizenz(gerne auch OEM=preiswerter) nimmt dort in der WIN-SVR-VM die Installation des WIN-SVR-OS so weit technisch reduziert, dass es nur noch dem WIN-10-PRO entspricht? Wenn dies technisch so möglich ist ... reden wir hier nicht mehr über einen Zugriff/Nutzung auf/von einem WIN-PC-OS, sondern ganz einfach über den Zugriff/Nutzung auf/von einer "normale" WIN-SVR-OS... Lizenzrechtlich benötigt man dann also nur noch die SVR-Lizenz, die WIN-CAL-Lizenz und wenn Zugriff dort auf eine GUI, dann noch die RDS-CAL. Dann braucht man kein WIN-Enterprise (SA) oder VDA-ABO .... oder übersehe ich da was? VG, Franz
  4. Hi, nur einfach mal klar gestellt: Egal wie wenig der Server hat, Microsoft verlangt grundsätzlich 16 COREs als Minimum-Lizenzierung. VG, Franz
  5. hallo "aaaaa", willkommen im Forum, schön, dass Du uns gefunden hast. Zu Deiner kurzen Frage: Ja! Volumen-Lizenzen dürfen in der gekauften Version ( z.B. 2019) oder in irgendeiner früheren Version genutzt werden, nur nicht gleichzeitig, also immer schön wechseln. In welchem zeitlichen Abstand? Darüber sagen die relevanten Produktbestimmungen nichts aus. Man darf also ständig den Schritt "hoch / runter" tätigen. VG, Franz
  6. Hi, preislich wird es ab der 7. W-STD Lizenz günstiger DC zu kaufen! VG, Franz
  7. Hi, :) Danke für die Blumen Norbert :) In einem Unternehmen darf man da alles nutzen. Als 1 Firma gilt auch ein Firmenverbund, wobei einer den anderen mit mehr als 50% beherrschen muss. Wenn 1 Firma, da gilt z.B. das 1 WIN-CAL auf alle WIN-SVR in diesem Verbund zugreifen darf. Eine Lizenz muss man kaufen, wenn eine reale Nutzung, bzw. bei den CALs ein realer Zugriff getätigt wird. Und man braucht keine Lizenz wenn man nicht nutzt/zugreift aber könnte ! VG, Franz
  8. hi, wie man lizenziert ist frei, man darf auch eine OEm-WIN-SVR-CAL als Zugriffs-Lizenz auf den WIN-SVR lizenzieren. VG, Franz
  9. Hi, ja > Clearing House > 0800-2848283 VG, Franz
  10. Hi, zur Server-Lizenzierung: der I7-4790K hat 4 physsiche COREs, also reicht da 1x eine 16er CORE-Lizenz und erlaubt max. 2 VMs, gewünscht sind 6 VMS, ergo 3x die 16er lizenzieren ! dazu die Produktbestimmungen: 1. Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server. 2. Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server. 3. Standard Edition: · Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs auf dem Lizenzierten Server. · Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung einer Ausgeführten Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Server (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs), sofern die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird. · Der Kunde ist berechtigt, zusätzliche Standard Edition-Lizenzen an den Lizenzierten Server zuzuweisen, deren Anzahl der in Abschnitt 2 oben genannten entspricht, und die Serversoftware in zwei zusätzlichen OSEs auf dem Lizenzierten Server zu nutzen. Diese Aussage ist absolut richtig: Client-OS für Serveraufgaben wie in der aktuellen Situation sind dann eigentlich pauschal schon ein Lizenzvergehen, weil das anbieten von Serverdiensten afaik in der EULA explizit ausgeschlossen sind, Lösung: Server-VMs soweit technisch downsizen, dass diese einer WIN-OS entsprechen, dann nutzt man nix mehr illegales, sondern ein "normale" WIN-SVR-VM ! Zugriff auf einen "virtuellen DeskTop": Lizenzierung pro PC: immer 1 WIN-CAL, immer 1 RDS-CAL (weil Zugriff auf eine grapgische Oberfläche. Dann läuft ja da Office drauf, ergo 1 Office Wenn dann wirklich sauber nur der Zugriff auf einen "virt. DeskTop" realisiert werden soll: VDA-1-Jahres-ABO ist die teuerste Variante !!!! Da hier ja Fat-Clients virtualisiert werden sollen: Pro PC "Windows-Enterprise" kaufen, also den Upgrade inkl. SA (SoftwareAssurance) da finanziell gesehen : 2 Jahre SA entsprechen dem Preis von 1-Jahres-ABO VDA, also VDA doppelt so teuer! VG, Franz
  11. Hi, beim Szenario WIN-SVR-STD.... Wenn alle die die IT benutzen eine WIN-SVR-USER-CAL lizenziert haben, sind diese von allen MAC-ADR aus sauber lizenziert. Dann bräuchte der drucker auch keine DEV-CAL, weil er ja eigenständig nicht macht, sondern ein User interagiert ja damit und nutzt den Drucker. VG, Franz
  12. Hi, über Dein Systemhaus ...der soll seinen Distributor anfragen, der wiederum direkt das MicrosoftEOC (Irland) anfragen kann. Also z.B. ein CLT (Ticket) aufmachen.... Ansonsten gibt es einen 2. Weg > komplett alles stornieren lassen und neu bestellen mit der richtigen E-Mail. Und eine große Bitte an alle Endkunden hier mit OPEN-Verträgen: Richtet doch bitte eine Lizenz-Email endlich für die OPEN-Verträge ein: MS-Lizenzen@Endkunde.de ist sicherlich forderlich ! Eine personenbezogene E-Mail ist immer schlecht, wenn diese Person mal geht und sein PW mitnimmt.... Viele Grüße, Franz
  13. Moin, ja stimmt. Lizenzmanager auf "per User" stellen. dann zählt er die zugreifenden MAC-Adr. nicht mehr.... Gilt bei allen SVR-Typen...DEV und USER CALS > mission possible ! :) VG, Franz
  14. Moin, wenn man 2019er kauft (man darf ja downgraden ! ) dann ja, immer die Physischen CPUs und physischen COREs zählen! je CPU 8 COREs aber dennoch mindestens 16 COREs je physischen Server-Blech. Dann 2 VMs erlaubt... VG, Franz
  15. Hi, zu lizezieren sind ja nur die 4 WINDOWS VMs. also 2x die WIN-SVR-STD besitzen! VG, Franz
  16. Hi, lizenzrechtlich einfach bei den CALs. 2019er CALs dürfen auf die 2019 SVR (physische Versions-Installation) zugreifen und auf niedrigere ...2016....2012 etc. d.h. z.B. besitzt ein USER nur 2016er CALs...und muss auf 2019 zugreifen > 2019er kaufen ! Beachten...auch braucht man die normale WIN-CAL in der passenden Version (2019!) zusätzlich :) VG, Franz
  17. Hi, LSP heißt ja nicht unbedingt, dass er Ahnung vom Business hat .... Produktbestimmungen, Seite-90: Anhang B – Software Assurance Erwerb von Software Assurance Es gibt drei verschiedene Abnahmestufen, die der Kunde beim Erwerb von Software Assurance auswählen kann. Diese können nach Programm variieren. Der Kunde kann: 1.sich verpflichten, Software Assurance für alle Plattformprodukte zu erwerben. 2.sich verpflichten, Software Assurance für alle Erwerbe unter einem bestimmten Produkt-Pool (Anwendungen, Systeme oder Server) zu erwerben. Dies wird als Mitgliedschaft bei Software Assurance (Software Assurance Membership, SAM) bezeichnet. 3.Software Assurance für einzelne Produkte erwerben, ohne sich zur Ausweitung von Software Assurance auf andere Produkte zu verpflichten. SA muss zeitgleich mit der Lizenz oder bei Verlängerung einer bestehenden SA-Laufzeit erworben werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur Lizenzen für die neueste Version eines Produkts für SA berechtigt. Bei einer Übertragung von zeitlich unbeschränkten Lizenzen ist der Übertragungsempfänger berechtigt, innerhalb von 30 Tagen ab dem Übertragungsdatum Software Assurance für diese übertragenen Lizenzen zu erwerben, sofern der Übertragende für die Lizenzen bis zum Übertragungsdatum aktive Software Assurance aufrechterhalten hat. Lizenzieren heißt, sich an die Fakten halten, ist doch ganz einfach :) VG, Franz
  18. hi, hier die SPURs: Per Core (OS) Server Licenses (per core) 1.Customer may use the server software on a Licensed Server, provided it acquires sufficient Server licenses as described below. 2.The number of Licenses required equals the number of Physical Cores on the Licensed Server, subject to a minimum of 8 Licenses per Physical Processor. 3.Standard edition •Standard edition permits use of the server software in one OSE on the Licensed Server. •Standard edition permits use of one Running Instance of the server software in the Physical OSE on the Licensed Server (in addition to one Virtual OSE), if the Physical OSE is used solely to host and Manage the Virtual OSE. •Customer may assign additional Standard edition Licenses to the Licensed Server equal to the number specified in 2 above and run the server software in one additional OSE on the Licensed Server. 4.Datacenter edition permits use of the server software in any number of OSEs on the Licensed Server. wo ist das Problem? man lizenziert jedes SVR-Blech nach den o.g. Regeln. Dann zählt man die VMS im ganzen Cluster.... Hat man für die Kunden 2,4,6,8,10 VMs lizenziert, darf man 1,2,3,4,5 VMs zusätzlich für "intern" nutzen, Und immer schön schriftlich das Ganze dokumentieren.... VG, Franz
  19. Hi, tagesaktuelle Abrechnung wäre etwas viel verlangt... MS schreibt ja von den monatlichen Spitzenwerten im Verbrauch. Hat man also im Monat 10 Kunden-VMs, dann darf man 5 VM für den internen Verbrauch nutzen, etc. Wie Dokumentieren? Naja, wie dokumentiert Ihr den Kundenverbrauch? Schließlich müsst Ihr ja eine Rechnung an eure Kunden erstellen, oder? Der Vertrag schreibt eine schriftliche Dokumentation vor...ob Zettel, Excel, Word, ist egal, Hauptsache schriftlich. Somit habt Ihr ja dann eine schriftliche Dokumentation für die interne Nutzung ... Und wenn Euer interne Verbrauch höher liegt als 50% der Kundennutzung....melden und bezahlen ... VG, Franz
  20. Moin, grundsätzlich ist "internal use" im SPLA-Vertrag sauber geregelt, meine zu wissen, dass es 50% der Anzahl der monatlich gemeldeten Produkte. Des Weiteren > im SPLA-Lizenzmodel > Windows Server gibt es keine WIN-SALs, aktuell wird nur nach COREs lizenziert ! VG, Franz
  21. Moin, gibt es alles im OPEN-ACADEMIC (EDU), als Endkunde kann man die Lizenzen über einen MS-Partner bestellen, als MS-Partner direkt beim Distributor... und ja...Device- und USER-CALs darf man mischen "mission possible" :) R18-05736 WinSvrCAL 2019 ALNG OLP NL Acdmc Stdnt DvcCAL R18-05738 WinSvrCAL 2019 ALNG OLP NL Acdmc Stdnt UsrCAL R18-05746 WinSvrCAL 2019 SNGL OLP NL Acdmc DvcCAL R18-05748 WinSvrCAL 2019 SNGL OLP NL Acdmc UsrCAL 9EA-01023 WinSvrDCCore 2019 SNGL OLP 16Lic NL Acdmc CoreLic Qlfd 9EA-01025 WinSvrDCCore 2019 SNGL OLP 2Lic NL Acdmc CoreLic Qlfd 9EM-00631 WinSvrSTDCore 2019 SNGL OLP 16Lic NL Acdmc CoreLic 9EM-00633 WinSvrSTDCore 2019 SNGL OLP 2Lic NL Acdmc CoreLic VG, Franz
  22. Moin, @Norbert: sorry, ja, Professional-Plus ! sorry, ja, MS verkauft da das WIN10-Pro selbst....aber für 259 € ! .... aber mal dort lesen, was man da bekommt ... Sorry, Alle Kunden, die den Server-Pool im EA, MPSA oder Select(+) beantragt/aktiv haben, dürfeen natürlich kosten frei sich dort bedienen und testen (Vertrags-Kapitel Schul-u. Test-Lizenzen)....alle anderen Kunden > Lizenz zusätlich kaufen! Auf der MS-Web-Seite kann man keine Eval-Version erhalten ( soweit ich das gesehen haben!) okay, Insidwe-Programm ist ja gesondert! VG, Franz
  23. Moin, zum Thema.... ich habe ein paar Fragen zu Windows 10 Pro Lizenzen. 1. Grundsätzlich darf ich die "günstigen" Keys welche angeboten werden nicht nutzen, richtig? Nachträgliches legales Lizenzieren geht nur über SystemBuilder-Lizenzen (Voll-Lizenz) kostet dem Systemhaus ca. 130 €, und es gibt diese nur als Einzel-Lizenz! 2. Sind Angebote mit einer digitalen Lizenz in Ordnung? Nein ! 3. Gilt es als Lizenz wenn ich von einem Rechner das Label mit dem Key heruntergekratzt habe? NEIN ! 4. Vor Jahren habe ich eine 5er Lizenz gekauft. Habe dazu ein Label zugeschickt bekommen. Kann ich diese nutzen? Nein, da es nie seitens Microsoft ein "Paket-Angebot" gab ! 5. Welche Möglichkeit habe ich zu prüfen, ob eine Lizenz besteht und/oder gültig ist? Auf die originalen MS-Seiten gehen, da gibt es Links zu "Anti-Piraterie" ... 6. Welche Vorraussetzungen müssen Lizenztechnisch erfüllt sein damit ich Windows 10 Pro in einer VM (keine Windows Umgebung) betreiben kann? 1 Lizenz erlaubt auf dem lizenzierten Gerät entweder 1 physische oder 1 virtuelle Nutzung! 7. Ist es erlaubt z. B. Windows 10 Pro in einer VM Umgebung Testweise ohne Lizenz zu installieren? Nein, 1 zusätzliche Lizenz erfoderlich! Thin-Client > virtuell-DeskTop-Access auf einem SVR > nur via VDA-1-Jahres-ABO erlaubt! > wer für ThinClients WIN10Enterprise-Upgrade/SA kauft hat Geld aus dem Fenster geschmissen, da lizenzrechtlich nicht erlaubt! TIP > die SoftwareTerms (ehemals EULA) + die Microsoft-Produktbestimmungen sind über freizugängliche Links downloadbar ! Sehr fraglich wieso viele nur die illegalen Tips und Links suchen/finden, aber diese nicht ! ..... ansonsten, viel Spaß beim Audit und Nachzahlen ! und noch etwas..... Office-Pro-Plus, genau diese genaue Titulierung Pro-Plus gab und gibt es niemals als Box-Lizenz oder ESD-Lizenz, nur via VOLUMEN-Vertrag! egal wie kompetent dies von bestimmten Anbietern gelobt wird !!! Beim Audit reiben sich die Prüfer die Hände, weils richtig teuer wird ! Da kostet so ein Audit dann mal ab 10.000 € aufwärts, nur für die Prüfer + dann noch die Nachlizenzierung + das sichere 2. Audit im Nachgang! VG, Franz
  24. hi, Der der den SVR betreibt ist für die complaint Lizenzierung verantwortlich. Dafür hält man sich einfach eine Anzahl an WIN-,Exchange-, SQL-CALs als "Gäste-CALs" vor und ist sauber. Gleiches gilt auch für Office ... VG, Franz
  25. Hi, zu den CALs > Alle USER, die real auf den TS-Dienst zugreifen sauber lizenzieren. Device-CAL braucht man eigentlich nur, wenn z.B. an 1 Lager-PC 20 Lagerarbeiter den TS nutzen, da braucht man nur 1 RDS-CAL für den PC. Eine CAL erlaubt den Zugriff auf alle unternehmensweiten SVR(z.B. WIN-SVR oder mehrere TS-Dienste), also bitte nicht doppelt/dreifach lizenzieren. zum SVR > den WIN-SVR sauber nach physischen COREs lizenzieren, beim Std aufpassen, dass es ev. mit der Anzahl der VMs auf dem Blech stimmt ( 1x Std erlaubt 2 VMs) braucht man 2 mehr, das Blech mit 2 STD-Lizenzen lizenzieren usw. DC-Lizenz darf ja unlimitierte VMS auf dem lizenzierten Blech... Im Normalbetrieb muss 1 Lizenz 90 Tage auf dem Blech verbleiben, bevor man diese neu einem anderem SVR-Blech neu zuweist... im Worst-CASE darf man sofort neu zuweisen, wobei dann auf dem neuen Blech die 90 Tage wieder anfangen zu zählen. Bei den CALs sieht die Regel lustiger aus...laut Produktbestimmungen darf man eine CAL auch schon bei "vorrübergehende Abwesenheit" neu zuweisen, ....aber MS definiert den Begriff "vorrübergehend" nicht ... geht einer also in die Kaffee-Küche ist das dann schon "vorrübergehend" ???? ...MS, wie es singt und lacht... :) denke, ich hab alles, oder? VG, Franz
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