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Gulp

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Alle erstellten Inhalte von Gulp

  1. Wenn die IP über DHCP verteilt wurde, findet sich die MAC des Rechners (und meistens auch der Name) im DHCP Snap-In auf dem DHCP Server. Grüsse Gulp
  2. Das kommt drauf an, wenn zB bei Office die Standardinstallationsmethode ausgewählt wird, dann wird vieles für die "Installation bei der ersten Verwendung" eingestellt, dann passt es oftmals mit den Rechten nicht wirklich. Bei Office macht man üblicherweise eine Administrator Installation (im Prinzip nichts anderes als eine Kopie der Setup und CAB Files in einen frei wählbaren Ordner und Eingabe der gängisten Parameter, Key, usw) die dann ein User in meistens komplettieren kann. Bei der Software, die keine administrative Installation kennt, empfiehlt sich entweder eine möglichst vollständige Installation (dann werden nur noch Userspezifische Teile konfiguriert, da sollte der User auch genügend Rechte haben), eine spezielle Deployment Software (zB Altiris oder ähnliches) oder man installiert die Software über die Gruppenrichtlinien. Grüsse Gulp
  3. Benutz mal hier die Suchfunktion mit den Stichwörtern: NTLMv2 Vista ... und berichte das Ergebnis (nein, nicht das der Suchfunktion). Grüsse Gulp
  4. Nur zu dumm, dass Du bei 64-bit auch mehr an RAM durch das doppelt so breite Adressregister verbrauchst, damit bewegst Du Dich dann mit 4GB, salopp gerechnet, in die Kategorie 32-bit mit an die 2-3GB zurück. Fragt sich jetzt wer mehr verliert oder gewinnt, nicht wahr? Ich für meinen Teil fange bei einem 64-bit OS grundsätzlich erst mit 8GB RAM an ..... Grüsse Gulp
  5. Wirklich supported wird von Microsoft lediglich eine Neuinstallation mit dem richtigen Schlüssel, auch wenn Du das bestimmt nicht als Antwort hören magst. Grüsse Gulp
  6. Ich teile da Deine Ansicht durchaus, solange es kein Urteil hierüber gibt, bleibt davon auszugehen, dass die EULA ihre Gültigkeit besitzt, egal wie die vorherrschende Juristenmeinung auch dazu ist. Nein, der Richter bin ich wohl kaum, ich würde sogar soweit gehen: ich kann noch nicht einmal sagen, ob ich recht habe oder nicht. Ich gestehe mir (und auch anderen selbstverständlich) hier lediglich zu kritisch und möglichst objektiv darüber nachzudenken und meine Gedanken auch zu äussern.... ;) Auch da pflichte ich Dir bei, die Chancen ohne eine eindeutige Rechtssprechung zu dem Thema sehen mau aus. Wenn ich genügend finanzielle Reserven hätte, würde ich aber durchaus über eine Klage nachdenken, weil ich es selbst gerne wüsste. ;) Da dem aber leider nicht so ist, muss ich mich, wie die alle Anderen auch erstmal an die EULA halten, was ich auch tue. Aber wie fast immer, liegen wir hier auf einer Wellenlänge .... :D Grüsse Gulp
  7. Ich hab hier Kabel mit 26mBit Flat und bin seit über 2 Jahren Kunde bei Kabeldeutschland (mit Telefonie und Kabel Digital), Grund zum Beschweren gibt es eigentlich keinen ..... Grüsse Gulp
  8. Da bin ich ein wenig anderer Meinung. Erstens hatte ich das bereits vor dem Link selbst angemerkt, zweitens finden sich dort durchaus Hinweise auf weiterführende Literatur von Fachanwälten und das finde ich durchaus hilfreich. Zumal auch zB Microsoft aus meiner Sicht hier keine rechtsverbindliche Quelle im Bezug auf die Gültigkeit ihrer selbst verfassten Nutzungsbedingungen ist, denn letztlich entscheidet die Gesetzeslage was gültig ist. Nur weil bisher noch keiner gegen Teile oder die EULA als Ganzes Einspruch vor Gericht eingelegt hat, heisst das nicht, dass alle Passagen oder die gesamte EULA nach europäischem oder deutschem Recht auch tatsächlich im vollen Umfang Gültigkeit haben. Aber aufgepasst, auch der Umkehrschluss wird damit nicht korrekt, also solange nicht vor Gericht eine eindeutige Rechtsprechung zu dem Thema existiert, wird es nur eine "Juristenmeinung" geben, die auch der Wikipedia Artikel und der Anwalt des TO (siehe Punkt 2 HIER) richtig beschreibt. Man kann nach deutschem Recht durchaus zu dem Schluss kommen, dass die EULA unwirksam sein könnte. Bisher bleibt aber trotzdem erstmal davon auszugehen, dass die EULA durchaus gültig ist, da noch keine verbindliche gegenteilige Rechtsprechung existiert. Grüsse Gulp
  9. Das sagt Wikipedia dazu (wenn auch nicht rechtsverbindlich) ..... Endbenutzer-Lizenzvertrag Grüsse Gulp
  10. Gulp

    Lizenzaufkleber

    Nun Microsoft (1000 Ausrufezeichen) könnte mit Hilfe der deutschen Staatsanwaltschaft nach Deiner Lizenz fragen, die Du ohne das COA (Certificate of Authority, der Aufkleber) auch trotz Kenntnis der Nummer eben nicht mehr hast. Da Deine Lizenz dann nicht mehr vollständig und damit ungültig ist, hättest Du Pech. Ist ähnlich wie mit dem Fahrzeugschein ..... Ich gebe zu, dass der gemeine Privatanwender selten auf seine Lizenzen überprüft wird (zumindest derzeit), aber das macht die Sache trotzdem nicht legal. Grüsse Gulp
  11. Die Antort auf Deine Frage gibt Microsoft in der KB: Installieren von Small Business Server 2003 in einer bereits vorhandenen Active Directory-Domäne siehe dort unter "Weitere Informationen" ab Punkt 2 ..... Am einfachsten ist aber das Ganze über ein aktuelles Backup zurück zu sichern. Grüsse Gulp
  12. Hmm .... Die Fehlermeldung wäre schon nicht schlecht, findet sich nix im Ereignisprotokoll? Grüsse Gulp
  13. Wie lautet die exakte Fehlermeldung? Grüsse Gulp
  14. Was Du darin auslegst ist nicht relevant, sondern was Microsoft auslegt ist relevant. Deswegen nochmal mein Vorschlag, lass Dir diesen Fall gerne von Microsoft schriftlich geben, dann hast Du eine rechtsverbindliche Auskunft. Ich suche Dir gerne noch die zusätzliche zur EULA geltenden PUR (Product Use Rights) der SB und der Retail raus, auch wenn ich weiss, dass Du mir selbst dann noch nicht glaubst (glauben willst). Dass bei der Retail nur der Ultimate ein zweiter Datenträger beiliegt (und bei den anderen ein Datenträger bei Microsoft angefordert werden kann) jedoch kein zweiter Key, hat Kostengründe. Eine SB CD ohne Key gibt es meines Wissens nicht, auch daher gibt es Deine Konstellation so nicht. Grüsse Gulp
  15. So, meinst Du? In der EULA steht folgendes: 1. Überblick: ... b) Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Gerät lizenziert. ... also hiernach ist das was auf dem Datenträger an bit entscheidend. 2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. ... c) Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32-Bit und 64-Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden. Wenn der Hersteller oder das Installationsunternehmen Ihnen die einmalige Möglichkeit zur Auswahl zwischen Sprachversionen zur Verfügung stellt, dürfen Sie nur die eine von Ihnen ausgewählte Sprachversion verwenden. Man beachte das Fette, das ist eindeutig, da es die SB immer nur entweder oder gibt und eine 32-bit keine 64-bit Version enthält, die muss immer seperat (inklusive Key) erworben werden und wäre selbst bei beiden Versionen dann noch immer günstiger als eine FPP. Dann findet sich auch folgender Satz in der EULA: Wenn Sie diese Lizenzbedingungen einhalten, haben Sie die nachfolgend aufgeführten Rechte für jede Lizenz, die Sie erwerben. Das bedeutet, alles was Du darfst ist in der EULA beschrieben, das was nicht drinsteht, darfst Du folglich auch nicht. @Th3Br4in: Das wäre mir neu, zumindest bei SB (System Builder) Versionen, bei verschiedenen OEM ist dies aber je nach OEM Hersteller durchaus möglich, genauso, wie diese auch ein Downgrade zu XP mitliefern können. Da ich unter anderem im Microsoft Partner Programm bin hab ich da mal im Portal nachgeschaut, hier finden sich keine Informationen, die darauf hindeuten, dass das für die SB gelten soll. Grüsse Gulp
  16. Das SP2 in eine SBS CD zu integrieren ist keine gute Idee, da es für den SBS verschiedene SP1 unter anderem für die anderen SBS Komponenten gibt, bei denen peinlich genau die Installationsreihenfolge von Microsoft eingehalten werden muss. (Info's dazu HIER) erst dann kann das SP2 ohne Probleme installiert werden. Waren die Original CD's mit integriertem SP1 oder ohne? Grüsse Gulp
  17. Auch "anstatt" ist nicht zulässig, da Du beim Kauf einer 32-bit SB Version im Gegensatz zur FPP lediglich im Besitz einer 32-bit Lizenz bist (bei einigen FPP's ist der 64-bit Datenträger schon dabei, bei anderen kann der 64-bit Datenträger im Gegensatz zu einer SB Version bei Microsoft angefordert werden, bei einer OEM entscheidet der Vertrag von Microsoft mit dem OEM ob nur eine oder beide Varianten gelten), auch wenn es technisch möglich ist mit dem gleichen Key eine 64-bit Version zu installieren, so ist es illegal, egal wie oft Du es wiederholst. Ich sprach von zusätzlich nicht im Sinne von gleichzeitig, das wäre sowhl bei der SB, als auch der FPP nicht zulässig (wenn auch durchaus technisch möglich). .... ruf Microsoft an und lass es Dir gerne schriftlich geben, vielleicht glaubst Du es mir dann. Grüsse Gulp
  18. Nutzen kannst Du 4GB durchaus schon, für jeden laufenden Prozess (exe), auch bei der Hardware gibt es Kombinationen in denen das ohne Probleme geht. Das was die Aktivierunghotline sagt, vor allem ohne schriftliche Ausfertigung, kannst Du in die Tonne treten, denn diese Aussage ist weder legal noch korrekt. Ein SB/OEM Key darf im Unterschied zu FPP Keys eben nicht zusätzlich zu einer 32-bit Version eine 64-bit Version freischalten. Grüsse Gulp
  19. @Superpeppi: zu 2: Das gilt aber nur für Vollversionen (FPP), bei OEM/SB nicht ... zu 3: Sicher kann ein 32-bit Windows 4GB nutzen (sogar pro Prozess), hier scheitert es beim unter Windows benutzbaren Arbeitsspeicher lediglich an Einschränkungen, die durch die Hardware begründet sind, dem sogenannten PCI-Loch. Das bewirkt, dass PCI Speicheradressen der Hardware innerhalb von 4GB eingeblendet werden müssen und somit hinterher in einem gestarteten Windows fehlen. Vista 32-bit kann genau 2 hoch 32 Byte addressieren und das macht exakt 4GB. Grüsse Gulp
  20. Das man das Wort Image hier ungern hört stimmt nicht ganz. Es ist lediglich der Umstand zu beachten, dass man ohne geeignete Sicherung des Systemstate beim Imaging von DC's (sofern mehrere vorhanden sind) einen USN Rollback riskiert und das ist mit das Schlimmste was einem im AD passieren kann. Sofern mit geeigneten Methoden oder geeigneter Software Images angefertigt werden, wird hier keiner was dagegen haben, ich würde sogar behaupten, dass nicht wenige Images von Servern erstellen. Die Boardsuche fördert garantiert einige Threads zu Images und DC's und die damit verbundenen möglichen Probleme zu Tage. Grüsse Gulp
  21. Das Problem an Deiner Idee mit der nachträglichen SP Installation wird nur darin liegen, dass dann die Partition eventuell unbrauchbar ist, da wegen der fehlenden Unterstützung von Datenträgern, die grösser als 127GB sind, falsche Festplattenparameter bei der Partitionierung verwendet werden. Entweder Du formatierst die Platte mit einem entsprechenden Tool, dass grosse Platten unterstützt (zB Acronis Disk Director oder BartPE, Knoppix oder Ähnlichem) oder erstellst Dir eine neue XP Installations CD mit integriertem SP (Tips und Verfahren finden sich garantiert über die hervorragende Boardsuche hier oder Du machst dies mit dem Programm nLite) oder Du formatierst die Platte vor der XP Installation an einem anderen PC, vorzugsweise einem PC mit XP SP2. Der weitere Vorteil einer XP CD mit integriertem Service Packwäre dann auch noch, dass nach der Installation deutlich weniger an Hotfixes und Sicherheitsupdates zu installieren wären, bei der Verwendung von nLite liessen sich zB zusätzlich auch noch gleich die passenden Treiber für S-ATA Controller und eventuell vorhandene Netzwerkkarten integrieren für die Windows keine Standardtreiber mitbringt. Grüsse Gulp
  22. Regedit kann das schon, zumindest, wenn der andere Computer noch läuft bzw gestartet ist. Zudem können auch nicht alle Hauptschlüssel der Registry extern geöffnet werden, meistens "nur" folgende Schlüssel: HKEY_LOCAL_MACHINE und HKEY_USERS ..... Sofern die Berechtigungen passen lässt sich das per Regedit über "Datei --> mit Netzwerkregistrierung verbinden" erledigen. Hier gibt es weitere Tools, wie zB die DameWare NT Utilities, dort kann man zusätzlich zu den oben genannten auch noch den Schlüssel HKEY_CLASSES_ROOT öffnen. Ist der Rechner nicht mehr startbar, so kann man sich, falls ein SA vorhanden ist mit dem Microsoft Desktop Optimization Pack und den dort enthaltenen Microsoft Diagnostic and Recovery Toolset behelfen. Auch mit dem Vorgänger, dem Winternals Administrator's Pak oder einer BartPE lässt sich sowas machen. In allen Fällen muss allerdings eine Start CD erstellt werden, von der beschädigte Rechner dann gebootet wird. Grüsse Gulp
  23. Was hast Du wie installiert, dass die LIP (Language Interface Packs) nicht per Windows Update angeboten werden, ist normal, da es sich um die Enterprise Version handelt, im Windows Update gibt es die Sprachpakete nur für Ultimate. Grüsse Gulp
  24. Hallo Herbert, für alle gewünschten Kriterien kenne ich leider kein Tool, aber delage32 kann zumindest ein paar Deiner Wünsche abdecken. Das kleine Tool findet sich HIER die (leider nur in englisch vollständige Doku ist HIER). Vielleicht hilft Dir das trotzdem etwas weiter ... Grüsse Gulp
  25. Hmm ich frage mich gerade, ob es denn tatsächlich eine Access Vollversion sein muss. Nur um eine Access Anwendung auszuführen reicht doch im Regelfall die Access Runtime völlig und man kann sich unter Umständen auch damit den Kauf der Volllizenzen sparen. Die Runtime gibt's bei Microsoft im Downloadcenter. Grüsse Gulp
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