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AlexanderJ

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  1. Gute Info vorab (für mich), der Kunde bezahlt mir zwar nicht die Aufwendungen, jedoch die Zeit zum vollen Satz. Auch er ist sehr an einem eindeutigen Sachverhalt interessiert. Zuerst Zusammenfassung: Was ich in Erfahrung bringen konnte: Nur ja, gestern bei unserem Hausanwalt was mich nur in einem Punkt weiter gebracht hat. Hier eine Zusammenfassung in meinen Worten. Zuerst muss man überhaupt ein paar Rand Bedingungen festsetzen. 1.) Der Kunde darf keinen schriftlichen Vertrag mit SM eingegangen sein, z.B. Volumenlizenzen etc. Ist er das, so gilt dieser beidseitig unterschriebene Vertrag. (Logo) 2.) Die EULA muss Rechtsbestand haben. Es gibt wohl kein eindeutiges Urteil darüber, ob die EULA überhaupt bestand hat. In der CT soll es längere Artikel geben, die aussagen, das diese in Deutschland ohne jeden Restbestand sind, und deshalb getrost ignoriert werden dürfen. (In Bezug auf Windows Update + Installation. Ich werde mir die Artikel durchlesen) Wir nehmen jedoch an, das diese einen Bestand haben, sonst ist der Rest sowieso hinfällig. 3.) Ich als Lieferant / Dienstleister liefere komplette System, oder richte diese ein. Ich gebe der internen IT keine Unterstützung sondern liefere ein System. Um eine Basis zu schaffen, nehmen wir ein System aus der echten Praxis. (Ein Kassensystem einer Apotheke, 10 Rechner, 8 Kassen XP, 2 Abfrage Plätze XP, 1 Server 2000 Server) 4.) Eine Festplatte geht kaputt, ich werde gerufen mit der bitte die Kasse zu reparieren. Der Anwalt so ich Ihn verstanden habe: Ich darf dieses System (Kassen XP PC) nicht neu aufsetzen, ohne mir vom Geschäftsführer eine schriftliche Genehmigung zu hohlen um einen Vertrag zwischen Ihm und Microsoft zu schließen. Ich habe nach Annahme (bei Erlaubnis) bei der EULA diese auszudrucken, und Ihm zu übergeben. Warum: Die Apotheke hat ein komplettes Kassensystem erworben, und ist dabei ein Vertrag mit dem Lieferanten des gesamt Systems eingegangen. Es wurde alles aufgebaut, installiert und in betrieb genommen. So wurde das System übergeben. Es kam kein weiterer Vertrag mit MS zustande, dieser hätte vom Kunden direkt abgeschlossen werden müssen. Eine Klausel im Vertrag mit dem Kassenlieferanten, sofern diese überhaupt vorhanden war ist nichtig. Ich installiere einen PC mit der aufklebenden Lizenzmarke neu, und akzeptiere die EULA. Damit verstoße ich gegen geltendes Recht, da ich weder der Endkunde bin, der in der EULA erwartet wird, noch diesen Vertrag in seinem Namen annehmen darf. Dieses Betrifft nicht nur MS Produkte, sondern auch viele Adobe Produkte. z.B. Reader, Flash und Shockwave. Die Folgen könnten sein: Dienstleister: Abmahnung Angestellter: Kündigung (fristlos, aushilfsweise fristgerecht) Sofern dieser nicht zeichnungsberechtigt ist. Ich schreibe die nächsten Tage einen Brief an die CT, mal sehen ob da ein Artikel daraus wird. Betrifft eigentlich jeden Techniker, Verkäufer der mit derartige Software zu tun hat. ->Zusammenfassung: Erlaubnis einholen, oder Finger von der EULA lassen. Ein Dienstleister, obwohl es eigentlich alle machen, darf die EULA ohne Zustimmung nicht in Namen dritter annehmen. Dienstleister kommt, spielt Updates ein, fragt nicht nach, nimmt EULA an, geht mit Abmahnung und unter Umständen mit € 2000.- weniger wieder nach hause. Ich hoffe das lesen keine Anwälte, die von Abmahnungen leben. Mir vergeht langsam immer mehr die Lust am Support an Windows Systemen. (Ich weiß das hätte nicht hierhin gehört...) Gruß aus Hamburg p.s. Bitte jeder der Infos hat, bitte posten!
  2. Vielen Dank für die super schnelle Reaktion! In den meisten Punkten stimme ich Ihnen zu, eine Lösung habe ich zwar noch nicht zur Hand, bin aber auf der Suche. Diese Kunden betreue ich seid Jahren, und sie sind sehr seriös, und für meine Maßstäbe auch sehr groß (>400 Mitarbeiter). Auch brauche ich bei den PCs und Server keine Zweifel an den Lizenzen zu haben, da die Rechner von einem großen Hersteller mit zwei Buchstaben kommen, und die Labels alle 100% ok sind. Wenn eine Software benötigt wird, brauche ich nur einen VL Schein ausfüllen, und die Software wird gekauft. Ich kann getrost sagen, das mir in diesem ganzen Unternehmen keine Schwarzkopie zu Augen gekommen ist. Aber zurück zu dem eigentlichen Problem. Ich bin kein Anwalt, noch bin ich in dieser Thematik kompetent, aber ich sehe in der EULA einen Vertrag. So beginnt diese ja auch: Wenn mich jemand bittet, beauftragt einen PC/Server zu reparieren, so gibt er mir nicht das Recht einen Vertrag zwischen Ihm und Microsoft zu schließen. Auch nicht in seinem Namen. (Wir nehmen keine Rahmenvertrag mit Microsoft an, sonder auf den PCs sind SB Lizenzen) So darf ein Techniker nach meiner Meinung Arbeiten, bei denen eine EULA angeklickt werden muss, nur ausführen, wenn er hierzu eine Befugnis vom Eigentümer erlangt hat. Das betrifft auch Angestellte des eigenen Unternehmens. Genau das ist auch das Problem, ich habe gerade mit dem Kunden telefoniert, und er sage mir. Ich kann den Kunden verstehen, und er hat das Problem auf mich abgewälzt. Aber welcher Techniker holt sich vor z.B. Windows Update eine Erlaubnis der Geschäftsleitung z.B. für eine neue EULA für XP update? Welches Systemhaus holt sich diese Unterschrift? Der kleine PC Laden drückt schneller auf (akzeptieren) als man das aussprechen kann. Ich werde mich am nächsten Montag mit unserem Hausanwalt zusammensetzten und ihn nach seiner Meinung fragen. Auch werde ich an das L***x Magazin (Recht einfach) schreiben, und auf eine Antwort hoffen. (Sorry kenne nur diese Zeitschrift mit so einem Rechtsproblem Info Leserbriefe Bereich in jeder Zeitschrift) Ich werde es auch bei der CT versuchen. Bis dahin werde ich auf jeden fall keine EULA mehr akzeptieren. Ich denke das dieses ein Problem ist, das fast alle Techniker im betrifft, die Microsoft Systeme warten. Gruß aus dem sonnigen Hamburg! (Sonne ist natürlich schon weg) p.s. Wenn ich mehr weiss, werde ich es hier schreiben.
  3. Hallo, ich hoffe, das mir einer weiterhelfen kann. (Obwohl ich ganz ganz neu bin) Frage: Darf ich als externer Dienstleister ein Windows reparieren oder neu installieren, ohne den Kunden (Geschäftsleitung) an den Bildschirm zu hohlen um Ihn zu bitten die EULA zu signieren (abzuklicken) ? Darf überhaupt ein Techniker der eigenen Firma dieses abwickeln, obwohl er nicht berechtigt ist, Verträge mit dritten zu schließen. Wo kann ich hierzu Informationen bekommen, bzw. gibt es eine Hotline bei MS für diese Fragen. Hintergrund: Regelmäßig setze ich Server z.B. durch Neu Installation wieder in stand. Dabei achte ich immer darauf, das die Lizenzen ok sind. (z.B Aufkleber) Ich als Techniker (externer Dienstleister) muss jedoch um meine Arbeit fortzusetzen, die EULA akzeptieren, damit die (Neu) Installation überhaupt möglich ist. Nun bekam ich in einer Firma mit, das diese immer die EULAs durch externe ab klicken lassen, und das ganz bewusst. "Aber Herr xxxx (ich), wir lassen uns die PCs immer von externen liefern und einrichten. Wir klicken nie auf die EULA, wenn Sie das machen ist das ihre Sache. Wir haben keine Verträge mit Microsoft, denn wir haben niemals einen Vertrag gesehen, oder signiert (geklickt). Mit bestem Dank im vor raus. ( Seid über 15 Jahren bin ich im UNIX tätig, erwische jedoch ab und zu auch ein Windows System.)
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