Gute Info vorab (für mich), der Kunde bezahlt mir zwar nicht die Aufwendungen, jedoch die Zeit zum vollen Satz.
Auch er ist sehr an einem eindeutigen Sachverhalt interessiert.
Zuerst Zusammenfassung:
Was ich in Erfahrung bringen konnte:
Nur ja, gestern bei unserem Hausanwalt was mich nur in einem Punkt weiter gebracht hat.
Hier eine Zusammenfassung in meinen Worten.
Zuerst muss man überhaupt ein paar Rand Bedingungen festsetzen.
1.) Der Kunde darf keinen schriftlichen Vertrag mit SM eingegangen sein, z.B. Volumenlizenzen etc.
Ist er das, so gilt dieser beidseitig unterschriebene Vertrag. (Logo)
2.) Die EULA muss Rechtsbestand haben.
Es gibt wohl kein eindeutiges Urteil darüber, ob die EULA überhaupt bestand hat. In
der CT soll es längere Artikel geben, die aussagen, das diese in Deutschland ohne jeden
Restbestand sind, und deshalb getrost ignoriert werden dürfen.
(In Bezug auf Windows Update + Installation. Ich werde mir die Artikel durchlesen)
Wir nehmen jedoch an, das diese einen Bestand haben, sonst ist der Rest sowieso hinfällig.
3.) Ich als Lieferant / Dienstleister liefere komplette System, oder richte diese ein.
Ich gebe der internen IT keine Unterstützung sondern liefere ein System.
Um eine Basis zu schaffen, nehmen wir ein System aus der echten Praxis.
(Ein Kassensystem einer Apotheke, 10 Rechner, 8 Kassen XP, 2 Abfrage Plätze XP, 1 Server 2000 Server)
4.) Eine Festplatte geht kaputt, ich werde gerufen mit der bitte die Kasse zu reparieren.
Der Anwalt so ich Ihn verstanden habe:
Ich darf dieses System (Kassen XP PC) nicht neu aufsetzen, ohne mir vom Geschäftsführer eine
schriftliche Genehmigung zu hohlen um einen Vertrag zwischen Ihm und Microsoft zu schließen.
Ich habe nach Annahme (bei Erlaubnis) bei der EULA diese auszudrucken, und Ihm zu übergeben.
Warum:
Die Apotheke hat ein komplettes Kassensystem erworben, und ist dabei ein Vertrag mit dem
Lieferanten des gesamt Systems eingegangen. Es wurde alles aufgebaut, installiert und
in betrieb genommen. So wurde das System übergeben. Es kam kein weiterer Vertrag mit MS
zustande, dieser hätte vom Kunden direkt abgeschlossen werden müssen. Eine Klausel
im Vertrag mit dem Kassenlieferanten, sofern diese überhaupt vorhanden war ist nichtig.
Ich installiere einen PC mit der aufklebenden Lizenzmarke neu, und akzeptiere die EULA.
Damit verstoße ich gegen geltendes Recht, da ich weder der Endkunde bin, der in der
EULA erwartet wird, noch diesen Vertrag in seinem Namen annehmen darf.
Dieses Betrifft nicht nur MS Produkte, sondern auch viele Adobe Produkte.
z.B. Reader, Flash und Shockwave.
Die Folgen könnten sein:
Dienstleister: Abmahnung
Angestellter: Kündigung (fristlos, aushilfsweise fristgerecht)
Sofern dieser nicht zeichnungsberechtigt ist.
Ich schreibe die nächsten Tage einen Brief an die CT, mal sehen ob da
ein Artikel daraus wird. Betrifft eigentlich jeden Techniker, Verkäufer
der mit derartige Software zu tun hat.
->Zusammenfassung:
Erlaubnis einholen, oder Finger von der EULA lassen.
Ein Dienstleister, obwohl es eigentlich alle machen, darf die EULA ohne
Zustimmung nicht in Namen dritter annehmen.
Dienstleister kommt, spielt Updates ein, fragt nicht nach, nimmt EULA an, geht mit
Abmahnung und unter Umständen mit € 2000.- weniger wieder nach hause.
Ich hoffe das lesen keine Anwälte, die von Abmahnungen leben.
Mir vergeht langsam immer mehr die Lust am Support an Windows Systemen.
(Ich weiß das hätte nicht hierhin gehört...)
Gruß aus Hamburg
p.s. Bitte jeder der Infos hat, bitte posten!