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  1. lizenzdoc

    SA Vorteile

    hi @ all, OEM > ich habe es jetzt mehrmals erlebt, dass beim Neu-PC-Kauf, sowohl DELL, als auch HP, der Einkauf die PCs ohne OEM bestellen wollte, weil ja SB+SA vorhanden war. Sicher ist es jedesmal etwas schwierig, aber ein Herstellerwechsel zu erwähnen bewirkt dennoch Wunder. Plötzlich wurde ein Discount von bis zu 60 € p. PC eingerechnet. Lustig war dann später, dass die PCs dennoch mit OEM ausgeliefert wurden, da keiner sich die Arbeit macht, den PC "umzukonfektionieren", bzw. aus- u. einzupacken.... Versuch macht kluch :) ... W E I L …. siehe im Weiteren unten … Aus dem aktuellen Select-Vertrag 2009, Seite 8, Pkt. 8.a) (ii), 5. Aufzählungspunkt: „Unzulässige Übertragung“ > Übertragung von Upgrade-Lizenzen für ein Desktop-Betriebssystemprodukt getrennt von der zugrunde liegenden Desktop-Betriebssystemlizenz oder von dem Computersystem, auf dem das Produkt ursprünglich installiert war. Damit ist es wohl jetzt amtlich, dass nichts mehr getrennt werden darf, oder? Für alle, die gerne mal lachen und auch um die Ecke denken wollen/können: August-2010 Product-List, Seite 93, Pkt. 23: 23 Windows® 7 Professional-Upgrade Betriebssystem-Upgrade-Lizenz Die unter diesen Programmen gewährten Desktop-Betriebssystemlizenzen sind ausschließlich Upgrade-Lizenzen. Es sind keine Lizenzen für Vollversionen von Desktop-Betriebssystemen im Rahmen dieser Programme erhältlich. Daher muss jeder Desktop, für den Sie das Windows 7 Professional-Upgrade erwerben und auf dem Sie es ausführen, zur Ausführung eines der unten genannten qualifizierenden Betriebssysteme lizenziert sein. Windows 7 Professional-Upgrade Kunden, die über das Select-Lizenz- oder das Open-Lizenzprogramm eine Windows 7 Professional-Upgrade-Lizenz erwerben möchten, müssen zunächst ein qualifizierendes Betriebssystem für ihren Desktop lizenzieren und es darauf installieren. Regeln für qualifizierende Betriebssysteme (alle Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Basisbetriebssystem Sie für das Volumenlizenz-Upgrade qualifiziert): -- Das qualifizierende Betriebssystem muss auf dem Gerät installiert sein, dem die VL-Upgrade-Lizenz zugewiesen wird. -- Sie müssen das qualifizierende Betriebssystem von dem Gerät entfernen, um die VL-Upgrade-Lizenz bereitstellen zu können, außer unten ist etwas anderes angegeben. (da war nix mehr angegeben) Autsch ! Keine Sommerloch-Geschichte, sondern die aktuelle Product-List ... aber so kommen wir weltweit an die Vollbeschäftigung heran :) .... da wollte es ein MS-ler doch super genau machen, oder? Irgendwie sehe ich einen “Wahn” bei MS, alle “Hintertürchen” dicht machen zu wollen, damit wohl der Umsatz maximiert wird. Vielleicht verstehen jetzt mehr Leute hier, warum ich in Richtung SB-OS + SA berate .... Wie sagt die OMA vom Dr.M. immer? “wir haben kein Geld, um uns was billiges leisten zu können” Nice day, Franz
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    SA Vorteile

    Guten Morgen @ all :) @ orwell > eine SB-OS kostet ca. 100 € netto, im Select kostet allein ein OS-Upg. ca. 170 € netto !!! Die SA-Kosten sind für beide ja dann die gleichen. Beim OS-Upgrade benötige ich aber wiederum als Basis eine OEM-OS….also wäre der Weg super teuer mit ca. 270 € netto …. Das OS-Thema ist eine „never-ending-story“ aber an Hand meiner zufriedenen Beratungskunden kann ich mich nur unermüdlich wiederholen …. Es ist zwar eine Langfristlösung, aber eine gute: Kunde kauft anstatt OEM-OS > SB-OS (ziemliche Preisgleichheit) dazu eröffnet er einen OPEN-Value mit dem Kauf von dazugehöriger OS-SA. Der OV läuft 3 Jahre, werden weitere SB-OS gekauft, kauft man weitere SA im OV, wenn erst im 2. Jahr SA benötigt wird, braucht man auch nur 2 Jahre SA bezahlen, im 3. Jahr nur noch 1 Jahr SA. Somit wechselt man nach und nach auf SA-OS mit OS-SA aus dem OV. Bei Kunden unter 250 PCs bleibt man damit im OV und verlängert später immer nur noch die SA und genießt die SA-Benefits! Bei Kunden mit ! final ! mehr als 250 PCs bietet sich dann ein Gespräch mit MS an, um in einen EA zu wechseln. Auch hier genießt man dann die SA-Benefits. Kunden mit mehr als 250 SB-OS Anschaffungen ! pro Jahr ! machen dies am besten gleich im SELECT! ( SA-Kauf-Kosten > 1. Jahr =3 Jahre SA, 2. Jahr = 2 Jahre SA, 3. Jahr = 1 Jahr SA. Nach 3 Jahren wechselt man dann auch wiederum in den EA.) Beim OV wählt man die Variante „non-company-wide“. Beim Select wählt man die Variante Select-System-Pool mit “SAM= Software-Assurance-Membership”, um gleich die SA-Benefits zu genießen. Eine bessere Wahl gibt es nicht, anschließend hat man ein “Ruhekissen” bei allen Zukunftsplanungen im Thema OS, da man je PC-Situation die beste Lösung gewählt hat und bei MS ein beliebter Kunde wurde. Verwaltungstechnisch „easy“, der Kunde kann sich nun auf seine wichtigeren Probleme konzentrieren! Gleich all dies im EA zu starten ist nicht erlaubt! Der OV/EA bietet dann noch weitere Vorteile, aber ich will ja auch noch was zum Beraten haben :) Have a nice day, Franz
  3. Moin :) sorry, ich wollte sagen " wenn die SB-Lizenz identisch ist mit der Volumen-Lizenz, dann, wenn man reimagen möchte, muss man 1x das WIN-OS über den Volumenvertrag kaufen und darf dann alle SBs reimagen. @Die.Minka > rechne mal im OPEN ca. 50 € p.a. für die WIN-OS-SA und dann stell alle relevanten Kosten dagegen, dann denke ich kommt man schnell zur Entscheidung "meinen" Weg zu gehen. "billig" kaufen ist später mit all diesen Kosten die "teuerste" Variante. (Da in fast allen Unternehmen jeder nur für sich rumwuselt und es keinen einheitlichen Ansatz gibt, werden somit intern imense Kosten produziert, hier versagen, aus Unwissenheit, viele Fürungspositionen, bis hin zur Geschäftsführung.) Es ist bei meiner Beratung oft wie im Kindergarten... hinterfrage ich die Beschaffungs- u. Verwaltungs-Kosten im Thema Lizenzen, schaue ich schnell in "große Kinderaugen".... VG, Franz
  4. Moin :) das mit der EULA bei SB macht mich stutzig. Bis dato war mir keine EULA bekannt bei SB, dass man diese von der H/W nicht trennen darf und neu zuordnen(lizensieren) darf. Okay, es könnte außerhalb eines Schadenfalls eine "90-Tageregelung" dort auch geben. Kennt jemand einen Link zur SB-EULA? Ansonsten gilt doch weiterhin, ist die SB mit der Volumenlizenz identisch, 1x Kaufen via Volumenvertrag und reimagen, oder habe ich was neues überlesen? VG, Franz
  5. Moin :) @dhagen : Ich würde da noch nicht so schnell aufgeben :) Sprich den MS-Accounter für den Kunden an, wenn es "nur" der SMS&P-Accounter ist, suche Dir im Academic-Bereich den vermutlichen Accounter und zeige Ihm, dass da doch für Ihn ein ev. potentieller großer Kunde wäre. Mit dem läßt Du erneut akribisch den Kunden beleuchten, ob er nicht doch in EDU fällt. Wenn es mehrheitlich doch klappt, ist DIr der Kunde dankbar. Ich habe oft erlebt, dass da widererwarten überraschendes "geht", aber ein steiniger Weg. VG, Franz
  6. Moin :) @Die.Minka : wenn der Kunde mit der SB-Lizenz anfängt und dazu dann die SA kauft, irgendwann hat er alle PCs auf SB+SA umgestellt und kann dann die SA in einem EA weiter führen. Vorteil: die SB-Lizenzen mit der SA sind wie "Garagen", wenn die PCs auszutauschen sind, zieht man den alten PC raus und schiebt den neuen PC rein. SB-SA ist dann ja immer auf dem neuesten Stand, Reimage und VLK sind kaum ein Thema mehr und der Kunde kann sich auf andere wichtigere Dinge konzentrieren. Außerdem erhält er ja über den EA noch zusätzlich mind. 10x Trainingsgutscheine und kann noch einige andere Dinge nun nutzen. Gut Beraten und Weitsichtigkeit ist einfach inn, ist eine Nachhaltigkeit. Vielleicht sollte man auch sagen "Clever ist Geil" :) Da bei jedem neuen PC somit das OEM-OS eingespart wird, und später ja nur noch die Kosten für die OS-SA anfallen, rechnet sich das für clevere Kunden immer. Und ja, man kann bei OEM-PCs auch das OS aus dem Preis "rausverhandeln", schließlich haben wir doch so tolle "Einkäufer" die jeden Preis drücken können, oder? menno, hier in München regnet es, wie unter einer Dusche .... VG, Franz
  7. Moin :) Das OS-Thema ist echt ein leidiges Thema, wie ich hier wieder bestätigt sehe…. Ich habe das jetzt schon 2x anders durchgeführt > Kunde kauft die PCs „nackt“ und kauft SB-Ware hinzu.(Preisunterschied OS vs. SB kann man vernachlässigen) Via OPEN (-Value) oder Select dann die SA dazu kaufen(90 Tage-Frist). Falls ein EA existiert, geht das mit der SA da drin ja nicht, aber später kann man mit MS „verhandeln“ und somit ist dann ewig Ruhe mit dem „OS-Gezeter“ … langfristig spart man sich jedes Mal die Ausgaben für das OEM-OS. Grüße aus München, Franz
  8. Moin @all, die Diskussion verwundert mich jetzt schon. Seit Jahren! entscheidet das VLH (ehemals BLI) dass eine Festplatten-Partition eine Hardware-Partition ist. Somit gilt, dass es sich um ein "separates Gerät" im Sinne der PURs handelt. Ich kann ja alle verstehen, die da jetzt echte Bauchschmerzen bekommen, aber es ist, wie es ist. @Dr.Melzer: kannst Du das für eine finale Aussage bei der VLH anfragen? VG, Franz
  9. Guten Morgen @all, sieht einfach aus, ist es aber dann doch nicht ...... und ich glaube nicht, dass MS bei OEM, SB-Ware mehr erlaubt, als bei den Volumen-Lizenzen :) Aus den PURs 07-2010: Seite 26 von 164 Microsoft-Desktop-Anwendungen: A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. B. Rechte zur Installation und Nutzung. a. Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Somit beim Office-Thema > 2x Office-Lizenzen ! @ Nils : sorry ! Haarig wird es bei den CALs, da ja gilt: Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Hier wird bei vorhandenen DEVICE-CALs gerne dies übersehen und man denkt nur an den PC als ein Gerät! Ist aber dann doch nicht so > Für die 2. Partition gilt > ist ein 2. weiteres separates Gerät! bei DEVICE-CAL = 2x WIN-DEVICE-CAL kaufen, oder aber dann nur 1x WIN-USER-CAL Microsoft-Desktop-Betriebssysteme: PURs 07-2010: Seite 33 von 164: A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Somit beim WINDOWS-Thema > 2x WINDOWS-Lizenzen ! Fein ist, dass MS die virtuelle Umgebung (noch) nicht als "separates Gerät" betrachtet !!! Jetzt fangen wohl einige an zu grübeln, oder ? :) Viele Grüße aus München und nicht so viel schwitzen!
  10. Ich weiss nicht mehr wer das mal schrieb....: "Meine Oma sagt immer": "Wir haben zu wenig Geld, um uns was Billiges leisten zu können" Aber es passt mal wieder... Angenehmen Tag noch FJH
  11. Hi all :) im aktuellsten Selectvertrag(2009) steht auf Seite 4, Punkt 4.c. eindeutig das "oder" ! In der älteren Vertrags-Version 6.3. stand es auch schon mit "oder" drin ..... Somit hat wohl der Dr. Recht :) Nochmal: einzig rechtsgültig für Microsoft gilt, der gezeichnete Vertrag, die damaligen PURs und die Product-List, zusätzlich die schriftliche(n) Nebenabrede(n) mit Microsoft. und die schriftlichen (auch per e-Mails) Statements seitens der VLH. Alles andere sind nett und das war es auch schon, nett.... Angenehmen Tag noch, FJH
  12. Moin :) denke mal, wenn Ihr ca. 100 PCs habt, habt ihr auch einen OPEN-Vertrag. (wäre sonst auch etwas komisch) Dann müsste/sollte auch mind. 1x das OS dadrüber gekauft sein, wenn ja, erlaubt MS auch das Downgraden über diesen Vertrag. seit neuesten gibt es die XP-Medien nicht mehr im Downloadbereich, da MS nur noch VISTA dort vorrätig hält ( x minus 1-Regelung) somit muss man es bei MS kaufen. (So kann man auch wiederum zusätzlich geld machen :) ) VG, FJH
  13. Hi buggix, so schlimm ist es dann doch auch nicht :) Als owner des vertrages kann man sich dann im verlauf auf ein "Syncronisierungsdatum" festlegen. Aber auch hier kann es passieren, dass es schwer wird, wenn in diesem Vertrag sehr viele "Teilnehmer" drin hängen, jeder hat andere Interessen.... VG, FJH
  14. Hi, wenn es ab 2011 keinen "großen BMI-Selectvertrag" mehr gibt, gewährt MS die 15% auch nicht mehr! Dann liegen OPEN und Select auf demselben Preislevel und das wäre, wie weltweit für GOV gilt, die Preise aus dem Select-Preislevel "D". Der BMI-EA läuft im Moment ja weiter, hat aber auch preislich einen "Sondertarif" zusätzlich auf dem EA-Level "D". Zitat: "Es gibt auch die Variante eines EA-Vertrages, bei dem Teilnehmer kostenlos einen Select-Vertrag abschließen können." Sorry, dass stimmt nur teilweise! Dort kosten die Lizenzen auch was, und dort sind die Pools nur auf, wenn der EA den jeweiligen Pool schon ausreichend bedient, wenn nicht, dann muss (bei Poolwunsch) auch eine passende, erhebliche Erstbestellmenge eingereicht werden. München hat nur teilweise bei SVR auf "Linux" umgestellt, da gab es zu viele Probleme. Bei Open-Office gab es auch Probleme mit den Makros und man blieb größtenteils auf MS-Office :) VG, Franz
  15. Moin Zahni, ja, da sind viele ??? am Himmel. Meiner persönlichen Meinung nach, hat Microsoft mal wieder clever nachgedacht und die andere Seite hat in Unkenntnis ihres eigenen Vertrages (alte Vorteile, die kaum einer kennt) schulterzuckend zugestimmt. Wenn dann ab 2011 "die Hütte brennt", wird wohl seitens MS der Vorschlag kommen, dass der "BMI-Select" doch nicht mehr gezeichnet wird, sondern jede Behörde für sich selbst einen Select-Plus zeichnet, so wie es weltweit schon passiert. Wenn dies passiert, ist aber sofort "die Sonderlocke" weg! Dann gibt es keine 15% extra mehr, was mal so uns als Steuerzahler bei jedem Versionswechsel beim Office allein mehr als 25 Millionen kosten wird....und das nur beim Office! Freuen werden sich dann alle Nicht-LAR-Partner, weil dann im BMI-Thema der Select und der OPEN auf dem selben Preislevel stehen !!! Damit wäre das Verkaufsmonopol der LARs Vergangenheit. Hätten der BMI mich als "unabhängigen Berater" für eine Woche gebucht .... lieber nicht darüber nachdenken... :) angenehmen Tag noch ! franz
  16. Hi, da es hier speziell keinen Themenblock für den Öffentlichen Dienst (ÖD) gibt ,oder habe ich da was übersehen (?) , versuche ich mal hier dem Spezialvertrag mit Microsoft einen Slot zu geben, schließlich habe ich LAR-seitig den BMI-SELECT 10 Jahre begleitet …. Kurz erläuter: Microsoft bietet weltweit allen Government/Regierungen/Öffentlichen Dienst (ÖD) an, vergünstigt Lizenzen im OPEN- oder SELECT-Vertrag zu kaufen. Die Konditionen sind weltweit in beiden Verträgen auf dem „länderspezifischen“ Preislevel „Select-Preisstaffel-D“ eingestuft. In Deutschland wurde zusätzlich vor Jahren, ausschließlich für den SELECT!, ein Sonderrabatt von nochmals 15% auf die Preisstufe „D“ vereinbart. Vor kurzem wurde beidseitig beschlossen, dass sich der BMI-Select (BMI=Bundesministerium des Innern=Vertragspartner) nur noch bis zum 31.05.2011 verlängert. Jetziges Konstrukt war: BMI zeichnete den Select-Hauptvertrag und auch den 1. Beitritt dazu, alle bezugsberechtigten Behörden konnten dann (wie ein Schlüsselbrett mit Schlüsselhaken) seinen eigenen Beitritt selbst zeichnen. Vorteil > eigene Beitritts-Nr., somit eigene Lizenzen, eigene Lizenzverwaltung, eigene Keys, eigene SA-Benefits, etc. …. Nachteil > pro Beitritt nur 1 LAR-Handelspartner erlaubt (bei notwendiger Ausschreibungspflicht > LAR-Wechsel, bzw. ein 2./3./… Beitritt nötig, aber das war okay und normal. Wie geht es jetzt dann weiter?: Es gibt ab dem 01.07.2011 keinen(!) Neuabschluss für den „normalen“ Select (wie oben beschrieben), sondern nur noch die Version Select-PLUS !!! Im Select-PLUS gibt es das obige Konstrukt nicht mehr. Jetzt wird nur noch der PLUS-Vertrag (wohl durch das BMI ) gezeichnet. Alle bezugsberechtigten Behörden werden als „verbundenes Unternehmen“ angehängt. „Suppen-Ein-Topf-Prinzip“ Vielleicht kann mir einer von euch helfen, einen einzigen Vorteil zu finden (ich weiß, sehr provokant! ) Aber ich sehe nur Vorteile für Microsoft ( es entfällt eine Unmenge an Administrationskosten), wie Bearbeitung von den Formularen, wie Change of LAR, weitere/neue Beitrittsformulare, Nachhalten der SA-Benefits für jeden Beitritts-Kunden, für jeden Beitritt gab es ja einen eigenen Online-Slot, Wegfall des immensen Supportaufwands den jeder einzelne Beitrittskunde aufwarf, Handling der „Zutritts-Kunden“, etc. ….. Es ergeben sich nun viele neue Fragen: wer darf online in den Vertrag einsehen, was darf er dort und was nicht, darf nur noch der Vertrags-Inhaber in den Downloadbereich und müssen somit alle anderen die Medien wieder teuer kaufen, wem gehören welche Lizenzen, wer bestimmt was…..kann ein „alter“ Select-Beitritts-Inhaber den Select-Plus online mit einbinden ….etc. ? Quo vadis? („Wohin gehst du?“) Leider wurden wohl keine erfahrener Berater seitens des BMI frühzeitig mit eingebunden. Ich persönlich hätte der 1-Jahresverlängerung nie zugestimmt, sondern auf der 3- Jahresverlängerung bestanden (haben viele meiner Nicht-BMI-Kunden so gemacht!), um einfach mehr Erfahrung mit dem neuen „PLUS“ ab zu warten, wie ergeht/erging es anderen Groß-Kunden mit dem neuen PLUS-Vertrag (Erfahrungsaustausch!). Bin mal hier auf die Diskussion gespannt !
  17. :) hi, und 2x4 DC sind immer noch billiger , als 10x EE :) Wenn noch mehr VMs benötigt werden, wird die DC-Lösung immer preisgünstiger. VG, Franz
  18. Hi all :) wäre echt fein und produktiv, wenn alle sich bemühen..... okay, wir sind alle nur Unikate, aber vielleicht finden wir den richtigen gemeinsamen Nenner :) Hilfestellung wegen dem Thema Rechtsverbindlichkeit: Es gibt ausschließlich 3 elementare Quellen: Der Vertrag, die PURs und die Product-List. Dazu könnte eine Mail der VLH-Groupe zur sauberen Klärung hinzu kommen, da diese Group sich bei der Legal-Abtl. wiederum absichert. Das war´s dann! Alles andere deklariert auch MS als nicht rechtsverbindlich. Somit sollte ein LAR zum Kunden hin auch nur mit Quellenangaben arbeiten.. z.B. PURs April-2010, Seite 50, Absatz 2 etc.... oder die Mail der VLH weiterleiten. Alles andere ist zwar nett, aber nur nett. Ansonsten kullern beim Audit kleine aber teure Tränen :) weiterhin viel Spaß auch bei der WM Franz
  19. och nöö, ich wollte mit meinem Beitrag keinen "Boxring" auf machen! Ich hatte es auch nicht auf eine spezielle Person hier bezogen! Atmet doch einfach mal tief durch! Danke !!! Betrachtet doch mal dieses Forum als EURE Plattform. Bemüht euch "emotionsfrei" eure Frage zu formulieren, Schnellschüsse können mal passieren, stumpfen aber ab! Wer gut vorbereitet anfragt, kann fast immer davon ausgehen, dass er wirklich ernst genommen wird und dass sich die "Beantworter" daraufhin auch wirklich bemühen, dass die Antwort(en) (perfekt) formuliert sind und auch vielen anderen hier wertvolle Tips bieten, bis hin zu tollen Butget-Einsparungen. Mein Aufruf: Gas raus nehmen (Respekt), vorher etwas länger denken und dann möglichst eindeutig schreiben. Dann macht das hier auch wirklich Spaß! Noch einen angenehmen tag allen :) Franz
  20. Hi all, ich bin jetzt 10 Jahre im Thema MS Beratung unterwegs. Am Anfang habe ich meinem Umfeld auch sehr viele Fragen gestellt, die nicht umbedingt fundiert waren, bzw. die andere vielleicht schon zum 100sten Mal gehört hatten.... Was ich dann in den Jahren bis heute am Telefon oder per Mail an Fragestellungen/Interpretationen gehört/gelesen habe, füllt mehrere Bücher. Einzig zielführend kann/darf aber meiner Meinung nach nur der geduldige und respektvolle Umgang miteinander sein. "Wie man in den Wald ruft, schallt es heraus" ist nicht nur ein Spruch. "Aktion" ruft eine "Reaktion" hervor. Förderlich für eine fundierte Antwort, ist immer eine gute Informationssuche vorab. Verständlich ist, dass keiner Lust und Zeit hat, 50 Seiten Vertragswerk, 132 Seiten der Product-List, 165 Seiten der PURs zu lesen und zu verstehen. (und das monatlich teilweise neu ...) Aber manchmal muss es einfach sein, oder man kauft sich einen Berater dafür ein!! Der muss da durch, wenn er klasse sein will ... in letzter Zeit bemerkt man, dass hier manchmal der Ton nicht dem entspricht, wie es doch sein sollte. Wenn sich alle bemühen, kann es wieder angenehmer und somit erfolgreicher sein/werden. Danke, VG, Franz
  21. Moin, mal wieder klare Sicht hinein bringen: Bei OPEN, SELECT und EA gibt es nur 3 Lizenzrechtliche Grundlagen, alles andere sind nicht verbindliche Erläuterungen, die man sich im Einzelfall von MS LSS/VLH genehmigen lassen muss. 1. Vertrags-Regeln, 2. Product-List, 3. PURs, sonst erst mal nix anderes! Hier mal eine weitere Hilfe mit Links: Moin  Damit mal alle, die sich dafür interessieren, dieselben Wissens-Quellen haben: Eigentlich die beste Startseite : Microsoft-Volumenlizenzierung - Produktlizenzierung Da findet man die Erläuterung und die Quelle dazu: Product-List … 132 Seiten Die Microsoft-Produktliste informiert Sie monatlich über Microsoft-Software und -Onlinedienste, die im Rahmen von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen lizenziert werden. In der Microsoft-Produktliste wird unter anderem Folgendes beschrieben: Verfügbarkeit neuer Software und Produkte, die im Rahmen von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen angeboten werden  Wegfall von Software und Produkten, die im Rahmen von Microsoft-Volumenlizenzprogrammen angeboten wurden  Software- und Produktzuordnungen in Bezug auf den Microsoft-Volumenlizenz-Produktpool  Die Punktwerte für die einzelnen Software- und Produkttechnologien  Verfügbare Promotions  Migrationspfade von einer Softwareversion auf eine andere Version derselben Software  Migrationspfade von einer nicht mehr angebotenen Software auf neue Softwareversionen  Software Assurance-Vergünstigungen  Sonstige spezifische Hinweise und Informationen zu Software und Produkten Unterer Link zeigt auch dann mal wieder die deutschen Versionen…. Microsoft Volume Licensing - Product Licensing Search Produktnutzungsrechte …. 165 Seiten … (Product Use Rights; PURs) Diese Produktbenutzungsrechte weisen folgende Eigenschaften auf: • Gruppierung aller Microsoft-Produkte in neun Lizenzmodelle. Jedes Modell verfügt über eine Basisreihe von Lizenzbestimmungen. • Identifizierung der Produkte in den einzelnen Lizenzmodellen. VG, Franz
  22. Moin :) Ja, ein leidiges Thema, dass beim Audit immer eine Falle darstellt in die so gut wie alle reinfallen. Somit ist der Kunde, besonders im Audit-Fall, in der „Angeklagten-Position“, sowohl extern, als auch intern! Dabei gibt es so einfachste Lösungswege, wenn man es sich leistet, einen „Berater“ anstatt einen „Verkäufer“ regelmäßig (1x bis 2x im Jahr) einzubinden (und gerecht zu bezahlen :) ). Ein Lösungsweg ist die SB-Ware (Systembuilder-Produkt). SB ist eine saubere Voll-Versions-Lizenz, die nicht an eine Hardware gekoppelt ist, d.h. im Falle des Defektes oder normalen Austausches ist es erlaubt sofort diese dem neuen Gerät zu zuordnen. Ist doch fein, oder? Kauft der Kunde innerhalb von 90 Tagen die SA aus OPEN oder SELECT hinzu ( EA geht leider nicht direkt) wird aus der SB auch noch durch die SA eine Volumen-Lizenz mit allen Vorteilen! Nicht schlecht, oder? Die SA bezieht sich auf die dazugehörige (SB-)Grund-Lizenz! Und bildet somit erst mal eine Einheit. SB gibt es meines Wissens nach für Office, WIN-SVR und das WIN-OS. Hat einer Ergänzungen? 1.Sonderfall > Koppelt man das Office-SBE(Small-Business-Edition) mit einer SA, wird daraus sogar Office-Pro-Plus :) feine SA, oder? 2. Sonderfall > OS : Die Kosten bei der „SB-Ware WIN-7-Pro“ liegen z.Z. ( wg. US-Dollar ) bei ca. 110 € netto. Der OEM-Preis liegt kaum drunter! Der Kunde soll darauf bestehen, dass er die neue Hardware mit SB anstatt OEM bestellt/geliefert bekommt (gute Einkäufer schaffen das sicherlich) . Somit hat der Kunde jetzt eine „mobile OS-Lizenz“! Koppelt man jetzt via OPEN oder Select ( EA geht ja nicht) die SA hinzu ( Enterprise-Features!= Bit-Locker + Virtualisierung ), hat man für „immer“ eine „mobile OS-Lizenz“ inkl. der SA und muss sich zukünftig keine Gedanken mehr machen. Nach Ablauf der SA im OPEN/Select ist es erlaubt, diese SA auch dann im EA zu verlängern. Wenn man sich an das obige sauber hält, stört/nervt/kostet das Nachfolgende nicht mehr :) Zitat von Dr. Melzer: Es steht im Vertrag ganz genau drinnen (7.e.) wie das funktioniert. e. Recht zur Zuweisung von Software Assurance zu Ersatzcomputern. Ein Beitrittsunternehmen kann Software Assurance, die für ein auf einem bestimmten Computer installiertes Desktop-Betriebssystemprodukt bestellt war, einem Ersatzcomputer zuweisen, solange (i) dieser Ersatzcomputer dazu lizenziert ist, die am Datum der Zuweisung erhältliche neueste Version des Desktop-Betriebssystems zu nutzen, und (ii) das Beitrittsunternehmen von dem ursprünglichen Computer sämtliche Desktop-Betriebssystemupgrades entfernt, die unter der zugewiesenen Software Assurance installiert worden waren. Darüber hinaus ist ein Beitrittsunternehmen nicht berechtigt, Software Assurance oder irgendein Recht zur Nutzung einer Version eines über Software Assurance erworbenen Produkts von der Lizenz, für die sie bestellt war, zu trennen. VG, Franz
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    Lizenzpooling....

    hi all :) beim 1. Beitrag von buggix hätte ich zu allen Punkte einfach mit "JA" geantwortet, da ja alle über 50% "verbandelt" sind (beim OS logischerweise die Sonderregeln beachten). Beim letzten Beitrag kommt ja plötzlich das "verkaufte Unternehmen" dazu, da muss man dann das Formular "Transfer of Licence" benutzen (idealerweise bevor die Trennung rechtsgültig wurde), bei älteren Verträgen mit Zertifikaten muss man noch die dazugehörigen Sonderregeln beachten. Nach dem transfer sind die Lizenzen dann weg, also nur noch beim "verkaufte Unternehmen" vorhanden. Da geht nichts mehr mit "wieder zurück" :) Aber die aufwändigen Beiträge haben wohl die Hitze als Hintergrund, oder? :) Wünsche allen einen angenehmen Abend noch VG
  24. Hi Purecut, (Moin Dr. :), scheinbar schreibst du einfach schneller :) ) dass jemand WIN-SVR die CALs pro SVR lizensiert, daran kann ich mich in 10-Jahren Beratung nicht erinnern. Es gibt dieses Model, aber es war bis dato nie sinnvoll, bzw. kostengünstiger. Bei den Usern : Würdest Du als Sparkasse den Geldautomat per User oder per Devise lizensieren??? Es heißt ja „Spar“-Kasse  also bitte per Device. d.h. in deinem Fall Deine Beschreibung ist etwas verwirrend … ich gehe mal von insgesamt 20 Devices aus, somit sollten 20x WIN-CALs zur Lizensierung ausreichen. Jetzt schreibst Du von 7 Usern, die auf den TS zugreifen, wenn die 7 auch nur ihre eigenen PC nutzen = 7x RDL (TS) DEVICE-CALs und im TS-LizenzManager die 7 DEVICE-CALs kaufen und „im Device-Modus“ eintragen, somit sind ja alles RDL-CALs vergeben und die anderen DEVICES können nicht zugreifen. „Hüpfen“ die User aber auch an die anderen PCs und nutzen die TS-Dienste, musst Du auch diese DEVICES mit RDL-CALs abdecken, aber ja nur max. 20x RDL(TS)CALs. Für die Admins auf dem WIN-SVR gilt laut den PURs 05-2010 ab Seite 44 Punkt 3 und 4-iii: • Sie benötigen keine CALs für Folgendes: (1) einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden, (2) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen derselben ausgeführt werden, (3) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten, oder (4) jede Instanz, die in einer physischen Betriebssystemumgebung ausgeführt wird, die ausschließlich für Folgendes verwendet wird: (i) Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware (ii) Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten (iii) Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server. Bei den Admins, siehe Punkt (3) und (4)(iii) oben, beißen sich meiner Meinung nach die beiden Punkte, man kann das nochmals bei MS verifizieren, ansonsten lieber 2 WIN-CALs + 2 RDL(TS)CALs zusätzlich kaufen, wenn MS auf Punkt (2) beharrt…. Wenn ich für die WIN+RDL-CALs grob je 100€ zusammen ansetze und Deine Überlegung von 81 CALs sehe, hat dir das Forum :) gerade mal knapp 6.000€ gespart :) , oder? Ich schätze, 1.200€ für einen guten Berater auszugeben, wäre bei diesen Einsparungen, auch noch fair gewesen :) Ich glaube, ich sollte mich doch noch selbständig machen :), mal sehen…. Noch ein angenehmes WE :) Franz
  25. Moin :) ich habe es mehrmals gelesen und hoffe es mal richtig zu verstehen. Der Kunde greift auf EUREN Server-Konstrukt zu: WIN-SVR + TS-Dienste + DB ... (SQL ?) Da IHR immer für die saubere Lizensierung verantwortlich seid ( nicht der Kunde!) und IHR nicht immer sicher sein könnt, wie viele User zugreifen, gibt es da einen sauberen Lösungsansatz: External Connectoren bei WIN-SVR / RDL! bzw. wenn SQL > die Prozessor-Lizensierung bei der Std-Edition bis zu 3 Proz., danach wieder CALs günstiger die CAL-Lizensierung bei der EE-Edition, wenn mehr als 1 Proz genutzt werden Mal sehen, ob ich hier was reinkopieren kann, um es verständlicher zu machen... Alles auf einen SELECT Staffel "A" bezogen. 6VC-01291 WinRmtDsktpSrvcsCAL 2008 SNGL MVL DvcCAL 77,00 € 6XC-00318 WinRmtDsktpSrvcsExtConn 2008 SNGL MVL 7.738,00 € R18-02830 WinSvrCAL 2008 SNGL MVL DvcCAL 27,00 € R39-00974 WinSvrExtConn 2008 SNGL MVL 1.842,00 € Du sagst 150 User ... ab 69 WIN-CALs wird der EC günstiger, ab 101 RDLs wird hier auch der EC günstiger. Da die ECs per Blech(SVR) lizensiert werden, wird hier kein Unterschied gemacht bei DEVICE oder USER Lizensierung und Du bist sauber und musst Dir über wachsende User Anzahl keinen Kopf machen! Den Lizenzmanager komplett auf "USER" um-, einstellen, dann countet er zwar nicht mehr und Du bist voll in der Lizensierungsverantwortung, aber es gibt auch keine Freigabe-Probleme mehr! Achtung > Bei Audits wird darauf dann richtig ein Auge geworfen :) MS gibt ja selber zu, dass die User-Lizensierung im Moment technisch noch immer nicht möglich ist und bietet diese "Vertrauensregelung" an. Falls SQL genutzt wird, gibt es hier keinen EC, hier muss man rechnen, was günstiger wäre: bei SQL-STD ist die Prozessor-Lizensierung bei 1 CPU 2 CPU 3 CPU 4 CPU günstiger, als 1x STD-SVR + CALs -- 39 -- 83 -- 126 -- 170 bei SQL-EE ist die Prozessor-Lizensierung bei 1 CPU 2 CPU 3 CPU 4 CPU günstiger, als 1x EE-SVR + CALs ---116 ---284 ---452 ---620 :) die ganze Matrix erscheint hoffentlich bald auch in den neuen MCP-Unterlagen :) Dann habe ich mich auch mal verewigt :) Denke, das löst nun die Fragen, oder? VG, Franz
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