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Gulp

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Alle erstellten Inhalte von Gulp

  1. Gulp

    Einschränkung OEM Lizenz

    Lass diese Sicht der Dinge doch mal von nem Anwalt prüfen, da wirst Du sehen, dass sich einiges gleich anders anhört. Jeder Fall ist ohne bindende Rechtsprechung einzeln zu prüfen. Auch wenn die EULA kein Vertragsbestandteil für einen Kauf ist, berührt das weder das Urheber- noch das Verbreitungsgesetz (was zB in dem zitierten OEM Urteil behandelt wird) und DAS ist doch der Kern der Dinge. (so wie nicht jede Zilvilsache strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht) Solange es kein Urteil zu diesem Sachverhalt gibt kann man nur bestehende Grundlagen zur Entscheidungsfindung nutzen, dazu zählt aber nunmal (auch)die EULA ..... Grüsse Gulp
  2. Gulp

    Einschränkung OEM Lizenz

    Und was hat der Vertrag als solches nu mit der Frage des TO zu tun, nichts wie ich meine. Genau da sind wir beim springenden Punkt. Wir können nicht abschliessend rechtsverbindlich klären was genau für das Gericht A oder B nun als rechtsgültig erachtet wird. Es könnte durchaus sein, dass das Gericht der Ansicht des TO folgt, nicht wegen der hier zitierten Urteile und Threads, auch nicht wegen der Einschätzung auf heise.de dass für die EULA gilt: "Sie wird somit auch nicht zum Bestandteil des Kaufvertrags, sondern bleibt eine einseitige Willenserklärung der Urheber, die als Verständnis- und Auslegungshilfe heranzuziehen ist, wenn es etwa um die Frage geht, wozu das Betriebssystemexemplar geeignet und bestimmt ist." (Quelle: heise.de), sondern wenn dann nur weil das jeweilige Gericht die dann vorliegende Sachlage geprüft und bewertet hat. Das können wir hier aber nicht. Da aber auch kein Urteil für diesen Fall vorliegt, gibt es keine andere Möglichkeit als geltende Grundlagen dazu (zB eben die genannte EULA) als Entscheidungsgrundlage zu Hilfe zu nehmen und sich daran zu halten. Hält man sich also an die EULA, muss man nicht zwangsläufig alles richtig machen, macht aber zunächst aus Sicht des Urhebers aber auch schon mal nichts verkehrt. Da ist es wie im richtigen Leben, würden alle die Steuern zahlen die im Gesetztestext genauso drin stehen, dann gäbe es keine "Schlupflöcher" und "Steuertricks" und alle wären froh. Hielten sich alle an die entsprechenden Vorgaben, gäbe es manch Unheil weniger. Das bedeutet nicht, dass ich die EULA eines Unternehmens als Gesetz sehe und soll hier nur exemplarisch gemeint sein. Prinzipiell sollte man sich also immer rechtlich absichern, wenn man in Grauzonen vorstösst, glaub mir bei einer Lizenzprüfung sind die Vorgehensweisen der Prüfer rechtlich wasserdicht. Wer da meint weinen zu müssen, weil er das Urteil XY falsch interpretiert hat und sein Konstrukt nicht hat rechtlich prüfen lassen, der hat es nicht anders verdient. Vielleicht wird es ja jetzt etwas verständlicher. Grüsse Gulp
  3. Gulp

    Einschränkung OEM Lizenz

    Nu, wenn das genannte Urteil hier noch zu berücksichtigen wäre, dann könnte man das tun. Das tut es aber nicht, da hier lediglich DOS 6.2 und Windows für Workgroups 3.11 betroffen sind und das Urteil besagt, dass diese beiden OEM Versionen auch ohne die Hardware verkauft dürfen und dies nicht den Urheberschutz antastet sondern lediglich das Verbreitungsrecht. Ich sehe da, wie Dr.Melzer auch, keinen Zusammenhang mit irgendwelchen Einschränkungen einer Windows 7 OEM Version. Grüsse Gulp
  4. Hiho, Domänenaccounts sind halt schon was anderes als lokale Accounts, wenn der entsprechende Domänenuser nicht in der lokalen Administratorgruppe ist, dürfte sich die Frage nach unterschiedlichem Verhalten recht schnell beantworten lassen. ;) Die Regionsoptionen sind bei einem englischen (und XP64 ist ein eines) OS per Default eben auf englisch, wenn ich mich recht entsinne ist das sogar eine Userabhängige Konfiguration, müsste also für jeden User gecheckt werden (oder per GPO automatisch für jeden User gesetzt werden). Ganz ehrlich? Das halte ich für einen ausreichenden Grund über einen Herstellerwechsel nachzudenken, alleine die Kosten für diesen Kram hier und die Vorauswahl geeigneter Hardware für XP64 (da die Treiberunterstützung längst nicht mit der aktueller 64-bit OS u vergleichen ist), dürfte ein neues CAD Programm abdecken. Scheinbar möchte der Hersteller ja mit dem Programm auch kein Geld mehr verdienen. Jo mach mal ich bin auf jeden Fall mal gespannt. Grüsse Gulp
  5. Ich hab schon vieles gesehen, aber zB ne Tastenkombi im Passwort, das die Spracheinstellungen auf die nächste Sprache umstellt jetzt gerade noch nicht. Der Tip mit dem Entfernen des englischen Tastaturlayouts (auch das geht in der XP64 obwohl das ja eigentlich auch ne englische mit MUI ist) dürfte da zumindest für Ruhe sorgen. Es kann nicht schaden alle Regionsoptionen gleich durchzuchecken. XP64 wäre ohnehin nicht meine erste Wahl bei einem 64-bittigem OS, da würde ich Win 7 den Vorrang geben. Gibt es hier nen speziellen Grund für den Einsatz von XP64? Grüsse Gulp
  6. Nun da ist nicht zufällig ein Zeichen im Kennwort, was auf der englischen Tastatur woanders ist? Die Tastenbelegung (Sprache) kann man ja durchaus auch am Logon Bildschirm umstellen. Grüsse Gulp
  7. Gulp

    Office 2010 Lizenzen

    Ich würde ja mal gerne Dein Weltbild sehen, wenn ein Anwalt diese FAQ wegen einem bedauerlichen Übersetzungsfehler und dem lapidaren Hinweis zur Rechtsgültigkeit von Lizenzdokumenten (und rate mal wozu FAQ's nicht gehören) auseinandernimmt. Geh woanders spielen, solche Flames brauchen und wollen wir hier nicht. Grüsse Gulp
  8. Off-Topic: @Sunny: Uuuuuuiiii böse Domain! WinRAR kann auch ISO's öffnen und extrahieren (7zip auch wenn ich mich nicht täusche), da geht einem dann leider nur der Bootblock flöten, zum checken der Integrität des ISO's reicht es aber meist dicke aus. Grüsse Gulp
  9. Natürlich taucht er unter Benutzern nicht auf, weil er Mitglied der lokalen Administratoren BenutzerGRUPPE (oder einer entsprechenden Domänenbenutzergruppe) ist. Haste da geschaut? Nein? Setzen sechs! Genau das erklärt man Dir ach so lernwilligen seit zig Posts ganz kostenfrei! Wie gesagt, wenn Dir diese "Popelnummer" schon nicht von der Hand gehen will, buch Dir einen Dienstleister, schau ihm über die Schulter und schreib mit, das ist zielführender als Leuten, die Dir helfen wollen ans Bein zu strullen. Grüsse Gulp
  10. Wenn der Benutzer nicht in der Gruppe der Administratoren auf dem lokalen PC oder der Gruppe Domänenadministratoren oder einen anderen Gruppe mit entsprechenden administrativen Rechten Mitglied ist, dann sollte er "nur" Benutzerrechte haben. Ich würde in diesem Fall aber dringend über externe Hilfe mit entsprechendem Know-How empfehlen. Grüsse Gulp
  11. Vergiss es, ohne dass beide DC's miteinander kommunizieren können macht sowas keinen Sinn, eine direkte Kopie ist ohnehin nicht zu empfehlen. Für solche Fälle macht man sich im Vorfeld Gedanken und plant sowas mit ein. Ein UMTS Zugang kann auch eine "Aussenanbindung" sein ...... für Notfälle. Wieso ist eigentlich die Hardware noch nicht umgezogen, die würde ich als erstes umziehen wollen (natürlich mit Aussenanbindung)? Grüsse Gulp
  12. Jup ...... Grüsse Gulp
  13. Der Systemstate enthält immer die Registry und damit zwangsläufig die Hardwareinformationen, Treiber, sogar die Partitionen und deren Grösse, etc. Bei Windows 2000 wurde das Rücksichern auf abweichende Hardware sogar offiziell von Microsoft nicht supported (How to perform a disaster recovery restoration of Active Directory on a computer with a different hardware configuration). Bei Windows 2003 gibt es folgenden KB Eintrag Verschieben einer Windows-Installation auf andere Hardware auch da findet sich ein zugegeben nicht direkt offensichtlicher Hinweis: Filtertreiber Deinstallieren Sie etwaige Filtertreiber von Fremdherstellern auf dem Ausgangscomputer, bevor Sie die Sicherungskopie erstellen. Dieser Treibertyp kann Probleme bei der Wiederherstellung der Sicherungskopie auf einem anderen Computer verursachen. Die automatische Hardwareerkennung fängt unter 2003 einige Fälle ab, ich persönlich würde mich da aber nicht darauf verlassen und immer den Weg mit einem temporären DC gehen wollen Der Systemstate ist perfekt für die schnelle Wiederherstellung auf der exakt gleichen Hardware, für abweichende Hardware ist er auf die Schnelle nur eingeschränkt zu gebrauchen. Zum Beispiel lässt sich ein Server auch mit Domäneninformationen aus einer Systemstate Sicherung zum DC hochstufen indem man dcpromo mit dem Parameter /adv aufruft und dann im Dialog zur Systemstatesicherung navigiert. Umzug von Microsoft Windows 2003 Domänencontrollern auf neue Hardware - Teil 3 Der Artikel in Gänze hilft hier ohnehin ganz gut weiter ..... ;) Grüsse Gulp
  14. Systemstatesicherung ist ohnehin für sowas recht gefährlich, da dort auch Treiber in der Sicherung enthalten sind. Das funktioniert ohne Beulen im Schreibtisch (oder Serverrack) meist nur mit baugleicher Hardware, dann aber auch recht verlässlich. Ein temporärer DC ist hier das beste Mittel der Wahl, der temporäre kann auch eine VM sein. Grüsse Gulp
  15. Gulp

    Windows SBS 2008 Privat

    Naja, für die Eval Versionen sicherlich noch nicht, aber zum einen darf er die ja nur zum evaluieren einsetzen und spätestens wenn er damit fertig ist, brauch er die CAL's dann doch. Grüsse Gulp
  16. Gulp

    Windows SBS 2008 Privat

    Jeder Zugriff auf Dienste des Server benötigt eine CAL, so auch dieser. Grüsse Gulp
  17. DNS in Ordnung? Wird der neue DC korrekt aufgelöst? Wird auf dem neuen DC auch der DNS betrieben? Was sagt die Ereignisanzeige? Schon mal dcdiag in einer CMD ausgeführt? Was gibt es dort für Meldungen? Grüsse Gulp
  18. Ein Domaincontroller hat keine lokale Anmeldung mehr, die lokale Sicherheitskontendatenbank wird mit dem Durchlauf von dcpromo deaktiviert. Versuchst Du Dich mit einem Domain-Admin Konto anzumelden, wenn nein, dann ist genau das der Grund, da sich auf DC's standardmässig nur Mitglieder der Gruppe Domain-Admins anmelden können. Grüsse Gulp
  19. Also wer bis vor kurzem noch 2000 im Einsatz hatte, der muss ja auch schwer professionell sein, aber nun gut. Es gibt keinen Nachrichtendienst mehr seit Vista (also auch nicht mal so eben vor Kurzem), einen zuverlässigen und unterstützten Ersatz dürfte es wegen der so grossen Verbreitung Eures "professionellen" Verwendungszwecks und wegen der äusserst geringen Nachfrage wohl auch eher weniger geben. Beantwortet das nun Deine Frage? Grüsse Gulp
  20. Hallo Franz, nun, die gängige Praxis macht die Sache zunächst ja noch nicht "richtig", verursacht mir aber auch keine Bauchschmerzen (ich meine das wäre bei unserem letzten Audit auch problemlos mit einer CAL durchgegangen). Ich würde dann hier aber irgendwie die Konsequenz vermissen (aber auch das wäre nicht neu ;) ), vor allem wenn ich mir virtuelle Maschinen ansehe, die ich persönlich in dem Kontext viel eher als Hardware Partition oder eigenes Gerät einstufen würde. Vielleicht bekommt der gute Doc ja was verbindliches heraus. Bis dahin würde ich aber vorläufig eher auf die gängige Praxis vertrauen wollen. Grüsse Gulp
  21. Am Aufkleber nicht zwingend, allerdings erkennt man das am mitgelieferten Datenträger (der zu einer vollständigen Lizenz, wie auch das Handbuch, gehört), der ist nämlich entweder 64-bit oder 32-bit. Eine Vollversion enthält beide Datenträger. Grüsse Gulp
  22. Na, ich glaube kaum, dass Microsoft Festplattenpartitionen hier als Hardware Partition beschreibt. Wie ich darauf komme? Nach Lektüre des folgenden (nicht rechtsverbindlichem) TechNet Artikels drängt sich mir jedenfalls die Schlussfolgerung auf: Dynamic Hardware Partitioning A hardware partitionable server is one that has the ability to create one or more isolated hardware partitions. Each hardware partition is assigned its own processors, memory, and I/O host bridges that are independent from all other hardware partitions. Each hardware partition can run an independent instance of the operating system. Das ist bei einem Desktop PC wohl eher nicht der Fall, da die restliche Hardware ausser der Festplattenpartitionen nicht von einander unabhängig sind. Aber Achtung: Gleichwohl ändert sich nichts an der Lizenzfrage an sich bei der OS Lizenz, sie wird nur, jedenfalls meiner Lesart nach, von einem anderen Passus bedingt: a.) Lizenzierte Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierte Gerät zu installieren und zu verwenden. Bei den CAL's würde ich jedoch hier meinen 1 Gerät = 1 Desktop PC = 1 CAL (egal wieviele Festplattenpartitionen). Grüsse Gulp
  23. =) Sinn-Frei.com - Fun-Blog » Lustige Picdumps, Videos & Games Das hat paradoxerweise eher einen Sinn ...... Grüsse Gulp
  24. Sollte analog zu Vista funktionieren: http://technet.microsoft.com/de-de/library/cc766123(WS.10).aspx http://technet.microsoft.com/de-de/library/cc766313(WS.10).aspx Für die Beta gilt das wohl: Eine Slipstream-Version (Windows-DVD mit der eingebauten Beta des SP1) wird es nicht geben. Öffentliche Beta von Windows 7 Service Pack 1 verfügbar | heise Security Grüsse Gulp
  25. Je nachdem wie der RAID Controller seine Arrays signiert, wird eine Signatur auch direkt auf die Platte geschrieben. Das könnte hier des Pudels Kern sein, warum das Image nichts taugt. Bei RAID's tendiere ich ohnehin weit eher zu "klassischen" Backups, auch wenn es da länger mit dem Recovery dauert. Es gibt HP RAID Controller, da kann das Array neu initialisiert werden (ohne das Array aufzulösen) ohne das Daten verloren gehen, wobei dann die Signatur an die Controller/Laufwerk/Array Kombination angepasst wird, es gibt aber auch RAID Controller da sind die Daten futsch nach einer solchen Initialisation. Muss man wohl einfach mal probieren. Grüsse Gulp
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