Jump to content

Gulp

Expert Member
  • Gesamte Inhalte

    4.513
  • Registriert seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von Gulp

  1. Also ganz ehrlich, wäre keine andere Version installiert, käme die Meldung nicht. Visual Studio 2008 (bzw die Runtimes) wird unter anderem auch vom ATI Catalyst Control Center installiert, auch andere Software bringt die mit. Versuchs doch einfach mit dem Service Pack. Grüsse Gulp
  2. Und warum machst Du nicht was man Dir da sagt? Grüsse Gulp
  3. RPC Fehler in der Phase deuten oft auf Nichterreichbarkeit des Gegenparts hin, bei neueren 2008 oft verursacht durch die Firewall und die andere Handhabung der Highports, durch offensichtlich falsche IPv6 Einstellungen (auch eher bei 2008) oder aber suboptimale DNS Konfiguration. Kontrolliere doch mal die Namensauflösung und/oder die Firewalleinstellung des neuen SBS (für die Zeit der Herabstufung spricht nichts gegen eine kurzfristige temporäre Deaktivierung der Firewall). Manchmal hilft es dem alten SBS als zweiten DNS den neuen SBS einzutragen. Das /forceremoval kann man dann bei Nichterfolg immer noch durchführen. Grüsse Gulp
  4. Auch da keine Spur von ....... ;) Hyper-V Server 2008 R2 System Requirements Grüsse Gulp
  5. Mir ist keine solche Einschränkung bekannt, bei den System Requirements (die das ja behandeln sollten) gibt es keinen Hinweis auf eine solche Einschränkung. (Siehe Windows Server 2008 R2 System Requirements) Deswegen ja auch meine Frage, wo Du das her hast. Unbestritten ist, dass nicht alle Hersteller für ihre 10/100 Mbit PCI Karten auch 64-bit Treiber anbieten und daher einige aus diesem Grund als Hardware wegfallen. Grüsse Gulp
  6. Woraus schliesst Du denn das, wenn ich fragen darf? Grüsse Gulp
  7. Wenn die MSDN Lizenz so wie Du ja schreibst an eine echte Domain angebunden werden soll, ja was soll man dann denn anderes denken, als an eine produktive Nutzung? Du willst, wie Du gleich im ersten Satz schreibst: Eine richtige Emaillösung ist etwas Produktives, keine Testumgebung. Hier ein Auszug der EULA des MSDN AA Developer (der als einziger überhaupt Exchange bietet): 2. Developer AA Use Rights Your rights. You may: have your staff make and install copies of the software on any number of servers, personal computers, and media on your premises for use pursuant to these terms; and let your staff, faculty, and students use such copies, and make one additional copy on their own computer or other device, but only (a) to develop, support, conduct, or take the STEM courses, labs, or programs you offer; (b) in non-commercial STEM research on your behalf; or © to design, develop, test, and demonstrate software programs for the above purposes. Restrictions. You may not use the software: for commercial purposes; or to develop and maintain your own administrative or IT systems. Quelle: Developer AA EULA Der Betrieb eines Echange als privaten Mailserver für zuhause ist aus der EULA (siehe fetten kursiven Teil am Schluss) also so nicht zulässig. Grüsse Gulp
  8. Es gibt keine andere "Idee", die Meldung ist eindeutig. Zu dem Zeitpunkt befand sich ein zweiter SBS in dieser Domäne und einzig und allein das sorgt für das Herunterfahren. Grüsse Gulp
  9. Gut dass man gleich zynisch wird, weil man illegale Sachen macht, also hey gib mir mal Dein Passwort von dem Server ich würde da gerne mal ein paar "Sachen" hochladen ...... Wie nö? Aber genau das wolltest Du doch auch mit der theoretischen Antwort haben. Nur weil man die Antwort nicht hören will, wird dieses Konstrukt nicht legal. So etwas fördern wir hier nicht. Grüsse Gulp
  10. Der Fehlermeldung nach gibt es im Netz eine zweite SBS Installation, das mögen die nicht. Ein zweiter Server wäre kein Problem, es dürfen nur nicht 2 SBS sein. Grüsse Gulp
  11. Jeder wie er mag, sobald die ipcop das 20 Euro Budget an Strom und Harwarebeschaffung verbaselt hat, rechnet sich das ja richtig ..... (nur um noch ein bisschen zu meckern). ;) Zu dem "alles reden hilft nicht, die Neugier siegt ....." nur noch die für mich abschliessende Frage, wie oft haben Eure Kids denn schon 0190er Dialer installiert, 1000 Euro Handyrechnungen gehabt, usw ....... uh noch nie? Wieso eigentlich, wenn doch die Neugier siegt? Das Argument überzeugt mich so nicht, das kenne ich auch durchaus anders. Soll aber nicht heissen, es sei einfach das zu erreichen, vor allem nicht von Heute auf Morgen ...... ;) Grüsse Gulp
  12. Auch für XP gibt es brauchbare Sachen, zB WinTimer Kindersicherung für 2 PC kostet die gerade etwas mehr als 20 Euro. Das sehe ich aber anders, in einem Unternehmen überprüfe ich als Admin (und Verantwortlicher) auch die PC's meines Unternehmens, sogar im Beisein der Mitarbeiter und die haben auch gar nichts dagegen. ;) Spass beiseite, es soll ja nicht in eine totale Überwachung ausarten, weder am Arbeitsplatz, noch Zuhause ... hier helfen in der Regel aber gegenseitiges Vertrauen und auch Gespräche über die Gründe des "4-Augen-Prinzips". ;) Ich meine das ja auch nicht als Strafe, sondern als gemeinsames verantwortungsvolles (wollen die Teenies nicht immer selber Verantwortung tragen?) Verhalten ...... Es gibt aber halt kein Patentrezept ..... Grüsse Gulp
  13. Wer ist denn bei Dir der Admin? Die Kids? Bei meinem WLAN/LAN bestimme ich wer überhaupt ne IP bekommt und niemand anders. UMTS gibt's bei mir nicht (und kostet Geld) also sind die Möglichkeiten ohnehin begrenzt. Wenn man möchte kann man mit dem Kinderschutz schon recht viel anstellen, was sich da nicht abbilden lässt kann häufig mit den meisten Routern dann gesperrt werden. So eine Sperrung/Sicherung ist natürlich immer nur in Verbindung mit einem entsprechenden Gespräch mit den Kindern zu sehen. Zum einen gibt es die totale Sicherheit nicht, zum anderen ist letztlich Brain 2.0 auch bei Kindern in der Regel eingebaut, sprich ein bisschen Vertrauen schadet nicht wirklich. Grüsse Gulp
  14. Wieso denn erst die Anwendung im Router sperren? Was macht eine Filesharing Anwendung auf dem Computer? Die Verwendung der Kindersicherung, die ab Vista oder Windows 7 Home Premium verfügbar ist, reicht zum Sperren meiner Ansicht nach völlig aus. Auch sollte man regelmässig prüfen, was die Kinder so auf dem Computer installiert haben bzw eventuell auch Installationen gemeinsam planen. Grüsse Gulp
  15. Gulp

    Einschränkung OEM Lizenz

    Eben es gibt kein Urteil zum bestimmungsgemässen (und nicht ordnungsgemässen, ja so spitzfindig argumentieren die Juristen auch) Gebrauch, ebenso muss wohl zum bestimmungsgemässen Gebrauch die Software zunächst installiert werden, wie bestimmt zunächst auch mal nur der Lizenzgeber. Ob da etwas technisch beschränkt wird oder werden könnte, ist nicht zwingend Bestandteil des bestimmungsgemässen Gebrauchs, erlaubt also zunächst auch keineswegs eine andere Art der Nutzung. (Ich kann mit einem Auto auch gegen die Fahrtrichtung auf der Autobahn fahren, ob ich das darf ist die andere Frage, technisch wäre es bestimmt möglich das zumindest zu erschweren, so wie es technisch bestimmt möglich ist bestimmte Möglichkeiten einer Software zu beschränken. Ob das sich preislich rechnet ist in beiden genannten Fällen aber wahrscheinlich die Ursache für die Nichtumsetzung.) Da aber irgendwie geregelt werden muss, was hier jetzt gilt, wird die EULA sicherlich als eine Art Grundlage gelten, die zumindest mal die Richtung des Urhebers beschreibt, wie die Software seiner Meinung nach bestimmngsgemäss gebraucht wird, auch wenn sie zehnmal nicht bindend für den Kaufvertrag ist. Dies gilt zunächst solange durchaus, zumindest unter Vorbehalt, solange das keiner explizit auf einem ordentlichen Gericht prüfen lässt. Und genau da stehen wir nu ...... ;) Grüsse Gulp
  16. Gulp

    Einschränkung OEM Lizenz

    Lass diese Sicht der Dinge doch mal von nem Anwalt prüfen, da wirst Du sehen, dass sich einiges gleich anders anhört. Jeder Fall ist ohne bindende Rechtsprechung einzeln zu prüfen. Auch wenn die EULA kein Vertragsbestandteil für einen Kauf ist, berührt das weder das Urheber- noch das Verbreitungsgesetz (was zB in dem zitierten OEM Urteil behandelt wird) und DAS ist doch der Kern der Dinge. (so wie nicht jede Zilvilsache strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht) Solange es kein Urteil zu diesem Sachverhalt gibt kann man nur bestehende Grundlagen zur Entscheidungsfindung nutzen, dazu zählt aber nunmal (auch)die EULA ..... Grüsse Gulp
  17. Gulp

    Einschränkung OEM Lizenz

    Und was hat der Vertrag als solches nu mit der Frage des TO zu tun, nichts wie ich meine. Genau da sind wir beim springenden Punkt. Wir können nicht abschliessend rechtsverbindlich klären was genau für das Gericht A oder B nun als rechtsgültig erachtet wird. Es könnte durchaus sein, dass das Gericht der Ansicht des TO folgt, nicht wegen der hier zitierten Urteile und Threads, auch nicht wegen der Einschätzung auf heise.de dass für die EULA gilt: "Sie wird somit auch nicht zum Bestandteil des Kaufvertrags, sondern bleibt eine einseitige Willenserklärung der Urheber, die als Verständnis- und Auslegungshilfe heranzuziehen ist, wenn es etwa um die Frage geht, wozu das Betriebssystemexemplar geeignet und bestimmt ist." (Quelle: heise.de), sondern wenn dann nur weil das jeweilige Gericht die dann vorliegende Sachlage geprüft und bewertet hat. Das können wir hier aber nicht. Da aber auch kein Urteil für diesen Fall vorliegt, gibt es keine andere Möglichkeit als geltende Grundlagen dazu (zB eben die genannte EULA) als Entscheidungsgrundlage zu Hilfe zu nehmen und sich daran zu halten. Hält man sich also an die EULA, muss man nicht zwangsläufig alles richtig machen, macht aber zunächst aus Sicht des Urhebers aber auch schon mal nichts verkehrt. Da ist es wie im richtigen Leben, würden alle die Steuern zahlen die im Gesetztestext genauso drin stehen, dann gäbe es keine "Schlupflöcher" und "Steuertricks" und alle wären froh. Hielten sich alle an die entsprechenden Vorgaben, gäbe es manch Unheil weniger. Das bedeutet nicht, dass ich die EULA eines Unternehmens als Gesetz sehe und soll hier nur exemplarisch gemeint sein. Prinzipiell sollte man sich also immer rechtlich absichern, wenn man in Grauzonen vorstösst, glaub mir bei einer Lizenzprüfung sind die Vorgehensweisen der Prüfer rechtlich wasserdicht. Wer da meint weinen zu müssen, weil er das Urteil XY falsch interpretiert hat und sein Konstrukt nicht hat rechtlich prüfen lassen, der hat es nicht anders verdient. Vielleicht wird es ja jetzt etwas verständlicher. Grüsse Gulp
  18. Gulp

    Einschränkung OEM Lizenz

    Nu, wenn das genannte Urteil hier noch zu berücksichtigen wäre, dann könnte man das tun. Das tut es aber nicht, da hier lediglich DOS 6.2 und Windows für Workgroups 3.11 betroffen sind und das Urteil besagt, dass diese beiden OEM Versionen auch ohne die Hardware verkauft dürfen und dies nicht den Urheberschutz antastet sondern lediglich das Verbreitungsrecht. Ich sehe da, wie Dr.Melzer auch, keinen Zusammenhang mit irgendwelchen Einschränkungen einer Windows 7 OEM Version. Grüsse Gulp
  19. Hiho, Domänenaccounts sind halt schon was anderes als lokale Accounts, wenn der entsprechende Domänenuser nicht in der lokalen Administratorgruppe ist, dürfte sich die Frage nach unterschiedlichem Verhalten recht schnell beantworten lassen. ;) Die Regionsoptionen sind bei einem englischen (und XP64 ist ein eines) OS per Default eben auf englisch, wenn ich mich recht entsinne ist das sogar eine Userabhängige Konfiguration, müsste also für jeden User gecheckt werden (oder per GPO automatisch für jeden User gesetzt werden). Ganz ehrlich? Das halte ich für einen ausreichenden Grund über einen Herstellerwechsel nachzudenken, alleine die Kosten für diesen Kram hier und die Vorauswahl geeigneter Hardware für XP64 (da die Treiberunterstützung längst nicht mit der aktueller 64-bit OS u vergleichen ist), dürfte ein neues CAD Programm abdecken. Scheinbar möchte der Hersteller ja mit dem Programm auch kein Geld mehr verdienen. Jo mach mal ich bin auf jeden Fall mal gespannt. Grüsse Gulp
  20. Ich hab schon vieles gesehen, aber zB ne Tastenkombi im Passwort, das die Spracheinstellungen auf die nächste Sprache umstellt jetzt gerade noch nicht. Der Tip mit dem Entfernen des englischen Tastaturlayouts (auch das geht in der XP64 obwohl das ja eigentlich auch ne englische mit MUI ist) dürfte da zumindest für Ruhe sorgen. Es kann nicht schaden alle Regionsoptionen gleich durchzuchecken. XP64 wäre ohnehin nicht meine erste Wahl bei einem 64-bittigem OS, da würde ich Win 7 den Vorrang geben. Gibt es hier nen speziellen Grund für den Einsatz von XP64? Grüsse Gulp
  21. Nun da ist nicht zufällig ein Zeichen im Kennwort, was auf der englischen Tastatur woanders ist? Die Tastenbelegung (Sprache) kann man ja durchaus auch am Logon Bildschirm umstellen. Grüsse Gulp
  22. Gulp

    Office 2010 Lizenzen

    Ich würde ja mal gerne Dein Weltbild sehen, wenn ein Anwalt diese FAQ wegen einem bedauerlichen Übersetzungsfehler und dem lapidaren Hinweis zur Rechtsgültigkeit von Lizenzdokumenten (und rate mal wozu FAQ's nicht gehören) auseinandernimmt. Geh woanders spielen, solche Flames brauchen und wollen wir hier nicht. Grüsse Gulp
  23. Off-Topic: @Sunny: Uuuuuuiiii böse Domain! WinRAR kann auch ISO's öffnen und extrahieren (7zip auch wenn ich mich nicht täusche), da geht einem dann leider nur der Bootblock flöten, zum checken der Integrität des ISO's reicht es aber meist dicke aus. Grüsse Gulp
  24. Natürlich taucht er unter Benutzern nicht auf, weil er Mitglied der lokalen Administratoren BenutzerGRUPPE (oder einer entsprechenden Domänenbenutzergruppe) ist. Haste da geschaut? Nein? Setzen sechs! Genau das erklärt man Dir ach so lernwilligen seit zig Posts ganz kostenfrei! Wie gesagt, wenn Dir diese "Popelnummer" schon nicht von der Hand gehen will, buch Dir einen Dienstleister, schau ihm über die Schulter und schreib mit, das ist zielführender als Leuten, die Dir helfen wollen ans Bein zu strullen. Grüsse Gulp
  25. Wenn der Benutzer nicht in der Gruppe der Administratoren auf dem lokalen PC oder der Gruppe Domänenadministratoren oder einen anderen Gruppe mit entsprechenden administrativen Rechten Mitglied ist, dann sollte er "nur" Benutzerrechte haben. Ich würde in diesem Fall aber dringend über externe Hilfe mit entsprechendem Know-How empfehlen. Grüsse Gulp
×
×
  • Neu erstellen...