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Gulp

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Alle erstellten Inhalte von Gulp

  1. Gulp

    In Memory of LukasB

    Ach herrje, da fehlen einem schlicht die Worte. Mein aufrichtiges Beileid an seine Angehörigen! Gulp
  2. Verstanden schon, nur nicht alle Informationen die für eine korrekte Antwort von Nöten gewesen wäre ..... Nachtrag: nicht nur PC's sind Geräte, auch Kassen und Handy's sind welche ..... Grüsse Gulp
  3. Soviel zum Thema, er hats verstanden ........ .... ich geb auf. Grüsse Gulp
  4. Glaub ich jetzt noch nicht so ganz. Nö, auch Gruppen können E-Mail Adressen haben ....... ein User ist also nicht zwingend Vorraussetzung für eine Mailadresse. Haben denn die Benutzerkonten Nasen? Nochmal es gibt keine Benutzerkonten- oder Emailkonten-CAL's, es gibt User CAL's für lebende Menschen (pro Mensch eben eine entsprechende CAL je nach Funktion also zB eine Server CAL zum Zugreifen auf den Windows Server und eine Exchange CAL zum Zugreifen auf den Mailserver) oder es gibt decvice CAL's für das Gerät (dann darf der Computer zugreifen, egal mit welchem User). Es zählt nicht die Zahl der Benutzerkonten oder E-Mail Konten, wenn ich 5 User CAL's habe kann ich auch 5000 User- oder Mailkonten einrichten und verwenden (aber nur mit 5 echten Menschen benutzen). Siehe oben. Grüsse Gulp
  5. Auch wenn in beiden Fälle Vmware Server 2.0 zum Einsatz kommt, können sich die verwendeten Treiber der Images unterscheiden. Vmware kennt und emuliert beispielsweise einen SCSI Controller oder einen IDE Controller für die Platten. Das dürfte schon ausreichen für einen Bluescreen beim booten ..... Der beste Weg wäre vermutlich einen Übergangs DC mit 2003 als VM einzubinden, den 2000er aus der Domäne entfernen und dann eine finale VM mit 2008 einzubinden und dann den Übergangs DC entfernen. Grüsse Gulp
  6. Da steht auch es sei eine Onboard Grafik, isses aber defintiv nicht, also warum sollte ich mich ausgerechnet darauf nun verlassen? Welche Meldung kommt bei der Installation des nVidia Treibers, was sagt dessen Install Log? Medion bietet verschiedene Treiber für die Serie an (je nach tatsächlichem Modell), wurde der HIER versucht, oder DER? Grüsse Gulp
  7. Findet sich doch: MEDION® AKOYA® P6613 41 cm/16" Notebook Bei Medion findet sich garantiert ein passender Treiber. Grüsse Gulp
  8. Nur weil das auf Nils' durchaus empfehlens- und lesenswerten faq-o-matic Seiten steht muss das ja nicht unbedingt pauschal zutreffen. Wie Du ja selbst gemerkt hast, werden auch von 2008 und 2008 R2 weiterhin 10/100 Mbit Karten unterstützt, jedenfalls sofern hierfür Treiber entweder in Windows oder aber vom Hersteller vorliegen (was die tatsächliche Einschränkung ist, ältere Hardware wird nicht zwangsläufig voll unterstützt, zB die früher durchaus gängige 3com 3c90x Serie). Grüsse Gulp
  9. Was installierst Du denn da? Das: Microsoft Visual Studio 2008 Service Pack 1 (EXE) Dann lies mal den Text und führe das Service Pack Vorbereitungstool aus und beachte die Systemvorraussetzungen, etc, eben alles was man so bei einer Service Pack Installation so üblicherweise macht. Grüsse Gulp
  10. Wenn ich von Visual Studio spreche und in dem Zusammenhang von Service Packs, dann spreche ich ganz gewiss nicht von Service Packs für SQL Server. Also nochmal immer eins nach dem anderen, so wie man auch Knödel isst. Erst die erste Fehlermeldung in den Griff bekommen, durch die Installation von Visual Studio Service Pack 1. Dann SQL Management Studio installieren. Und dann erst das SQL Service Pack. Sind summasumarum drei Knödel, also nicht erst alle in den Mund stopfen und dann die Kurve nicht mehr kriegen, sondern schön einen Knödel nach dem Anderen. Grüsse Gulp
  11. Also ganz ehrlich, wäre keine andere Version installiert, käme die Meldung nicht. Visual Studio 2008 (bzw die Runtimes) wird unter anderem auch vom ATI Catalyst Control Center installiert, auch andere Software bringt die mit. Versuchs doch einfach mit dem Service Pack. Grüsse Gulp
  12. Und warum machst Du nicht was man Dir da sagt? Grüsse Gulp
  13. RPC Fehler in der Phase deuten oft auf Nichterreichbarkeit des Gegenparts hin, bei neueren 2008 oft verursacht durch die Firewall und die andere Handhabung der Highports, durch offensichtlich falsche IPv6 Einstellungen (auch eher bei 2008) oder aber suboptimale DNS Konfiguration. Kontrolliere doch mal die Namensauflösung und/oder die Firewalleinstellung des neuen SBS (für die Zeit der Herabstufung spricht nichts gegen eine kurzfristige temporäre Deaktivierung der Firewall). Manchmal hilft es dem alten SBS als zweiten DNS den neuen SBS einzutragen. Das /forceremoval kann man dann bei Nichterfolg immer noch durchführen. Grüsse Gulp
  14. Auch da keine Spur von ....... ;) Hyper-V Server 2008 R2 System Requirements Grüsse Gulp
  15. Mir ist keine solche Einschränkung bekannt, bei den System Requirements (die das ja behandeln sollten) gibt es keinen Hinweis auf eine solche Einschränkung. (Siehe Windows Server 2008 R2 System Requirements) Deswegen ja auch meine Frage, wo Du das her hast. Unbestritten ist, dass nicht alle Hersteller für ihre 10/100 Mbit PCI Karten auch 64-bit Treiber anbieten und daher einige aus diesem Grund als Hardware wegfallen. Grüsse Gulp
  16. Woraus schliesst Du denn das, wenn ich fragen darf? Grüsse Gulp
  17. Wenn die MSDN Lizenz so wie Du ja schreibst an eine echte Domain angebunden werden soll, ja was soll man dann denn anderes denken, als an eine produktive Nutzung? Du willst, wie Du gleich im ersten Satz schreibst: Eine richtige Emaillösung ist etwas Produktives, keine Testumgebung. Hier ein Auszug der EULA des MSDN AA Developer (der als einziger überhaupt Exchange bietet): 2. Developer AA Use Rights Your rights. You may: have your staff make and install copies of the software on any number of servers, personal computers, and media on your premises for use pursuant to these terms; and let your staff, faculty, and students use such copies, and make one additional copy on their own computer or other device, but only (a) to develop, support, conduct, or take the STEM courses, labs, or programs you offer; (b) in non-commercial STEM research on your behalf; or © to design, develop, test, and demonstrate software programs for the above purposes. Restrictions. You may not use the software: for commercial purposes; or to develop and maintain your own administrative or IT systems. Quelle: Developer AA EULA Der Betrieb eines Echange als privaten Mailserver für zuhause ist aus der EULA (siehe fetten kursiven Teil am Schluss) also so nicht zulässig. Grüsse Gulp
  18. Es gibt keine andere "Idee", die Meldung ist eindeutig. Zu dem Zeitpunkt befand sich ein zweiter SBS in dieser Domäne und einzig und allein das sorgt für das Herunterfahren. Grüsse Gulp
  19. Gut dass man gleich zynisch wird, weil man illegale Sachen macht, also hey gib mir mal Dein Passwort von dem Server ich würde da gerne mal ein paar "Sachen" hochladen ...... Wie nö? Aber genau das wolltest Du doch auch mit der theoretischen Antwort haben. Nur weil man die Antwort nicht hören will, wird dieses Konstrukt nicht legal. So etwas fördern wir hier nicht. Grüsse Gulp
  20. Der Fehlermeldung nach gibt es im Netz eine zweite SBS Installation, das mögen die nicht. Ein zweiter Server wäre kein Problem, es dürfen nur nicht 2 SBS sein. Grüsse Gulp
  21. Jeder wie er mag, sobald die ipcop das 20 Euro Budget an Strom und Harwarebeschaffung verbaselt hat, rechnet sich das ja richtig ..... (nur um noch ein bisschen zu meckern). ;) Zu dem "alles reden hilft nicht, die Neugier siegt ....." nur noch die für mich abschliessende Frage, wie oft haben Eure Kids denn schon 0190er Dialer installiert, 1000 Euro Handyrechnungen gehabt, usw ....... uh noch nie? Wieso eigentlich, wenn doch die Neugier siegt? Das Argument überzeugt mich so nicht, das kenne ich auch durchaus anders. Soll aber nicht heissen, es sei einfach das zu erreichen, vor allem nicht von Heute auf Morgen ...... ;) Grüsse Gulp
  22. Auch für XP gibt es brauchbare Sachen, zB WinTimer Kindersicherung für 2 PC kostet die gerade etwas mehr als 20 Euro. Das sehe ich aber anders, in einem Unternehmen überprüfe ich als Admin (und Verantwortlicher) auch die PC's meines Unternehmens, sogar im Beisein der Mitarbeiter und die haben auch gar nichts dagegen. ;) Spass beiseite, es soll ja nicht in eine totale Überwachung ausarten, weder am Arbeitsplatz, noch Zuhause ... hier helfen in der Regel aber gegenseitiges Vertrauen und auch Gespräche über die Gründe des "4-Augen-Prinzips". ;) Ich meine das ja auch nicht als Strafe, sondern als gemeinsames verantwortungsvolles (wollen die Teenies nicht immer selber Verantwortung tragen?) Verhalten ...... Es gibt aber halt kein Patentrezept ..... Grüsse Gulp
  23. Wer ist denn bei Dir der Admin? Die Kids? Bei meinem WLAN/LAN bestimme ich wer überhaupt ne IP bekommt und niemand anders. UMTS gibt's bei mir nicht (und kostet Geld) also sind die Möglichkeiten ohnehin begrenzt. Wenn man möchte kann man mit dem Kinderschutz schon recht viel anstellen, was sich da nicht abbilden lässt kann häufig mit den meisten Routern dann gesperrt werden. So eine Sperrung/Sicherung ist natürlich immer nur in Verbindung mit einem entsprechenden Gespräch mit den Kindern zu sehen. Zum einen gibt es die totale Sicherheit nicht, zum anderen ist letztlich Brain 2.0 auch bei Kindern in der Regel eingebaut, sprich ein bisschen Vertrauen schadet nicht wirklich. Grüsse Gulp
  24. Wieso denn erst die Anwendung im Router sperren? Was macht eine Filesharing Anwendung auf dem Computer? Die Verwendung der Kindersicherung, die ab Vista oder Windows 7 Home Premium verfügbar ist, reicht zum Sperren meiner Ansicht nach völlig aus. Auch sollte man regelmässig prüfen, was die Kinder so auf dem Computer installiert haben bzw eventuell auch Installationen gemeinsam planen. Grüsse Gulp
  25. Gulp

    Einschränkung OEM Lizenz

    Eben es gibt kein Urteil zum bestimmungsgemässen (und nicht ordnungsgemässen, ja so spitzfindig argumentieren die Juristen auch) Gebrauch, ebenso muss wohl zum bestimmungsgemässen Gebrauch die Software zunächst installiert werden, wie bestimmt zunächst auch mal nur der Lizenzgeber. Ob da etwas technisch beschränkt wird oder werden könnte, ist nicht zwingend Bestandteil des bestimmungsgemässen Gebrauchs, erlaubt also zunächst auch keineswegs eine andere Art der Nutzung. (Ich kann mit einem Auto auch gegen die Fahrtrichtung auf der Autobahn fahren, ob ich das darf ist die andere Frage, technisch wäre es bestimmt möglich das zumindest zu erschweren, so wie es technisch bestimmt möglich ist bestimmte Möglichkeiten einer Software zu beschränken. Ob das sich preislich rechnet ist in beiden genannten Fällen aber wahrscheinlich die Ursache für die Nichtumsetzung.) Da aber irgendwie geregelt werden muss, was hier jetzt gilt, wird die EULA sicherlich als eine Art Grundlage gelten, die zumindest mal die Richtung des Urhebers beschreibt, wie die Software seiner Meinung nach bestimmngsgemäss gebraucht wird, auch wenn sie zehnmal nicht bindend für den Kaufvertrag ist. Dies gilt zunächst solange durchaus, zumindest unter Vorbehalt, solange das keiner explizit auf einem ordentlichen Gericht prüfen lässt. Und genau da stehen wir nu ...... ;) Grüsse Gulp
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