magheinz 111 Geschrieben 6. Januar 2019 Melden Geschrieben 6. Januar 2019 Was wäre denn hier das Steuervergehen? An sich dürfte das doch nur fürs Fa interessant sein wenn hier durch Nachzahlungen eine Insolvenz droht, da dann wohl eine verschleppt wurde. Das FA tritt ja auch nicht in Aktion wenn z. B. bei Leasingfahrzeugen Mehrkilometer anfallen. Das ist doch hier ähnlich.
Dr.Melzer 191 Geschrieben 6. Januar 2019 Melden Geschrieben 6. Januar 2019 vor 9 Minuten schrieb magheinz: Was wäre denn hier das Steuervergehen? An sich dürfte das doch nur fürs Fa interessant sein wenn hier durch Nachzahlungen eine Insolvenz droht, da dann wohl eine verschleppt wurde. Das FA tritt ja auch nicht in Aktion wenn z. B. bei Leasingfahrzeugen Mehrkilometer anfallen. Das ist doch hier ähnlich. Da wir hier keine Rechtsberatung machen dürfen musst du deinen zuständigen Finanzbeamten fragen was genau das Vergehen wäre und ob er es verfolgen würde. Hinweise darauf hat Lizenzdoc ja schon gegeben.
NorbertFe 2.283 Geschrieben 6. Januar 2019 Melden Geschrieben 6. Januar 2019 vor 29 Minuten schrieb magheinz: Das FA tritt ja auch nicht in Aktion wenn z. B. bei Leasingfahrzeugen Mehrkilometer anfallen. Das ist doch hier ähnlich. Den Vergleich verstehe ich nicht. Wenn ich mehr km mit meinem Leasingauto fahre, muß ich sie im Allgemeinen bezahlen (so man sich nicht innerhalb der Kulanz befindet) und diese bezahlten Mehr-km wird der Leasinggeber wohl auch versteuern müssen. Wo wäre jetzt hier eine "Ähnlichkeit" zu einer nicht erworbenen Lizenz zu sehen?
lizenzdoc 239 Geschrieben 7. Januar 2019 Melden Geschrieben 7. Januar 2019 Moin, meine Info dazu stammt von jemanden, der beim FA die "Außenprüfungen" macht. Bei "größeren Fischen" läuft das so.... und bei den Steuerberatern habe ich festgestellt, verhält sich das oft so, wie in der Lizenzberatung ... :) VG, Franz
magheinz 111 Geschrieben 7. Januar 2019 Melden Geschrieben 7. Januar 2019 vor 11 Stunden schrieb NorbertFe: Den Vergleich verstehe ich nicht. Wenn ich mehr km mit meinem Leasingauto fahre, muß ich sie im Allgemeinen bezahlen (so man sich nicht innerhalb der Kulanz befindet) und diese bezahlten Mehr-km wird der Leasinggeber wohl auch versteuern müssen. Wo wäre jetzt hier eine "Ähnlichkeit" zu einer nicht erworbenen Lizenz zu sehen? Zu viel genutzte Lizenz muss man doch auch nachlizensieren. Dazu gibt's doch vermutlich auch eine Rechnung mit Mehrwertsteuer.
DocData 85 Geschrieben 7. Januar 2019 Melden Geschrieben 7. Januar 2019 (bearbeitet) Ich bleibe dabei. Der Hinweis auf einen möglichen UStG ist schlicht Humbug. Sinnfreie Panikmache. bearbeitet 7. Januar 2019 von DocData
NilsK 3.046 Geschrieben 7. Januar 2019 Melden Geschrieben 7. Januar 2019 Moin, der Logik der USt nach würde ich auch zu DocDatas Ansicht tendieren. Der Lizenznehmer, der nicht ausreichend Lizenzen gekauft hat, würde die USt, die er für die fehlenden Lizenzen berechnet bekommt, ja im Zuge des Vorsteuerabzugs verrechnen. Der Mehrwert entstünde nicht beim Lizenznehmer, sondern beim Verkäufer. Daher sehe ich nicht, warum ein unterlizenzierter Kunde einen Steuerbetrug beginge. Am Ende ist das für diesen Thread aber auch egal. Unterlizenziert ist unterlizenziert, das ist das, worüber wir diskutieren können. Rechtliche Beurteilungen stehen uns nicht zu, und ob man einen oder zwei Rechtsverstöße begeht, ist hier im Board ja auch gar nicht relevant. Gruß, Nils 1
Dr.Melzer 191 Geschrieben 7. Januar 2019 Melden Geschrieben 7. Januar 2019 vor 4 Stunden schrieb NilsK: Am Ende ist das für diesen Thread aber auch egal. Unterlizenziert ist unterlizenziert, das ist das, worüber wir diskutieren können. Rechtliche Beurteilungen stehen uns nicht zu, und ob man einen oder zwei Rechtsverstöße begeht, ist hier im Board ja auch gar nicht relevant.
ottersberg 0 Geschrieben 7. Januar 2019 Autor Melden Geschrieben 7. Januar 2019 Am 6.1.2019 um 06:01 schrieb lizenzdoc: Beim Audit und dem OEM-/SB-Thema will MS dann an Hand der Stückzahlen eine Anzahl von OEM-/SB-Keys im Excel gelistet haben. Schließt du dich der Meinung von mwiederkehr an, dass bei OEM ohne COA die Rechnung ausreicht?
Beste Lösung jreckzigel 10 Geschrieben 7. Januar 2019 Beste Lösung Melden Geschrieben 7. Januar 2019 Info aus einem Deployment Summary von 2017: Zitat Der Eigentumsnachweis für OEM-Lizenzen besteht aus Product Keys oder einer Kopie der Lieferantenrechnung mit Angaben zu den gekauften Produkten. Stellen Sie bitte einen Eigentumsnachweis für maximal fünf Lizenzen bereit, wenn Sie mehr als fünf Lizenzen für dieselbe Edition und Version besitzen.
lizenzdoc 239 Geschrieben 8. Januar 2019 Melden Geschrieben 8. Januar 2019 Moin, ich hatte nichts anderes gescchrieben... VG, Franz
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