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Dr.Melzer

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Beste Lösungen

  1. Dr.Melzer's post in Script, dass beim Login auf den TS-Dienst gegen eine Liste der MAC-Adr der mit Office-lizenzierten wurde als beste Lösung markiert.   
    Wie gut sind denn deine Programmierkenntnisse?
  2. Dr.Melzer's post in Windows 10 mit Office 2016/2019 und RDP über VPN wurde als beste Lösung markiert.   
    Sorry du hast Recht. Ich hatte einen Denkfehler. Es geht ja um den einzigen Hauptbenutzer eines physischen Gerätes. Der darf auch von einem anderen Gerät aus auf "sein" Gerät zugreifen ohne weitere Lizenz.
  3. Dr.Melzer's post in Desktop-Virtualisierung unter Linux-Workstation wurde als beste Lösung markiert.   
    Ich würde sagen, für dein Nutzungsszenario genügt die von dir gekaufte retail Lizenz.
     
    In dem EULA der Retail Version von Windows 10 Punkt 2.a steht dazu folgendes:
     
    "Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen,"
     
    Da du die Lizenz ja nur auf einem Gerät (wenn auch virtualisiert) nutzt ( selbst wenn du per RDP von dem physischen Gerät auf die darauf laufende VM zugreifst) reicht IMHO deine Lizenz dafür aus.
     
    Als der "lizenzierte Nutzer" der Lizenz darfst du das Windows 10 auch von einem anderen Gerät aus per RDP nutzen. Dazu steht in dem EULA unter Punkt
    2.d.(v):
     
    "Remotezugriff. Höchstens einmal alle 90 Tage sind Sie berechtigt, einen einzelnen Nutzer, der das lizenzierte Gerät physisch verwendet, als lizenzierten Nutzer zu bestimmen. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. Andere Nutzer sind zu unterschiedlichen Zeiten berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen, jedoch nur von Geräten aus, für die eine separate Lizenz zur Ausführung derselben oder einer höheren Edition dieser Software besteht."
  4. Dr.Melzer's post in Microsoft Gold Partner Lizenzen - Housing wurde als beste Lösung markiert.   
    Wenn die physischen Server euch gehören ist es egal ob sie bei euch oder im rechenzentrum eines DL stehen.
     
    SPLA kommt infrage, wenn ihr Server mit Lizenz mietet, so wie es bei Cloud der Fall wäre.
  5. Dr.Melzer's post in Problem mit Outlook – Hosted Exchange – Zertifikaten wurde als beste Lösung markiert.   
    Auch wenn wir dir nicht helfen konnten, danke für dein Feedback. :-)
  6. Dr.Melzer's post in Frisch aufgesetztes Windows 10 verweigert WLAN wurde als beste Lösung markiert.   
    Wie Zahni bereits erwähnte funktionieren die Sticks von AVM ganz hervorragend. Gerade in Verbindung mit einer Fritz Box als Router sind die sehr empfehlenswert.
  7. Dr.Melzer's post in Windows Media Player Datenbank wurde als beste Lösung markiert.   
    Der Umzug der MediaPlayer Datenbank ist IMHO nicht möglich. Letztendlich ist das aber nur Symptombehandlung, dein zugrunde liegendes Problem ist ein anderes: Die Erkennung der Audiodateien funktioniert nicht korrekt.
     
    Das Problem lässt sich mit etwas Fleißarbeit dauerhaft beseitigen, wenn du deine Audiodateien sauber taggst und mit den richtigen Grafiken für die Covers versiehst.
     
    Ich nutze seit vielen Jahren den Windows Mediacenter dafür, der als Player ja den Windows MediaPlayer benutzt. Wenn du dich an drei einfache Regeln beim ablegen der Dateien hältst werden deien Audiodatein zukünftig immer problemlos korrekt erkannt, ohne dass du die alte MediaPlayer Datenbank umziehen musst:
     
    1. Die Dateien müssen nach Interpret und Album getrennt in Unterordnern abgespeichert werden. Ein Ordner für den Interpreten und darunter für jedes Album einen eigenen Unterordner. Die Namen der Audiodaten spielen keine Rolle, ich bennene sie mit führender Ziffer nach Reihenfolge auf dem Album und dem Titelnamen.
     
    2. Tagge deine Dateien korrekt den Tags "Titel", "Interpret", "Album" und ganz wichtig "Album-Interpret". Ich benutze dafür die kostenlose Software MP3Tag.
     
    3. Kopiere bei jedem Album die Covergrafik mit der Benennung "Folder.jpg" in den Ordner des jeweiligen Albums. Wenn du es ganz ordentlich machen willst, kannst du mit MP3Tag auch dieses Folder.jpg als Covergrafik zu deinen Files hinzufügen.
     
    Wenn du dich an die drei Punkte hältst wird dein Mediaplayer zukünftig alles korrekt erkennen, weil du ihm die dazu notwendigen Informationen als Tags mit in die Audiodateien geschrieben hast.
  8. Dr.Melzer's post in TS 2008, Office Lizenzen zusätzlich lokal installieren. wurde als beste Lösung markiert.   
    Du lizenzierst das Office ja für den jeweiligen Client, nicht für den Terminalserver.
     
    Jeder Client für den eine Office Lizenz erworben wurde darf diese lokal installiert bekommen und von diesem Client aus darf auch das gleiche Office auf einem TS genutzt werden, denn er ist für dieses Office lizenziert.
  9. Dr.Melzer's post in Office 2007 Std auf TS und 2007 ProPlus auf Client wurde als beste Lösung markiert.   
    Dem ist nicht so lieber Franz!
     
    Office ProPlus ist ein anderes Produkt als Office Standard, es gibt auch unterschiede im Funktionsumfang!. Wenn auf dem TS Office 2007 Standard genutzt werden soll muss dem zugreifenden gerät auch eine Office 2007 Standard Lizenz zugewiesen werden, denn es wird auch Office 2007 Standard genutzt!.
  10. Dr.Melzer's post in Verkauf von PC mit "Windows 7 Pro OA" OEM Lizenz wurde als beste Lösung markiert.   
    Da ohne den Original Installationsdatenträger auch mit COA keine Lizenz vorhanden ist kannst du es grundsätzlich dran lassen.
     
    bedenke aber dass die meisten glauben eine Lizenz bei dem Rechner mit dabei zu haben, wenn da ein COA drauf klebt! Deswegen empfehle ich das COA abzukratzen um den Käufer nicht in dem Gefühl zu halten, dass er eine Lizenz mit gekauft hat.
  11. Dr.Melzer's post in Firmenverbund - Ich habe einen Denkfehler? wurde als beste Lösung markiert.   
    Es wäre kein verbundenes Unternehmen, da der Vertrags Nehmer an diesem Unternehmen eine Beteiligung GRÖSSER 50% haben müsste!
     
    Wenn du wissen willst ob ein Unternehmen als verbundenes Unternehmen im Sinne der MS Lizenzverträge gilt ist nur eine Frage relevant:
     
    "Hat der Lizenznehmer mehr als 50% Beteiligung an dem Unternehmen?"
  12. Dr.Melzer's post in Meetingraum-PC wurde als beste Lösung markiert.   
    Diejenigen, für die du den Rechner lizenziert hast
     

    Das Zweitnutzungsrecht für mobile Geräte hat damit nichts zu tun!
     
    Du musst für jeden der Rechner eine eigene Office Lizenz beschaffen!
     
    Zudem werden Microsoft Applikationen nicht per User, sondern per gerät lizenziert.
  13. Dr.Melzer's post in Windows 7 Professional OEM und Virtualisierung wurde als beste Lösung markiert.   
    Wie Testperson schon schrub aus dem EULA.
     
    Letztendlich musst du aber nachsehen was in dem EULA deiner Lizenz dazu steht. Das ist das für deine Lizenz verbindliche.
  14. Dr.Melzer's post in Entwicklung in Sachen MAR Windows 7 Lizenz? wurde als beste Lösung markiert.   
    Du kannst alles fragen was due Nutzung von Lizenzen angeht, was du wie mit welcher Lizenz machen darfst, oder welche Lizenzen du für welches Anwendungsszenario benötigst.
     
    Was (wie von dir angefragt) konkrete Angebote von Händlern angeht können wir dir nicht helfen, da wir nicht prüfen können was da wirklich angeboten wird. Von uns kam eine Warnung dass du besser die Finger davon weg lässt, wenn du eh schon zweifle an dem Angebot hast. Mehr können wir in dem Fall nicht für dich machen.
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