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Die Domänenzugehörigkeit bedingt keine CAL, nur der Zugriff auf den Server, also zB DHCP, Filedienste, Active Directory Dienste, etc ...... Grüsse Gulp
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Re-Imaging Win10 Pro VL zu Win7 Pro
Gulp antwortete auf ein Thema von DerAdmin in: Microsoft Lizenzen
Exakt so würde ich das auch sehen ..... Grüsse Gulp -
So einfach ist es aber nicht, die Nutzungsbedingungen legt bei Volumenlizenzen der jeweilige Vertrag, die dann für den Vertrag geltenden PUR und eventuell getroffene Nebenabreden und nicht die Edition fest. Zu den Nutzungsbedingungen gehört auch die Verwendung von Lizenzen und deren Upgradeberechtigungen. Und genau dazu gibt es keine gesicherte Aussage ..... Grüsse Gulp
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Ich weiss und leide mit ...... aber ob für das Szenario wirklich eine Bestätigung notwendig ist, weiß ich auch nicht recht. Ich bin ja eigentlich nicht automatisch gezwungen die Volumenlizenz zu nutzen, auch wenn ich die gekauft habe. Es kann aber hier durchaus Umstände oder bestimmte Nutzungsformen geben die einen ja quasi zur Nutzung von Volumenlizenzen zwingen, von daher ist die Bewertung nicht wirklich einfach und verdient eine eindeutige Aufklärung. In jedem Fall hast Du Recht mit der katastrophalen Informationspolitik seitens Microsoft. Grüsse Gulp
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Das ist mir bewusst, bei Volumenlizenzen gilt ja zunächst immer nur das was im eigenen Vertrag mit Microsoft steht, steht da nix von Windows 10, wäre ich auch erstmal der Ansicht, dass ich meine Volumenlizenz nicht einfach so upgraden dürfte. Aber ..... Bei Volumenlizenzen, die ja bei Clients selbst "nur" Upgrade Lizenzen sind, habe ich doch auf dem Rechner eine qualifizierte OS Version fürs Volumenlizenzupgrade, die wiederum gut und gerne für das kostenlose Upgrade in Frage kommt, wenn es sich um Windows 7 oder 8/8.1 handelt. Ja, ich muss die Volumenlizenz eventuell erst deinstallieren oder den Key auf den des qualifizierten OS tauschen oder auch jeweilige OS neu installieren und dabei "entwerte" ich quasi meine Vorteile aus der Volumenlizenz, also Reimaging, etc, erhalte aber immer die Chance auf ein Upgrade auf Windows 10. ;) Grüsse Gulp
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Nein, aber das spielt prinzipiell bei der Domänenmitgliedschaft keine Rolle, die wird nicht nach der Art der Lizenz abgefragt oder durch die Lizenz bestimmt. /Edit/: Wie man ja schön bei der GWX Upgrade Benachrichtigung sieht, ist ein durchaus upgradeberechtigter Rechner ein Domänenmitglied, erhält er keine Benachrichtigung durch das GWX Taskleistensymbol, lässt sich aber problemlos per Media Creation Tool upgraden .... /Edit/ Grüsse Gulp
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Also ich kann bei mir keine Probleme mit Upgrades von Domänenmitgliedern feststellen, weder mit dem Media Creation Tool, beim jetzigen 1511 Update über Windows Update, noch mit einem Update über eine gebootete ISO/DVD. Es war in keinem Fall bei mir nötig einen Client vorher aus der Domäne zu nehmen (insgesamt 7 Domänenmitglieder wurden erfolgreich auf Windows 10 und jetzt erst auf Windows 10 Version 1511 aktualisiert, der 8. Testrechner wurde als erstes aktualisiert und vorsorglich aus der Domäne genommen). Lediglich bei einem Rechner dauerte es bist zur erfolgreichen Aktivierung ganz zu Beginn der Windows 10 Aktion etwa 1 Tag, ich sag ja immer Geduld ist eine Tugend. Auch eine Installation ohne Upgrade von 1511 per DVD, im Setup wurden alle Partitionen auf der HDD gelöscht und dann Version 1511 installiert, hat sich Windows nach dem Hochfahren ordnungsgemäß mit einem Digital Entitlement aktiviert, da bei diesem Rechner bereits vorher erfolgreich ein Upgrade erfolgte. Ich habe hier lediglich einen Rechner mit nicht mehr ganz so frischem AMD Unterbau (CPU, Chipsatz und GPU) der sich ums Verrecken nicht upgraden lässt und immer einen Fehler im Setup wirft, dem Fehlercode nach wegen einem Treiber und dann das Upgrade zurückrollt und auf Windows 7 bleibt. Den Fehler gab es aber wohl auch schon beim Upgrade auf Windows 8 bzw 8.1. Da werde ich testen ob das mit dem Windows 7 Key bei der Aktivierung klappt, wenn ich demnächst Zeit habe. Grüsse Gulp
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Tja, und genau das ist der Grund, Computerkonfigurationen kann ein Benutzer nicht anwenden, die sind wie der Name schon sagt für Computer ...... Grüsse Gulp
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Office Lizenzen und Terminal Server
Gulp antwortete auf ein Thema von surfacing in: Microsoft Lizenzen
Office wird nicht per User, sondern per Gerät lizenziert. Usersperren sind daher sinnfrei und es muss jedes GERÄT, das Office (auch auf einem Terminalserver) verwenden KANN lizenziert werden oder aber Sorge dafür getragen werden, dass nur lizenzierte Geräte auf den Terminalserver zugreifen können. Die Suche spuckt da sicher einen ganzen Haufen Threads zu aus. Viele Grüsse Gulp -
GPO Laufwerkszuordnung - ein Lfw wird partout NICHT gemapped
Gulp antwortete auf ein Thema von audax in: Active Directory Forum
Nur so als Info: USB Sticks oder USB HDD's finden sich zudem auch nicht unter den Anschlüssen sondern unter dem Eintrag "Tragbare Geräte" im Gerätemanager ....... Grüsse Gulp -
GPO Laufwerkszuordnung - ein Lfw wird partout NICHT gemapped
Gulp antwortete auf ein Thema von audax in: Active Directory Forum
Du findest zumindest Hinweise auf die Verwendung von G: als irgendwann mal gemapptem Laufwerksbuchstaben in der Registry unter: HKEY_LOCAL_MACHINE\System\MountedDevices Einfacher identifizieren und entfernen lassen sich diese (und andere herumirrenden Gerätschaften) mit dem netten Tool HP System Diagnostics (http://www.techspot.com/downloads/5191-hp-system-diagnostics-utility.html) im Register "Devices" (in der rechten Spalte lassen sich die Geräte mit rechts anklicken und dort "uninstall" wählen). Leider wird das Programm wohl nicht mehr weiterentwickelt, es kann also sein, dass es nicht mehr für alle aktuellen Windowsversionen funktioniert (bei mir funktioniert es unter Windows 7 aber recht zuverlässig). Alternativ geht das aber auch mit dem Device Remover von Kerem Gümrükcü (http://www.pro-it-education.de/software/deviceremover/#download), der kann aber auch deutlich mehr noch als das HP Tool. Grüsse Gulp -
GPO Laufwerkszuordnung - ein Lfw wird partout NICHT gemapped
Gulp antwortete auf ein Thema von audax in: Active Directory Forum
Das kann schonmal passieren, wenn beispielsweise USB Sticks oder USB Festplatten am Rechner angehängt waren und es nun nicht mehr sind, deren Laufwerkzuordnungen werden in der Regel gespeichert. Es hilft dann meist diese USB Geräte im Gerätemanager sichtbar zu machen (ausgeblendete Geräte anzeigen) und dann zu löschen. Grüsse Gulp -
Nein, einen Defekt hätte ich da nicht im Auge, wären es unterschiedliche HDD's, so wäre die Erklärung einfach, nämlich die Aufteilung bzw Verteilung der Leseoperationen auf verschiedene Platten bzw Leseköpfe. Handelt es sich quasi um ein und dieselbe Platte bzw denselben Plattenverbund, gilt diese Erklärung nicht mehr. Grüsse Gulp
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Ist die neue Location nicht zufällig auch eine andere HDD? Dann hätte ich eine einfache Erklärung für den Geschwindigkeitszuwachs ...... Grüsse Gulp
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Wsusutil reset dauert schon fast zwei Tage
Gulp antwortete auf ein Thema von Schweizerin in: Windows Server Forum
Wozu es solche Sachen gibt ist, weil es sicherlich Szenarien gibt, die solche Sachen schlussendlich erfordern. Ich für meinen Teil habe das RESET noch nie benutzt und komme wunderbar mit der Bereinigung klar in Verbindung mit dem Reindexing Skript. SQLCMD muss man ebenfalls installieren, man findet es unter https://www.microsoft.com/de-de/download/details.aspx?id=36433 Den WSUS mal eben neu machen geht ja eigentlich recht fix, von daher suche ich persönlich nicht so ultralange nach Fehlern beim WSUS und mache den dann einfach neu, stört ja auch keinen Client groß. Bei solchen Symptomen und Fehlern wie aktuell bei Dir hätte ich den WSUS aber auf jeden Fall schon mal deinstalliert und dann neu gemacht. Grüsse Gulp -
Server 2012 R2 Keine Anmeldung am Server möglich
Gulp antwortete auf ein Thema von CR1578 in: Windows Server Forum
Bist Du sicher, dass es ein DC ist, der hat nämlich keine lokale Anmeldung mehr, nur weil es der einzige Server ist, muss es per se kein DC sein. Wenn es denn tatsächlich ein DC ist, dann stehen die Chancen nicht wirklich gut, wenn kein User sich mehr anmelden lässt, eventuell kann man mit den RSAT Tools noch etwas erreichen, allerdings scheint es mir geeigneter zu sein Du suchst Dir einen professionellen Dienstleister vor Ort, der Dir da zur Seite steht. Wir werden hier im Board keine Hilfestellung zu den Möglichkeiten geben können, da dies missbräuchlich genutzt werden kann. Ist es kein DC ist es unter Umständen etwas einfacher, kann allerdings ebenfalls nicht hier im Board aus oben genannten Gründen besprochen werden. Hier kann man nur die Benutzung einer bekannten Suchmaschine empfehlen, dort finden sich mehr oder weniger hilfreiche Vorschläge. Sind die Daten, sofern diese als wichtig genug erachtet werden, auf dem Server erreichbar (zB per Freigabe), so empfiehlt es sich allerdings diese zu sichern und den Server neu aufzusetzen, da offensichtlich ja ein nicht minder schweres Problem aufgetreten ist etwa durch Fehlkonfiguration oder ähnliches oder gar Malware oder auch etwas völlig anderes. Hier kann es helfen, den Server auf eine neue oder andere HDD zu installieren und dann auf die Daten der alten HDD zuzugreifen und zu sichern, helfen könnte auch der eventuell kostenpflichtige Support von Microsoft. Grüsse Gulp -
Windows Server 2012 keine Verbindung mehr
Gulp antwortete auf ein Thema von Seaha in: Windows Forum — LAN & WAN
Hört sich so an als hätte die FritzBox bisher DHCP gemacht und die Clients schauen jetzt mit einer APIPA in die Röhre ...... Grüsse Gulp -
LAN-Kabelprüfgerät Empfehlung
Gulp antwortete auf ein Thema von OliverHu in: Windows Forum — LAN & WAN
Aha, das sagt dann einer mit 3 richtig gehaltvollen Beiträgen (inklusive einem über seinen Chef - von wegen dicke Hose machen) ...... kopfschüttelnde Grüsse Gulp -
Win 10 Lizenz auch nach Downgrade/Neuinstallation auf Win 7 gültig
Gulp antwortete auf ein Thema von magheinz in: Microsoft Lizenzen
Dadurch, dass beim Upgrade ja für den jeweiligen Rechner eine Hardware-ID bei Microsoft hinterlegt wird, dürfte ein erneutes Installieren/Deployen mit Windows 7 keine Auswirkungen an sich auf die Windows 10 Lizenz haben, die sollte sich zum einen bis zum Ende der kostenlosen Upgrade Phase bei Hardwarewechsel auch kostenlos neu upgraden lassen und zum anderen, wenn sich keine Hardware ändert, auch neu und frisch quasi "from scratch" per Stick oder sonstigem geeigneten Medium installieren lassen und dann automatisch aktiviert werden. Grüsse Gulp -
Best Practise: Unterscheidung Active Directory Account vs. Angestellter
Gulp antwortete auf ein Thema von m0insen in: Microsoft Lizenzen
Da Accounts ohnehin nicht lizenziert werden müssen, sondern nur echte Personen, zählen wir ganz einfach unsere Mitarbeiter ...... oder Geräte je nachdem ..... Grüsse Gulp -
Win 10 Pro-Lizenzierung; Upgrade vs Installation im Unternehmensumfeld
Gulp antwortete auf ein Thema von Shao-Lee in: Microsoft Lizenzen
Sauber, da hab ich mir doch glatt ein paar von bestellt ......... ;) Grüsse Gulp -
Win 10 Pro-Lizenzierung; Upgrade vs Installation im Unternehmensumfeld
Gulp antwortete auf ein Thema von Shao-Lee in: Microsoft Lizenzen
Generell gilt für die Windows 10 Upgrades (auch im privaten Umfeld): Ein Upgrade ist derzeit nur über eine echte Updateinstallation (die im Grunde aber auch eine Cleaninstallation ist, wie seit Win 8) möglich, dabei gibt es keinen expliziten Key, sondern einen generischen (den man eigentlich auch nur für die Installation nutzen kann) Key und eine beim Upgrade erzeugte Hardware-ID die bei Microsoft hinterlegt wird und den Rechner auch bei einer kompletten Neuinstallation aktiviert. Ändert man diverse Hardware Eelemente so verliert man die Aktivierung und muss derzeit erneut das alte OS installieren und neu upgraden. Später soll es die Möglichkeit geben per Tool oder den Microsoft Support die Lizenz auf einen anderen PC zu übertragen, derzeit fehlen laut MS Support diese Tools noch. Grüsse Gulp -
Windows 8.1 EULA - Geräteverbindungen
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Nun wie Du ja bereits gemerkt hast, gibt es da genügend Diskussionsstoff ...... Ich bin immer noch der Ansicht, das man durchaus hierzu auch technisch Streaminginhalte zählen kann, da synchronisert sich der empfangende Client mit dem Server, die Lizenzbestimmung reduziert nicht auf dedizierte Dienste oder die Cloud oder Ähnliches. Ich bin aber auch ebenfalls wie Daniel der Ansicht, dass man hier je nach Codec zusätzlich aufpassen muss, ob nicht schon die Nutzung des Codec ein Streaming verbietet. Bei einem komplexen Game Streaming, wie von Dir im anderen Thread beschrieben, mag das tatsächlich zu weit gehen und damit auch nicht erlaubt sein, das bliebe letztlich zu prüfen. Ich fürchte jedoch dass wir hier im Forum weder eine juristisch belastbare noch eine für alle zufriedenstellende Antwort bekommen. Mir ist zum Streaming und im speziellen dem von Dir geschilderten Gamestreaming bisher auch keinerlei Rechtssprechung für einen solch konkreten Fall geläufig, die da weiterhelfen könnte. Stell' doch mal eine solche Anfrage direkt an Microsoft, die sollten es ja eigentlich wissen ...... (wobei die Antwort nicht unbedingt gültigen Recht entsprechen muß). Die relativ deutlich eingeschränkten Rechte sind unter anderem ein Grund warum ich persönlich seit Vista keine irgendwie geartete Home Edition kaufe und benutze. Grüsse Gulp -
Windows 8.1 Standard auf VirtualBox (MAC)
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Du hast argumentiert Streaming sei nicht explizit aufgeführt und damit verboten, nun Datenbanken sind es auch nicht ...... also entspricht das natürlich Deiner Argumentation, oder nicht?. Was genau verstehst Du an der Formulierung beliebigen Anzahl von Geräten nicht, das sagt doch ganz eindeutig aus das genau für diese Zugriffe die 20er Grenze eben nicht gilt. Auch dieses von Dir geschilderte Game Streaming ist technisch für mich nicht wirklich mit dem unten von Dir dargestellten Fernzugriff vergleichbar, ich spiele einen Spielinhalt, das kommt für mich aufs gleiche raus wie ein Lied über einen Mediaplayer oder ein TV Signal an mehrere Geräte zu verteilen (und ja beim TV kann ich auch interagieren, in Form von umschalten). Welche und ob ich da Eingabegeräte nutzen kann, kommt auf die Software an und ermöglicht es in der Regel nicht auf andere Inhalte als eben die Streaminginhalte (also Spieldaten, die Musik, die bewegten Bilder) zuzugreifen. Das stellt für mich technisch keinen Fernzugriff dar. Man mag gerne darüber streiten, ob das von Microsoft so genügend kenntlich gemacht wird, aber das ist ja auch nicht ihre Baustelle, weil es Software von anderen ist. Mit Fernzugriff ist die produktive Nutzung der meisten/aller Computerfunktionen inklusive der installierten Anwendungen gemeint. Und nein, es stellt im Game Fall lediglich einen interaktiven Zugriff auf das Game, dessen gespeicherte Inhalte und/oder dessen Steuerungssoftware dar und eben keinen Fernzugriff per VNC, Teamviewer oder RDP, der den gesamten PC und dessen gesamte lokale Datenhaltung steuert. Und ja es mag durchaus tatsächlich so sein, dass diese Art der Nutzung tatsächlich weder in den EULA berücksichtigt wird, noch dass sie streng genommen erlaubt ist, aber ehrlich gesagt bezweifle ich das stark. Grüsse Gulp -
Windows 8.1 Standard auf VirtualBox (MAC)
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Nein, das ist nicht meine Lösung für alles, sondern für den privaten Fall, dass mal einer mit Teamviewer nach seinem Rechner schaut, das kann ich natürlich direkt auch anschliessend an Microsoft melden, so wie jeder vernünftige Bürger nach einem Verkehrsverstoß ja auch zur Polizei rennt um das anzuzeigen. Sorry, dass ich hier unreflektiert Deinem Privatanwender/Homeuser Szenario einfach so gefolgt bin, mein Fehler. Gewerblich sehe ich persönlich gelinde gesagt alleine die Verwendung/Empfehlung von Windows 8.1 Standard als eher "suboptimal" ...... ;) Den entscheidenden Teil unterschlägst Du hier: Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren. Der entfernte Streaming Client synchronisiert die Anzeige mit meinem Streaming Inhalt des Spiels, den kannst Du halt anschauen, aber weder bearbeiten noch anders interaktiv nutzen. Davon würde ich sehr wohl ausgehen. Einzelne Anwendungen, die nur lesenden Zugriff ermöglichen also ihren Inhalt teilen (streamen) sehe ich unproblematisch, Remote-Anwendungen die eine lokale Bearbeitung ermöglichen (damit meine ich keine Webdienste oder Datenbanken, letztere wären ja auch verboten nach Deiner Argumentation), also lokale Dokumente oder Daten bearbeiten können sind aus meiner Sicht verboten. Ein Stream ist per Definition kein Fernzugriff, der Client liest lediglich einen Datenstrom aus, er kann ihn nicht starten, hört der Host der die Streamininhalte liefert damit auf kann der Client nichts mehr anzeigen, abspielen. Wie sollte Deiner Meinung nach ein Internetradio über den Media Player bewertet werden, als Fernzugriff? Ganz sicher nicht ....... und so sieht es mit Spielinhalten die per Streaming weitergegeben werden auch aus, wenn der Rechteinhaber des Spiels das erlaubt. Grüsse Gulp