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lizenzdoc

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  1. Hi und sorry, ca. 400 Seiten wirklich auswendig zu wissen ist auch mir fast unmöglich … aber zu wissen, was man weiß, ist wohl auch okay und beruhigend … Ich hatte im Moment nur Zugriff auf den Business und Service Vertrag MBSA-Okt-2009, Dokument X20-10001: (diese Formulierungen finden sich auch in den älteren MBS(A)! Dieses Dokument unterzeichnen alle SELECT- u. EA-Kunden (und ich gehe davon aus, dass OPEN-Verträge diesen Passus auch haben, ansonsten wäre es ja extrem fraglich!) MBSA, auf Seite-2 unter Punkt 1. „Definitionen“ steht/wird definiert: „laufen lassen“ oder „nutzen“ bedeutet kopieren, installieren, nutzen, zugreifen, anzeigen, laufen lassen oder auf andere Weise mit dem jeweiligen Produkt interagieren. Das man diese „Nutzung“ von Lizenzen auch noch bezahlen darf/muss, ergibt sich aus … MBSA, auf Seite-10 unter Punkt 8.c – Ansprüche bei Nichterfüllung des Vertrages: Falls die Überprüfung oder die Selbstprüfung eine „unlizenzierte Nutzung“ aufdeckt, muss der Kunde unverzüglich genügend Lizenzen bestellen, damit seine Nutzung abgedeckt ist. Falls die Prüfung eine erhebliche unlizenzierte Nutzung aufdeckt, muss der Kunde Microsoft darüber hinaus die Kosten, die Microsoft bei der Überprüfung entstanden sind, erstatten und innerhalb von 30 Tagen die notwendigen zusätzlichen Lizenzen zum Preis von einzelnen Paketprodukten erwerben. MBSA, auf Seite-10 unter Punkt 8.b: Überprüfungsprozess und Einschränkungen: Falls Microsoft eine Überprüfung durchführt und keine erhebliche unlizenzierte Nutzung (D.h. Unterlizenzierung von fünf oder mehr Prozent) feststellt … Letztes erklärt auch, ab wann man die kompletten Audit-Kosten als Kunde selbst trägt. Ich denke, damit ist mein „Aussage“ – „könnte“ – sehr wohl erklärt und MS-vertragsrelevant belegt, oder? Leider findet man dieses „Wissen“ bei kaum einem (Edelmetall-Kompetenz) Microsoft-Partner, leider auch nur bei ganz, ganz wenigen SAM-Partnern … … in Diskussionen wurde ich oft von denen belächelt, aber auch nur anfänglich, bis zum Nachweis via dem ja eigentlich allen bekannten, hier zitiertem MBSA. … „fast 13 Jahre Erfahrung“ ist mit nichts anderem ersetzbar … VG, Franz
  2. lizenzdoc

    Microsoft SAM

    hi, betrachten wir es mal schwarz/weiss ... Am Ende des Tages interessiert sich MS ausschließlich dafür, ob jeder auch "ausreichend/stimmig" seinen Obulus entrichtet hat. MS rechnet ganz einfach: gekaufter Lizenzbestand ... minus genutztem/installiertem Lizenzbestand = ist gleich ... bei "0" oder einer "schwarzen Zahl ... "schade" tauchen aber angenehme "rote Zahlen" auf ... freut sich nur MS und wird aktiv ... je größer die "roten Zahlen" desto aktiver :) Und zum Audit noch ein Hinweis aus meiner längeren Erfahrung: Bei größerer Unterlizenzierung und einem sehr "unangenehmen Kunden" kann MS auch das Finanzamt einschalten ... Jede nicht gekaufte, aber genutzte Lizenz ist nach dem Steuergesetz eine Steuerhinterziehung, da ja dafür keine UMST/MWST abgeführt wurde ... Und dann freut sich nicht nur MS, sondern auch das FA ... ... und wer gönnt diese Freude schon den beiden ... VG, Franz
  3. hi, das Thema Terminal-Dienste und Microsoft-Applikationen ist lizenzrechtlich relativ einfach zu verstehen, blos in der Realität zu oft missverstanden. MS schreibt vor, dass alle Applikationen (also alle Prg. aus dem App-Pool) ausschließlich nach der Device-Lizenzierung lizenziert werden. "kann" oder auch nur "könnte(ja leider, so sieht es MS)" ein Device (egal was für ein Gerät) diese Applikation "starten/öffnen/nutzen" dann ist eine dieser Applikations-Lizenzen auch wirklich fällig. Eine irgendwie geartete Zugriffsregelung, die sich auf "USER" bezieht, wird seitens MS nie! anerkannt ... Am Ende muss dem Device(der Netzwerk-/IP-/Mac-Adresse) der Zugriff verweigert werden, nicht dem User. Alle Diskussionen ... sinnlos ... beim Audit zahlt der Kunde die Nachlizenzierung ... (egal was der Microsoft-Partner euch irgendwann mal so erzählt !!!) Es ist, wie es ist und MS wird dies nicht ändern ... Somit macht es auch sehr oft Sinn, Applikationsprg. via Volumenvertrag zu kaufen, da diese für den Hauptnutzer ja das "Zweitkopierecht auf seinem tragbaren Gerät" bieten, oder der Endkunde/Partner denkt mal etwas mehr über das "Office-365" nach ... hier wird ausschließlich nach dem bezahlenden User-Account lizenziert ... und das betrifft dann auch z.B. das Office ... ups! VG, Franz
  4. lizenzdoc

    Microsoft SAM

    hi Shnu, MS hat über Ihr Bestellsystem nur wirklich Einblick in das Volumengeschaft. Wenn ein Kunde seine gekauften Lizenzen via OPEN, SELECT, EA via MVLS-Portal betrachten/verwalten kann, so kann MS dies szg. von der anderen Seite auch :) Bei allen weiteren Lizenzkäufen > Box-, OEM-Produkte Sieht MS nur die Stückzahlen an die Partner, aber im Normalfall nie die Endkunden. Dazu müsste MS diesen Partner auditieren, um an die Lieferkunden zu gelangen. Aber bei einem Endkunden-Audit interessiert MS natürlich auch, ob die PC z.B. alle eine legale OS-Lizenz besitzen. Spätestens dann, wenn der Endkunde OS-Upgrades kauft, möchte MS sicherstellen, das diese nicht ohne richtiger Basis-OS "in der Luft hängen". Spätestens, wenn der Kunde Virtualisierung/VMWares "VMotion" betreibt, wird schnell das Thema Unterlizenzierung relevant. Da das Thema "Lizenzmobilität" kaum richtig lizenziert wird. VG, Franz
  5. Moin, OPEN-Volumen-Vertrag hat auch noch folgende Vorteile: -ev. benötigtes Re-Image-Recht, mit einheitlichem Key -"tieferes" Downgraderecht -Bei Office ev. benötigtes kostenfreies Zweit-Kopie-Recht für Notebooks des Hauptnutzers - Einzel-Lizenz-Nachkauf via OPEN - ev. SA-Kauf möglich > WIN-Enterprise-Funktionalitäten Auch kann man die WIN-2008-CALs/Exchange-2010-CALs darüber kaufen ... + alles was schon Zahni aufgeführt hatte! Und beim Audit hat man alles sauber in einem Vertrag und spart sich die Zeit zum Suchen. Euer "Einkauf" macht sich das da etwas zu einfach. "Billig" geht nur so lange, bis man nach dem Audit feststellt, dass dies dann leider die teuerste Lösung war ... und dann sucht man bei anderen die Schuld ... VG, Franz
  6. Tja, meine persöhnliche Meinung dazu: Die MS-Partner zahlen regelmäßig Ihre Partnergebühren, bekommen dafür aber kaum was vernünftiges zurück. Als bekannt wurde, dass die "Licencegroup" aufgelöst wird, hat sich kaum einer "beschwert" und trägt nun die Folgen mit. Für die MS-Mitarbeiter gibt es aber so eine Lizenz-Ratgeber-Gruppe in Uschl., es gibt intern so was in Irland und final gibt es noch in USA so was. Im Umkehrschluß heißt das, MS-Mitarbeiter sind fitter, als die Partner/Kunden. Dieses Ungleichgewicht ist scheinbar auch so gewollt ... Dieses Ungleichgewicht wieder auszugleichen > Aufbau einer wirklich absolut kompetenter "Lizenz-Hotline" kostet einem MS-Partner sehr viel Geld und Zeit ... die kaum einer wirklich hat ... Aber wartet mal ab, ich denke schon länger darüber intensiv nach und habe auch schon für sowohl Partner, als auch End-Kunden eine fast fertige aber aktraktive Planung/Lösung ... und dann wird sich die eine Seite ärgern, die andere Seite zufrieden sein. Aber erstmal fängt gleich in München die 4. Jahreszeit an :) VG, Franz
  7. autsch, die (schriftlich) Aussagen seitens (offiziell) Microsoft sind echt bitter! VG und ein angenehmes WE Allen, Franz
  8. Hi Nils, das sind die Worte/Beschreibungen aus PURS/Productlist von MS ... nicht mein Gedankengut .... VG, Franz
  9. okay, aus Sicht der MS-Lizenzierung sieht es bei vMotion so aus: Die WIN-SVR-Lizenz an sich selbst hat keine "Lizenzmobilität" ! d.h.: man muss für den "worst case" ( alle, bis auf 1 "Blech" fallen aus) jedes "Blech" für den maximalen Lizenzfall vorher! ausreichend lizenzieren. = jedes "Blech", dass von vMotion "als Ziel-SVR berücksichtigt werden würde" muss vorher! mit ausreichend WIN-SVR-Lizenzen bestückt sein. Da kommt man schnell zur DC-SVR-Lizenz, wenn man die VMs betrachtet, die darauf laufen müssten(worst case) ... VG, Franz
  10. hi, MS betrachte lizenztechnisch schon eine einzelne Partition, ein einzelnes Blade als einen einzelnen zu lizenzierenden Server = "BLECH" Da denke ich mal, Dein "Fusionsgedanke" bringt Dir somit keinen Vorteil. Du hast somit aus MS-Sicht 3 dedizierte "Bleche" und somit benötigst Du auch 3 Lizenzen. VG, Franz
  11. Hi, in wie weit kann Dir dies weiterhelfen? Productlist 09-2012, Seite-185, Thema: Windows Web Server 2008 R2 Zusätzliche Informationen zur Verwendung von Windows Server 2012 als Webserver: Wenn Windows Server 2012 Standard oder Datacenter als Webserver verwendet wird, benötigen Sie keine CALs für den Zugriff auf die Software. Eine „Web Workload“ ist eine Workload, bei der die Software als Front-End-Webserver zur Entwicklung und Bereitstellung von per Internet zugänglichen Websiten, Websites, Webanwendungen und Webdiensten eingesetzt wird und POP3-Mail-Serving und Zugriff auf Inhalte, Informationen und Anwendungen, die von der Software bereitgestellt werden, nicht auf Ihre Mitarbeiter beschränkt ist. Zusätzliche Informationen finden Sie in den Produktbenutzungsrechten. PURs 08-2012, Seite-29, ALLGEMEINE LIZENZBESTIMMUNGEN, Das Kapitel > CALs: 4. Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web- oder HPC-Arbeitsauslastung ausführt, sind keine CALs erforderlich. VG, Franz
  12. lizenzdoc

    Microsoft SAM

    Hi, als erstes rate ich meinen Kunden immer wieder erst einmal mit Ihrem eigenen Firmen-Rechtsbeistand/ Anwalt zu reden, um die rechtlichen Folgen beurteilen zu können ( nicht beantworten/falsch beantworten des MS-Schreibens) Dannach weiss der Kunde, was ihm "blühen" könnte und versteht auch besser, warum/wie er handel sollte ... Wenn das Antwort-Schreiben mit den MS-Daten "stimmig" ist, wird MS das Thema abhaken und still halten. Wenn nicht (Unterlizenzierung) kommt im günstigsten Fall die Aufforderung der Nachlizenzierung im Nachgang. Sind "grobe Schnitzer" in der Meldung (größer 5% Nachlizenzierung) kann auch schon mal der Besuch der KPMG angekündigt werden ... Das kann dann zusätzlich teuer werden, da dann der Kunde die KPMG bezahlen muss (wenn größer als 5% Nachlizenzierung) Wenn man wohl mehr als 5% überschreitet, sollte man auch einen SAM-Partner einschalten... VG, Franz
  13. Hi Michael, alte, bekannte Regel: Microsoft lizenziert Office ausschließlich nach/pro Device! Auch wenn man nur 1x Office auf dem SVR installiert, um Dein Vorhaben zu ermöglichen, greifen 10x Devices auf diese Funktion zu und Du musst 10x Office kaufen und lizenzieren. Ob Citrix od. TS-Dienst, immer so lizenzieren. VG, Franz
  14. Hi Die.Minka, scheinbar noch nicht. Mich störrt sehr, dass eine "beherrschte Tochter (also mit mehr als 50%)" hier wohl als "3. Partei" = Fremdunternehmen" betrachtet/bewertet wird. Lizenzrechtlich sehe ich das als "falsch" an. Eine "beherrschte Tochter" ist Teil des Unternehmen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem MS reklamierte, dass die Mutter den SVR gekauft hatte und die Tochter ihre relevanten CALs. MS erlaubte sogar, dass dieser Tochter-CAL-Kauf via dem Tochter-SELECT-Beitritt erfolgte und nicht via dem Mutter-SELECT-Beitritt. Da die Tochter zur Mutter gehört, ist dass eine Teil-Menge des Ganzen. Im Prinzip ist es 1 Firma und das Inventar gehört am Ende beiden, da ja 1 Firma. Somit ist eine Tochter nicht = 3. Partei. Am Ende hätte MS(auch die SAM-Abtl.) ja fast alle EA- und SELECT-Verträge lizenzrechtlich falsch begleitet/betreut/beurteilt(erteilte SAM-Zertifizierung!) Ich bin meiner Meinung(Erfahrung) noch sehr treu. VG, Franz
  15. Hi, das wird nicht so „gehen“ … ( und Dr. M war mal wieder 1 Minute schneller ) :) Thema SPLA: laut S-PURs vom 10-2012 (ja, MS bringt Mitte September schon die Oktober S-PURs raus!) wird es -keine SPLA-Erlaubnis für das WINDOWS-OS mehr geben! -dafür ist Office-2013 schon aufgeführt u. darf in der SPLA-Lizenzierung angeboten werden! Laut den „normalen“ PURs 08-2012, Seite-14: Die folgenden Lizenzbestimmungen gelten für Ihre Verwendung von Produkten in den Microsoft-Serverlizenzmodellen. Sie gelten ebenfalls für Ihre Verwendung von Windows 8-Software unter Windows Intune, VDA-Lizenzen sowie Windows 8-Lizenzen, für die Sie eine gültige Software Assurance haben. … (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben). Microsoft verwendet die Titulierung: „die in virtuellen OSEs auf Servern in Ihrem Rechenzentrum“, also ist der Zugriff auf ein WIN-OS auf Servern eines „Dritten“(= SPLA-Partner), etc. nicht erlaubt! Im Moment sehe ich also keine legale komplette Lösung, außer, der Kunde baut sich dieses Konstrukt auf seinem „eigenen Dienstgelände“ auf und Ihr übernehmt die komplette Dienstleistungen dafür. Es scheint mir so, dass MS sich das Thema „v-Desktop“ als externe Dienstleistung via „Windows Intune-Abonnements“ selbst vorbehalten will ... VG. Franz
  16. Hi Huettenwirt, jo da hat der Dr.M. recht ... ein Teil vom SAM ist sicherlich erst einmal die Dokumentation dazu gehören aber auch u.a. Punkte, wie wie ist eure Firma aufgestellt, was macht eure Firma, welche Prozesse laufen/müssten laufen Welches ERP-System habt Ihr (Einbindung möglich?), (Bedarfs-Analyse, Genehmigungsverfahren, Beschaffungs-Prozesse, Vertragsthemen, Compliance-Richtlinen (Einbindung in die o.g. Prozesse,) und das wird nur ein Teil sein. VG, Franz
  17. hi, @ChristianZ: nicht wirklich! Ich wollte denen, die das ganze testen, schulen, nutzen müssen/wollen nur aufzeigen, dass man vertraglich u. lizenzrechtlich dieses auch sauber/complient lösen kann/darf. Und da sehe ich es als hilfreich/sinnvoll an dies an den direkten relevanten Beitrag zu heften, anstatt einen eigenständigen Beitrag irgendwo(im Lizenzforum) zu setzen. (innerer Zusammenhang und so ...) Manche EA-Select-Kunden kaufen sich "Testlizenzen" oder arbeiten mit Trailversionen und das muss ja nicht sein, oder? VG, Franz
  18. Hi, ich sehe das ja immer „flankierend“ mit der Lizenz-Brille. Alle Select-, Select-Plus- und EA-vertrags-Kunden haben hier vs. den OPEN-Kunden einen großen Vorteil: Select-Vertrag (Agreement) Seite-7: (abgetippt) b. Kopien für Schulung, Bewertung und Sicherung. Das registrierte Verbundene Unternehmen ist berechtigt, (1) bis zu 20 zusätzliche Kopien eines Produktes in einer Schulungseinrichtung auf seinem Betriebsgelände zu nutzen, (2) bis zu 10 zusätzliche Kopien eines Produktes für einen 60-tägigen bewertungszeitraum zu nutzen und (3) für jede seiner geografisch eigenständigen Geschäftsstellen eine zusätzliche Kopie eines jeden lizenzierten Produktes für Sicherungs- oder Archivierungszwecke zu nutzen. Anm.: Bewertung = Test Produkt: Office-STD u. Office-Pro sind 2 unterschiedliche Produkte und zählen jeweils für sich selbst! So auch WIN-SVR-STD /EE/DC oder auch SQL-STD/BI/EE/DC … Sollte also jedem reichen, oder? Wenn man nach dem 60-tägigen Test noch nicht genug vom Testen hat … deklariert man diesen dann als Admin-Schulungs-Szenario … smile* (Bis dato noch bei keinem Audit durchgefallen!) Microsoft verbietet nicht, dass die Test-/Schulungs-Szenarien innerhalb des produktiven Netzwerkes befinden … aber man sollte sich das immer vorher gut überlegen, was da passieren könnte. VG, Franz
  19. Moin, Ich verstehe das ungefähr so, kann aber auch damit falsch liegen: die Grund-Entwicklung ist an sich damit erlaubt. Wird dann diese Lösung an Kunden verkauft, muss dies unter Benutzung/Verwendung von ISV-Lizenzen geschehen... Wobei man dann aber einen ISV-Partnervertrag bei den Distris zeichnen muss. VG, Franz
  20. hi, bin etwas verwundert. Bis dato kannte ich das so, dass das Boxprodukt STD 1x SVR-STD + 5x CALs und EE 1x SVR-EE + 25x CALs beinhaltete wären/sind nun bei EE nur noch 10 CALs dabei, wäre das "unangenehm, da eine versteckte Preiserhöhung. Außerdem würden einige Lizenzkalkulationen zu "mager" ausfallen, da die meisten beim EE-SVR aus Gewohlheit an 25 CALs denken. (der mensch ist halt ein Gewohnheitstier). Wäre fein, wenn das jemand final klären kann. VG, Franz
  21. Hi, @Dukel, das ist für mich noch "unsicher" da MS es nicht ganz deutlich formulierte. Aber das war in den FAQs und nicht in einem rechtsverbindlichem Doc. Ich versuche das richtig auszuformulieren und direkt bei MS anzufragen. Ob ich dann auch eine Antwort bekomme, ist wiederum offen. VG, Franz
  22. Hi, wie vorher schon angesprochen, wenn mit W12-STD das BLECH/ die Prozessoren lizenziert werden, gibt es noch ungeklärte Fragen, ob man "alte Lizenzen" lizenztechnisch nutzen darf. Als "Workaround" bietet sich die Installation/Lizenzierung via W12-Hyper-V an. Da kann man dann die ALT-Lizenzen OSEs verwenden. VG, Franz
  23. Hi, danke für die Info! VG, Franz
  24. hi, danke! Manche "wissende" sehen das wohl anders, aber bei doch vielen hilft es, den Überblick (zurück) zu gewinnen. VG, Franz
  25. Hi, in den relevanten PURs steht bei W08-STD: Ausführen von Instanzen der Software: Für jede Serverlizenz, die Sie erwerben und zuweisen, haben Sie die entsprechenden nachfolgend aufgeführten Rechte. Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen: Eine Instanz der Serversoftware in der physischen OSE und Eine Instanz der Serversoftware in einer virtuellen OSE In den „Universelle Lizenzbestimmungen“ der PURs steht noch: Vorzeitige Neuzuweisung aufgrund von Hardwarefehlern. Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Lizenzen nicht kurzzeitig neu zugewiesen werden dürfen, sind Sie berechtigt, bestimmte Lizenzen frühzeitig zu übertragen, falls Sie das lizenzierte Gerät oder den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Dieses Recht zur vorzeitigen Neuzuweisung gilt für folgende Lizenztypen: alle Serverlizenzen … Anm.: Ansonsten müssen die Lizenzen für 90 Tage auf dem lizenzensierten Server verbleiben. Falls SA für den(die) Server aktiv besteht, gibt es noch den kleinen „Bonus“ von „cold backup“, d.h. man darf ein Ersatz-Blech(SVR) mit der WIN-Lizenz kostenfrei bestücken, patchen, etc. aber er muss ausgeschaltet bleiben, bis der Fall der Fälle eintritt (Netzteil > kalt = cold) … Da erst die Rede war von 2 ESX-SVR, dann von 3 ESX-SVR, gehe ich jetzt mal von 3 ESX-SVR(BLECHE) aus. In deinem Fall hast Du also 3 „BLECHE“(B1,B2,B3), auf denen Du jeweils physikalisch die ESX-S/W installierst, erst einmal sind alle 4 WIN-VMs auf dem „B1“ untergebracht, somit muss auch „B1“ mit 4 WIN-Lizenzen erst mal lizenziert sein. Da MS für die WIN-SVR-Lizenzen keine „Lizenzmobilität(Verschiebung)“ erlaubt, darf man erst nach 90 Tagen die Lizenzen vom „alten SVR“ auf einen neuen SVR verschieben(was wohl nicht abgewartet werden soll). Erste Lösung: Wenn die Definition „außer Dienst stellen“ zutrifft, darf man die 90 Tage unterschreiten und auf den Ersatz-SVR verschieben, da müssen aber die Lizenz wiederum 90 Tage verweilen, außer, es tritt wieder der „Ernstfall“ ein und der Fall „außer Dienst stellen“ tritt wieder ein und so on … (wohl nicht zeitgerecht, bzw. so gewünscht) Zweite Lösung: Wird/muss schneller und öfters verschoben werden, müssen alle eventuellen Ziel-ESX-SVR vorher! mit den WIN-Lizenzen richtig lizenziert sein … d.h. jeweils 4 WIN-VMs können mal auf B1, B2 oder B3 landen … ergo muss laut Lizenz-Regeln 3x4 WIN08-STD gekauft und je Blech 4 WIN-Lizenzen zugeordnet/lizenziert sein … und „ja“, 4 STD sind teurer als 1 Enterprise, wobei 1x Enterprise 4 WIN-VMs auf dem BLECH erlaubt (passt ja in diesem Fall). Eine DATAcenter-Lizenzierung wäre mind. doppelt so teuer, als wie mit 1x EE. @wannabee: Kurzformel für WIN-VM und Vmotion: Anzahl aller WIN-VMs x Anzahl BLECHE = Anzahl Lizenzen(bei STD, bei EE geteilt durch 4, aber aufrunden, bei DC unlimited, aber pro BLECH(Blech muss! mind. 2 CPUs haben), dann mind. 2x DC, ansonsten je Prozessor 1xDC-Lizenz … Wurde jetzt leider doch etwas länger/ausführlicher, sorry! VG, Franz
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