Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten, intuitiv hätte ich das richtige gemacht. :D
Wie sieht das aus, wenn ich als Dienstleister vom Kunden beauftragt werde, eine solche lizenzrechtliche Schieflage zu installieren? Reicht es aus, den Nachweis zu erbringen, dass ich den Kunden darüber informiert habe? :confused: