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hi, da Ihr ja über Euren OPEN-Vertrag Zugriff auf die Images und Keys habt. Steht nichts im Wege, 100x WIN-10-Pro-SB zu kaufen und auf WIN-7-Pro zu reimagen. Auf WIN-7-Enterprise reimagen geht es ja nicht, da Ihr keine SA mehr den SB-Lizenzen hinzufügen dürft! VG, Franz
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Hi, wenn Firma-A alles macht und zahlt und Firma-B dies einfach nutzt und nicht zahlt, dann ist das lizenzrechtlich sauber, da alles lizenziert ist. Und Firma-B muss nicht unbedingt "zum Wohle" der Firma-A arbeiten :) Es gibt MS-Partner, die dürfen auch O-365 hosten. Wenn deren RZs nur in Deutschland sind, darf man wohl von einer "german Cloud" sprechen. Die Kosten muss man sich einfach durchrechnen lassen und bewerten. Eigentlich selten kompliziert. VG, Franz
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Microsoft Lizenzmodelle
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von christiano1203 in: Microsoft Lizenzen
Hi, kleine Übersicht mal hier: http://www.microsoft.com/de-de/licensing/ueber-lizenzierung/so-funktioniert-volumenlizenzierung/default.aspx Die "Spielregeln" bzw. Lizenzregeln findet man in den Produktbestimmungen: http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=3 da kann man sich auch die in "deutsch" runterladen, kommen jeden Monat neu. VG, Franz -
Hallo, @Edgar; Danke! Es sollte eigentlich sehr einfach gehen: Vergleicht das Szenario mit einer Firma, die einen externen Berater beauftragt, nur sind es hier mal eben 40 Externe. Bei einem Audit scanned jemand (KPMG/MS) das Netzwerk und stellt fest, x PCs und y Server. Solange x = 120 PCs ein legal gekauftes OS haben und dies Firma-A sauber lizenztechnisch ( Belege ) nachweisen kann und solange für y = diverse Server Firma-A die richtige SVR-Lizenzen sauber lizenztechnisch ( Belege ) nachweisen kann und Firma-A die richtigen jeweiligen SVR-CALs in ausreichender Menge = jeweils 120x CALs ( od. bei SQL-SVR die CORE-Lizenzierung) ist doch für ein Audit grundsätzlich alles in Ordnung... "external-Connector" ist teurer als die CALs für Firma-B. Wichtig ist, dass Firma-B für diese Lizenz-Bereitstellung und -Nutzung offensichtlich nicht zahlt. ... und diese Bereitstellung ist ja auch noch "zum Wohle" von Firma-A. Würde gerne beim Audit "beisitzen" und mal die "Aussagen" des Auditors anhören und so :) Noch "schöner" wäre eigentlich ein Lizenzierung mit Office365 E3 + EMS oder sogar der ECS (Office365 E3 + EMS + WIN-OS-SA) Dann ist alles per Nutzer lizenziert und das sogar auf 5 PCs(od. MACs) + 5 Tablets + 5 SmartPhones ... egal wem die gehören und wo die stehen ... und ... man hat auch noch die zusätzlichen Enterprise-CALs sauber schon lizenziert ... und ... wenn man kein große Lust mehr auf IT hat, dann kann man das alles auch noch extern hosten lassen ( auch in einer reinen "german Cloud") und ... zum Thema Security ... es soll angeblich Produkte geben, die verschlüsseln die Daten so genial, dass sogar die NSA weint :) Es gibt für "fast alles" eine preisgünstige und nachhaltige Lösung, man muss nur wissen, wie und als Kunde nicht immer so "beratungsresistent" sein :) VG, Franz
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Hi, Frage: Haben beide Firmen den selben Eigentümer? Also beide Inhabergeführt? VG Franz
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Lizenzierung Virtuelle Clients (Win7/Win8/Win10) nicht legal möglich
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von genab.de in: Microsoft Lizenzen
Hi, es ist traurig, dass ein "Microsoft Gold SAM Partner" scheinbar solche Aussagen trifft ... wie kam der nur an den Titel ... from Nils > "Viele Admins wissen das nicht und betreiben VMs mit Client-Windows, die damit nicht lizenziert sind." Leider höre ich das im Tagesgeschäft viel zu häufig aus den Telefonaten raus, ja, technisch ist sooo viel möglich, das meiste aber nicht legal. Seit August arbeite ich wieder bei einem Münchner LSP (LAR) und habe fast 1 Monat investiert, aus MS(direkt)-Präsentationen, den "tollen" neuen Produktbestimmungen, internen Diskussionen, Nachfragen beim LicenseDesk, etc. Lösungen herauszufinden, die dann - noch dem Kunden erklärbar sind, - in Kundenprozesses nachhaltig und kostengünstig "passen" ... Zwischendurch kann man an der Reaktion des Kunden heraus hören "was für ein Sch... ist das denn!" aber je mehr man fragt und sich über seine Prozesse unterhält, desto besser findet man dann doch Lizenzierungsmöglichkeiten mit den richtigen und passenden Verträgen ... "ECS" und "EMS" machen einiges möglich. Gewusst? : Kunden mit z.B. 500 Desktops können einen EA auch schon mit 250x "Produkt-X" legal zeichnen :) Ja, richtige und nachhaltige Lizenzberatung ist leider noch aufwändiger geworden! Tolle Titel, teurer Anzug oder ein hübsches Kleid garantieren immer weniger eine auditsichere Lizenzierung! Mein Rat > Kunden mit SELECT /-PLUS-Größe > a.s.a.p. einen MPSA zeichnen (Nachfolger des SELECT) da kann der Kunde im selben Vertrag mehr als 1 LSP(LAR) mit einbinden ( mehrere Einkaufkonten!) Somit habt ihr mindestens 2 Wissens-Quellen! Klingt nach "Aufwand", ist aber sipmpel zu händeln und hat viele Vorteile. Ansonsten steht der Kunde am Ende mit der Verantwortung, Haftung und der Falsch-Lizenzierung alleine da ... und hat sicherlich bald ein teures Audit ... VG, Franz -
Firmenverbund - Ich habe einen Denkfehler?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von David_32 in: Microsoft Lizenzen
Hi, da die Holding die Tochter-A "beherrscht", hat die Holding auch "das Sagen bzw. beherrscht" auch so via Tochter-A die Tochter(2.1). Nicht "ausschließen, sondern den Punkt im Enrollment drüber wählen, "das beitrittsunternehmen (Holding) und die nachfolgenden Verbundenen Unternehmen (Tocher-A und 2.1) Somit sitzt Tochter-2.1 auf dem selben Level wie Tochter-A ! So würde alles sauber sein. VG, Franz -
Widerspruch zwischen LOB und Qualified User?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von David_32 in: Microsoft Lizenzen
Hi David, Habt Ihr einen "normalen EA" oder jetzt doch einen "EA for IndustryDevices"? Was sagt Eurer LAR(LSP) bzw. ESA-Partner dazu? (Ich arbeite ja auch bei einem in München:) ) Er kann diese Frage doch sehr einfach an MS weiterleiten, falls er selbst dazu keine Antwort hat. VG, Franz -
Lizensierung im Automationsbereich
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von r.ries in: Microsoft Lizenzen
Hi, bin da zu spät dran ... aber ich hätte es nicht eindeutiger formulieren können :) VG, Franz -
JA, Seit dem 01-06. gibt es den neuen BMI-Vertrag. Auf Grund der Verwaltbarkeit ist dies eine Ausnahme, es ist weiterhin ein SELECT-PLUS mit Beitritten und Zutritten, Sprich, wie der "alte" SELECT, nur mit neuer Farbe. Daneben gibt es weiterhin auch das Enterprise-Agreement. Der BMI SELECT-Plus hat aber preislich die gleiche Struktur, Lic+3 Jahre SA liegen im SVR-Pool bei 175%. VG, Franz
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Hi, im Normalfall kosten beim SVR-Pool 1 Jahr SA ca. 25% des Lizenzpreise. jetzt kommt es auf die Vertragslänge an. Da ihre sicherlich einen neuen MPSA verhandelt ( das ist der Nachfolger des SELECT-Plus) kauft man da im Normalfall für 3 Jahre die SA ein, d.h. die Summe beläuft sich dann auf 175%. Dann hast Du die Lizenz und die 3 Jahre SA zusammen. VG, Franz
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Hallo Du, Ob GOV oder EDU Lizenzen, das Lizenzrecht ist dasselbe, nur EDU ist noch preisgünstiger. So wie Du das beschreibst, benötigst Du für die eigenen User die 300 WIN-CALs, weil, wenn die SQL-SVR auf einem WIN-SVR laufen. Dann ist zu berechnen, ob SQL als Server + CAL Lizenzierung günstiger ist, als SQL via CORE Lizenzierung. Bei Nutzung von VMotion ist zu berücksichtigen, dass man SA für den SQL-SVR benötigt. Über wie viel Ecken dieser indirekte SQL-Zugriff geht, ist nicht wichtig, geschieht ein Lese-/Schreib-Zugriff, ist dieser lizenzpflichtig ! VG, Franz
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Kostenloses Windows 10 Upgrade und Re-Image Recht?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von NorbertFe in: Microsoft Lizenzen
Hi, ja, im Moment "hört" man viele unterschiedliche Aussagen. Zur Zeit existiert kein offizielles und vertragsrelevante Dokument, dass umfänglich all die Fragen des Marktes beantwortet. Die neuen "Produktbestimmungen (Product Terms)" lassen hier auch einige Fragen offen. Ja, auch ich habe "gehört" dass die Kopplung ausschließlich am Motherboard verankert ist. Ich hab auch so was gelesen: Quelle: https://www.microsoft.com/de-de/windows/windows-10-faq Eine Frage war: Kann ich zu meiner vorherigen Version von Windows zurückkehren, wenn mir Windows 10 nicht gefällt? Ja. Wir sind uns zwar sicher, dass Ihnen Windows 10 gefallen wird, Sie können jedoch innerhalb eines Monats nach dem Upgrade Ihre vorherige Version von Windows auf dem Gerät wiederherstellen. Und was ist dann, wenn der Zeitraum abgelaufen ist? Desweiteren: Einige Editionen sind von diesem Angebot ausgeschlossen: Windows 7 Enterprise, Windows 8/8.1 Enterprise und Windows RT/RT 8.1. Derzeitige Software Assurance-Kunden in der Volumenlizenzierung erhalten außerhalb dieses Angebots Upgrade-Angebote für Windows 10 Enterprise. D.H.: Wer damals einen WIN-7 bzw. 8/8.1 Enterprise-Upgrade gekauft hatte, oder obiges inkl. SA, welche aber nun schon abgelaufen ist, der darf nicht kostenlos upgraden! Diese Kunden können nur via Volumenvertrag - WIN-10-Pro-Upgrade (keine SA dafür mehr verfügbar). - WIN-10-Enterprise-LTSB-Upgrade (keine SA verfügbar), oder - WIN-10-Enterprise inkl. SA ( man beachte dann aber "Current Branch" / "Current Branch for Business") oder - VDA pro User (WIN-10-Enterprise per User lizenziert, monatl. ABO-Preis-Basis) kaufen. Wer nicht will, dass er sinnlos "Geld in den Sand setzt" oder seine Business-Prozesse nicht mehr bedienen kann, der sollte sich weit vorher sehr gut beraten lassen ! VG, Franz -
2012 Terminalserver - "Pro Benutzer" RDS CAL
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von mfischer70 in: Microsoft Lizenzen
Hi, wg. rechtsverbindlich... MS-Produktbestimmungen (ehm. Productlist/PURs) 07-2015, Seite-8 : 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen Bevor der Kunde eine Instanz der Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. Software Assurance und jegliche Lizenz, die in Zusammenhang mit Software Assurance erworben wird, kann nur zusammen mit der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden. Für die Neuzuweisung von Lizenzen für das Windows-Desktopbetriebssystem und Software Assurance gelten verschiedene Bestimmungen, die unter dem Produkteintrag zu Windows aufgeführt werden. Ich lass das mal unkommentiert .... VG, Franz -
10-Jahre Aufbewahrungsfrist nur ? > Nicht bei Lizenzen !
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Hi, da wäre wohl bei der "Entsorgung" der Hardware das Richtige gewesen, die COA einigermaßend abzulösen und den Dokument beizulegen. VG, Franz -
Kostenloses Windows 10 Upgrade und Re-Image Recht?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von NorbertFe in: Microsoft Lizenzen
Moin, @Daniel > kannst Du da eine saubere Aussage seitens dem License-Desk bekommen? Zur Zeit gibt es auch bei sehr vielen Partner "Unsicherheiten" da von MS unterschiedliche "Meinungen" in den Markt getragen werden ... z.B.: Es ist für Kunden mit sehr vielen PCs "unverständlich", wenn sie jeden einzelnen PC erst einmal manuell auf W10 updaten, und dann erst per Reimaging und VL-Key betanken dürfen ... Wäre toll, hier ein "sauberes Statement" zu erhalten. Ich versuche es meinerseits auch, bin ja jetzt wieder beim LAR in München tätig, mal sehen, was dabei raus kommt. VG, Franz -
10-Jahre Aufbewahrungsfrist nur ? > Nicht bei Lizenzen !
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
hi, Ein Dokumenten-Scan(Lizenzdokument) könnte ja auch bedeuten, dass man nicht mehr im Besitz des Originals ist, welches man ev. sogar weiterverkauft hat ... Ein Boxprodukt ist ein Einzelvertrag und bleibt es auch immer. Das der Hersteller erlaubte SA aus einem anderen Vertrag hinzu zufügen und dann weitere "Aktivitäten" erlaubt, verändert diesen Fakt nicht. Fehlt nun dieser Grundbaustein ... ist das ganze Lizenzgerüst lizenzrechtlich nicht mehr haltbar und bricht zusammen, als wenn es nie existiert hätte. VG, Franz -
10-Jahre Aufbewahrungsfrist nur ? > Nicht bei Lizenzen !
lizenzdoc hat einem Thema erstellt in: Microsoft Lizenzen
Hi, tagesaktuell, da in den letzten Tage im KPMG-Audit bemängelt und der Kunde zahlt wohl auch am Ende heftigst dafür: Es gilt ja in Deutschland die 10-Jahre-Aufbewahrungsfrist für Rechnungen, Lieferscheine, Belege und solch weiteren Dokumente. D.h. Firmen fangen an alles was älter ist als 11 Jahre zu "entsorgen/ zu schreddern", um auch wieder Platz zu schaffen.... Dies gilt natürlich nie beim Lizenznachweis! z.B.: WIN-SVR-2003(R2) als SB-Lizenz(Box) damals gekauft, dann SA dazu gekauft, später SA-Verlängerung gekauft, danach StepUp-SA auf WIN-DATACenter gekauft … Wenn man jetzt die WIN-SVR-2003(R2) „entsorgt“, bricht die Nachweiskette zusammen und man darf die DATACenter-Lizenz nachkaufen! Windows XP-Pro und WIN-SVR-2003(R2) und alles vorherige ist älter als 10 Jahre ... Bei Box-Produkte, SB-Lizenzen und auch „OEM-Lizenzen auf Hardware“ gilt unter Umständen als eindeutiger und kompletter Lizenznachweis: 1.LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf dem Server, einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity), das im Lieferumfang des Servers enthalten ist. Dies gilt nur, wenn dieses Label auf dem Server oder auf der Softwareverpackung des Herstellers oder Installationsunternehmens angebracht ist. (Hinweis aus einer EULA: „COA Label sind möglicherweise auf dem Server und/oder in der Softwareverpackung des Herstellers oder Installationsunternehmens angebracht.“) 2.Die Original-Rechnung 3.Eventuelle abweichende Lizenz-Dokumente 4.Bei manchen Produkten benötigt man auch zusätzlich das ev. Medium 5.Bei manchen Produkten benötigt man auch zusätzlich das ev. separate Handbuch Ich kann für die auditsichere Lizenz-Verwaltung und somit dem sauberen kompletten Nachweis einer Lizenz allen nur empfehlen, sich schleunigst die Belege im Original und auch ev. vorhandene Verpackungen, Medien, Handbuch noch zu sichern (wie bares Geld!) Kopien von Rechnung, Handbuch, Medium, ev. dem Lizenz-Dokument gelten da sicherlich nicht... > Spart Geld und Schuldzuweisungen! VG, Franz -
WIN-10 > Toll! Welt + Microsoft raten zum Lizenzverstoß !
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Hi, Laut Lizenzbestimmungen für WIN-8: 1 Physisches Gerate = erlaubt die Nutzung von 1x Lizenz-Kopie Ich verstehe das dann so, wenn ich 2 eingebaute Festplatten habe und zusätzlich noch 1 externe Festplatte, dann darf ich nicht auf allen 3 Festplatten die selbe Lizenz-Kopie drauf kopieren und beim Booten dann frei auswählen, welche ich jetzt mal benutzen will. Auch der nachfolgende Punkt aus der EULA-WIN-8 bestärkt mich in meinem Denken: d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Oder denke ich da falsch? Immer gilt die Regel "entweder/oder" bei 32/64-Bit und auch beim Dwongrade. VG, Franz -
WIN-10 > Toll! Welt + Microsoft raten zum Lizenzverstoß !
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
@Dukel, Verstehe ich Dich da richtig: Solange alles in einem pysikalischen Gehäuse oder an diesem Gehäuse angeschlossen ist (ext.Festplatte) benötiget man nur 1x WIN-Lizenz und darf mehrere Windows-Installationen auf verschiedenen Festplatten und auch dort wiederum auf versicheidenen Partitionen installieren? @NorbertFe: Stimme ich Dir zu, kann man so sehen! VG, Franz -
WIN-10 > Toll! Welt + Microsoft raten zum Lizenzverstoß !
lizenzdoc hat einem Thema erstellt in: Microsoft Lizenzen
Hi, Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article144558386/Wie-sollte-ich-Windows-10-am-besten-installieren.html Unter: 3. Parallelinstallation ….Wer Windows 10 erst einmal nur ausprobieren und gleichzeitig Windows 7 weiternutzen will, kann Windows 10 auch in einer zweiten Festplattenpartition oder auf einer zweiten Festplatte zum alten Windows installieren. Wie das geht, erklärt Microsoft hier. http://windows.microsoft.com/de-de/windows/install-multiple-operating-system-multiboot#1TC=windows-7 Im weiteren Verlauf der (auch Microsoft-)Dokumentationen wird an keiner Stelle angemerkt, dass man dafür eine weitere WIN-Lizenz benötigt!!! Die Lizenzbestimmungen sowohl bei WIN-7, als auch bei WIN-8 beschreiben eindeutig: 1. b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet. Dieser Satz im Artikel ist auch ein „Bumerang“: „Wer nicht weiß, was eine Partition ist, sollte den Versuch besser sein lassen.“ Mein Kommentar dazu: „Wer nicht weiß, was Lizenzrecht bedeutet, sollte „die Finger“ davon lassen.“ Wenn man jetzt ganz geradeaus denkt, dann ist dies „eine Empfehlung“ zum Urheberechtsverstoß und man könnte „Die WELT“ und auch „Microsoft“ ... Demnächst also viele „frische Audit-Opfer“ ! VG, Franz Hi, obiges ergänze ich hier mal: „Weitere Fachzeitschriften“ sind auch nicht viel besser … http://www.chip.de/news/Windows-10-ISO-So-installieren-Sie-die-Preview_73019643.html http://www.computerbild.de/artikel/cb-Tipps-Software-Windows-10-Installation-Download-10961809.html http://www.tecchannel.de/pc_mobile/windows/2077788/so_gehts_windows_10_parallel_zu_windows_7_8_installieren/ Traurig, da keiner auf das Lizenzthema eingeht! VG, Franz -
CAL Lizenzierung von DHCP/DNS Diensten
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von m0insen in: Microsoft Lizenzen
Hi, External Connector ist immer eine rechnerische/rechtliche Sache. Rechtlich geht der EC nicht, wenn zw. den "Externen" und dem Unternehmen Verträge(DL-/Berater-Aufträge) existieren und dann auch noch diese "Externen" vor Ort beim Unternehmen sitzen ... Definition laut Produktbestimmungen v 07-2015, Seite-74: Externe Connector-Lizenz bezeichnet eine Lizenz, die einem für die Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server zugewiesen ist, die den Zugriff auf die entsprechende Version der Serversoftware oder frühere Versionen der Serversoftware durch Externe Nutzer ermöglicht. Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte des Kunden oder von dessen Verbundenen Unternehmen sind noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort des Kunden oder dessen Verbundenen Unternehmen. VG, Franz -
Fremde Unternehmen im AD - CALs?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von colt.hh in: Microsoft Lizenzen
Hi, (danke lefg! :) ) grundsätzlich ist es so, wer den Server besitzt, ist auch für alle lizenzrechtlichen Zugriffe verantwortlich. D.h., dass das Unternehmen-1 für die Lizenzierung des Servers an sich und für die CALs zuständig ist. Wenn U-1 200x WIN-2012-USER-CALs gekauft hat, reicht das ja für die 150 Personen, die auf deren Server zugreifen. External Connector ist immer eine rechnerische Sache. Und rechtlich geht der EC nicht, wenn zw. den Unternehmen Verträge existieren und dann auch noch MA vom U-2 vor Ort beim U-1 sitzen ... VG, Franz -
RDS Lizenzierung für Admin Jump Host
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Doso in: Microsoft Lizenzen
Hi, Zitat: "Wenn es um Office z.B. geht müssen alle die darauf zugreifen "KÖNNEN" irrelevant ob Sie es tun Lizenziert sein." Vorsicht, Microsoft ist da fairer als jeder denkt! In keinem vertragsrelevant Dokument schreibt Microsoft, dass auch der Konjunktiv lizenziert werden muss! Damit man auch weiterhin "nichts falsches" lizenziert, muss man es am besten einfach verhindern. Bei TS-Dienst sollte ein Script reichen. Bei einem Ersatz-Server od. -PC im Lager, lizenziert Ihr doch auch nicht schon alles drauf, weil "er könnte ja mal ausgepackt und benutzt werden", oder? VG, Franz -
Windows Lizenz 90 Tage an Hardware gebunden.
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von LangerSN in: Microsoft Lizenzen
Hi, Für Volumen-Lizenzen gilt... Aus den neuen „Produktbestimmungen“ = „Microsoft Product Terms“ Seite-8: 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen Bevor der Kunde eine Instanz der Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. Software Assurance und jegliche Lizenz, die in Zusammenhang mit Software Assurance erworben wird, kann nur zusammen mit der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden. Für die Neuzuweisung von Lizenzen für das Windows-Desktopbetriebssystem und Software Assurance gelten verschiedene Bestimmungen, die unter dem Produkteintrag zu Windows aufgeführt werden. So die offizielle Schreibweise ... In Deinem Falle geschieht heute z.B. die Neuzuweisung der Lizenz an den Server, theoretisch darf man dann immer nach weiteren 90-Tagen die Lizenze einem neuen Server zuweisen und muss den alten Server sauber machen ... außer > siehe o.g. Situationen, da darf man dann auch früher. VG, Franz