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lizenzdoc

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Alle erstellten Inhalte von lizenzdoc

  1. Hi, soweit ich mich noch erinnern kann, vergibt MS an die OEMs eigene Nummernkreise. Somit kann schon mal geprüft werden, ob dieser Lizenz-Key z.B. legal zu einer HP-Hardware gehört. Für ein SAM-AUDIT immer am besten > schriftlich dokumentieren (z.B. Excel-Sheet) Hardware(Inventar-Nr.) + Lizenznummer + Seriennummer (einfach alles rein, was es beim Audit einfacher macht) Rechnungskopie auch in der IT hinterlegen, Ist zwar eine nervige aufwendige Kleinkram-Arbeit, aber wenn das so ein Prüfer sieht, wird er "vorsichtiger" :) Ich empfehle immer wieder so einen "Teilzeit-Job" an "Alleinerziehende(n)" (keine Diskriminierung!) zu vergeben > als Assistenz der Lizenzverwaltung > freie Zeiteinteilung > ev. viel aus dem Home-Office, Diese Menschen sind sehr dankbar (wg. freier Zeiteinteilung/Home-Office) wollen diesen Job sehr gerne behalten und sind sehr "motiviert" alles sauber und richtig zu machen ... VG, Franz
  2. Hi Mimi, Microsoft-Distributoren verkaufen ausschließlich alles was OPEN ist an alle Microsoft-Handelspartner, auch an die LSPs (LARs). SELECT(+), MPSA und EnterpriseAgreement werden ausschließlich von den LSPs(LARs, bzw. ESAs) direkt bei Microosft beschafft, da ist der Distri außen vor. VG, Franz
  3. Hi, Tom, das mit der "nicht mehr vorhandenen SBS-Domäne" habe ich übersehen, dann nehme ich das sofort zurück, Dann benötigt man frische neue CALs! Sorry! Vg, Franz
  4. lizenzdoc

    2. Vorstellungsgespräch

    Hi littleStar, da drücke ich Dir die daumen, dass das was wird. Nur Mut und sei Du selbst! Mein Hinweis: Falls Du Dich für Bürokratie, Dokumentation und Querdenken interessierst ... Schau dir mal das Microsoft Lizenzthema an. Falls es Dich dann interessiert, Bei MS-Partnern dauert die Schulung immer so 2 tage in deren Räumlichkeiten. Sämtliche "Spielregeln" (bis auf die Vertragsdokumente selbst) sind online frei zugänglich. Der Job später mal als "Lizenzverwalter od. Mitarbeiter in der Lizenzverwaltung" ist ein relativ hochwertiger, und man kann den auch mit einer Mischung an "Home-Office" und "in der Firma anwesend" gestalten, da viel Dokus gelesen werden müssen, das würde ja Deiner persönlichen Situation entgegen kommen, oder? War so eine Idee von mir ... VG, Franz
  5. Hallo, Die einzige Unsicherheit, die Microsoft seit sehr langer Zeit scheinbar nicht beantworten kann/will ist, dass beim SQL-SVR (älterer Version) beim damaligen Erscheinen der "R2-Benennung" eigentlich die dann neuen PURs aussagten, dass diese "R2" ein "neues Produkt" (und nicht eine Versionserweiterung)wäre, dementsprechend hätte man dann auch neue R2-CALs lizenzieren müssen ... Aber lassen wir das mal dahin gestellt, da man nur bei der Frage "in große Kinderaugen schaut" und Achselzucken sieht ... Auch beim Audit wird es bis dato ignoriert ... VG, Franz
  6. Hi, in den alten Preislisten gab es keine expliziete Zusatz-Bezeichnung R2 bei den WIN-CALs, nur die SVR hatten diesen Zusatz. VG, Franz
  7. Hi, Zitat: Wenn wir den SBS Komplett abschaffen, muss ich dann noch W2008R2 User CALs kaufen oder kann ich die vom SBS weiter nutzen? Solange keine höhere WIN-SVR-Version als 2008 im Netzwerk installiert ist, darf man die SBS-CALs-2008 weiter für die Zugriffe auf die 2008er WIN-SVR nutzen. Erst wenn ein 2010/12/16er WIN-SVR im Netz läuft, braucht man dann für die Version die entsprechenden CALs, dann sind die SBS-CALs-2008 nicht mehr nutzbar. ...liest sich doppelt, oder? :) VG, Franz
  8. Hallo, irgendwie hat mich das Thema nicht ganz in Ruhe gelassen. (Außerdem habe ich ja Zeit, da keinen Job ...) Das Firma-A sozusagen die PC von Firma-B kostenfrei "unter seine Fittiche nimmt", also "verwaltet", ergab ja die Frage, ob dies lizenzrechtlich erlaubt ist. Dazu habe ich in den Produktbestimmungen, Feb-2016, Anhang-D, Seite-93 folgendes gefunden ( genau diesen Text gab es früher auch in der Productlist !) Definition von Verwaltung für Qualifizierte Geräte: Wenn der Volumenlizenzvertrag eines Kunden für die Definition von verwalteten Qualifizierten Geräten auf die Produktbestimmungen oder die PUR verweist, gelten die folgenden Bestimmungen. Der Kunde „verwaltet“ Geräte, auf denen er eine oder mehrere Betriebssystemumgebungen direkt oder indirekt kontrolliert. Beispielsweise verwaltet der Kunde Geräte: denen er den Beitritt zu seiner Domäne erlaubt oder die er als Voraussetzung für die Verwendung von Anwendungen in seinen Geschäftsräumen authentifiziert oder auf denen er Agents installiert (z. B. Antiviren-, Antimalware- oder sonstige Agents, die durch die Richtlinie des Kunden vorgeschrieben sind) oder auf die er direkt oder indirekt Gruppenrichtlinien anwendet oder auf denen er diese durchsetzt oder auf denen er Daten zu Hardware oder Software, die direkt oder indirekt mit einer Betriebssystemumgebung im Zusammenhang steht, anfordert oder erhält, diese Hardware oder Software konfiguriert oder Anweisungen dazu gibt oder denen er den Zugriff auf eine Virtual Desktop-Infrastruktur (VDI) außerhalb von Windows SA, Microsoft Intune (Gerät) oder Windows Virtual Desktop Access-Roamingrechten erlaubt. Ein Gerät, das unter Roamingrechten auf eine VDI zugreift oder Windows To Go auf einem Qualifizierenden Gerät Dritter nur außerhalb der Geschäftsräume des Kunden nutzt und nicht für andere Zwecke als die in diesem Dokument beschriebenen verwaltet wird, gilt nicht als „verwaltet“ im Sinne dieser Definition. Aus dem Text sollte man herauslesen können, dass hier eine Lizenz-Situation von MS beschrieben wird, wo "fremde PCs" abgehandelt werden. Das zeigt mir, dass diese Lizenz-Situation MS nicht fremd ist und nicht von MS verboten wird. VG, Franz
  9. Hallo, Zitat von MrCocktail: Und noch eine doofe Frage, es kann auch nicht vorkommen, dass ein Mensch aus der Produktion den Exchange über ein Multi Funktions Gerät nutzt? Zum Beispiel um die Gehaltabrechnung an die HR zu schicken und fragen zu stellen? Wenn das möglich wäre, wäre entweder das Gerät zu lizenzieren oder der User... In diesem Fall profilaktisch doch jedem "Menschen" in der Produktion eine Exchange-USER-CAL (und ev. auch eine WIN-USER-CAL) geben, oder aus Kostengründen diesem MultiFunktionsGerät 1x WIN-DEVICE-CAL und 1x Exchange-DEVICE-CAL verleihen ... So betritt man schnell den Misch-Lizenz-Betrieb von DEVICE-/ USER-CALs ... ... und immer schön brav alles schriftlich dokumentieren VG, Franz
  10. Hallo Jan, der BMI hat viele verschiedene "Spiel-Varianten-Möglichkeiten :) Wenn Euer EA-Beitritt noch läuft und Ihr über eine verlängerung nachdenkt, kann man auch verschiedenartige Bedarfs-Szenarien eurerseits in sogenannten "Profilen" absplitten und darstellen. Auch kann man von 100% Lizenzierung aller Desktops abweichen (ich glaube das Minimum liegt bei 70%, muss ich aber nochmals dann nachlesen) Das sind "Sonder-Locken", die kein "Normalsterblicher" je bekommt ... Wichtig bei Euren Überlegungen ist einfach, dass "fast nichts unmöglich ist", und Ihr müsst genau wissen, was Ihr braucht / brauchen könntet und jemanden der weiss was geht und wo es nicht wirklich mehr geht. Auch eine Kombination des EA-Beitritt mit dem BMI-SELECT-Beitritt ist für gewisse Kunden-Szenarien spannend und "macht dann Spaß" ... Man kann ja aus dem EA Produkte im SELECT mit SA verlängern, um einen speziellen gewünschten Effekt zu erhalten. Vorher nach- und querdenken, macht nachhaltig Spaß :) Könnte stundenlang weiter schreiben ... :) VG, Franz
  11. Hallo, da MS diese Grauzone auch nicht lösen kann ... wird eine Duldung die besser Lösung sein. Am Ende des Tages werden ja die benötigten Lizenzen (davon gehe ich jetzt mal aus!) beschafft und MS hat sein Geld, ob da Firma-A oder Firma-B auf der Rechnung steht, mal dahin gestellt. Aber ich wäre mal auf die schriftliche Antwort (seitens MS-Lizenz-Desk) zu dieser Situation gespannt. VG, Franz
  12. Hallo, ja der Fall ist nicht einfach. Da kein "kommerzielles Hosting" statt findet, greift das Verbot aus dem Volumenvertrag nicht. Für die Server-Zugriffe einen External-Connect zu lizenzieren greift auch nicht, da Firma-B "vor-Ort" ist. Der Server-Betreiber (Firma-A) muss aber die ausreichende und legale Zugriffs-Lizenzierung gewährleisten, also schafft er dieses nur via CALs oder Prozessor-/CORE-Lizenzierung uas z.B. seinem Volumenvertrag. Beispiel: Ein Unternehmen-A beauftragt einen Dienstleister mit 5 Personen vor Ort zur Dienstleistung. Diese 5 Personen arbeiten (mit eigenen Notebooks) in dem Unternehmens-Netzwerk mit eigens angelegten Accounts. Die Zugriffe und die Applikations-Programme muss das Unternehmen-A bereitstellen ... Eine weitere Möglichkeit wäre noch, dass dem Dienstleister Notebooks vom Unternehmen-A zur Verfügung gestellt wird. (Was aber manchmal einfach nicht geht, da der Dienstleister eigene Sonder-Entwicklungs-Software für die Dienstleistung benötigt, die Unternehmen-A aber nicht kaufen will oder sogar darf (unverkäuflich oder so ...) VG, Franz
  13. Hallo Jan, immer vorausgesetzt, der Kunde hatte die Lizenz+SA, bzw. die SA-only(bei Verlängerung) voll bezahlt, darf er jederzeit die Lizenzversionen einsetzen, die während der aktiven SA-Laufzeit released wurden (mit "Auftauchen" in der Preisliste, legt MS diese neue Version in das "Kunden-Lizenz-Lager"). Man darf/kann auch nach 10 Jahren erst die Lizenz erstmalig einsetzen... alles legal, dafür habt Ihr gezahlt. VG, Franz
  14. Hi, neben dem Bonus gibt es noch weitere einfach, hilfreiche Ideen, die sich selbst zahlen und vielen "Spaß" machen. Nachhaltig quer denken ist im SAM-Prozess erfolgreicher. Ja, all die Tool-Hersteller sind aktuell auch mit dem neuen MPSA und dem Lizenzierungshandbuch (SA-Veränderung) überfordert. Da entstehen langfristig "Lücken", die sehr teuer werden können, wenn die Hersteller nicht nachziehen ... VG, Franz
  15. Hi, lustig, Takka-Tkka-Land .... :) Schwierige Situation. Da hat Norbert recht, das wäre ein SAM-Prozess-Thema. Ich schaue bei Kundentermin leider oft in große Kinderaugen, wenn ich frage, ob deren SAM-Prozesse auch die HR-Abtl. einbindet. Am Ende des Tages ist Personal /Server/ PC/Switches/Notebook/mobile-Devices/Drucker alles Inventar mit Inventar-Nr./MAC-Adressen, etc. Ideal wäre in einem Unternehmen, wenn jede Person eine Stellebschreibung hätte, die auch den Bedarf an Software darstellen kann und auch den Zugriffs-Bedarf.(Darstellung in Excel od. DB) Dadurch hätte man den realen Bedarf (mit aktiv/passiv Differenzierung) und eine Lizenz-Lager-Liste. Die aktiv/passiv Differenzierung aktuell zu erhalten, kann man durch ein "Belohnungssytem" für die MA motiviert gestalten. Jede Veränderungs-Meldung gibt einen Bonusbetrag für das IT-Budget des Meldenden ... Wie sieht es da bei Euch aus? 80 Länder unter einen Hut zu bekommen ist sicherlich schwierig, aber "Bonusgelder" werden international sofort verstanden :) VG, Franz
  16. Hi, vielleicht stelle ich mir das noch zu einfach vor, aber ich würde sagen: Anzahl aller Mitarbeiter(mit WIN-User-CAL) minus Anzahl aller Mitarbeiter(mit WIN-User-CAL), die kein Exchange nutzen ... Und richtig, Mailboxen werden nicht lizenziert. VG, Franz
  17. Hi, sorry, hatte etwas länger gedauert. In der Preisliste gibt es die SKU, um von Office-Std-SA mit Addon-ABO auf Office-365-Plan-E3 zu gehen. somit gäbe es eine Lösung für Euch und Euer LSP hätte nur in die Preisliste schauen müssen ... VG, Franz
  18. Hi, da hat Nils recht, die reine Insatllation bedingt schon die Lizenzierung der SQL-SVR-Lizenz. Aber Ihr könnt etwas Geldsparen. Da ja auf die 1. SQL-Installation nicht real zugegriffen wird, könnt Ihr die SQL-CALs für die 2. Installation verwenden + eine neue SQL-SVR-Lizenz. (ist ja auch schon mal Geld gespart, oder?) Wenn Ihr dann in der Konstruktion wieder mit dem 1.SQL arbeitet, (4 SQL-CALs verbleiben ja noch bei der K-Abtl.) dann benötigt Ihr auch erst wieder ev. zusätzliche 6 SQL-CALs (wenn alle 10 zugreifen). Und immer schön alles dokumentieren :) VG, Franz
  19. Hi, ja, war Tagesgeschäft, es gibt diverse Weg. - im Select+ als Addon-Miete (Plan-E3) - in einen EA zu überführen (Plan-E3) leider habe ich keine aktuell Preisliste da, sonst könnte ich Dir direkt die SKU nennen. Add-on finde ich besser, da dir die mal gekaufte Lizenz noch bleibt. ...man weiss ja nie ... Peinlich, dass Du als Kunde mit größerem Umsatz-Volumen beim LSP/LAR so behandelt wirst, schließlich liegt "Cloud" als Schwerpunkt auf deren Microsoft-Scorecard und bringt die meiste Marge, Lizenzen mit SA oder nur noch SA-Verlängerung bringt fast garnichts mehr. Man darf/kann auch den LSP wechseln ...zur Belohnung ... VG, Franz
  20. lizenzdoc

    Windows 10 Upgrade

    Hi, da ich ja z.Zt. "arbeitslos" bin und ne neue Stelle suche .... hab ich ja Zeit im WWW rumzustöbern. das habe ich gefunden unter: Gilt scheinbar aber leider nicht für OPEN-Kunden http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=1&Category=3 das Doku wird MS-mäßig betitelt mit : Win10ProUpgradeForm(WW)(ENG)(Oct2015) Page 1 of 1 Document X20-12782 Bitte den Link im Text beachten und schauen, ob der passt. Inhalt: Windows 10 Pro Upgrade VL Form In this document, Microsoft grants eligible Customers the right to use Volume Licensing (VL) software images and keys to deploy Windows 10, instead of using Windows Update. Limited Right: If Customer (i) has an active Enterprise Enrollment, Enterprise Subscription Enrollment, Campus and School Agreement, Enrollment for Education Solutions, Select Agreement, Select Plus Agreement, or Microsoft Products and Services Agreement (each, a “volume license agreement”), and (ii) has a free upgrade right to Windows 10 Pro in accordance with the specifications and availability dates established at http://www.microsoft.com/en-us/windows/Windows-10-specifications (the “Upgrade Site”), then Microsoft grants Customer the right, during the availability period set forth at the Upgrade Site, to use Windows 10 Pro VL software images and keys obtained through VLSC to install Windows 10 products for Customer’s use, rather than using the Windows Update service (and the software images provided through that service). The right granted in this paragraph is subject to Customer’s continuing compliance with its volume license agreement. Name: Title: Customer name (complete legal name of licensed entity): Customer’s Microsoft Volume Licensing Agreement number(s): Date: Instructions Please complete this form and you should keep a copy for your records. Vielleicht hilft das weiter ... VG, Franz
  21. Hallo Jan, Bitte beachten, da im BMI alle "unter einem Vertrag" sind, dürfte man "überzählige Lizenzen", die ja dann wohl nicht mehr gebraucht werden, an eine andere Dienststelle übertragen ... legal! So kann man sehr viel Geld sparen, wenn man weiss wie ... Bleibe dem Forum treu, ein "Rechnungsprüfungsausschuss" kann auch vorbeugend agieren. Vielleicht kannst Du ja auch was "bewirken". Frei gewordene Gelder können vielleicht auch Kindergartenplätze schaffen! Wir helfen da gerne! VG, Franz
  22. Hallo Doktor No, willkommen im Forum, schön dass du uns gefunden hast. Und gleich der Hinweis > Das Forum macht keine Rechtsberatung, dass übernehmen diejenigen, die dazu berechtigt sind … Aber wir wissen sehr viel zu Deinem Thema, auch zu den vielen Sonderregelungen. Wir reden hier über den Microsoft Enterprise Agreement--Konzernvertrag BMI –INDIREKT Der Vertrag an sich wurde gezeichnet vom Bundesministerium des Inneren (BMI), nachrangig zeichnen „Bezugsberechtige“ einen EA-Beitritt für sich selbst. Grundsätzlich gilt: Microsoft (MS) hat (wie auch beim neuen EA zum 01.06.2015) die EA-Preisliste für „normale“ Kunden vom Juni 2015 genommen, günstigste Preisstufe-D und einem „erheblichen“ zusätzlichen Rabatt für den BMI-EA gewährt. Dieser Preis ist final, egal wie viele PC dann in Betracht kommen, also, ob man 500 PC hat oder wie hier 6.000 PC. Es wird somit mit MS nicht mehr erneut verhandelt. Dieser Preis wird dann von MS den berechtigten MS-Partnern, also den sog. LSP/ESA, zur Verfügung gestellt, die dann kalkulieren und an den BMI-Kunden fakturieren. Gemäß der Ausschreibung hatte man sich ja (auch in Eurer Verwaltung) für den „günstigsten LSP/ESA“ entschieden. Zum Start (am Beispiel Office-Pro) , Annahme > keine Stückzahlveränderung! kauft man die Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung und bezahlt normalerweise diesen Betrag in 3 Raten. Danach ist die Lizenz an sich selbst zu 100% bezahlt. Möchte man nun 1 Jahr verlängern, zahlt man auch nur noch 1-Jahr SA, also keinen Lizenz-Anteil mehr. Würde man dann, nach insgesamt 4 Jahren EA-Laufzeit, direkt nahtlos anschließend in den nächsten verhandelten EA mit der SA-Wartung weiter machen wollen, benötigt man in der neuen Laufzeit für den neunen EA-Beitritt für die Office-Pro-Lizenz nur noch die weitere SA-Wartung, da ja die Lizenz schon zu 100% bezahlt war. Also weitere 3-Jahre, aber halt nur die günstigen SA-Beträge! Achtung: Wenn man nur die günstigeren SA-Beträge bezahlen möchte, muss man die SA-Zeiträume nahtlos, also ohne Unterbrechung bestellt und bezahlt haben. Ansonsten muss man wieder mit einer neuen Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung starten. MS „bestraft“ keinen BMI-Kunden! Alle sind unter dem Vertrag gleich! Es ist einfach nur ein individuelles „Zahlenspiel“. Fährt man mit der kontinuierlichen SA-Bezahlung günstiger, oder ist eine „Pause“ günstiger und man fängt wieder mit einer neuen Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung an? Und … das alles ist unabhängig, ob man mehr oder weniger Lizenz benötigt, dazu könnte ich mich dann noch „auslassen“ … VG, Franz
  23. Hi, ich hatte aus MS-Dokumenten hier im Forum mal aufgezeigt, dass Ms bei kostenlosen Update (Inplace) darauf hinweist, dass aus der "alten Lizenz" auf jeden Fall eine Retail-Lizenz wird und die Vorgänger-Lizenz in diese W10-Lizenz aufgeht, also miteinander verschmiltzt, eigentlich nicht mehr existiert. (vergleichbar mit eine StepUp-SA-Lizenz, Std-SVR > DataCenter-SVR = Std gibt es nicht mehr) Somit ist es - nach 30 Tagen W10-Nutzung - fraglich, ob bei einem Worstcase man die alte Lizenz mit dem alten Full-Backup wieder verwenden darf. Innerhalb der 30 tage darf man ja das "Rollback" nutzen ... Leider ist es noch so, wenn man an MS eine Anfrage stellt, bekommt man einige überraschende, differente Antworten. VG, Franz
  24. hi, deswegen frage ich ja vorsichtig :) wenn das kostenfreie Upgrade auf W10 getätigt wurde, hat ja MS die komplette PC-Konfigurationsdaten in deren DB. Jetzt, nach einem Full-Backup erschein die PC-Unikat-Nr. wieder im Internet und somit bei MS und die DB sieht plötzlich dass dort wieder die "Vorher-Lizenz" auf diesem PC werkelt und W10 weg ist ... Das macht doch MS traurig, oder :) Das wollte MS sicherlich nicht so .... Bin mal gespannt, was da noch alles geschieht. VG und schönes WE, Franz
  25. Moin, unter diesem Link habe ich die "EULA" für WIN 10 gefunden, Man kann da nach Box-Produkt oder OEM differenzieren. https://www.microsoft.com/de-de/useterms Downgrade auf WIN 7 u. 8 ist erlaubt, aber nur bis MS den Support einstellt ! Das Transderrecht für Deutschland ist extra aufgeführt. Nutzung ist nur entweder in einer pOSE oder in einer vOSE erlaubt, ansonsten benötigt man für eine weiter OSE eine weitere Lizenz. Fraglich > Vielleicht hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt. Wenn man den kostenfreien "Inplace-Upgrade" durchgeführt hat, darf/kann man ja innerhalb von 30 Tagen via "Rollback" zurück zur früheren installierten Lizenz. Aber was passiert, wenn man dies nach z.B. 50 Tagen versucht? Was ist, was passiert, wenn man auf diesem Device nach z.B. 50 Tagen ein Full-Backup einspielen will? Klappt das, oder "kommt da was ungewöhnliches hoch" ? VG, Franz
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