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Infos zum "Beruf" Datenschutzbeauftragter?


FiSi1981
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Hi Fisi1981.

 

Gugg' doch mal hier Datenschutzbeauftragter INFO oder Bayerischer Landesbeauftragter fuer den Datenschutz oder Datenschutzbeauftragter .

Für die ersten Infos dürften da ganz interessante Sachen dabei sein und die weiterführenden Links dürften auch Deine Fragen zu Ausbildung und Prüfungen beantworten.

 

ciao und 'nen angenehmen Donnerstag

M.

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komm nach Österreich, da hat man sich auf foilgendes geeinigt:

 

keinem Unternehmen wird vorgeschrieben ob es einen Datenschutzbeauftragten geben muss

wenn es einen gibt, dann muss er nicht vorweisen was ihn dazu befähigt oder gar was genau er in seiner Tätigkeit eigentlich macht. Wenn er "irgendwas" macht, wird das auch nicht weiter kontrolliert.

 

DAS ist mal wieder eine österreichische Regelung mit Sinn -.-

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Ja, in Österreich ist vieles einige Etagen tiefer aufgehängt, ... und da war jetzt keinerlei Spott dabei, eher Bewunderung und, zumindest ein kleines bißchen, Neid. In D gibt's eher weniger "fünfe grade sein lassen", da heißt's dann lieber "Aber die Vorschrift besagt ... !"

 

Kann ich immer wieder feststellen wenn ich bei 'nem Freund in Wien bin. Ein bißchen mehr Gelassenheit und etwas weniger Scheuklappen könnten uns durchaus gut tun.

 

@fisi

btw. 'nen aktiven Admin zum Datenschutzbeauftragen machen ist auch nicht grad zielführend. Sich selbst kontrollieren endet gern mal in Interessenkonflikten.

 

ciao und 'nen genauso sonnigen Nachmittag wie hier bei mir

M.

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Bei uns schaut der Datenschutzbeauftragte weder dem Admin oder Service noch dem Leiter der IT über die Schulter. Bei uns ist ein Hochschullehrer Datenschutzbeauftragter, er macht das in Zweitfunktion. Was er genau und wirklich wann macht, das habe auch ich nicht herausfinden können, weder er noch Verwaltungsdirektor oder Geschäftsführer klären mich darüber auf, es geht micht nämlich nichts an.

 

Ich habe mal recherchiert beginnend mit Datenschutzbeauftragter Qualifikation, fand unter anderen:

 

Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz

 

Mittwoch, den 16. Februar 2011 um 08:33 Uhr

 

Datenschutz: Mindestanforderungen an die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten

 

Der Düsseldorfer Kreis hat im November 2010 einen Beschluss hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Qualifikation und die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefasst. Durch den Beschluss werden die gesetzlichen Vorschriften aus dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) konkretisiert.

 

Weiter bot Google die Stichwörter interner Datenschutzbeauftragter Qualifikation und exterener Datenschutzbeauftragter Qualifikation an.

 

Dazu natürlich noch jede Menge Hits.

 

Unter anderem:

 

Die gesetzliche Ausgestaltung

 

Das Bundesdatenschutzgesetz legt in § 4f Abs. 2 und 3 BDSG fest, welche Anforderungen an die Person zu stellen sind, die als Datenschutzbeauftragter bestellt werden soll. Die relevanten Passagen lauten wie folgt:

 

(2) Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet. (…)

 

(3) Der Beauftragte für den Datenschutz ist dem Leiter der (…) nicht-öffentlichen Stelle unmittelbar zu unterstellen. (…) Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

 

Datenschutzbeauftragte®

 

Viertägiger Lehrgang im Sinne des § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erlangung der Fachkunde zum Datenschutzbeauftragten.

 

http://www.umweltinstitut.de/themen/032/Datenschutz/189/Datenschutzbeauftragter.html

 

bearbeitet von lefg
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Ich kann jetzt nur für unser Bundesland sprechen: Schleswig-Holstein.

 

Unser derzeitige Landesdatenschutzbeauftragte, Dr. Thilo Weichert, ist auch bundesweit recht aktiv und bekannt.

 

Eine eher allgemein gehaltene Informationsseite des "Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" (ULD) findest Du hier: www.datenschutz.de

 

Die umfassendere Seite des ULD ist diese: Webseite des ULD

 

Interessant und auf Deine Frage zielend ist die Datenschutzakademie des ULD.

Hier kann man sich als Administrator fortbilden lassen, speziell zum/zur "Systemadministrator/in mit Datenschutzzertifikat".

 

Weitere Informationen dazu findest Du auf der Webseite der Datenschutzakademie des ULD: Datenschutzakademie des ULD

 

Direkt zum Kursprogramm 2012 geht es hier (PDF): Kursprogramm 2012 Datenschutzakademie (Schau mal auf Seite 15, das ist der von mir oben erwähnte Kurs ;))

bearbeitet von marka
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Hallo

Hier bin ich wieder! :-)

 

Nun ein paar Infos...

Ich arbeite als Systemadministrator in einem Mittelständischen Unternehmen. Wir sind zu zweit in der EDV.

Da bei uns nun die Stelle als Datenschutzbeauftragter frei ist - überlege ich - ob das nicht eventuell was für mich wäre?

Was denkt ihr? Wäre so etwas was für einen normalen Fachinformatiker?

 

Gruß

FiSi

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Werter FiSi,

 

ich "liebe" es, wenn Sätze anfangen mit: Das Problem ist ...... Ich "schätze" Leute, die nur Probleme sehen. Ich sage schon mal, kommen Sie mir nicht mit Problemen, kommen Sie mir mit Lösungen! Ich brauche Problemlöser, keine Problembringer. "Falls es ein Problem gibt, dann lösen Sie es!" "Welche Lösungen schlagen Sie vor?", ich betone den Plural.

 

Falls es also als Problem für dich erscheint, dann gibt es doch wohl mindestens zwei Lösungen dafür: Du besuchst die Schulung vorher auf eigene Kosten oder die Firma schickt dich auf deren Kosten, vorher oder nachher.

 

Nicht die Schulung ist ein Problem, für den Entscheider kann es sein die möglichst richtige Auswahl zu treffen eines geeignet erscheinenden Kandidaten. Der Entscheider hat das Problem der Auswahl zu lösen. Seine Entscheidung für die Auswahl kann duraus falsch sein, es ist kein Hellseher und er kann durchaus die falschen Methoden, Kriterien zur Bewertung anwenden.

 

Benutze das Wort Problem sparsam, vermeide es am Satzbeginn; es geht auch ohne es.

 

Zurück zum Thema Was hast Du also zu verlieren mit einer Bewerbung?

bearbeitet von lefg
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Ich arbeite als Systemadministrator in einem Mittelständischen Unternehmen. Wir sind zu zweit in der EDV.

Da bei uns nun die Stelle als Datenschutzbeauftragter frei ist - überlege ich - ob das nicht eventuell was für mich wäre?

 

Das ist kein Vollzeit Job. Was machst Du die restlichen 35 Stunden pro Woche? Ich hatte das für ein paar Jahre gemacht, ich empfehle es nicht weiter. Lass die Arbeit lieber von einem externen Datenschutzbeauftragten durchführen. Außerdem bist Du in der EDV, das beisst sich mit dem Posten des Datenschutzbeauftragten. Mein persönlicher Rat, lass es sein.

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Solange ihr kein Konzern seit mit einer riesen IT Abteilung ist das nur eine kleine Tätigkeit.

 

Hi Dukel,

 

solche Aussagen würde ich besser lassen. Ich kenne 100 Mann Unternehmen die einen Vollzeit Datenschützer beschäftigen und dazu noch einen Stall voller Juristen. Es ist immer die Frage was genau da an Daten verarbeiten wird und wohin und wie es kommuniziert wird.

 

Ein einfachen Audit für die normale Compliance lässt man sich, meiner Meinng nach, am besten von extern machen. Ist billiger und sicherer.

 

Als ich noch Angestellter war, war in meinem Unternehmen die Position aus frei, habe dankend abgelehnt. Admin <> Datenschützer das beißt sich, und ist auch kein gerade "beliebter" Job. Weder in Richtung Betriebsrat noch in Richtung GeFü. So ein Job kann auch der sprichwörtliche Schleudersitz sein.

 

@FiSi1981

 

Mein Rat: Lass es sein. Oder, sofern Ihr einen wirklichen Bedarf an einem Datenschützer in Vollzeit habt, steig ein. Aber mach erst die 2x Schulung und dann den Job.

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