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Gulp

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Alle erstellten Inhalte von Gulp

  1. Woher soll ich das denn wissen, zum einen gibt es hierfür genügend Ansätze zum anderen kann ich nicht sagen, wie die tatsächliche Konfiguration war, als es noch funktionierte. Ich kann vermuten, dass Du vorher mit APIPA Adressen unterwegs warst (die fangen mit ähnlichen 169 an). Das was ich definitv sagen kann ist, dass diese Adressen öffentlich sind, BP gehören und somit auch ins Internet geroutet werden, bei privaten ist dies nicht der Fall, ganz einfach. Nimm einfach private Adressen für den DHCP Bereich und Deine PC's finden sich wieder. Grüsse Gulp
  2. Also System Builder Software ist im Grunde nichts anderes als eine OEM Version, die in Deutschland aufgrund eines BGH Urteils von 2000 zur Hardwarekoppelung auch ohne Hardware verkauft werden darf (deshalb gibt es die System Builder auch nur in Deutschland und ich meine auch in Österreich und der Schweiz, dort aber möglicherweise in etwas anderen Ausprägungen). Laut einem Urteil des BGH vom 6. Juli 2000 ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die System-Builder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner Microsofts. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der System Builder, diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Für jede einzelne System-Builder-Version muss der Händler Verkaufsnachweise Microsoft gegenüber vorlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht durch dieses Urteil betroffen, ebenso wenig wie diese speziellen System-Builder-Versionen. Da der Laie diese speziellen System-Builder-Versionen (OSBs) von „normalen“ System-Builder-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht. Quelle: Wikipedia Also handelt es sich hierbei genau genommen um eine Version, die normalerweise nur vorinstalliert auf einem PC daherkommt, daher ist auch in der Regel meist das sogenannte OPK (OEM Preinstallation Kit) auf CD/DVD beiliegend. Also wird eigentlich diese SB an kleinere Hersteller verkauft, die diese Version dann auf ihren PC installieren und die dann an die Kunden ausgeliefert wird und so also bereits eine Bitversion ausgewählt wurde. Letztlich braucht man also für diese Version keine Auswahl nach 32- oder 64-bit, sondern nur die letztlich tatsächlich vorgesehene Bitversion, die dann ja vorinstalliert wird. Daher spart sich auch Microsoft hier quasi eine Lizenz und kann die SB Version unter anderem auch deshalb billiger als die Retail abgeben. Die Retail ist für das echte Endkundengeschäft vorgesehen und bietet daher zum einen den Support direkt von Microsoft (bei der SB gibt in der Regel derjenige der die Vorinstallation durchführt den Support, quasi so wie bei den grossen OEM's wie HP, Lenovo, DELL, Fujitsu, und so weiter) und zum anderen eben auch die Wahlmöglichkeit der Bitversion. Bei Vista Ultimate waren meines Wissens immer 2 Datenträger in der Retail, bei allen anderen Vista Editionen nur einer, den jeweils anderen konnte man, wenn ich mich recht erinnere, kostenfrei bei Microsoft anfordern. Das wird vermutlich bei Windows 7 ähnlich sein oder aber in jeder Retail Packung wird es beide Datenträger geben, das kann ich derzeit leider nicht sagen. Fakt ist, dass System Builder Lizenzen immer nur eine Bitversion enthalten. Grüsse Gulp
  3. Die Range 161.100.100.0 - 161.100.100.255 sind durchaus öffentliche Adressen und der British Petroleum Company p.l.c (BP) zugeordnet. Freie private Ranges sind ausschliesslich folgende: Private IP-Adresse ? Wikipedia Sprich, Deine beiden Rechner suchen sich im Internet und nicht im lokalen Netz. Grüsse Gulp
  4. Gulp

    ERP-Test-/Dev-Umgebung

    Meiner Meinung nach reichen MSDN Lizenzen nicht, zum einen sind die MSDN Lizenzen an eine Person gebunden und zwar an den Subscriber (da fällt dann die Lösung "beim Kunden hinstellen" schon aus), zum anderen wird auf solchen Systemen selten die Software entwickelt, sondern meist die entwickelte Software in der Kundenkonfiguration getestet. Wir empfehlen und fordern von unseren Kunden für solche Systeme immer vollwertige OS Lizenzen und mindestens und falls möglich, einen vertretbaren kostenlosen Ersatz bei zusätzlichen Komponenten wie zB SQL (Express Edition). Oft reicht auch eine virtuelle Instanz, zB auf einem bestehenden Enterprise Server. Grüsse Gulp
  5. Und wäre illegal, wenn etwas technisch geht, heisst das noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Technisch kann ich auch auf der Autobahn bei Tempoeinschränkung 100 mit 250 unterwegs sein. Nochmal, bei der SB Version in 32-bit darfst Du lediglich die gekaufte 32-bit Version einsetzen (egal was technisch geht), bei der Retail darfst Du von vorneherein entweder 32-bit oder 64-bit einsetzen (auch wenn kein Datenträger für die andere Version dabei ist, denn den kann man anfordern). Grüsse Gulp
  6. Dann lies die Files doch einfach mal in den Microsoft Debugger ein und tippe unten in die Kommandozeile !analyze -v und poste den Output hier. Die Warnungen zu den Symbols kann man in der Regel für die oberflächliche Analyse auch ignorieren. Ansonsten: Let me Google that for you! Da finden sich massig Links, die das "Wie geht das...." erklären. Grüsse Gulp
  7. Gulp

    Win2k8 R2

    Vielleicht liegt es ja an Deinen offensichtlich kaputten Shift Tasten. Grüsse Gulp
  8. Ich würde sagen genau so wie Du es gemacht hast. Grüsse Gulp
  9. Das ist keine grosse technische Hürde, auch aus Recoverydatenträgern lässt sich ein (dann aber genaugenommen illegaler) prima sauberer Universalinstallationsdatenträger basteln. ... und bevor jemand fragt, nein ich verrate nicht wie man das macht! Grüsse Gulp
  10. Klebst Du den Key auf die CD Hülle und behälst die CD beim Hardware Verkauf, ist es auch verkehrt, schliesslich gehört die Lizenz zur Hardware. Es gibt hierfür leider keine allumfassende Lösung, den Herstellern wäre sicherlich auch was Anderes lieber, was dann aber dem Endkunden nicht passt ...... und eben umgekehrt. Grüsse Gulp
  11. Nun, ein Image zu Wiederherstellungszwecken macht noch nichts. Eine Sicherungskopie des Installationsdatenträgers allerdings kann durchaus vom Hersteller nicht erlaubt werden, er stellt Dir ja im Fall des Falles einen neuen Installationsdatenträger zur Verfügung. Aber seh das nicht so eng mit den Regularien, ein Austausch ist in der Regel eigentlich kein Problem. Bei den OEM's erhält man fast immer eine DVD/CD wenn die Recoverypartition defekt ist, wenn auch meist gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr (billiger als eine neue Lizenz ist das aber allemal). Wie gesagt, bei Installations-CD's/DVD's habe ich seit 19paarundneunzig noch keine Ausfälle (zumindest bei sachgemässer Behandlung - ich geb zu schon mal ne Win95A CD an die Wand geworfen und diese in tausend Stücke zerspringen gesehen zu haben - natürlich hatte ich da schon eine Win95C Lizenz als "Reserve" oder war das schon 98 ;) ) zu verzeichnen gehabt und seit da hatte ich schon ein paar Tausend verschiedenster Orginal CD's/DVD's in der Hand. Zu Diskettenzeiten gab's das aber wesentlich häufiger ...... (bbrrrr ich erinner mich gerade an Win95 Install von Diskette ..... *schauder*). Grüsse Gulp
  12. Richtig, aber prinzipiell bist Du auch korrekterweise beim Verkauf der Hardware und somit der Lizenz verpflichtet, alle Lizenzbestandteile (also auch CD, Handbuch und was sonst dazu gehört) mitzuliefern, insofern macht das Aufkleben des COA ja auch Sinn. Leider machen das die Wenigsten und tragen so zu dem Regelungsdschungel bei. Grüsse Gulp
  13. Oft jedenfalls .... ;) Wenn ich das nachweisen kann, ist ein Austausch des Datenträgers normalerweise möglich, wenn auch möglicherweise aufwändiger als man ertragen möchte, da entscheidet dann letztlich der Endverbraucher, ob eine neue Lizenz günstiger kommt. Meiner Meinung nach scheuen sich die meisten hier vor dem "ach so grossen Aufwand" und beschaffen sich den notwendigen Kram woanders, was dann dazu führt, dass ein Hersteller seine Prozeduren zum legalen Austausch defekter Waren verschärft. Kurz, man könnte alles viel einfacher haben, wenn nicht immer so viel besch*ssen würde, das fängt bei den Versicherungen an und hört bei ichweissnichtwas auf. Allerdings gibt es sicherlich immer irgendwo die berühmte Ausnahme (im Übrigen gehen CD/DVD's nicht einfach so im Laufwerk kaputt, da muss schon ein Riss im Carbonat sein .... ;) ) Wer sagte was von auszahlen lassen, wozu auch? Deine bereits entrichtete Nutzungsgebühr (von vielen fälschlicherweise als "Kaufpreis der Software" bezeichnet) berechtigt Dich zur Nutzung auch bei tatsächlicher Nicht-weiterbenutzung (aber ehrlich wer würde jetzt noch Windows 98 nutzen wollen - ich könnte, mein Datenträger von Win 98 ist noch voll funktionsfähig ;) ), bei der Rückgabe verzichtest Du allerdings aktiv auf die weitere Nutzung. Wenn Du den Nutzungsbedingungen vor dem Öffnen der Siegel/Verpackung widersprichst, gibts auch Geld zurück, so stehts auch meistens auf der Packung drauf. Zur Entsorgung zurückgeben kannst Du die Datenträger aber nach erfolgter Benutzung jederzeit, ob der Hersteller die aber zurücknehmen muss oder Dir vorschlägt die Datenträger im Hausmüll oder Deinem regionalen Entsorger zuzuführen, bleibt ihm vermutlich überlassen. Ja natürlich kann einem was runterfallen, dagegen ist man in der Regel aber versichert (gerade beim Umzug wichtig), aber auch hier wird der dann entstehende Aufwand meist gemieden (oder mit den Schadenfällen übertrieben). Grüsse Gulp
  14. Hmm, also ich gebe meine Software irgendwann auch wieder ab, spätenstens beim nächsten Betriebssystem. ;) Der Punkt ist, dass Du keine Software erwirbst, nur die Nutzung derselben, ebenso wie beim Mietwagen, der Zeitpunkt und der Zeitraum bis zur Rückgabe bzw (bezogen auf Software) bis zum Ende der Nutzung spielt ja eben keine Rolle, sondern bestimmt nur den Preis. (ich kann theoretisch einen Mietwagen auch auf Lebenszeit mieten, macht zwar keinen Sinn und ist ultrateuer - kann man mal sehen wie billig Software ja eigentlich ist, aber können kann ich) Von daher halte ich das Beispiel durchaus für treffend. Was sollte ein Bekannter mit meiner/meinem CD/DVD/Recoverypartition/Wiederherstellungsdatenträger? Nichts, richtig den benutze ich (meist nur einmal) zur Installation, einpacken, in Schrank stellen, fertig. Wenn mein Haus abbrennt, bekomme ich das von meiner Versicherung zumindest anteilig zurück (wüsste auch gerade nicht worauf ich dann noch irgendwas installieren wollte). Macht ein Bekannter mir meine Sachen kaputt, so ersetzen mir meine Bekannten (jedenfalls die denen ich Sachen ausleihen würde) oder deren Versicherung meinen Schaden weitgehend. Bei einem Umzug verpacke ich meine Sachen ordnungsgemäss (nicht nur meine Datenträger, auch meinen Flat-TV zB) und habe alles heile wieder am neuen Ort. Ich sehe irgendwie kein stichhaltiges Argument, dass für einen "einfach so" kaputt gehenden Datenträger sprechen sollte. Das irgendwie reicht mir hier eben nicht. Man muss die Regelung ja nicht mögen, ich wäre auch mit einem Key zufrieden, nur sollte man sich ja hier die Frage stellen warum das so ist. Entwickle Dein eigenes Betriebssystem, Tool, werde erfolgreich damit und Du wirst schnell feststellen warum das so ist. ;) Grüsse Gulp
  15. Natürlich kann Microsoft das verlangen, zum einen erwirbst Du lediglich das Recht der Softwarenutzung (man könnte es mit einem Mietwagen vergleichen, auch da musst Du auf Sachen aufpassen, die bei einem eigenen Auto piepegal sind oder sein können), zum anderen habe ich noch nie eine CD/DVD so oft benutzen müssen, dass diese kaputt gegangen wäre. Bei Recoverypartitionen wird einem in der Regel zusätzlich das Recht eingeräumt einen Wiederherstellungsdatenträger anzufertigen, der auch dann weiterhilft, wenn die Recoverypartition selbst zerstört wird. Ich sehe hier absolut kein Problem, zumal bei einem Nachweis eines ordentlichen Kaufs der Lizenz (den man üblicherweise vorweisen kann) auch Microsoft oder der OEM Hersteller der Recoverypartition gegen eine geringe Gebühr einen defekten Datenträger ersetzt. So erhalten Sie Ersatz für Microsoft-Software und -Hardware, Service Packs oder Bedienungsanleitungen Grüsse Gulp
  16. Könnte zwar theoretisch auch sein, allerdings hatte ich bisher noch nicht das Vergnügen mit Viren, die die MFT oder das Filesystem so halb zerfetzen ..... schaden kann eine Überprüfung auf Malware aber nie, ich halte es aber zunächst für weniger wahrscheinlich. Ein regelmässig auftretendes defektes Filesystem kenne ich aus meiner jahrelangen Erfahrung nur, wenn buggy RAID/Controller Treiber/Firmware vorliegen und Mist schreiben, der Server mitten in der Schreiboperation unterbrochen wird (BlueScreen, Strom weg, Datenträger entfernen, Prozess hart beenden, etc) oder bei defekter Hardware. Grüsse Gulp
  17. Muss nicht zwangsläufig sein, je nach genauen Art des Problems kann auch die Position der Partition auf den Datenträgern (oder auch nur auf einem) das Problem sein oder aber beispielsweise eine bestimmte Dateigrösse oder Schreiboperation oder Schreibbefehl durch den Treiber oder die Firmware des Controllers. Deswegen ja mein Einwand mit dem nachhaken. Man kann ja quasi wenig bis gar nichts falsch machen bei der Erstellung der Partition. Die einzigen groben Fehlerquellen aus meiner Sicht wären zunächst: - defekte Hardware - defekter Treiber oder Firmware - nicht unterstützte Konfiguration (RAID Level oder ähnliches) - fehlerhafte Software Grüsse Gulp
  18. Oder mit delage32 .... Horst Schaeffer's Software Pages Grüsse Gulp
  19. CHKDSK repariert üblicherweise seit NT eine korrupte MFT jedenfalls wenn sie repariert werden kann. Gibt es eventuell neuere Firmware für die Platten selbst? Dass der HP Support bei erfolgreich verlaufenden HW Tests zunächst den Support ablehnen möchte ist die Standard Vorgehensweise. Da sollte man aber nachhaken. Grüsse Gulp
  20. Das Melden im Forum hat ja schon mal geklappt, allerdings fehlen ein paar Details um auch nur ansatzweise irgendeine Form von Hilfestellung geben zu können. Aber selbst dafür hat Microsoft einen KB Eintrag: How to ask a question Also, formuliere möglichst genau Dein Problem inkusive eventueller Fehlermeldungen (genauen Wortlaut abtippen), Fehler in der Ereignisanzeige, etc, dann kann Dir auch besser geholfen werden. Nutze zudem die Suchfunktion dieses Boards, hier stehen schon einige Problemlösungen drin. Grüsse Gulp
  21. Aktueller Treiber? Aktuelle Firmware? Wenn es keine aktuelleren Treiber und/oder Firmware geben sollte, kann das was für den HP Support werden. Die haben oft dann spezielle Firmware oder Treiber im Angebot oder lassen welche bauen. Kann natürlich auch sein, dass es anstelle dessen Konfigurationstips gibt. Grüsse Gulp
  22. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Lizenz gekauft hast und der Datenträger kaputt gegangen ist, bekommst Du ohne Probleme einen Neuen, da verhält es sich nicht anders als mit anderen ordentlich gekauften Waren. Sicher ist bei OEM ein Handbuch "Erste Schritte" dabei, war schon seit NT zB bei HP, Dell und weiteren OEM's so. Auch bei der SB (die im Grunde auch nur ne OEM ist) ist das so. Grüsse Gulp
  23. Einfach gesagt: Installationsdatenträger weg (CD, DVD, Recovery Partition beim Notebook)= Lizenz weg Grüsse Gulp
  24. Natürlich darfst Du die addieren, die 20 zusätzlichen darfst Du zB auch ungleich verteilen, bei der per Server Methode müssen halt nur so viele CAL's dem entsprechenden Server zugewiesen werden, wie User/Geräte auf den jeweiligen Server zugreifen. Welches Szenario bzw welche Lizensierungsmethode für Dich am Besten ist kann man anhand Deiner Angaben nicht genau beantworten, da fehlen noch ein paar Details, zB wie viele User gibt es in Deinem Szenario. Folgendes kann man sich aber schon mal vor Augen halten: Per Device CAL's nimmt man am Besten, wenn jeder (oder die meisten) User mehr als ein Gerät zB Notebook und Desktop-PC benutzen. In den meisten anderen Fällen nimmt man User CAL's. Grüsse Gulp
  25. Also ich komme hier irgendwie auf 30 (20+5+5), Du nicht? Grüsse Gjulp
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