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Gulp

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Alle erstellten Inhalte von Gulp

  1. Klebst Du den Key auf die CD Hülle und behälst die CD beim Hardware Verkauf, ist es auch verkehrt, schliesslich gehört die Lizenz zur Hardware. Es gibt hierfür leider keine allumfassende Lösung, den Herstellern wäre sicherlich auch was Anderes lieber, was dann aber dem Endkunden nicht passt ...... und eben umgekehrt. Grüsse Gulp
  2. Nun, ein Image zu Wiederherstellungszwecken macht noch nichts. Eine Sicherungskopie des Installationsdatenträgers allerdings kann durchaus vom Hersteller nicht erlaubt werden, er stellt Dir ja im Fall des Falles einen neuen Installationsdatenträger zur Verfügung. Aber seh das nicht so eng mit den Regularien, ein Austausch ist in der Regel eigentlich kein Problem. Bei den OEM's erhält man fast immer eine DVD/CD wenn die Recoverypartition defekt ist, wenn auch meist gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr (billiger als eine neue Lizenz ist das aber allemal). Wie gesagt, bei Installations-CD's/DVD's habe ich seit 19paarundneunzig noch keine Ausfälle (zumindest bei sachgemässer Behandlung - ich geb zu schon mal ne Win95A CD an die Wand geworfen und diese in tausend Stücke zerspringen gesehen zu haben - natürlich hatte ich da schon eine Win95C Lizenz als "Reserve" oder war das schon 98 ;) ) zu verzeichnen gehabt und seit da hatte ich schon ein paar Tausend verschiedenster Orginal CD's/DVD's in der Hand. Zu Diskettenzeiten gab's das aber wesentlich häufiger ...... (bbrrrr ich erinner mich gerade an Win95 Install von Diskette ..... *schauder*). Grüsse Gulp
  3. Richtig, aber prinzipiell bist Du auch korrekterweise beim Verkauf der Hardware und somit der Lizenz verpflichtet, alle Lizenzbestandteile (also auch CD, Handbuch und was sonst dazu gehört) mitzuliefern, insofern macht das Aufkleben des COA ja auch Sinn. Leider machen das die Wenigsten und tragen so zu dem Regelungsdschungel bei. Grüsse Gulp
  4. Oft jedenfalls .... ;) Wenn ich das nachweisen kann, ist ein Austausch des Datenträgers normalerweise möglich, wenn auch möglicherweise aufwändiger als man ertragen möchte, da entscheidet dann letztlich der Endverbraucher, ob eine neue Lizenz günstiger kommt. Meiner Meinung nach scheuen sich die meisten hier vor dem "ach so grossen Aufwand" und beschaffen sich den notwendigen Kram woanders, was dann dazu führt, dass ein Hersteller seine Prozeduren zum legalen Austausch defekter Waren verschärft. Kurz, man könnte alles viel einfacher haben, wenn nicht immer so viel besch*ssen würde, das fängt bei den Versicherungen an und hört bei ichweissnichtwas auf. Allerdings gibt es sicherlich immer irgendwo die berühmte Ausnahme (im Übrigen gehen CD/DVD's nicht einfach so im Laufwerk kaputt, da muss schon ein Riss im Carbonat sein .... ;) ) Wer sagte was von auszahlen lassen, wozu auch? Deine bereits entrichtete Nutzungsgebühr (von vielen fälschlicherweise als "Kaufpreis der Software" bezeichnet) berechtigt Dich zur Nutzung auch bei tatsächlicher Nicht-weiterbenutzung (aber ehrlich wer würde jetzt noch Windows 98 nutzen wollen - ich könnte, mein Datenträger von Win 98 ist noch voll funktionsfähig ;) ), bei der Rückgabe verzichtest Du allerdings aktiv auf die weitere Nutzung. Wenn Du den Nutzungsbedingungen vor dem Öffnen der Siegel/Verpackung widersprichst, gibts auch Geld zurück, so stehts auch meistens auf der Packung drauf. Zur Entsorgung zurückgeben kannst Du die Datenträger aber nach erfolgter Benutzung jederzeit, ob der Hersteller die aber zurücknehmen muss oder Dir vorschlägt die Datenträger im Hausmüll oder Deinem regionalen Entsorger zuzuführen, bleibt ihm vermutlich überlassen. Ja natürlich kann einem was runterfallen, dagegen ist man in der Regel aber versichert (gerade beim Umzug wichtig), aber auch hier wird der dann entstehende Aufwand meist gemieden (oder mit den Schadenfällen übertrieben). Grüsse Gulp
  5. Hmm, also ich gebe meine Software irgendwann auch wieder ab, spätenstens beim nächsten Betriebssystem. ;) Der Punkt ist, dass Du keine Software erwirbst, nur die Nutzung derselben, ebenso wie beim Mietwagen, der Zeitpunkt und der Zeitraum bis zur Rückgabe bzw (bezogen auf Software) bis zum Ende der Nutzung spielt ja eben keine Rolle, sondern bestimmt nur den Preis. (ich kann theoretisch einen Mietwagen auch auf Lebenszeit mieten, macht zwar keinen Sinn und ist ultrateuer - kann man mal sehen wie billig Software ja eigentlich ist, aber können kann ich) Von daher halte ich das Beispiel durchaus für treffend. Was sollte ein Bekannter mit meiner/meinem CD/DVD/Recoverypartition/Wiederherstellungsdatenträger? Nichts, richtig den benutze ich (meist nur einmal) zur Installation, einpacken, in Schrank stellen, fertig. Wenn mein Haus abbrennt, bekomme ich das von meiner Versicherung zumindest anteilig zurück (wüsste auch gerade nicht worauf ich dann noch irgendwas installieren wollte). Macht ein Bekannter mir meine Sachen kaputt, so ersetzen mir meine Bekannten (jedenfalls die denen ich Sachen ausleihen würde) oder deren Versicherung meinen Schaden weitgehend. Bei einem Umzug verpacke ich meine Sachen ordnungsgemäss (nicht nur meine Datenträger, auch meinen Flat-TV zB) und habe alles heile wieder am neuen Ort. Ich sehe irgendwie kein stichhaltiges Argument, dass für einen "einfach so" kaputt gehenden Datenträger sprechen sollte. Das irgendwie reicht mir hier eben nicht. Man muss die Regelung ja nicht mögen, ich wäre auch mit einem Key zufrieden, nur sollte man sich ja hier die Frage stellen warum das so ist. Entwickle Dein eigenes Betriebssystem, Tool, werde erfolgreich damit und Du wirst schnell feststellen warum das so ist. ;) Grüsse Gulp
  6. Natürlich kann Microsoft das verlangen, zum einen erwirbst Du lediglich das Recht der Softwarenutzung (man könnte es mit einem Mietwagen vergleichen, auch da musst Du auf Sachen aufpassen, die bei einem eigenen Auto piepegal sind oder sein können), zum anderen habe ich noch nie eine CD/DVD so oft benutzen müssen, dass diese kaputt gegangen wäre. Bei Recoverypartitionen wird einem in der Regel zusätzlich das Recht eingeräumt einen Wiederherstellungsdatenträger anzufertigen, der auch dann weiterhilft, wenn die Recoverypartition selbst zerstört wird. Ich sehe hier absolut kein Problem, zumal bei einem Nachweis eines ordentlichen Kaufs der Lizenz (den man üblicherweise vorweisen kann) auch Microsoft oder der OEM Hersteller der Recoverypartition gegen eine geringe Gebühr einen defekten Datenträger ersetzt. So erhalten Sie Ersatz für Microsoft-Software und -Hardware, Service Packs oder Bedienungsanleitungen Grüsse Gulp
  7. Könnte zwar theoretisch auch sein, allerdings hatte ich bisher noch nicht das Vergnügen mit Viren, die die MFT oder das Filesystem so halb zerfetzen ..... schaden kann eine Überprüfung auf Malware aber nie, ich halte es aber zunächst für weniger wahrscheinlich. Ein regelmässig auftretendes defektes Filesystem kenne ich aus meiner jahrelangen Erfahrung nur, wenn buggy RAID/Controller Treiber/Firmware vorliegen und Mist schreiben, der Server mitten in der Schreiboperation unterbrochen wird (BlueScreen, Strom weg, Datenträger entfernen, Prozess hart beenden, etc) oder bei defekter Hardware. Grüsse Gulp
  8. Muss nicht zwangsläufig sein, je nach genauen Art des Problems kann auch die Position der Partition auf den Datenträgern (oder auch nur auf einem) das Problem sein oder aber beispielsweise eine bestimmte Dateigrösse oder Schreiboperation oder Schreibbefehl durch den Treiber oder die Firmware des Controllers. Deswegen ja mein Einwand mit dem nachhaken. Man kann ja quasi wenig bis gar nichts falsch machen bei der Erstellung der Partition. Die einzigen groben Fehlerquellen aus meiner Sicht wären zunächst: - defekte Hardware - defekter Treiber oder Firmware - nicht unterstützte Konfiguration (RAID Level oder ähnliches) - fehlerhafte Software Grüsse Gulp
  9. Oder mit delage32 .... Horst Schaeffer's Software Pages Grüsse Gulp
  10. CHKDSK repariert üblicherweise seit NT eine korrupte MFT jedenfalls wenn sie repariert werden kann. Gibt es eventuell neuere Firmware für die Platten selbst? Dass der HP Support bei erfolgreich verlaufenden HW Tests zunächst den Support ablehnen möchte ist die Standard Vorgehensweise. Da sollte man aber nachhaken. Grüsse Gulp
  11. Das Melden im Forum hat ja schon mal geklappt, allerdings fehlen ein paar Details um auch nur ansatzweise irgendeine Form von Hilfestellung geben zu können. Aber selbst dafür hat Microsoft einen KB Eintrag: How to ask a question Also, formuliere möglichst genau Dein Problem inkusive eventueller Fehlermeldungen (genauen Wortlaut abtippen), Fehler in der Ereignisanzeige, etc, dann kann Dir auch besser geholfen werden. Nutze zudem die Suchfunktion dieses Boards, hier stehen schon einige Problemlösungen drin. Grüsse Gulp
  12. Aktueller Treiber? Aktuelle Firmware? Wenn es keine aktuelleren Treiber und/oder Firmware geben sollte, kann das was für den HP Support werden. Die haben oft dann spezielle Firmware oder Treiber im Angebot oder lassen welche bauen. Kann natürlich auch sein, dass es anstelle dessen Konfigurationstips gibt. Grüsse Gulp
  13. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Lizenz gekauft hast und der Datenträger kaputt gegangen ist, bekommst Du ohne Probleme einen Neuen, da verhält es sich nicht anders als mit anderen ordentlich gekauften Waren. Sicher ist bei OEM ein Handbuch "Erste Schritte" dabei, war schon seit NT zB bei HP, Dell und weiteren OEM's so. Auch bei der SB (die im Grunde auch nur ne OEM ist) ist das so. Grüsse Gulp
  14. Einfach gesagt: Installationsdatenträger weg (CD, DVD, Recovery Partition beim Notebook)= Lizenz weg Grüsse Gulp
  15. Natürlich darfst Du die addieren, die 20 zusätzlichen darfst Du zB auch ungleich verteilen, bei der per Server Methode müssen halt nur so viele CAL's dem entsprechenden Server zugewiesen werden, wie User/Geräte auf den jeweiligen Server zugreifen. Welches Szenario bzw welche Lizensierungsmethode für Dich am Besten ist kann man anhand Deiner Angaben nicht genau beantworten, da fehlen noch ein paar Details, zB wie viele User gibt es in Deinem Szenario. Folgendes kann man sich aber schon mal vor Augen halten: Per Device CAL's nimmt man am Besten, wenn jeder (oder die meisten) User mehr als ein Gerät zB Notebook und Desktop-PC benutzen. In den meisten anderen Fällen nimmt man User CAL's. Grüsse Gulp
  16. Also ich komme hier irgendwie auf 30 (20+5+5), Du nicht? Grüsse Gjulp
  17. Tja, per Server meint halt tatsächlich auch per Server. Hat man 10 User und 2 Server so benötigt man hier also auch für jeden Server 10 CAL's wenn alle User auf den Server zugreifen. Ihr habt 18 Geräte und 2 Server, macht 18 CAL's pro Server also insgesamt 36, laut Deiner Aufstellung habt Ihr aber nur 30 CAL's und dann damit 6 zuwenig, ist doch einleuchtend. Grüsse Gulp
  18. Über eine External Connector Lizenz. Grüsse Gulp
  19. Nun wenn ich mir die Fehlermeldungen so anschaue, bezweifle ich, dass die Schemata auch so auf dem SBS angekommen sind. Zum anderen ist der SBS ja etwas "speziell" da er ja eigentlich nie in eine vorhandene Domäne kommen sollte. Grüsse Gulp
  20. Oh nochwas, ist der R2 DC etwa eine 64-bit Version (bzw die verwendete adprep Version)? Grüsse Gulp
  21. Die Funktionsebene hat mit dem Schema erstmal nix zu tun. Ich glaube kaum, dass die Replikation "ganz" geklappt hat, jedenfalls nicht den Fehlern aus den bisherigen Posts nach zu urteilen. Der "last success" kann ja auch von einem R2 DC kommen oder betraf die Replikation des SBS mit sich selbst. Grüsse Gulp
  22. Hmm wenn Ihr das Schema nicht nachträglich aktualisiert habt, dann kann es eigentlich auch nicht passen. Das wiederum würde auch für die 30 in dem genannten Registry Schlüssel sprechen, die 31 kann eventuell durch die Einbindung in die vorhandene R2 Domäne entstanden sein. Mir schwant hier leider nichts Gutes, das sieht mir im Moment noch nach SBS neu machen aus. Der Artikel KB 884453 behandelt auch keine R2 Domäne, R2 gab es zu der Zeit noch nicht und ich fürchte fast, dass die Vorgehensweise aus dem Artikel auch nur dann funktioniert, wenn es sich bei der Quell-Domäne um die gleiche Schemaversion handelt. Entweder man bekommt adprep irgendwie zum Laufen oder muss bei einem solchen Schemamischmasch den SBS plätten und neu aufsetzen. Entweder weiss hier einer unserer SBS MVP Guru's, wie GüntherH weiter oder man muss Microsoft direkt fragen, aber ich befürchte, dass die Anleitung nur für 2003 Domänen ohne R2 gilt. Muss es denn zwingend ein SBS 2003 sein, ein SBS 2008 wäre wohl kein Problem bei einer 2003 R2 Domäne. Grüsse Gulp
  23. Na und, das funktioniert auch dann, aber der Explorer is da etwas unempfindlicher ... Grüsse Gulp
  24. Zunächst mit dcdiag aus den 2003 Support Tools mal weiter forschen ..... (Ergebnis von dcdiag kannst Du hier posten) Die Fehlermeldungen weisen ja ganz klar darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Replikation die Schemata nicht übereinstimmten. Habt ihr nun das Schema nachträglich doch noch aktualisiert oder hat das von Anfang an nie funktioniert? Grüsse Gulp
  25. Was ist denn an: nicht zu verstehen? Grüsse Gulp
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