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Darf ich Lizenzen "verleihen" ?


sim
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hi leute,

 

hab mal wieder ein dringendes problem zu klären. oder eigentlich sind es zwei:

 

1. darf ich einem kunden für einen längeren zeitraum einen notebook inklusive software unentgeltlich "leihen"? damit meine ich z.B. Windows, Office, ...

oder erlaubt microsoft so etwas nicht ?

 

2. darf mein kunde auf diesem notebook software installieren, für die er von einem andernen hersteller eine firmenlizenz erworben hat? z.B. virenscanner ?

das problem ist, dass er ja nicht eigentümer sondern nur besitzer des geräts ist und dafür dann die firmenlizenz evtl. nicht gilt.

 

 

sowas verzwicktes!

weiss mir keinen rat mehr.

 

bin dankbar für jeden tip!!

 

viele grüße,

simone

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Hi sim, hi doc meltzer,

 

Lizenzen dürfen nicht verliehen werden, Geräte mit installierter Software im Prinzip schon, sofern es sich um OEM- oder Einzellizenzen handelt.

 

Wenn das Notebook ein Ersatzgerät für einen in Reparatur befindlichen PC ist, kann die Lizenz des PCs kurzzeitig auf das Notebook übertragen werden.

 

In einigen (nicht allen) Lizenzmodellen ist es erlaubt, dass dieselbe Lizenz sowohl auf einem PC als auch auf einem Notebook benutzt wird (hier hilft ein Blick in die EULA)

 

cu,

 

Perin

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Zitat Microsoft:

 

Wann ist eine Lizenz erforderlich?

Grundsätzlich gilt: Jede Nutzung eines Microsoft Produkts erfordert eine Lizenz. Nutzen bedeutet

kopieren, installieren, nutzen, zugreifen, anzeigen, laufen lassen oder auf andere Weise mit dem

jeweiligen Produkt interagieren.

Eine Lizenz für eine Microsoft Anwendung (z.B. Microsoft Office), ein Microsoft Betriebssystem

(z.B. Windows XP Professional) oder eine Geräte-CAL (CAL = Zugriffslizenz auf ein

Serverprodukt) wird einem bestimmten Gerät zugewiesen. Für jedes Gerät, auf dem ein solches

Produkt genutzt wird, muss eine separate Lizenz erworben werden. Ein Gerät kann ein PC, eine

Arbeitsstation, ein Handheld Computer, ein Personal Digital Assistent oder ein anderes

elektronisches Gerät sein.

Eine Lizenz für ein Microsoft Developer Tool (z.B. Visual Studio), MSDN (Microsoft Developer

Network) oder eine Nutzer-CAL (CAL = Zugriffslizenz auf ein Serverprodukt) wird einem

bestimmten Nutzer zugewiesen. Für jede Einzelperson, die ein solches Produkt nutzt, muss eine

separate Lizenz erworben werden.

Die Regel 'Jede Nutzung eines Microsoft Produkts erfordert eine Lizenz ' schließt die mehrfache

Nutzung einer Lizenz (Concurrent Use) aus. Concurrent Use bedeutet die nicht gleichzeitige

Nutzung einer Lizenz auf mehreren Geräten. In der Vergangenheit wurde dies im Rahmen der

Bestimmungen der Endbenutzer-Lizenzverträge (EULA) für bestimmte Anwendungen

zugelassen. Seit dem 1. Dezember 1997 ist Concurrent Use für Microsoft-Anwendungen generell

nicht mehr verfügbar.

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Original geschrieben von Perin

Lizenzen dürfen nicht verliehen werden, Geräte mit installierter Software im Prinzip schon, sofern es sich um OEM- oder Einzellizenzen handelt.

 

Woher hast du diese Information? ich sage das ist nicht zulässig.

 

Original geschrieben von Perin

Wenn das Notebook ein Ersatzgerät für einen in Reparatur befindlichen PC ist, kann die Lizenz des PCs kurzzeitig auf das Notebook übertragen werden.

 

Dann muss aber die Lizenz von dem zu reparierenden gerät vorher entfernt werden.

 

Original geschrieben von Perin

In einigen (nicht allen) Lizenzmodellen ist es erlaubt, dass dieselbe Lizenz sowohl auf einem PC als auch auf einem Notebook benutzt wird (hier hilft ein Blick in die EULA)

 

Das gilt aber nur wenn das stationäre Gerät und das Notebook von dem selben Mitarbeiter genutzt werden. Das hat mit verleihen nichts zu tun!

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und, jetzt blitzt mein Jurist in mir auf.

 

VERLEIH und VERMIETUNG sind nach BGB ja Rechtsgeschäfte, die sich auf die Sache beziehen. Das bedeutet, ich darf dem Kunden nicht meine Licenz und meine Originalsoftwarecd leihen und dafür Geld verlangen, das der Sie dann nutzen kann. Weil MS will ja der alleinige Lizendealer bleiben.

 

Wenn ich meinen Laptop verleihe, dann gehe ich ja ein Rechtsgeschäft mit einem anderen gut ein und müsste zulässig sein, sofern ich die gleiche Lizenz nicht noch woanders Nutze (PC + Lappi)

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Original geschrieben von Der Newbie

und, jetzt blitzt mein Jurist in mir auf.

 

VERLEIH und VERMIETUNG sind nach BGB ja Rechtsgeschäfte, die sich auf die Sache beziehen. Das bedeutet, ich darf dem Kunden nicht meine Licenz und meine Originalsoftwarecd leihen und dafür Geld verlangen, das der Sie dann nutzen kann. Weil MS will ja der alleinige Lizendealer bleiben.

 

Wenn ich meinen Laptop verleihe, dann gehe ich ja ein Rechtsgeschäft mit einem anderen gut ein und müsste zulässig sein, sofern ich die gleiche Lizenz nicht noch woanders Nutze (PC + Lappi)

 

Sorry, aber das sind Juristische Spitzfindigkeiten, die du gerne von deienem Anwalt besprechen kannst, aber nicht hier.

 

Wir dürfen keine Juristischen auskünfte geben.

 

Noch ein Mal:

 

MS untersagt eindeutig Vermietung und Verleih der Lizenezn (und zwar egel ob OEM oder nicht).

 

Ich sehe hier keinen Diskussionsbedarf mehr.

 

Wer anderer Meinung ist kann dies mit dem Juristen seines Vertrauens dikutieren und wenn er es ganz genau wissen will, auch einen Musterprozess austragen.

Viel Spass dabei.

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Hi,

 

@Dr.Meltzer:

Ich bin mir sicher, dass man unter http://download.microsoft.com/download/5/a/9/5a9c465a-baf8-47d0-9f64-26a3d7223103/0804_LicSpec_Online-Test_Microsoft_Einzellizenzen_FPP_OEM_System%20Builder.ppt etwas findet, wenn die Seite wieder Online ist.

 

Es ist Sinnvoll, das Verleihen von bloßen Lizenzen oder in Volumen-Lizenzprogrammen erworbenen Lizenzen zu untersagen, es ist aber alles andere als Sinnvoll das Verleihen oder zeitweise Überlassen von Komplettgeräten (Notebook mit Software) zu verbieten.

 

Bevor ich mich gewerblich mit dem Verleih von Notebooks beschäftigen würde, würde ich aber eine eingehende Rechtsberetung beim ANwalt meines Vetrauens einholen.

 

cu,

 

Perin

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@Der Newbie

Die EULA hat für Privatanwender absolut null komma null rechtliche Relevanz in Deutschland. Sämtliche "Lizenzbedingungen", denen man nicht *vor* dem Kauf zustimmt, sind wirkungslos.

Auch wenn das Microsoft gerne hätte und sich die Microsoft-hörigen in kollektiv-devotem Gehorsam danach richten.

 

So darf man(n) selbstverständlich OEM-Software bei ebay verkaufen, und auch einen Laptop samt Windows-Lizenz einem Freund leihen.

 

@Dr. Melzer

Selbstverständlich darfst Du juristische Auskünfte geben. Solange Du das nicht gewerbsmässig machst, hast Du auch keine Konseqeunzen aus dem RBerG zu befürchten (welches ohnehin in naher Zukunft diesbezügich geändert werden wird).

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