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Mal wieder das Thema OEM Transfer Win XP / Win XP SP2


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Moin :)

das mit der EULA bei SB macht mich stutzig. Bis dato war mir keine EULA bekannt bei SB, dass man diese von der H/W nicht trennen darf und neu zuordnen(lizensieren) darf. Okay, es könnte außerhalb eines Schadenfalls eine "90-Tageregelung" dort auch geben. Kennt jemand einen Link zur SB-EULA?

Ansonsten gilt doch weiterhin, ist die SB mit der Volumenlizenz identisch, 1x Kaufen via Volumenvertrag und reimagen, oder habe ich was neues überlesen?

VG, Franz

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. Bis dato war mir keine EULA bekannt bei SB, dass man diese von der H/W nicht trennen darf und neu zuordnen(lizensieren) darf.

 

Mir auch nicht (zumindest keine nach den "OEM Urteil", auch wenn es nur XP direkt betraf), aber da letztendlich (im Gegensatz zu Volumenlizenzen für welche immer die Produktnutzungsrechte Verbindlich sind) immer nur das dem Produkt beiliegende EULA rechtsverbindlich ist kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden.

Letztendlich zählt immer nur was in dem beiliegenden EULA steht.

 

Hier können die Basis EULAs eingesehen werden: License Terms

 

 

Ansonsten gilt doch weiterhin, ist die SB mit der Volumenlizenz identisch, 1x Kaufen via Volumenvertrag und reimagen, oder habe ich was neues überlesen?

VG, Franz

 

Woher hast du die Information dass SB Lizenzen und Volumenlizenzen identisch sind? Das ist mir neu.

 

Bei Volumenlizenzen werden die BS Lizenzen an die Hardware gebunden und dürfen (bis auf wenige Ausnahmen) nicht übertragen werden.

 

Hier der dazu relevante Passus aus den Produktnutzungsrechten:

 

I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

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und hier mal zu dem Thema ein Passus aus einer OEM EULA (Compaq/HP)

 

Die SOFTWARE

darf nur auf einem einzelnen COMPUTER, wie in diesem

EULA dargelegt, verwendet werden. Sie sind berechtigt,

alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen,

vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien der SOFTWARE

zurück

 

hier findet sich somit kein Hinweis auf Hardwarebundling

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Moin :)

 

sorry, ich wollte sagen " wenn die SB-Lizenz identisch ist mit der Volumen-Lizenz, dann, wenn man reimagen möchte, muss man 1x das WIN-OS über den Volumenvertrag kaufen und darf dann alle SBs reimagen.

 

@Die.Minka > rechne mal im OPEN ca. 50 € p.a. für die WIN-OS-SA und dann stell alle relevanten Kosten dagegen, dann denke ich kommt man schnell zur Entscheidung "meinen" Weg zu gehen.

"billig" kaufen ist später mit all diesen Kosten die "teuerste" Variante.

(Da in fast allen Unternehmen jeder nur für sich rumwuselt und es keinen einheitlichen Ansatz gibt, werden somit intern imense Kosten produziert, hier versagen, aus Unwissenheit, viele Fürungspositionen, bis hin zur Geschäftsführung.)

Es ist bei meiner Beratung oft wie im Kindergarten... hinterfrage ich die Beschaffungs- u. Verwaltungs-Kosten im Thema Lizenzen, schaue ich schnell in "große Kinderaugen"....

 

VG, Franz

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