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marcel_lepkojis

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Alle erstellten Inhalte von marcel_lepkojis

  1. Hallo, wie bist Du bei deinen Überlegungen auf SPLA als möglichen Lizenzvertrag gestoßen? Willst du an "Externe", also nicht Angestellte/Beschäftigte deines AG oder verbundener Unternehmen hosten? Falls nein: Wie bereits im vorgehenden Beitrag erwähnt wäre eine VDI, VDA oder Windows Upgrade Lizenz + SA aus einem Volumenlizenzvertrag (Open Value, EA...) eine Option. Abhängig von den bereits vorhandenen Lizenzen ist bei VDA und Windows Upgrade+SA noch eine RDS CAL erforderlich. Windows Server CAL ist natürlich bei allen Optionen erforderlich. Vll hilfreich:http://download.microsoft.com/download/8/4/E/84EBFC1E-77E2-4BA5-B886-ED40A62C4519/Windows%20Virtual%20Desktop_Lizenzierung_final_7.2010.pdf Gruß, Marcel
  2. Erinnert an den umstieg Office 2003 - 2007 :D Wer zum ersten mal mit arbeitet, findet sich in der neuen Version wahrscheinlich besser zurecht. Hatte auch erstmal meine Probleme, finds aber recht gut gemacht.
  3. Der LAR bezieht sich auf die EULA(s) von Windows XP, mit verweis auf die Urteile des BGH von 2000 (244/97) und OLG Düsseldorf (247/08) . Wortlaut: "Bei WIN XP gibt es mindestens zwei verschiedene Versionen von EULA´s, eine, die sich dem BGH Urteil beugt und eine, die die Übertragung ohne Hardware untersagt. Die MSLT von Windows VISTA untersagt dieses bisher generell, so das Windows Vista derzeit ohne zugehörige Datenträger keinesfalls entbundelt und übertragen werden darf" Dem Kunden liegen alle von MS definierten POL Komponenten der Lizenzen vor.
  4. Danke für deine Antwort. Diese Vorgehensweise ist optimal und würde ich auch so empfehlen. Im konkreten Fall wurden in der Vergangenheit einige Fehlentscheidungen getroffen. Für alle qualifizierten Desktops sind Windows Upgrade Lizenzen + SA vorhanden. Aufgrund einer Fehlberatung wurden einige PC´s ohne Windows Lizenzen gekauft, sprich es fehlt die Basis fürs Upgrade. Anstatt über den LAR die entsprechenden Windows GGWA Lizenz zu kaufen, wurden OEM Windows XP Pro SP2 Lizenzen über einen Used Händler gekauft. Im Nachgang hat der LAR nun die besagte Aussage zur Übertragbarkeit von OEM getroffen.
  5. Sagen will ich dir (euch?) garnix, hab auf Austausch gehofft.
  6. Hallo zusammen, ich habe nun zum 2. mal eine Aussage zum Thema OEM Übertragung von Windows Pro XP und Windows Pro XP SP2 gehört, welche ich in MSLT (EULA) der entsprechenden Produkte nicht finden kann. Das die Bestimmungen von MS oft falsch interpretiert werden, ist ja allgemein bekannt. Gerade beim Thema OEM Übertragung kommuniziert Microsoft das ganze sehr undurchsichtig (was jeder andere Hersteller auch tun würde :). Ich habe mich hier auch schonmal verwirren lassen. In diesem Fall kann ich mir aber nicht erklären aus welcher Formulierung diese Aussage zur Übertragung kommen soll. Folgende Aussage trifft sktuell ein bekannter Microsoft LAR: Von Windows Pro XP aus dem OEM Kanal, gibt es 2 EULA Versionen. Die eine entspricht dem BGH Urteil aus dem Jahr 2000 (Übertragung gestattet), die andere hingegen nicht (die Übertragung ist nicht gestattet). Letzters soll auf Windows XP Pro SP2 zutreffen. Insgesamt sind für den OEM Kanal in Deutschland 3 Versionen der EULA bei Microsoft im MSLT Archiv verfügbar (Windows XP Pro 32bit): 1. Windows Pro XP OEM 2. Windows Pro XP SP1 OEM 3. Windows Pro XP SP2 OEM Ich habe alle EULA gelesen, insbesondere den Passus zur Übertragung an Dritte. Ich kann hier nichts finden was die Aussage des LARs unterstützt. Natürlich habe ich darum gebeten mir die entsprechenden Dokumente auf welche man sich bezieht zukommen zu lassen, bin aber neugierig ob jemand die Aussage kennt und sich damit auseinandergesetzt hat. Vielen Dank! Gruss, Marcel
  7. Hallo, die Re-imaging Rights sind nicht auf bestimmte Produkt Pools beschränkt. Folgende Übereinstimmungen der OEM/FPP Lizenz und dem Volume License Installations-Medium müssen vorhanden sein: 1. Komponenten 2. Sprache 3. Version Eine entsprechende Volumen Lizenz des Produkts muss vorhanden sein. Kein Microsoft Support! Nein, da nicht gleiche Version. Hier findest du das ganze schriftlich von MS: http://download.microsoft.com/download/3/D/4/3D42BDC2-6725-4B29-B75A-A5B04179958B/Reimaging.docx
  8. Hallo, welchen VL Key du verwendest hängt davon ab welche Aktivierungsmethode am besten auf deine Anforderungen passt. Unter Umständen macht auch eine kombination beider Methoden Sinn. MAK = aktivierung gegenüber Microsoft Dienst KMS = aktivierung alle 180 Tage gegenüber einem intern gehosteten KMS Dienst Hier wird das recht gut beschrieben: Microsoft Office 2010 - Volumenaktivierung | TechNet Gruss, Marcel
  9. Die indirekten Verbindungen können so natürlich nicht ermittelt werden. Ich schreibe ja auch "keinen direkten/Multiplexing". Beispiel: Unternehmen mit 500 PC´s hat einen SQL Server im Netzwerk. Nur Gruppe XYZ mit einer geringen Anzahl Mitabeiter direkten Zugriff benötigt. Es sind keinerlei weitere Zugriffe auf SQL erforderlich. Es ist nur diese eine SQL Instanz im Netzwerk. Admin von Kunde sagt: "Nur die Gruppe XYZ hat Zugriff auf den Server, die restlichen User haben keine Möglichkeit auf den Server zuzugreifen. Es besteht also auch kein theoretischer Zugriff. Ob es eine Lösung gibt an diese Berechtigungsinformationen zu kommen, war die Intension meines Beitrags hier. Mehr schlecht formuliert. Sorry dafür und Danke für die Hilfsbereitschaft... Gruss
  10. Zustimmung. Ich möchte trotzdem sicherstellen das ich alle Optionen nutze um an relevante Daten zu kommen. Wenn ich mir in einem Bereich nicht sicher bin, frage ich nach. Scheinbar verursacht meine Frage oder deren Formulierung hier den Eindruck das ich keine Ahnung von der MS Lizenzierung habe (den Eindruck habe ich zumindest wenn ich die Antworten lese :) Ich denke die Diskussion kann mit dem Ergebniss: "nein, es können keine Daten ausgelesen werden die relevant für die benötigte Anzahl der Zugriffslizenzen sind" geschlossen werden. Gruss, Marcel
  11. Hallo, @Dr. Melzer: alles richtig. Das erstellen einer entsprechende Liste (von Microsoft oft als "Lizenzdokumentation" bezeichnet) muss spätestens für die SOM Prozesse erstellt werden, und ist ja auch bei Select Verträgen Bestandteil des Vertrags. Lautet der Auftrag aber nur "Lizenzplausibilisierung Microsoft" (z.B. weil der Kunde von Microsoft um Eigenprüfung / Report gebeten wurde) muss eine möglichst exakte Lizenzbilanz erstellt werden. Leider herrscht bei vielen Unternehmen im Mittelstand oft extremes Chaos, so dass man alle mögliche Optionen ziehen muss. Mitarbeiter Gesamtliste bekommt man ohne weiteres, Inventar Listen (so unglaublich das klingt) war in den meisten Fällen nicht sauber gepfelgt, nicht vollständig oder auch garnicht vorhanden. Wie der Kunde das steuertechnisch abbildet ist mir immer ein Rätsel, ist aber nicht meine Aufgabe. MS Lizenzierung schon 9 Jahre, SAM seit knapp 2 Jahren. Als Beispiel könnte man hier einen SQL Zugriff hernehmen. Besteht für einen User/Device absolut keine möglich auf die SQL Datenbank zuzugreifen (direkt/Multiplexing) besteht kein Zugriff und somit ist auch keine CAL erforderlich.
  12. das setzen von Berechtigungen kann Auswirkungen auf die benötigte Anzahl von CALs haben, daher müssen diese Berechtigungen ja betrachtet werden. Genau hier bin ich als Prozess&Lizenz Fuzzi immer auf die Expertise des Kunden angwiesen.... Beispiel: nur bestimmte AD User sind in einer gruppe welche das recht haben auf eine Instanz von SQL zuzugreifen, restliche User nicht. Dann müssen auch nur die User/Devices lizenziert werden, welche zugreifen können. Wie man zu diesen Infos kommt ist eine der erhofften Informationen. Das ist der Weg den ich bei der Aufnahme aktuell mit den Kunden gehe. Ich möchte nur sichergehen das ich alle Mittel nutze um eine korrekte Erfassung zu bekommen. :cool: arbeitest du bei/für Microsoft? :D Im Produzierenden Gewerbe sind oft nur 20-50% der Mitarbeiter mit PC´s ausgestattet. Stellt man beim Personalmanagement die Frage nach einer Mitarbeiterliste aus der sich erkennen lässt wer ein Computer Device besitzt wird man in 80% der Fälle mit großen Augen angeschaut und zur Buchhaltung / Anlagevermögen oder IT geschickt um dort das nächste Schulterzucken zu erleben. Grundsätzlich nur User CALs zu kaufen kann unter Umständen sehr teuer sein. Nach dem SAM Projekt haben die Kunden das Thema ja dann auch im Griff und können hier problemlos die wirschaftlichste Lizenzform wählen. Es geht darum erstmal den IST Stand abzubilden, bevor man überlegt welche CALs man kauft. logisch, aber wie erfährst du jetzt die Anzahl der Mitarbeiter die diese Devices nutzen? (die Info hast du erstmal nicht) Stell dir vor du stehst evtl. mit null Informationen in einer chaotischen und dir unbekannten umgebung und musst das chaos nun aufräumen und durch Prozessoptimierungen (SAM) dauerhaft für Ordnung sorgen. Dazu gehört u.a. einen Weg finden eine Lizenzbilanz zu erstellen die max. 1-3% Fehlertoleranz hat (microsoft select: bei feststellung einer unterdeckung von 5% .....) Das ist ja das gemeine dran :D - Unternehmens-weite Richt-linien-verwaltung - Postfach-übergreifende Suche - Nachrichten-flussregeln Sobald die Index Suche über beide Postfächer läuft .... Bei größeren Firmen, definitives: NO! (siehe oben..) Gruss Marcel
  13. Hallo und Danke für die Antworten. Folgende Info wäre in meiner Anfrage noch wichtig gewesen: Ich bin als Consultant für SAM Prozesse und als Trainer für MS Lizenzierung tätig, Grundsatz ist mir also klar. Wo ich mich nicht gut auskenne ist der technische Bereich. Ein Beispiel - Firma mit 1.500 PCs - schnell gewachsene Strukturen - keine Lizenzdokumentation für Server Zugriffe vorhanden - Software Tracking via Inventory / LMDB vorhanden - je nach Abteilung ist entweder die Anzahl der Devices oder die Anzahl der User höher - es sind sowohl User als auch Device CALs lizenziert - IT Leiter ist neu und möchte wissen wie hoch der geerbte Lizenz GAP im Augenblick ist @NilsK: hier weis man das nicht. Frägt man da in der IT oder PM nach, bekommt man Schätzungen, keine exakten Werte. @LukasB: Wo und wie findet man eine Liste von Mitarbeitern die auf Exchange zugreifen können?? Postfächer oder Mail Konten macht ja keinen Sinn, da ist nicht zu erkennen ob das a) überhaupt eine Person ist b) eine noch Angestellte Person ist (wie gesagt, habe kein Administrations Knowhow) Selbst wenn man die Mitarbeiter Anzahl hat, weis man noch nicht wie der Mitarbeiter seine Mails abruft (von einem Device das er mit anderen teilt, er über OWA zugreift ...) Genau da kommen dann oft Themen wie - 10 Mitarbeiter im Lager teilen sich 3 PC´s - melden sich mit 3 AD Profilen an, haben alle eine eigene Mail Adresse - alle E-Mail Konten werden in den 3 Profilen in Outlook dargestellt - der Kunde hat dummer weise Firmenweit User CALs lizenziert Bedeutet für die Lizenzbilanz: - 10 x Exchange User CAL Standard - 10 x Exchange User CAL Enterprise (Postübergreifenden Suche = Enterprise Feauter) Das kommt auch die Branche / ABteilung an. Das eine Sachbearbeiterin mehrere Devices besitzt ist eher selten der Fall. Für das Lizenzmanagement ist eine User CAL aus meiner Erfahrung meist mehr Aufwand. Eine Zuweisung von Lizenzen an User/Personen verursacht meist einen höheren manuellen Pflegeaufwand und setzt oft eine Schnittstelle zum Personalmanagement zur überwachund und aktualisierung vorraus. @NorbertFe: Eine Standard CAL ist immer fällig. Die Enterprise CAL ist nur ein Addon zur Standard CAL. Oder hab ich dich falsch verstanden? So, genug getextet. Bin gespannt auf weitere Anregungen :-) Gruss,marcel
  14. Hallo zusammen, mich würde mal interessieren welche Methoden Ihr anwendet um die Anzahl der notwendigen Zugriffslizenzen auf Microsoft Server Produkte zu ermitteln. Im speziellen für SQL und Exchange. Besonders die Ermittlung der notwendigen Standard & Enterprise CAL´s für Exchange 2007 und für SQL im Server / CAL Model finde ich immer sehr spannend und würde mich interessieren wie Ihr da vorgehht. Danke & Gruss, Marcel
  15. Diese 3 Varianten sind bei Kunden meines Arbeitgebers schon vorgekommen. Da ich für das Thema SAM zuständig bin, habe ich mit diesen Kunden auch gesprochen, bzw. in der Evaluierung der Lizenzsituation unterstützt. Scheinbar gibt es auch noch weitere, individuelle Herangehensweisen (wenn z.B. eine Anzeige gegen den Lizenznehmer getätigt wird) Diese habe ich jedoch noch nie bei einem Kunden erlebt.
  16. Eine Nachprüfung der Vertragserfüllung habe ich bisher in 3 Varianten mitverfolgt: Selbstauskunft: 1. SAM Starter Anschreiben durch Microsoft 2. SAM Anschreiben durch Wirtschaftsprüfer Vor Ort: 3. Lizenzplausibilisierung VorOrt durch (i.d.R.) KPMG (wirtschaftsprüfer) Letzteres ist nur in Select und Enterprise Verträgen geregelt. Open License Kunden werden i.d.R nur durch Selbstauskunft geprüft. Allerdings ist genau die Selbstauskunft eine nicht zu unterschätzender Aufwand, hat man hier nicht alles sauber dokumentiert und überwacht.
  17. das du sicher ein guter oder unterforderter schüler warst kann sich jeder denken der das forum hier etwas durchstöbert. den sinn des kommentars hab ich nicht ganz verstanden, aber egal (:cool: Ich musste hier nun wirklich bei unserem SAM Ansprechpartner nachhacken, da ich keinerlei weiteren Aussagen von MS zum Thema finden konnte.. Ich hab folgende Info tel. erhalten: 1. In Deutschland ist es erlaubt Windows Client OS Lizenzen aus OEM/Systembuilder Vertriebskanal getrennt von der Hardware als alleinstehendes Produkt zu erwerben 2. Windows Client Betriebssysteme aus dem OEM/Systembuilder Vertriebskanal dürfen jedoch nur 1 x einer PC Hardware zugewiesen werden. Hardware Komponenten können beliebig oft getauscht werden (ggf. erneute Aktivierung, 25x, dann telefonisch). Nicht erlaubt ist der Wechsel des Mainboard Typs, da dies das Elementare Teil, bzw. das Herzstück des Systems ist. 3. SA kann neu zugewiesen werden, benötigt jedoch wieder ein qualifizierendes Betriebssystem als Basis. Ich bekomm das auch nochmal schriftlich. werde fragen ob ich das statement hier mit ansprechpartner posten darf. Allerdings gibt es auch hier einen interessanten Beitrag zu dem Thema (Vista), welcher das zwar alles bestätigt, aber Zweifel bestehen ob diese Einschränkung in Deutschland einem Rechtsstreit standhalten würde. hier
  18. Genau das ist das Thema, ich lese es nirgends. Und wenn es nicht da steht, ist es nach Microsoft nicht erlaubt. Windows XP Pro D
  19. Sorry, aber auch hier muss ich wiedersprechen. Die Lizenz darf als Komponente der PC Hardware an einen anderen Benutzer übertragen werden, jedoch NICHT auf eine andere Hardware: Software als Komponente des Computers – Übertragung. DIESE LIZENZ DARF NICHT GETEILT ODER AUF MEHREREN COMPUTERN GLEICHZEITIG VERWENDET WERDEN. Die SOFTWARE darf nur auf einem einzelnen Computer, wie in diesem EULA ausgeführt, verwendet werden. Wenn Ihnen die SOFTWARE nicht zusammen mit neuer HARDWARE zur Verfügung gestellt wird, sind Sie nicht berechtigt, die SOFTWARE zu verwenden. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen die vollständige SOFTWARE (einschließlich aller Komponenten, der Medien und der gedruckten Materialien, aller Updates, dieses EULAs und des Certificates of Authenticity (Echtheitszertifikat)) und die/der Empfänger/in stimmt den Bestimmungen dieses EULAs zu. Sofern die SOFTWARE ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE umfassen. Quelle: http://www.microsoft.com/about/legal/useterms/default.aspx (EULA: Win XP Pro / German)
  20. Nach Definition Microsoft gibt es Lizenzen und/oder SA (L, SA, L&SA). SA Berechtigt die aktuellste Software zu nutzen, benötigt aber eine Basis Lizenz worauf diese gebunden wird. Daher ist SA eher als Service zu betiteln. Aber sei's drum, die ursprüngliche Anfrage hat darauf gezielt eine Lizenz zu übertragen um keine neue kaufen zu müssen. Selbst wenn Sa vorhanden und übertragbar, um eine neue, qualifizierende Lizenz kommt man nicht herum.
  21. Ich hab in einem Open License Vertrag nochmal nachgeschaut, ich kann hier nur folgenden Passus finden. Auch hier wird beschrieben das eine Neuzuweisung der Lizenz nicht erlaubt ist (lediglich die SA kann einem neuen PC mit qualifizierendem Basis OS zugewiesen werden) b. Interne Neuzuweisung von Lizenzen und Software Assurance. (i) Für andere Produkte als Desktop-Betriebssysteme. Für Produkte, die keine Desktop-Betriebssysteme sind, kann der Kunde Lizenzen innerhalb seines Unternehmens neu zuweisen. Der Kunde darf jedoch Lizenzen nicht kurzzeitig (90 Tage oder weniger) oder Software Assurance oder andere Upgrade-Rechte getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz neu zuweisen, es sei denn, dies ist anderweitig in diesem Vertrag vorgesehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Desktop-Betriebssystemlizenzen von einem Computer einem anderen neu zuzuweisen. (ii) Für Desktop-Betriebssysteme. Der Kunde ist berechtigt, Software Assurance bei Desktop-Betriebssystemen vom ursprünglichen Computer einem Ersatzcomputer innerhalb seines Unternehmens neu zuzuweisen, solange (1) der Ersatzcomputer zur Nutzung der neuesten Version dieses Betriebssystems lizenziert ist und (2) der Kunde von dem ursprünglichen Computer alle Desktop-Betriebssystem-Upgrades entfernt.
  22. Ok. Gehört habe ich das auch schon, habe es aber noch nie in schriftform gefunden wo das eindeutig beschrieben wird. Kannst du hier auch einen Passus aus einem Lizenzvertrag posten? Dann hätten wir das Thema Hieb und Stichfest behandelt.
  23. Wenn ein MLK erworben wurde, aber kein Office Ready PC vorhanden ist, wird das OPK Masterkit benötigt. Diesen Kit können Microsoft Partner von der Systembuilder seite downloaden. Eigentlich war mal die Rede davon das dieses Masterkit nur für MS Partner mit der OEM/Systembuilder Kompetenz gedacht ist, allerdings findet man ziemlich viele Online Reseller die das Kit scheinbar auch an Endkunden vertreiben. Ich versuche hier mal ein Statement vom VLC zu bekommen. Wie hier schon erwähnt wurde, würde ich den Verkäufer in die Pflicht nehmen. Wenn der MLK für den Einsatz in einem Unternehmensnetzwerk erworben wurde = ist es nach dem Ärger und Aufwand immer noch günstiger als eine Volumenlizenz? (abgesehen von den eingeschränkten Nutzungsrechten)
  24. Produktnutzungsrechte April 2009 Seite Microsoft-Desktop-Betriebssysteme Lizenzmodell: Pro Kopie pro Gerät Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen. 1. Windows Vista Business*, I 2. DVD Playback Pack für Windows Vista* 3. Vermietungsrechte für Windows Vista Business* Lizenzbestimmungen für Windows Vista Enterprise und Ultimate Edition sowie Windows Vista Enterprise Centralized Desktop und Windows Vista Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance finden Sie im Software Assurance-Nachtrag A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät”. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. a) Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Außer wie im Abschnitt „Speicherung” weiter unten dargelegt, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden. b) Anzahl der Nutzer. Außer wie in den Abschnitten „Geräteverbindungen” und „Andere Zugriffstechnologien” weiter unten dargelegt, ist nur jeweils ein Nutzer berechtigt, die Software zu verwenden. c) Verwendung mit anderer Software. Sie sind nicht berechtigt, die Laufzeit- und sonstigen Dateien der Software zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter der Software ausgeführt werden.
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