Jump to content

Weingeist

Members
  • Gesamte Inhalte

    1.659
  • Registriert seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von Weingeist

  1. Gibt auch andere Überlegungen dazu. Fixe IP und schnelle Leitung schliessen sich im einigermassen normalen Preisrahmen teilweise völlig aus. Sprich lahmer Filedownload, Surfgeschwindigkeit etc. Zumindest in der Schweiz. Zwei Internetleitungen ist auch gebastel. Teilweise werden sogar Business-Anschlüsse mit dynamischer IP verkauft. Eine evtl. sinnvolle Lösung für Kleinumgebungen wäre daher vielleicht der DynDNS Dienst "E-Mail Gateway". Ist eine günstige Store and Forward Lösung für einkommende Mails. Gleichzeitig ein Backup Mail-Server. Da wohl bevor die Mails weitergeleitet werden, der DynDNS eintrag aktuell sein muss - zumindest gemäss Aussage von einem MA - , wirds wohl ziemlich sicher zuverlässig auch für den Empfang funktionieren. Wird der SBS durchgestartet, auch kein Problem, der Dienst behält die Mails einfach. Fürs versenden bieten sie einen günstigen "smtp-Smarthost" an. Die Leute im Netz sehen dann immer den Host mit fixer IP von DynDNS.
  2. Ja klar. Sonst würde ich das nicht schreiben. Gold bei den Rack-PC's ist imho zwar etwas übertrieben - weil es eigentlich logisch ist, aber etwas schriftliches ist schon gut, vor allem nach vielen -teilweise schon leicht gehässigten - Posts/Threads welche das Gegenteil behaupten. ;) Mein Weltbild von MS ist auch -fast- wiederhergestellt. Mag ja die Redmonder eigentlich und waren bis dato auch immer irgendwo fair. Bei SBS-Kunden sogar SEHR fair. :D Betreffend GPO's: Ob das auf dem gleichen Terminalserver wirklich geht, kann ich nicht sagen. Ich habe meine Fragen immer auf eigenständige OS bezogen, auch wenn die Antwort mit den GPO sehr allgemein formuliert war. Wird wohl auf das Design ankommen und darf sicher nicht nur über den Benutzer geregelt sein, weil der könnte ja überall sitzen. Müsste wohl geprüft werden mit welchem Enddevice sich der Benutzer verbindet und Office nur dann ausführen wenn das entsprechend lizenzierte Device am anderen Ende sitzt. Vermutlich schon etwas tricky das gscheit aufzugleisen. Bei OS welche in einem definierten physischen Netzwerkteil oder VLAN liegt dürfte das deutlich einfacher und sicherer zu regeln sein. Kenne ich mich mit den RDP-Möglichkeiten aber nicht wirklich aus. Setze nur PCoIP oder lokale Installationen ein.
  3. Also habe mich in der Zwischenzeit noch bei MS direkt schriftlich erkundigt / quasi 'abgesichert' weil mir das mit den Rack-Auslagerung spanisch vorkam. Es wurde mir versichert, dass dies die offizielle Version von Microsoft ist. Das Szenario - RackPC mit fixem ZeroClient - sei weder speziell geregelt noch sei dies notwendig. Deshalb seien zusätzlichen schriftliche Dokumente auch nicht verfügbar. Begründung: - Bei einer Auslagerung eines PC's in einen separten Raum sei weder ein Zusatznutzen vorhanden noch unterscheide sich das Anwendergefühl wesentlich von dem als wenn die Kiste unter dem Tisch betrieben würde - Ebenfalls sei die technische Kette - insbesondere der Endarbeitsplatz - jeweils die gleiche - Technolgien wie PCoIP oder Extender seien als Erweiterung der Peripherie zu verstehen und nicht als Zusatztechnologie von Windows und sei daher auch nicht das gleiche wie ein klassische RDS-Szenario Eine periphere Erweiterung sei natürlich gestattet und somit auch mit jeder Lizenzierungsform machbar. Diese Voraussetzung erfülle ein Extender und auch eine Teradici-PCoIP-Verbindung wenn ein Verbindungspartner vorgeben werden kann oder by Design bereits hinterlegt ist oder physisch erzwungend ist (direktes Kabel). Empfinde ich als fair und deckt sich genau mit meiner persönlichen Interpretation / Argumentation. :) Betreffend Virtualisierung ist die Lage leider sehr klar, die Antwort bzw. Argumentation tatsächlich ziemlich easy und zumindest so für mich nachvollziehbar: Es seit zwar richtig, dass das Feeling und auch die Art der Übermittlung der Konsole der eines physischen Systems gleiche und das Nutzerfeeling ebenfalls identisch sei, dass sei aber nicht der Punkt. Der Punkt ist, es handelt sich um ein Konsolidierung von Clientsystemen auf einem Serversystem = ähnliches Ziel wie ein Terminalserver = Remote Desktop Szenario = Volumen-Lizenzierung od. SA notwendig. Es sei tatsächlich so, dass man aber ein gewöhliches Office 2003 auf einem Netzwerkspeichergerät also auch einem virtualisierten System einsetzen darf (steht auch explizit so in der Eula drinn) und dies erst ab 2007 nicht mehr möglich und auch nicht erlaubt sei! Solange man technisch, logisch, softwaretechnisch sicherstelle, dass eine falsche Office-Version nicht an einen falschen Arbeitsplatz kommt, sei es auch möglich, verschiedene Office-Verisonen bei Virtualisierung von ClientOS einzusetzen. Selbst GPO-Richtlinien würden dazu ausreichen. VmWare View im Kiosk-Modus erfüllt diese Forderung auch --> Definierte VM mit definiertem OS an einem definierten Arbeitsplatz (Durch voreinstellung im Zero). Schade, aber plausibel erklärt. ;) Nochmals Danke an alle alle, insbesondere den beiden Dr's und Microsoft für die Klärung. ;)
  4. Warum denn? Wenn er eh am Limit läuft, hast ja fast besser noch eine zusätzliche Mühle daneben. Kackt die Mühle ab, verschiebst Controller, Festplatten, RAM in die andere Maschine (wenn du wirklich sparen musst). Dürfte günstiger kommen als für alles Lizenzen und SA sowie den ganzen Problemen die du mit den benötigten Versionen für die Lizenzmobilität der Applikationen bekommst. Das hört nicht auf, wenn du mal anfängst zu rechnen wenn du alle Features der Virtualisierung auszureizen gedenkst. Da hast sehr schnell keinen Bock mehr als Kleinbetrieb. (Wovon ich ausgehe, wenn kein Shared Storage und nur zwei ESX zur Anwendung kommen). ;) Da stehst meiner Meinung nach definitiv auf dem Schlauch, kackt auch der ab, gilt die 90 Tage Regel nicht. Würe auch nicht wirklich Sinn machen. MS hat sicher knallharte Lizenzrichtlinien, aber oft fliesst doch auch gesunder Menschenverstand mit rein. (Was ich ihnen bei Desktop-OS definitiv abspreche) ;) Und zu dem Cold-Backup Recht: Habe ich das scheinbar nicht gesehen in der aktuellen März-Ausgabe. Wie auch immer, wenn das so stimmt wie vom Lizendoc beschrieben, darfst du das also nicht auf dem zweiten ESX testen wenn er im gleichen Cluster läuft, also vom gleichen vCenter verwaltet wird. Könntest du aber von einem anderen Backup-PC aus testen.
  5. Also bei aller Paranoia, ist das doch Schmarrn. Wenn man zwei Server betreibt und auf einem eine Kopie eines Betriebssystems liegt welche NICHT läuft, ist das nichts anderes als ein Backup und weder ein ColdSystem noch eine Maschine die lizenziert werden muss. Sonst müsste jede Maschine auf der ein Backup liegt mit allen Maschinen die gesichert werden, zusätzlich lizenziert werden. Anders sieht es bei einem aktiven Sync à la Doubletake aus wo beide Maschinen laufen, da brauchst zwei Lizenzen. Logisch. Was du sicher nicht darfst, ist die VM auf dem Zielcomputer starten, ausser dein erster kackt ab und du verschiebst die VM's auf ESX2. Dann müssen die eben da bleiben bis sicher 90 Tage rum sind. Da der zweite eh auch genügend Bums haben muss um die Dinger vernünftig rennen zu lassen, kannst sie auch da lassen. Könnte mir aber vorstellen, dass man mit dem ColdBackup-Recht das Recht hättest den Backup auf der fremden Maschine zu testen und wieder herunterzufahren, Verwaltungszwecke halt. Darf aber nicht im produktiven Netz liegen, gemäss MS-Webseite. Ist jetzt aber reine Mutmassung, weil wirklich sinnvoll umschrieben sind die ColdBackups in den PUR's eh nicht, von produktivem Netzeinschränkung liest man da ebensowenig wie etwas von Aktualisierungsrecht des Coldservers mit aktuellen Daten. EDIT: hatte wohl zu lange zum nachgucken... Egal. Zu Beispiel 3: Solange dein neuer Server 1 ein neuer Server und nicht der alter Server 1 ist (also kaputt, zerstört, entsorgt), kannst du problemlos wieder verschieben.
  6. Ja klar, muss ja sehen ob das nun wirklich so klar ist wie ich denke das es klar ist. :D Maschinen mit Hauptbenutzer die ins Rack sollen: 1 Office + 1 Windows, wird zugeteilt durch einen Connection-Brooker oder an seinen Arbeitsplatz, sofern dieser überhaupt wechselt. Maschinen die ins Rack sollen, aber keinen Hauptbenutzer haben: Wird nach Möglichkeit vermieden, Maschinen eingesperrt, Löcher durch die Wand usw. damit einfaches Kabel reicht. Wirds trotzdem gebraucht: RDL-Device + Office für Zeros und Windows + Office für PC Virtuelle Maschinen: - Entweder VDA für Windows oder explizit mehrere dem Server zugewiesene Lizenzen + RDL (In kleinen Umgebungen wo die VM's eh immer am gleichen Ort sind solange der Server 'lebt') - Dazu Office, eines für den Server (hoffe das reicht) sowie jeweils eine für die Zeros. Office werde ich wohl nach wie vor 2003 einsetzen: Grund ist Speicherung auf Netzwerkgerät ist explizit erlaubt in den Produktnutzungsrechten. Ich meine ziemlich egal welche Version: 1.2Alternative Rechte für Speicherung/Netzwerkverwendung. Als Alternative zu Abschnitt 1.1(a) sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software auf einer Netzwerk-Speichervorrichtung, wie z. B. einem Servercomputer, zu installieren und einem Zugriffsgerät, wie z. B. einem PC, zu erlauben, auf diese lizenzierte Kopie der Software über ein privates Netzwerk zuzugreifen und sie zu verwenden. Sie müssen für jedes zusätzliche Gerät, das auf die auf der Netzwerk-Speichervorrichtung installierte Software außer wie in Abschnitt 1.4 dieses EULAs gestattet zugreift und sie verwendet, eine Lizenz für die Software erwerben. Geht also auch für VDI-Umgebungen. Nach meinem Wissensstand mit 2010 nicht mehr, sondern nur via Volumenlizenzen. Zwei teure Volumenlizenzen für einen Arbeitsplatz bereitstellen nur weil Bildschirmkabel mit Zusatzgeräten verlängert wird finde ich mehr als unfair. Oder geht das mit einer? Eine zusätzliche RDL finde ich ja noch OK (Feature-Erweiterung von Windows), aber bei Office hört der Spass irgendwie auf, habe keinerlei Zusatznutzen. Egal was ich anstelle, ich kann nur ein Office gleichzeitig ausführen. Bei SB mit zweien immerhin zum gleichen Preis wie VolumeLicence zu erreichen.
  7. Juhuuu... Wir habens geschafft :D Nun war für mich eben schon nicht so klar, weil Du zwischendurch Andeutungen gemacht hast wie "ich müsse genau schauen was mein Thin wirklich macht" usw., das weckt eben die Hoffnung, dass es unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich ist. Wie auch immer, ist ja nun geklärt. ;) PS: Wo ist eigentlich die Antwort von 'Tanja Schneider' geblieben?
  8. Das ist eben die Frage, ob ein Desasterfall wie ein Virus oder auch bewusste Manipulation so nicht die komplette Umgebung einfach lahmlegt, inkl. dem eigentlichen Archiv. Wäre ja nicht im Sinne des Erfinders einer Desaster-Lösung. Ausser halt, man machts wirklich zusätzlich auf Tape. Man bräuchte vielleicht nichtmal eine andere Software, ein automatisierter Restore auf auf ein NAS oder ähnliches würde ja schon genügen. Dies in einem Format, welches sich entweder von Windows selber oder als VM gleich das Backup testen liesse.
  9. Das ist auch mein Wissensstand. Der zweite muss aber nach meinem Wissensstand Sichtkontakt zu den Clients haben und springt dann ein wenn der erste tot ist. Ein dritter, abgesetzter müsste aber meiner Meinung nach unabhängig agieren können. Ist nun also der erste korrupt, ist das der zweite unter Umständen relativ schnell und man hat eventuell ein dickes Problem wenn der dritte ebenfalls tot ist. Kommt ein Virus ins System rein, ist er in kürze durch die komplette Disaster-Plan-Welt. Nö, würde nach Möglichkeit von einem der DPM's die Daten ziehen - quasi als automatisiertes Recovery - und mit einem anderen System ablegen wo ich sie auch gleich testen kann. Oder eben, einem von den Clients unabhängig agierenden DPM, weiss nur ned ob das mittlerweile inklusive eienr funktionierenden Versionen-History geht. Wäre schon sehr cool, leider noch nix dergleichen gelesen.
  10. Ja klar kann er das, die Frage ist ob das als Disaster-Recovery-Szenario sinnvoll ist. ;) Ich hätte für ein Disaster-Szenario lieber eine getrennte Lösung als eine einzige, zusammenhängende und mehr oder weniger voneinander abhängige Chain. Etwas lieber, wenn mittlerweile kein 'Sichtkontakt' zu den Clients mehr nötig ist, wenn ein DPM einen DPM sichert und die Versionenhistory trotzdem beibehalten wird, auch wenn der erste zbsp. korrupt wird.
  11. Das was du möchtest ist mit DPM alleine nach meinem Wissensstand schwer zu erreichen. DPM via WAN zusammenhängen, ich weiss nicht. Der zweite muss eigentlich die Clients auch sehen können, was es als aleinige Sicherungsmthode für den Disasterfall (Virus zbsp.) nicht unbedingt sinnig erscheinen lässt. Möglicherweise würde er sich replizieren lassen. DoubleTake könnte das wohl noch am ehesten. Ob er da meckert und wie sich das verhält wenn er zurück ins Netz kommt und ob er dann trotzdem die effektive Diff zu seinen Daten kopiert kann ich nicht sagen, da ich nicht weiss ob nur DPM zutändig ist oder auch die Clients intern archiviert hinschreiben und der DPM sich auf sie verlässt. Sinniger aber wäre vielleicht zusätzliche periodische Imagebasierte Lösung und/oder Windows-interne Sicherung für den Disasterfall wo DPM und Mühlen am ***** sind. Diese entweder direkt aus dem produktiven System oder gleich als Check ob DPM seine Sache gut macht, aus dem DPM in ein Testumfeld (zbsp. virtuell) ziehen und die Images als Fullbackups am zweiten Standort vorhalten.
  12. OK, dann auch zum sicher 4-ten mal die Frage ;) Gibt es irgend eine Form von Extender welches keine RDL/VDA benötigt um ein abgesetzte Konsole bei einem Desktop-OS mit mehreren User zu verwenden? Fals ja, was muss ein solcher Extender für Kriterien erfüllen, damit es erlaubt ist. Fals nein, hättest du von Anfang an sagen können, dass eine abgesetzte Konsole mit irgend einer Form von Signalverstärkung, Range-Extender etc. in keinem Fall erlaubt ist (ohne zusäztliche Lizenzen) und man die Sache vergessen und abhaken kann. ;)
  13. Ja klar, wenn aber der Host die Verbindung zum Empfänger initiert, dann sollte das ja kein Problem sein oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Sprich er sucht ob sein Empfänger da ist und schickt ihm -fals er da ist - Screen Signal der Wiederum (muss er ja) schickt ihm Tastatur usw.
  14. Naja, ich habe das zumindest nicht so herausgelesen, dass eben alles völlig irrelevant ist und nur Seite der Initierung einer Verbindung zählt. :rolleyes: *keksrüberreich* :D Sehe halt gerne die eigentliche Logik hinter etwas und nicht nur geht nicht, den eigentliche Grund dafür aber nicht so richtig kenne/verstehe. Nicht das ich es in diesem Fall verstehe, dass es für ein Szenario mit fixer Verbindung keine Ausnahme gibt, weil im Endeffekt das Nutzverhalten das gleich ist, aber ist halt so. Fein das die endgültige Klärung doch noch vorher kam. :cool: Vielleicht macht ja Teradici nen Firmware-Update, welche die Initierung auf Wunsch umkehren kann. :D Sonst muss ich mir eben eine anderen Extender mit nativer USB-Unterstützung suchen Alora, nochmals vielen Dank...
  15. Ah jetzt fällts glaub. :) Verstehe ich das richtig, sobald irgend eine Form von Gerät, Software oder dergleichen nicht aus Sicht des Hosts sondern in der Gegenrichtung eine Verbindung zu irgend etwas in der Leitung oder dem Host selbst initiert, ist es ein zugreifendes Gerät und somit Remote. Würde die Hostkarte die Verbindung anstossen und 'seinem' Client - wenn er da ist - die Infos schicken, wäre das ganze als lokales Erlebnis zu titeln, egal wie lange die Leitung ist? --> Sag das doch gleich so für Dummy's :P Gleiches würde für einen KVM-over-IP oder Range-Extender gelten, initiert der Sendungsteil der zwei Kästchen das ganze, ist es lokal, initiert es der Empfänger ist es Remote? Steht nun das Rack im gleichen Raum, ist es trotzdem Remote, weil eben ein zusätzliches Gerät die Verbindung anstösst und nicht der Host selbst? Interessant, hat eine Logik. Gefallen tuts mir natürlich nicht, aber ist auch nicht relevant. Bis dato ging ich immer davon aus, dass sobald es physisch oder logisch unmöglich ist, dass von einem anderen Arbeitsplatz aus auf den Mühlen gearbeitet werden kann, das ganze als lokal durchgeht. Werde ich es also unterlassen, Mühlen die keinen Hauptbenutzer haben können auch ins Rack zu pflanzen oder eben entsprechend zu lizenzieren. Ah ja, Vielen Dank für die Geduld. ;)
  16. Was er nicht kann: Auf den Computer an sich selber zugreifen. Er splitet nur Signale seines verbundenen 'Partners', der Hostkarte, und schickt ihm einen Stream mit den Eingaben welcher dieser dann wieder aufsplittet. Ein Bildschirm erhält auch ein Signal und splitet es auf und bearbeitet es und gibt es aus, ebenfals gibt es bei neueren Modellen (DVI/HDMI) quasi eine gegenseitige Authinfikation wegen der Kopierschutzfunktionen. Verbindungsaufbau: Je nach dem was in der Firmware eingestellt ist. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten Variante 1: Man stellt sowohl MAC als auch Ziel-IP in der Firmware des Zero und Hostkarte ein. Ändern kann dies ein User nicht. Funktion ist dann wie ein normaler Range-Extender. Variante 2: Er sucht selber im Netz nach den Hostkarten, man wählt aus welche man möchte und verbindet sich. Funktion ist dann dem eines etwas intelligenterem KVM's als einfacher Hardware-Switch. Variante 3: Man aktiviert einen ConnectionBrooker, welcher einem die Hostkarte oder den virtuellen Client aufgrund einer Anmeldung präsentiert. Variante 4: Zero läuft im Kiosk-Modus und bekommt von einem Connection-Brooker den vordefinierten Desktop aufgrund seiner in der Firmware abgelegten Daten. User hat gar nix zu melden. Worum es mir geht ist Variante 1. Entweder als Direktverbindung zwischen Host-Karte und Zero oder fals eine solche 'Verheiratung' ausreicht über den Switch. Variante 4 wäre ebenfalls schön.
  17. Tja das mit SA-Only ist halt so ne Sache. Fast jede Software von MS ist seit einigen Jahren auf einem Level angekommen, wo der 'übliche' Gebrauch problemlos abgedeckt wird und wegen der Funktionalität nicht zwingend neu gekauft werden muss. Mit SA updated man eher auf die neue Version. Wären die Preise für die SA nicht teilweise so unverschämt teuer im Vergleich zu 1x kaufen, hätte ich persönlich kein Problem damit. Schliesslich 'müssen' sie auch Sicherheitsupdates + Bugfixes zu Verfügung stellen. Aktuell ist es aber eher so, dass bei gleichem der unwesentlich gesteigertem 'richtigem' Nutzen an der Software immer mehr Lizenzen nötig sind und immer höhere Kosten pro Lizenz generiert werden. Finde ich eine bedenkliche Entwicklung. Der Dataprotection-Manager ist schon seit (1 oder gar 2 Versionen) so aufgebaut, dass man nur noch die zu verwaltenden Maschinen bezahlen muss. SQL-Lizenz für diesen Zweck wurde auch mitgeliefert. Finde ich grundsätzlich gut, wird für kleinere Umgebungen erschwinglicher, Verbreitung wird grösser. ;) Futsch ist ja eigentlich nix. Wurde SA bezahlt hat MS bis dato noch immer vergleichbare Nachfolgeprodukte gewährt. Für die freiwilligen SA-Zahler war MS bis dato immer sehr kulant, wenn auch manchmal nur auf 'deutlichen' Nachdruck. Fällt Verwaltungsserver weg weil er nun 'umsonst' ist, werden wohl die einzelnen Lizenzen teurer. Insofern hat man in grösseren Umgebungen nicht viel verloren. In kleineren wurden die ganzen SystemCenter-Produkte es aufgrund der hohen Einstiegskosten wegen dem Verwaltungsserver meist eh nicht eingesetzt. ;)
  18. Eigentlich ist das sehr klar, da wo auf Blech installiert wird und zusätzlich eine VM innerhalb des OS läuft, darfst auf dem Blech-OS ausschliesslich Verwaltungsaufgaben für die VM ausführen. Dazu gehören zum Beispiel Monitoring, Shutdown-, Sicherungsprozeduren usw. Ansonsten brauchst zwei Lizenzen. Wies mit Enterprise aussieht weiss ich nicht. Evtl. geht da 1+3 auch anstelle von 1 Verwaltung + 4 VM's. Keine Ahnung. Für Testzwecke kannst auch ein Trial von MS verwenden. Bei laufendem Volume-License-Vertrag mit Technet Plus hast dafür sogar zeitlich unbeschränkte Tesversionen zu Verfügung.
  19. Interessant, das kann aber mein Zero ja auch nicht. Der kann selber auch nicht zugreifen. Meine ich. :D Ein paar Datenn Hersteller der Chips: Teradici (Technologiebeschreibung) Hersteller der Geräte: EVGA, Fujitsu, Dell, Samsung usw. nehmen alle den gleichen Chip, meist sogar die gleiche Platine. Bildschirmkabel muss direkt auf die HostKarte gestöpselt werden Die Hostkarte wandelt nun USB, Bildschirmsignal nach TCP/IP und schickt das über die Leitung zum Sender. USB Signale wandelt sie zurück. Via Firmware kann man die MAC eines Empfänger/Sender eintragen. Verbindung ist dann automatisch, auch wenn nicht direkt verbunden. Dann 'kann' ein User gar nichts mehr tun ausser einfach den Bildschirm einschalten. Wird das weggelassen, könnte er aus einer Liste auswählen, welchen Sender er will. Eine Verbindung ist immer Point-To-Point, es können sich nie gleichzeitig zwei Empfänger mit einem Sender verbinden. Es gibt Grafikkarten (AMD, Leadtek) in welchen der Chip integriert ist, Grafiksignal geht direkt via IP raus. Es gibt (bis dato nur von Samsung) Bildschirme, in welchen der Empfänger schon integriert ist, schaltet man den Bildschirm an, verbindet sich dieser mit dem Sender Die Software-Variante finde ich jetzt weniger strittig, da hier Windows direkt miteinbezogen ist via der speziellen Grafikkartentreiber.
  20. @Dr. Melzer: Vielen Dank für die weiteren Ergänzungen. Den Text aus der EULA kann ich sogar fast schon auswendig. Wenn ich den in allen Facetten wirklich verstanden hätte, müsste ich nicht nachfragen. ;) In der Einleitung heisst es: Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen: So klar ist das ja nicht, wie gesagt, faktisch wäre jeder Bildschirm ein anderes Gerät als der Computer selbst. Auch ein Qulifizierter Desktop, Kundensystem oder wie es auch immer genannt wird (je nach Lizenz, EULA, Vertrag) beinhaltet bis Dato nicht den Namen Bildschirm und Eingabegeräte. ;) Der Bildschirm, Tastatur, Maus arbeiten aber eh mit der physischen Maschine zusammen, nicht mit dem OS. Eine PCoIP-Karte arbeitet ebenfalls auf physischer Basis mit dem PC zusammen. Also müsste der Remote-Teil schon hier für Extenders wie PCoIP nicht mehr zum Tragen kommen oder sehe ich das völlig falsch? Vor allem wenn nur ein Empfänger in Frage kommt.
  21. Wie gesagt, ich habe das so verstanden/interpretiert aus früheren Antworten und anderen Threads. Wie auch geschrieben, sollst berichten fals dem nicht so ist. Hast Du gemacht. Fein. Danke. Wäre das also geklärt. ;) Sorry, Du verstehst nicht was er sagen wollte. Er wollte lediglich darauf hinweisen, dass MS seine Richtlinien immer weiter verschärft und hat dazu etwas Polemik benutzt um seinen Ärger auszudrücken. Ob mir das oder die Konsequenzen solcher Änderung gefallen oder nicht, ist hier nicht relevant und auch nicht meine Frage. Was ich davon halte, weisst Du, was Du davon hälst ich ebenfalls. Tut immer noch nichts zur Sache was erlaubt ist und was nicht. ;) Beste Grüsse Weingeist - der jetzt ausgeht ;)
  22. Nicht falsch verstehen, ich finde es nicht fair wenn ein superlanges Bildschirmkabel nicht als Remote gilt, ein KVM-Extender ebenfalls nicht, ein PCoIP-Gerät aber schon. Alle machen exakt das gleiche, PC weg vom Arbeitsplatz bei gleichzeitiger Verunmöglichung von lokalem Arbeiten. Wenn technisch nur ein User gleichzeitig eine Maschine Remote von irgendwo bedienen kann finde ichs seltsam dafür mehr bezahlen zu müssen obwohl auch ein Notebook eine Mobile Konsole ist aber trotzem nicht mehr kostet. Du findest das OK, ich nicht. Beides subjektive Meinungen. Beides völlig egal, was zählt sind die Regeln, die sind, wenn eine Remotesituation vorhanden ist, klar. MS könnte das egal sein, ist es aber nicht, weil sie von den grossen Hersteller Kohle bekommen (direkt od. indirekt), verkaufen die weniger PC's, sind die unglücklich. Fehlt diese Kohle, muss sie anders reinkommen weil sonst finanziell uninteressant. Generell verbieten ist nix, da sonst technisch gegenüber möglichen Konkurrenten im Hintertreffen. Soweit logisch. :D Nicht so klar - wie Du zu vermitteln versuchst - ist wann eine Remotesituation überhaupt gegeben ist und Deine Erläuterungen zum tragen kommen. Daher ist meine Frage nicht das Wie und Was sondern das Wann. Oder genauer, wann ist ein Lizenprüfer auf Anweisung von MS 'kulant' und anerkennt heute eine Nicht-Remote-Situation. Weil grundsätzlich ist streng rechtlich heute alles Remote was nicht unmittelbar neben dem PC ist. 1. Sobald ein PC nicht mehr im gleichen Raum wie der Bildschirm steht 2. neben einem 0815 Kabel ein Extender oder Signalverstärker für Maus, Tastatur oder Screen verwendet wird 3. nicht nur verlängert sondern auch in einem Kabel gebündelt wird (KVM, PCoIP) 4. ein PC von mehr als einer Station 'bedient' werden kann. 5. nicht die Konsole eines physischen Geräts sondern eines virtuellen Geräts verlängert wird 6. Ab einer gewissen Distanz Bei 4. ist es meiner Meinung nach ableitbar. Gilt als Remote, ist mit dem Hauptbenutzer in solchen Situationen indirekt umschrieben. Bei 1, 2, 3 ist das nicht klar.Gemäss Deinen bisherigen Erläuterungen - soweit ich diese verstanden habe, bitte korrigieren wenn dem nicht so ist - gilt das sicher für 3 aber nicht für 2. Beschrieben ist das aber nicht. Bei 5. ist es so eine Sache, wenn man eine Konsole gemäss Variante 2 und 3 verlängern darf, dann müsste das auch für eine virtuelle Konsole gelten. Wirklich Remote von ausserhalb zugreifen dürfte ohne weiter Lizenz keiner, weil es keinen Hauptbenutzer für das Gerät gibt. Da Ihr immer betont wie sehr es bei Lizenzgeschichten auf Fakten und nicht Meinungen ankommt, hätte ich eben gerne ein verbindliches Dokument welches definiert, was für Microsoft Remote bedeutet. Weil sonst ist es bei Lizenprüfer A so und bei Lizenprüfer B anders rum. Wenn MS will, ist bei heutigen EULA's alles Remote was nicht unmittelbar daneben ist. :mad: Da aber diese internen 'Richtlinien' nicht kommuniziert werden, ist das schwierig sich daran zu halten :suspect: PS: Tobias hat schon recht, wenn auch polemisch ergänzt (ob das gut ist oder nicht ist subjektive Meinung). In den EULA's waren früher genau diese Dinge explizit erlaubt und direkt umschrieben. Heute ist das Wischiwaschi mit Angaben für bestimmte aber nicht alle Situationen wann welche Lizenz zusätzlich benötigt wird damit es oks ist, weil akute Gefahr von Gerätekonsolidierung und dass die Hersteller dadurch weniger bezahlen können und wollen. Nicht definiert ist was ohne zusätzliche Lizenzen erlaubt ist. ;)
  23. Windows könnte man - soweit ich dein früheres Posting verstanden habe - via RDL auf Device-Basis für den Zero lizenzieren. Bleibt also noch Office, heisst nun: Zwei mal das entsprechende Office kaufen. Dankeschön für die Erklärungen. Zumindest in Sachen Office nicht gerade fair, 2x bezahlen und 1x benutzen. Die RDL ist da eher nachvollziehbar. Aber so scheinen nunmal die Bedingungen zu sein. PS: Gibt es eigentlich irgend ein verbindliches Dokument wo Microsoft erklärt, was für sie Remote-Arbeitsplatz überhaupt heisst und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dass es sich eben nicht um einen Remote-Arbeitsplatz handelt? Wäre ja vielleicht sogar möglich, das Direkt-Kabelverbunden sogar als Nicht-Remote gelten würde?!?
  24. Technisch, sicherheitsmässig + gesundheitlich sinnvoll bestimmt. Lizenztechnisch frage ich mich das ehrlich gesagt auch. Aber es wird doch von einigen Hersteller zbsp. HP oder Dell genau mit diesen Argumenten ein Anzeigegerät + Rackworkstation verkauft. Bekommt man immer zwei Office + zwei Windows-Lizenzen die extra dafür 'gemacht' sind? Oder haben die eigene EULA's?
  25. Also das heisst, es müsste sowohl den ZeroClient als auch den Rack-PC mit jeweils der gleichen Office sowie Windows-Lizenz ausgestattet werden? Windows normal kann aber nicht einem Zero zugeteilt werden. Denke ich zumindest: Auszug Eula: b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet. Heisst das nicht, ein ZeroClient welches nur über eine Firmware verfügt, ist dazu nicht geeignet? Heisst demzufolge, dass OEM/SB Produkte nicht verwendet werden können oder? Also pro Arbeitsmaschine zwei Volume-Lizenzen sowie zwei Office-Lizenzen obwohl es technisch nicht möglich ist, beide gleichzeitig zu verwenden. --> Bildschirmsignale werden bei PCoIP direkt von der Graka abgegriffen.
×
×
  • Neu erstellen...