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lizenzdoc

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  1. Hi Marco, grundsätzlich gilt, welches Medium Du installierst, gibt die Lizenz vor, ergo wäre eine Falsch-Lizenzierung schnell geschaffen. Nimmst Du das OEM-Image, dann ist die Nutzung auf dem TS-SVR nicht erlaubt, beim MSDN müsste ich nochmals nachlesen, aber befürchte, es ist auch so. Du brauchst ein Image einer Volumen-Lizenz. Versuche bei den Distributoren Dein Glück, ob die noch 2003 haben. Wenn nicht, bei meinem uralten Arbeitgeber ( einem LAR in München) weiß ich, dass dort von jedem Image ein Master abgelegt wurde. Vielleicht hast Du dann Glück. VG, Franz
  2. lizenzdoc

    Lizenzaudit

    Moin, eigentlich sollte man nach ein paar Telefonaten mit MS-Partnern schlauer sein und nicht ratlos! Am Ende des Tages muss die Nutzung mit der Lizenzierung sauber abgestimmt sein. Mein Rat: Sprecht mit einem Microsoft SAM-Partner, dann solltet Ihr schlauer sein. Sicherlich kostet das Geld, aber wenn Ihr "falsch beraten" kauft, dann kann es viel teurer werden! Wie sicher kann man sein, dass bei einem Audit ein Tool nicht feststellen kann, wann wurde welche Software installiert und genutzt? Und wenn, an Hand der Rechnungen kann man sehr einfach am Datum feststellen, dass die Software "in Panik" gekauft wurde und aber die Nutzung vorher erfolgte. MS ist nicht "unterbelichtet" und macht Audits schon seit vielen Jahren und kennt die Tricks der Kunden. Viele Grüße, Franz Hi, @ Dirk: Wenn die WIN-SVR-2012-DC Lizenzen sauber und ausreichend für die Bleche lizenziert sind, kannst Du die "alten" Lizenzen zur Seite legen und nutzt das Recht der DC-Lizenz in den vOSE jegliche Edition/Version der WIN-SVR-Lizenz zu nutzen und das unlimitiert. Wenn Du eine DC-Lizenzierung hast, benötigst Du für die vOSE keine weiteren alten/neuen SVR-OS. ... und es ist traurig, dass die MS-Partner als "Fachhandelpartner" null Ahnung vom Lizenzrecht haben ... VG, Franz
  3. Moin Dirk, Grundsätzlich müsst Ihr die zur Lizenz gehörige EULA einsehen. Ich habe hier die EULA für WIN-XP Pro und da darf man die Lizenz nicht in einer vOSE betreiben, man bräuchte dann das Abo. Die mir vorliegende EULA für WIN-7-Pro erlaubt, die Lizenz in entweder der pOSE oder in der vOSE zu betreiben. hier wäre also kein zusätzliches Abo fällig. Weiter: Das OS wird ausschließlich per Device lizenziert, also keine User-Lizenzierung. VG, Franz
  4. Hi, 25% unbezahlte Software ! Jetzt müsste man nur wissen, wie viele Millionen Software-Umsatz MS im Jahr hier in Deutschland macht ... Welcher Firmenchef würde sich nicht aufregen, wenn sich seine Kunden einen 25% "Rabatt" ungefragt selbst einräumen .... Eigentlich müsste MS seine SAM-Abteilung um 200% personell aufstocken ... VG, Franz
  5. Hi, ergänzend ... Ich habe schon öfters beim Kunde das "Hyper-Threading" auf "ON" gesehen (Punkt 2 ), auf meine Frage, ob es benötigt würde, kam als Antwort oft " keine Ahnung" ... Das Blöde ist halt nur, durch Hyper-Threading auf "ON" benötigt man 2x mehr SQL-CORE-Lizenzen, also doppelt. Dann macht man große Augen, wenn man das beim Audit gesagt bekommt ... es wurde genutzt, also unterlizenziert. VG, Franz
  6. Hi, Info: kauft man z.B. einen OPEN mit 5x WIN-SVR-CALs (OPEN-NL) dann ist normalerweise der komplette Server-Pool Online frei zugänglich, mit allen Images und Keys. Sollte auch so für den Applikations- und Systeme-Pool gelten. VG, Franz
  7. Hi, nobody is perfect ...Microsoft. Hier die Tabelle aus der ProducList 07-2014, Seite-63: ull Packaged Products OEM Programme Anwendungs-Pool n. z. SA nur wie nachstehend aufgeführt verfügbar Gilt für Open-Lizenz, Select, Select Plus und die nicht organisationsweite Option unter Open Value-Verträgen sowie Zusätzliche Produkte unter Konzernverträgen. Gilt nicht für Konzernprodukte unter Open Value- und Konzernverträgen. System-Pool SA verfügbar SA verfügbar Server-Pool SA verfügbar SA verfügbar Ich hoffe, man kann es lesen. (reinkopieren ging leider schief, sorry! Ich denke, dass ist ein Fehler seitens MS. @Daniel: kannst du das anfragen/weiterleiten? Für den Hinzukauf der SA war der letzte Tag, der 30.06.2014 ! Trifft sich ja ganz gut mit dem Ende des Microsoft-Geschäftsjahres. Wer heute einen PC kauft und die Enterprise-Features und Virtualiserung benötigt. benötigt seit dem 01.07.2014: 1x Basis-OS-Voll-Lizenz(OEM, SB oder FPP) + 1x Enterprise-Upgrade-Lizenz + 1x die SA (die Option VDA-ABO-Lizenz lasse ich hier mal raus) D.h. doch, dass Microsoft mit der Enterprise-Upgrade-Lizenz jetzt 1 "Lizenz-Teilchen" mehr haben will, als früher. Netter Zusatz-Umsatz ... VG, Franz
  8. Hi all, @Daniel, danke, dass Du mich darauf aufmerksam gemacht hattest! Seit dem 01.07.2014 darf und kann man aus einem Volumenvertrag keine SA mehr für WIN-OS aus OEM-, SB- und FPP-Kanal kaufen .... was passiert da gerade ...? ProductList July-2014, Seite-35: Am 1. März 2014 startete Microsoft das Windows Enterprise-Upgrade-Angebot im Rahmen von Volumenlizenzen. Im Zusammenhang mit diesem Angebot wurden die folgenden Änderungen vorgenommen: Windows Pro-Upgrade: Das Windows Pro-Upgrade bleibt weiterhin zum Erwerb ohne SA verfügbar. Windows Enterprise-Upgrade: Das Windows Enterprise-Upgrade wird ab dem 1. März 2014 angeboten und ermöglicht Kunden mit qualifizierendem Betriebssystem ein Upgrade auf Windows Enterprise. Downgraderechte: Die Windows Enterprise Edition umfasst Downgraderechte auf frühere Versionen von Windows Enterpreise, zusätzlich zu den gleichen Downgraderechten wie für Windows Pro. Open Value: Kunden können aufgrund vorhandener Windows 8.1 Pro-, Windows 8 Pro- und Windows 7 Professional-Lizenzen zu einem Up-to-Date-Nachlass berechtigt sein. Software Assurance: Außer wie unten festgehalten kann SA nur für eine Upgrade-Lizenz für Windows Enterprise erworben werden. Lizenzprogramme Select Plus, Open Value und Open: Für neue Geräte, die für Windows 8.1 oder 8 Pro oder Windows 7 Professional OEM oder FPP lizenziert sind, können Kunden innerhalb von 90 Tagen nach dem Erwerb und bis zum 1. Juli 2014 weiterhin SA erwerben. Verlängerungen: Kunden, die SA für Windows Pro erworben haben, können diese für die betreffenden Geräte verlängern, ohne eine Upgrade-Lizenz für Windows Enterprise erwerben zu müssen. Erwerb von Windows-Upgrades + SA: Kunden in einem Volumenlizenzprogramm, das SA erforderlich macht, und die zuvor ein Windows Pro-Upgrade + SA erworben haben, können bis zum Ende ihres Beitritts oder Vertrags zusätzliche Pro-Upgrades + SA erwerben. Beim Abschluss eines neuen Beitritts oder Vertrags erwirbt der Kunde ein Enterprise-Upgrade + SA. Gewährung des Rechts auf Nutzung von Windows 8.1 Pro anstelle von Windows 8 Pro Volumenlizenzkunden mit Lizenzen für Windows 8 Pro sind für Windows 8.1 Pro lizenziert, auch wenn die SA für das Windows Desktop-Betriebssystem vor der Freigabe von Windows 8.1 Pro abgelaufen ist. Dies gilt nicht für Windows 8 Enterprise; Sie müssen über aktive SA für das Windows Desktop-Betriebssystem verfügen, um zur Verwendung von Windows 8.1 Enterprise berechtigt zu sein. Bin mal auf die Folgen gespannt! D.h. ab sofort, dass ein neuer PC mit WIN-8 Pro (OEM, etc) nicht mehr via SA die Enterprise-Features nutzen darf, sondern zur Grund-WIN-OS-Lizenzen zusätzlich nun die Enterprise-Upgrade-Lizenz + SA benötigt! oder sehe ich das falsch? VG, Franz
  9. Stimmt! Wurde zum 1. Mal dann in der ProductList April-2014 erwähnt ... Ich mache mal dazu einen eigene Beitrag auf. VG, Franz
  10. Daniel, wie meinst Du das? "nicht mehr für WIN-CALs" Warum/Wann wird/wurde das geändert/eingeschränkt? VG, Franz
  11. Hi, innerhalb von 90 Tagen müsste man die SA dann hinzukaufen, damit es legal bleibt. VG, Franz
  12. Hi, da gebe ich Dir Recht, die Mitarbeiter des FA sind da etwas "traditionell" ... Aber die haben auch schon gemerkt, dass die fehlende Steuer-Summe bei Unterlizenzierung von Lizenzen multipliziert mit der Anzahl der verwendeten S/W-Hersteller weit höher ist, als die Standart-Steuer-Sünden ... und die Höhe der aufgedeckten Steuersummen, fördert u.U. auch die Kariere des FA-Mitarbeiter .... VG, Franz
  13. Hallo, @ Dr.Melzer: Danke für die Korrektur! Da eine CAL "Image frei" ist, kann man es nicht wie ein OFFICE oder wie ein WIN-SVR downgraden. Ich nehme sehr gerne den Begriff "Downgraden" her, um es einfach verständlicher zu machen. Kurzer Hinweis: CALs sind "channel agnostic", d.h. egal über welchen Verkaufskanal die CAL beschafft wurde (Enbedded, OEM, SB, Volumenvertrag) erlauben den Zugriff auf die Server im Unternehmen, egal über welchen Verkaufskanal die SERVER beschafft wurde (Enbedded, OEM, SB, Volumenvertrag) VG, Franz
  14. Hi, auch bei OEM-CALs steht in der EULA drin, dass man eine vorherige Version nutzen darf. Also 2012 kaufen und Downgrade auf 2008 nutzen. VG, Franz
  15. Hi, ich denke mal, dass Software-Hersteller dazu berechtigt sind ... Überprüfung und Durchsetzung des Urheberrechtes, heißt das wohl. Wenn MS keine Lizenzverträge in Ihrem Onlineportal sieht, die auf den Firmennamen lauten und wenn dazu noch z. B. auf eurer Internetseite, in den Stellenangeboten der IT, davon die Rede ist, dass Ihr WIN-SVR mit Exchange und SQL für 200 Mitarbeiter betreut, dann sollte man sich nicht groß wundern.... ... irgendwann kommt der Tag an dem die Google-APP einem die Frage beantwortet: " bin ich richtig lizenziert?" :) Und: lieber von Microsoft auditiert werden, als wenn das Finanzamt bei der Buchprüfung Unterlizenzierung feststellt. Genutzte, aber nicht gekaufte Software > keine Umsatzsteuer bezahlt = vorsätzliche Steuerhinterziehung! Das FA prüft dann alle Software und schaut auch in die "Schmuddel-Ecken" ...der Unternehmens. Und das will wirklich kein Chef sehen ... :) Ob das FA dann diesen Vorfall auch noch den Softwareherstellern zusätzlich meldet, keine Ahnung. VG, Franz
  16. Hi, ich gehe einfach mal davon aus, dass eine Firma die IT stellt. Wenn so, dann darf diese Firma der anderen Firma CALs bereitstellen, damit diese auf die SVR zugreifen darf. Da darf dann keine finanzielle Berechnung der Bereitstellung statt finden, das wäre Hosting! Die andere Firma, die auf die IT zugreift, muss natürlich das PC-OS und ev. Applikations-Software für sich selber kaufen. VG, Franz
  17. Hi, @Daniel: Das ( Schreiben seitens MS)kommt ganz gut zeitlich hin, das war zur Zeit des WIN-SVR-2003, dass es da "Problemchen" gab. Siehe: http://support.microsoft.com/kb/822134/de Betraf auch die Situation, User- und Device-CALs gleichzeitig zu nutzen ... leider habe ich damals mir davon keine Kopie angefertigt .... Zum Thema Bashing ... glaube mir, ich liebe Microsoft! Das Vertrags- und Lizenzthema ist für die Kunden so toll kompliziert, dass man da in der Beratung immer wieder einen Job findet ... so geht es mir gerade auch, ich suche gerade eine neue Stelle ... Da ich u.a. ja auch schon bei Microsoft in Unterschleißheim arbeiten durfte... ISV- und Enbedded-Server-Abteilung ... habe ich auch einen gewissen Einblick, warum MS manche Dinge so kompliziert lizenziert (lizenzieren muss). Auf der einen Seite ist MS ein Unternehmen, dass nach Profit strebt, was ja okay ist, auf der anderen Seite gibt es "Kreative" auf der Nutzerseite die EULAs, SLT, ALT, Verträge, Productlist und PURs versuchen anders zu interpretieren und eventuelle Lücken auszunutzen ... es bleibt ein Hase/Igel Spiel ... und MS mag nicht beim Geldverdienen verlieren ... So entstand dann dieses Kunstwerk "Lizenzrecht". Meine vermeindlichen Seitenhiebe gelten nur den Microsoftlern, die Kunden mit nicht belegbaren lizenzrechtlichen Aussagen dazu bringen, dass diese Ausgaben für unnötige Lizenzen tätigen. Wer kennt den Spruch nicht: "Ich habe bei Microsoft angerufen und dann hat Microsoft gesagt, das geht so nicht." Und ich schimpfe auch gerne und viel gegen die MS-Partner, die das noch toller treiben! Aber ich habe auch viel Respekt gegenüber den Microsoftlern/MS-Partnern die fit sind ... Hut ab! So, bei jetzt 28°C gehe ich mal lieber in einen netten Biergarten. :) VG, Franz
  18. Hi welle, solange die gekauften RDS-USER_CALs anzahlmäßig legal passen, alles lizenzrechtlich kein Problem, da Du ja sauber lizenziert bist. Für MS etwas peinlich ... Da MS nur die IP-Adressen beim Zugriff auf den TS lesen und bewerten/zählen kann, ist diese Situation programmtechnisch vorgegeben. MS kann im TS-Lizenzmanager keine USER-CALs verarbeiten ... dazu gab es mal vor Jahren ein Schreiben seitens MS an die Partner und darin entschulldigte sich MS für diese Situation. Imstalliert man den TS rein auf "USER", stoppt das Program das Zählen der unterschiedlichen IP-Zugriffe, verbraucht auch keine "CALs" mehr im Lizenzmanger .... Dennoch muss man alles ausreichend legal kaufen/lizenzieren! Kunden, die weiterhin auf "Device" im LizenzManager laufen, haben bei der Umstellung auf USER-CAL sicherlich Probleme, dass irgendwann ein "Ausverkauf" angezeigt wird. Kann man aus irgendeinem Grund den Lizenmanager nicht auf "User" umstellen, muss man sicher stellen, dass man mit den USER-CALs ausreichend lizenziert ist und kann bei der "netten Telefonanlaufstelle" einen größeren "Token" für die Device-CALs erbitten. Wie gesagt, peinlich für MS, da sie nicht in der Lage sind diesen internen Fehler zu korregieren ... VG, Franz
  19. Nett, wie Ihr mir das schonend beibringt ! :p Wichtig für mich war die Aussage, dass eine vOSE kein Lizenzbestandteil ist, sondern "nur" ein Recht. Wenn also der Ziel-SVR ausreichend "freie" vOSE" besitzt, darf man die komplette vOSE auf den Ziel-SVR legal verschieben. Praxisnah ist dann wohl auch, dass man dann die SVR auch besser mit WIN-DataCenter-Lizenzen bestück/lizenziert, um nicht in zahlenmäßig in Schwierigkeiten zu geraten. Und Danke für die verständliche Erläuterung! VG, Franz Ups, das war mein Beitrag Nr. 1.000 ! :thumb1:
  20. Hi, meine Frage zu der lizenzrechtlichen / technischen Thematik. Technisch habe ich so gut wie kaum eine Ahnung, sorry! :rolleyes: Laut den PURs … WIN-SVR > lizenzrechtlich wird die Lizenzmobilität nicht erlaubt, auch nicht durch eine ev. SA. (Ausnahmen: nach 90 Tagen, bzw. sofort bei einem dauerhaften Defekt) Des Weiteren darf ich Bestandteile einer Lizenz nicht auf 2 separaten Hardware aufteilen. Meine lizenzrechtliche Frage: Ist die Erlaubnis zur virtuellen OSE dann so zu verstehen, dass die vOSE zu einem Bestandteil der Lizenz wird? (Vergleich: Office besteht u.a. aus dem Excel und dem Word und man darf nicht aus dieser Lizenz das Word auf dem einen PC installieren und das Excel aus derselben Lizenz auf einem anderen PC installieren). Somit dürfte man ja eigentlich eine vOSE nie auf eine andere Hardware verschieben… Meine technische Frage dazu: Was passiert beim „Verschieben“ technisch? Wenn ich ein WIN-SVR-Image verschiebe, verschiebe ich wirklich physisch das komplette Image, oder generiere ich nur vorab ein 1:1-Image auf dem Ziel-Server und lasse das „alte“ Image auf dem Start-Server und verändere beim „Verschieben“ nur die „Verknüpfungen/Bezüge auf den Ziel-SVR“? Bei einem Exchange-SVR … verschiebe ich wirklich physisch das komplette Image aus WIN-SVR+ Exchange-SVR, oder verschiebe ich nur den Exchange-SVR auf den Ziel-SVR und dort auf ein „bereit stehendes“ WIN-SVR-Image … und verändere beim „Verschieben“ nur die „Verknüpfungen/Bezüge auf den Ziel-SVR“? Ich kann mir z.Zt. nur vorstellen, dass ich wirklich das Ursprungs-Image physisch verschiebe … …aber dann würde ich ja die verbotene Lizenzmobilität für die WIN-SVR-Lizenz ausüben … Danke für eure verständliche Erklärung und Unterstützung! VG, Franz
  21. Hi, bin mal gespannt, ob dass auch so klappt. und bitte beachten: Das Formular muss den Weg der MS-Partner/MS-Distributor gehen, die damals den OPEN auch abgewickelt hatten. VG, Franz
  22. Hallo, beim WIN-SVR ist die Frage sehr schnell und einfach beantwortet: Szenario-A: Wenn die vorhandene Anzahl wirklich die Anzahl der vOSE abdecken, dann passt das. Szenario-B: Da die Anzahl der WIN-SVR-STD für mindestens 90 Tage auf der jeweiligen Hardware festsitzt, geht ein Verschieben im Worstcase nicht, verboten ... Abhilfe: Kaufe je Hardware 1x WIN-SVR-2012-DataCenter-Lizenz, die ja 2 Prozessoren in der lizenzierten Hardware abdeckt. Laut den PURs ist es dann erlaubt, unlimitierte vOSE dort zu betreiben. Da dies für beide Hardware-Seiten gilt, darf man in der Anzahl "sehr kreativ" sein. Bedenke: Für die WIN-SVR-Lizenz gibt es weiterhin keine Lizenzmobilität, die einem das Verschieben erlaubt. und... Auch die EULA der SB-DataCenter-Lizenz erlaubt ein unlimitierte Anzahl von vOSE auf der lizenzierten Hardware, also gibt es dazu keinen Unterschied zur Volumen-Lizenz. VG, Franz
  23. Hi, Bei den WIN-SVR-Lizenzen wird keine SA benötigt, da SA hier keine Mobilität ermöglicht. Also darf man OEM/SB sicherlich kaufen. Dies gilt auch für die CALs (WIN+RDS). Möchte man immer aktuell bleiben, kann man aus einem Volumenvertrag die SA hinzukaufen( 90 Tage-Regel ! beachten). Für die Applikations-Server benötigt man aktive SA, dies erlaubt dann erst die Mobilität (verschieben auf andere Server). Für die Applikations-CALs werden aber keine SA benötigt, wenn man nur die Mobilität will. Dadurch wird die Kostenseite etwas entspannter. VG, Franz
  24. Hi, leider kann ich hier immer noch nichts hineinkopieren ...."TOM" !! Ich habe gerad mal die EULA für WIN-SVR-DataCenter- 2012-R2 deutsch gelesen (kann man sich auch downloaden ...) Lizenziert wird > 1 Lizenz für jeweils 2 physische CPUs Da darf man downgraden bis NT :) Man darf Std/Enterprise/etc. auch als Edition da nehmen und man darf 1x in einer physischen installieren und unlimitiert virtualisieren ( aber nur 1x Instanz pro virt. OSE!) Wenn Du dann auch noch OEM/SB-WIN-CALs kaufst, sieht das alles legal aus ! VG, Franz
  25. hi, ergänzend noch die PURs, April-2014, Seite-12: MS-Produkte, die SQL-Server Technologie enthalten .... der SQL darf auch nur diese Software unterstützen ...bzw. auch weitere MS-Produkt welches SQL-Server Technologie beinhaltet ... ...für all diese Verwendungen benötigen sie keine SQL-CALs... Dies gilt auch für normale Produkte aus den Volumenverträgen ... VG, Franz
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