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lizenzdoc

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  1. Hi, laut der MS-Webseite ist es noch 2011, siehe Link: http://office.microsoft.com/de-de/office365personal?WT.mc_id=MSCOM_de-de_Mac_DownloadPg_PersonalLearn#Mac Scheinbar ist MS im Zeitverzug, 2013 sollte eigentlich zum Ende Q2-2014 erscheinen ... VG, Franz
  2. Hi, das ist ein kompliziertes Thema! Letztmalige schriftliche Erwähnung dieses zusätzlichen Lizenzrechts war die ProductList 11-2012 Seite 143+135 ! Wichtiger Punkt: Eine zusätzliche Lizenz für Exchange Server 2010 Standard für jedes Rechenzentrum, in dem der Kunde ab dem 1. November 2009 über mindestens einen für Exchange Server 2007 Standard lizenzierten Server mit aktiver Software Assurance verfügt. Wenn also die SA für den Exchange-Server-Std seit mindesten 1.Nov 2009 bestand, hat man teilweise schon mal "gute Karten" ... Teilweise, weil ... das Handling für die nachfolgende Zeit nicht eindeutig geregelt ist (meiner Meinung nach)... 1. Darf dieser Kunde diese "zusätzliche Exchange-SVR-STD", die ja auch noch die SA beinhaltet !!!! (Zitat aus der PL-11-2012, Seite 135: Im Rahmen dieses Angebots gewährte Lizenzen umfassen Software Assurance bis zum Ablauf von Software Assurance für die zugehörigen qualifizierenden Lizenzen. ) dann einfach bis in Jahr 2014 oder sogar 2015 ins Lizenz-Lager einlagern, bis die Migration auf 2010 oder 2013 gestartet wird? Also diese 2. Lizenz "nicht aktiviert" ...? oder 2. Hätte der Kunde aufpassen müssen, ab dem Zeitpunkt 11-2012, wenn sein Volumenvertrag zur Verlängerung, bzw. zum Renewal und somit auch die SA für die qualifizierende Exchange-SVR-2007-STD zur Verlängerung/-Renewal anstand ??? Hätte er dann für die "geschenkte/gewährte" Zusatzlizenz da schon die SA mit verlängern müssen??? Wie gesagt, der Text ist nicht ganz eindeutig verfasst worden und könnte so oder so ausgelegt werden. Ich denke, dass eher Punkt 1. zutrifft, aber das müsste man wiederum mit MS via dem Partner klären. Schwierig, schwierig. VG, Franz p.s.: Wen es betrifft > fragen, fragen fragen und sich das Ganze mit den Antworten dokumentieren ! so wie auch das nachfolgende, wen es betrifft ! Zur Zeit gibt es in der PL 09-2014 Seite-23 wieder eine Sonderregelung: Lizenzgewährung für Kunden mit Externem Connector für Exchange Server 2010 Die 2010-Version der Externen Connector-Lizenz für Exchange Server 2010 ist die letzte Version dieser Lizenz. Kunden mit Externen Connector-Lizenzen für Exchange Server 2010 mit aktiver SA zum 1. Oktober 2012 gelten als Inhaber einer Lizenz für Exchange Server 2013 Enterprise für jede der Externen Connector-Lizenzen. Für diese Lizenzen gelten die Standardbestimmungen für die Migration (siehe Abschnitt Software Assurance).
  3. Hi, möchte mich auch hier mal bei Daniel bedanken, der es immer wieder schafft es so zu erklären, dass man es schnell versteht und weiterverwenden kann! man lernt ja nie aus ... :) VG, Franz
  4. Hi, hier im Forum wird ja immer schwarz/weiß gesehen. Grundsätzlich ist es Fakt, das so ein "Guide" kein Vertragsbestandteil ist und somit erst einmal nur "nice to have/to know" ist. So was muss/müsste in den Productlisten/PURs geregelt/aufgenommen sein, dann wäre es eindeutig ein geregelter Vertragsbestandteil. Mir ist so eine Grundsatzregelung aber noch nicht untergekommen. Also wäre es ein Vorschlag meinerseits, dass Daniel das mal intern ans LicenseDesk "einkippt" um diese "eventuelle Grauzone" sauber zu definieren und somit zu regeln. @Daniel: Wäre das machbar? Danke! VG, Franz
  5. Moin, "non human operated Device" > ja/nein > CAL-Lizenzierung ? Die Aussage: "Wenn alle Nutzer im Unternehmen eine USER-CAL haben, benötigen die Netzwerk-Devices keine eigene Device-CAL" möchte ich hier einmal einfach hinterfragen. Weil: 1. Die Aussage sicherlich zutrifft, wenn diese Netzwerk-Devices sowohl vom User bedient/abgefragt/aktiviert werden kann, als auch selbständig mit dem Server/der Server-Applikation irgendwie/irgendwann interagieren können. 2. die Aussage fraglich ist, wenn diese Netzwerk-Devices (nach Installation) ausschließlich selbständig Informationen abgeben/verarbeiten, oder "selbständig" agieren ( Fakten orientierte Schwellwerte verarbeiten und dann agieren) ohne das ein USER irgendwie/irgendwann mit diesen Devices interagiert. Beispiele: viele Messgeräte (Temperatur, Druck, Feuchtigkeit, Licht-, Bewegungs-, Sensoren, Zwischen-Steckdosen zur Verbrauchs-, Steuerung u. Messung, etc.) Zum "Interagieren" wird kein USER benötigt. Beim 2. Punkt würde ich gerne mal die Lizenz-Götter von Microsoft hören ... Meiner Meinung nach würde bei Punkt 2 eine Device-CAL-Pflicht zutreffen ... Sorry, dass ich hier das Thema so kritisch hinterfrage! VG, Franz
  6. Hi, wenn es eine TELKO-Lösung mit Embedded-Lizenzen ist ... MICROSOFT WINDOWS SERVER 2012 FOR EMBEDDED SYSTEMS TELECOMMUNICATIONS (2 or 4 CPU) dann benötigt man nur diese Lizenz und keine WIN-SVR-2012-CALs ... laut den Microsoft SLTs ( MICROSOFT SOFTWARE LICENSE TERMS ) Die TELKO-Lizenz wird nur nach der Anzahl der Prozessoren lizenziert. VG, Franz
  7. Hi Daniel, war mir da nicht sicher, ob bei O365 auch das Wechseln der Device irgendwie beschränkt ist... 90 Tage oder so. Wenn ich es also richtig verstehe, kann ich als Abo-User jeden Tag auf einem anderen Device mit Visio/Project arbeiten, es dürfen nur nicht mehr als 5 gleichzeitig sein? Beim TS dann einfach, wenn alles auf User lizenziert wurde (CALs + Appl. via O365). Dann wäre ja das Problem schnellgelöst ... :) VG, Franz
  8. Hallo Dave, Visio und Project sind per Device zu lizenzieren. Wenn in Deinem Fall aber diese Gruppe von 20 MA von jedem der 15.000 Devices Eures Unternehmen zugreifen könnten, das Unternehmen aber nie weiß, von welchem Device es sein wird .... freuen sich einige auf der Vertriebsseite .... Mit SA auf 3 Jahre kostet so eine Lizenz sicherlich ca. 700 € x 2 x 15.000 = 21 Mio ! Aber .. bei 15.000 Devices gehe ich mal schlicht davon aus, dass Euer Unternehmen einen SELECT oder/und eine EA-Vertrag aktiv habt !? Um sauber lizenziert zu sein, kommt dann hier ein hoher Arbeitsaufwand zu, Dokumentation der benutzten Devices (IP), der genutzten Applikation, wann und wann zuletzt. (wegen Neuzuweisung der Lizenz nach Ablauf von 90 Tagen) - Mit diesen Fakten darf man am Ende jedes Monats im SELECT dann die Lizenz-Bestellung "lostreten". - Im EA ist es einfacher ... man startet mit den ersten 20 Lizenzen von je Visio und je Projekt ... -Mit O365 ABO-Lizenzierung werden nur 5 IP-Adr. maximal abgedeckt, somit auch schwierig ... Um die Lizenzierung auditsicher zu haben, und "im Kostenrahmen" zu bleiben, sollte man überlegen, ob man dieses "Jumping" nicht mit "tragbaren Devices" unterbindet ... und für 21 Mio kann man sicherlich 20 MA einstellen, die diese tragbaren Devices den 20 Usern hinterhertragen :) Der Fall ist "fast lustig", wenn es unabdingbar ist ... VG, Franz
  9. Moin, wie der Dr.M. schon schrieb: Wenn die Holding die Server stellt, ist diese für alle Zugriffe alleinig verantwortlich. d.h. für die Unterfirmen, an denen die Holding mehr als 50% hält, kann die Holding die Lizenzen bestellen, aber auch die Unterfirma darf selbst unter der Autorisierungs-Nr. der Holding bestellen. d.h. für die Unterfirmen, an denen die Holding weniger als 50% hält, kann die Holding auch wiederum die Lizenzen bestellen und bereitstellen, aber die Unterfirma darf nicht unter der Autorisierungs-Nr. der Holding selbst einkaufen (da ja nicht "verbunden"). Bei Microsoft lizenziert man keine Postfächer! Bei Microsoft lizenziert man Devices oder dann USER, die zugreifen! VG, Franz
  10. Hi, zusammenfassend kann man auch sagen: laut den Allgemeine Lizenzbestimmungen in den PURs: Zugriffslizenzen Sie müssen jede CAL entsprechend einem Nutzer oder einem Gerät zuweisen und jede Externe Connector-Lizenz einem Lizenzierten Server. CALs oder Externe Connector-Lizenzen sind für den Zugriff auf Serversoftware erforderlich. CALs und Externe Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf die entsprechende Version (einschließlich früherer Versionen, die unter Downgraderechten verwendet werden) oder frühere Versionen der Serversoftware. Für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server oder für bis zu zwei Nutzer oder Geräte zur Administration der Software sind keine CALs erforderlich. Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web- oder HPC-Arbeitsauslastung ausführt, sind keine CALs erforderlich. Für den Zugriff in einer Physischen OSE, die ausschließlich zum Hosten und Verwalten von Virtuellen OSEs verwendet wird, sind keine CALs erforderlich. Ihre CALs und Externen Connector-Lizenzen erlauben nur den Zugriff auf Ihre Lizenzierten Server (nicht die eines Dritten). Speziell meint die Formulierung: "einen anderen Lizenzierten Server": a. wenn eine WIN-SVR-Lizenz auf eine WIN-SVR-Lizenz zugreift = keine WIN-CAL b. wenn aber eine Linux-SVR-Lizenz auf eine WIN-SVR-Lizenz zugreift = 1x WIN-CAL für den zugreifenden Linux-SVR c. wenn eine WIN-SVR-Lizenz inkl. SQL-SVR-Lizenz auf eine WIN-SVR-Lizenz inkl. SQL-SVR-Lizenz zugreift = keine WIN-CAL, keine SQL-CAL d. wenn aber eine Linux-SVR-Lizenz inkl. ORACLE-DB-Lizenz auf eine WIN-SVR-Lizenz inkl. SQL-SVR-Lizenz zugreift = 1x WIN-CAL für den zugreifenden Linux-SVR + 1x SQL-CAL für die zugreifende ORACLE-DB Hinweis: Eine Microsoft-Lizenzierung pro Prozessor- oder pro CORE erlaubt ja jegliche, auch fremde Zugriffe und benötigt keine CAL-Lizenzierung (Ausnahme natürlich der WIN-SVR, der braucht weiterhin zusätzlich die WIN-CAL!) VG, Franz
  11. Hi, auch ein guter Weg die Dokumentationspflicht zu erfüllen. Mein Gedanke war auch, dass man unterbindet, dass MA Software nutzen, die für Ihre Aufgabenstellung nicht notwendig sind, somit einen "Lizenz-Wildwuchs" vorbeugt. Oft sieht man bei Kunden, dass MA mit dem gleichen Arbeitsfeld eine unterschiedliche Software-Ausstattung im Laufe der Zeit haben. Das zeigt mir wiederum, dass da kein Plan /keine Kontrolle existiert und bei der Prüfung der Compliance dann "große Augen" gemacht werden. Hier gute funktional Tools zu finden, die dem Admin bei seinem Tagesgeschäft/seinen Pflichten sinnvoll und einfach helfen, um allen Anforderungen gerecht zu werden, kann anstrengend werden. VG, Franz
  12. Moin, man möge mir die Lizenzbrille verzeihen :) sicherlich gibt es für diese Erhebung ne Menge Verwendungszwecke. Wenn somit die Daten schon vorliegen sollten, warum nicht mit dem SAM verknüpfen? VG, Franz
  13. Moin, Traut sich keiner... :( VG, Franz
  14. Hallo, Lizenzverwaltung im eigenen Unternehmen ist so ein Thema. Wer kennt sich damit wirklich aus, wer hat die Zeit dazu, warum eigentlich, in welchem Umfang, sicherlich hunderte von Fragezeichen! Microsoft und alle anderen Softwarehersteller nennen es Software-Asset-Management (SAM). Unter: http://www.microsoft.com/sam/de/de/default.aspx findet man bei MS das SAM-Thema und wenn man sich dokumentarisch belesen möchte, dann kann man an vielen Mbyte an Dokumenten sein Wissen auffüllen (bedauerlicherweise fast alles in Englisch!). Wer als Verantwortlicher im Unternehmen Software benötigt und einsetzt (nutzt), muss jederzeit nachweisen können, dass er dies „zum Wohle“ des eigenen Unternehmens auch so tätigt. Was aber auch heißt, dass er bei der „Software-Nutzung“ keine Vertragsverstöße gegenüber dem S/W-Hersteller begeht. So was nennt man dann Compliance. Der SAM-Status, wie viele Lizenzen von welcher Software setzt mein Unternehmen ein und hat man dementsprechend auch diese legalisiert = gekauft, hört sich wie „der 1. Schritt“ an, ist es aber nicht. (Diesen Schritt sehen aber die die S/W-Hersteller als „der 1. Schritt“… logisch) Als Verantwortlicher sollten die wirklich ersten Schritte (aus Sicht der Software-Nutzung) eigentlich doch folgende sein: Wie funktioniert mein Unternehmen, wie sind die notwendigen Prozesse, damit es wirklich „sauber und nachhaltig läuft“. Welche Mitarbeiter macht was? (hier: Bei der Stellen-, Arbeitsplatz- Beschreibung soll / muss man eigentlich zusammen mit der HR-Abteilung den Software-Bedarf (schon) festschreiben und dokumentieren!) also > Welche Software benötige ich dazu zwingend (und welche sind „nice to have“). Hat man diese 2 Schritte gemacht und dokumentiert (auch in Richtung der Geschäftsführung), kann man erst in die Überprüfung der Beschaffung („der 1. Schritt“) einsteigen. Ich weiß, dass hier kaum einer gerade ein Startup-Unternehmen betreut und schön bei „null“ anfangen kann, aber zu oft habe ich mitbekommen, dass die 2 Schritte seltenst gemacht wurden. Wobei die lückenlose Dokumentationspflicht bei den MS-Volumenverträgen Vertragsbestandteil ist. Führt man (in Excel) eine MA-Liste(somit ja auch eine PC-Liste) mit der benötigten Software, hat man die perfekte Grundlage für ein eigenes, funktionierendes SAM. Abgleich von benötigte S/W > genutzte S/W > gekaufte S/W(inkl. Datum) = sauberes SAM In dieser Excel-Doku sollte man auch festhalten, ob es „Sonder-Situationen“ gibt, die SAM-seitig, beachtet sein müssen … Desktop (IP-Adresse) > welcher Hauptnutzer > hat dieser Hauptnutzer ein weiteres „tragbares Gerät“ = Nutzung des „Zweit-Kopie-Rechtes“ bei Applikationen > wenn dieser noch Tablets, SmartPhones oder/und einen eigenen privaten PC nutzt = User-CAL > wenn TS-Dienste angeboten werden, darf diese IP zugreifen, oder muss es „per Script“ unterbunden werden, da dafür nicht lizenziert Am Ende des Tages führt diese gepflegte Dokumentation dazu, dass man keine Differenz bei den Lizenzen hat, bzw. bei Bedarf (Unterlizenzierung) eine Bestellung auslösen kann/muss, andersherum, bei frei gewordenen Lizenzen sich ein Lizenz-Pool entwickelt, den man ja wieder verwenden kann. Eure Meinung dazu? VG, Franz
  15. hi, kurz und knapp: 1x WIN-CAL erlaubt den Zugriff auf alle WIN-Server in Deinem Unternehmen, egal, wie viele WIN-SVR Ihr habt, und auch egal, ob die virtuell oder physisch sind. Dies gilt dann auch für alle weiteren Server-Arten, Exchange, Projekt, etc. VG, Franz
  16. Hi, Für den WIN-SVR-2012-R2 benötigst Du WIN-SVR2012-CALs. Die alten vom SBS-2003 können/dürfen nicht auf eine neuere Version zugreifen. Die WIN-2012-CALs dürfen auf alle WIN-SVR-2012-R2 und niedriger zugreifen. Ob Du die WIN-CALs als Device(also pro zugreifendes Gerät) oder jedem Mitarbeiter eine USER-CAL kaufst, liegt am Umfeld. Haben die User mehrere Geräte (DeskTop/Notebook/Tablet/SmartPhone/Home-PC) dann macht die etwas(15-20%) teurere User-CAL sehr viel Sinn. SQL-Express ist per Prozessor lizenziert (also keine SQL-CALs fällig), da musst Du Dir die EULA anschauen, ob da die Anzahl der Prozessoren limitiert ist. VG, Franz
  17. Hi, Info > Eine WIN-SVR-Lizenz (egal über welchen Channel gekauft, und auch mit SA, hatte noch nie die Erlaubnis zur Lizenz-Mobilität ! Einzig der WIN-SVR-External-Connector mit SA hat diese Mobilität! VG, Franz
  18. Hi, @Daniel: d.h. USB-, Serial- und Parallel-Kabel keine CAL, aber via Ethernet-Kabel oder WLAN 1x WIN-SVR-Device-CAL, da ja Kommunikation statt findet. Außer natürlich wenn alle User eine WIN-SVR-USER-CAL hätten ... Ich denke, da fangen jetzt einige an zu grübeln .... VG, Franz
  19. Hi, Frage, die wohl viele weiterhin interessiert ... Da ist ein ganz einfacher Laserdrucker (einziges Feature = er kann nur drucken) im Netz ... Gemischte WIN-SVR-CAL-Situation ( Device und USER) ... Benötigt der dann eine WIN-SVR-Device-CAL? Ein "Server-Blech", das mit einem WIN-SVR-Lizenz lizenziert ist, benötigt keine WIN-SVR-CAL für den Zugriff auf einen anderen WIN-SVR. Ergo, ist es z.B. ein Linux-SVR (also ein non-WIN-SVR), der auf einen WIN-SVR zugreift, dann benötigt er für den Zugriff eine WIN-SVR-CAL. (auch wenn CAL = Client Access License eigentlich heißt) VG, Franz
  20. Hi, falls der Kunde einen SELECT- oder EA-Vertrag hat, darf er ja mit "Produktiv-Images" kostenfrei für 90 Tage "testen", eine weitere zeitlich unbegrenzte Option wäre auch das aufsetzen als "Schulungslizenz". In beiden fällen darf man gleich mit dem Volumen-Images u.- Key des Kunden arbeiten. Solange man später auch die Lizenz kauft ! VG, Franz
  21. Hi Dirk, Du siehst das richtig. Die 2012 CAL-Version darf alle früheren bedienen, 2005 darf 2005 und früher SQL-SVR-Versionen, aber nicht neuer bedienen. VG, Franz
  22. Hi Weingeist, in vielen Dingen stimme ich Dir zu. Leider ist es die Grundeinstellung der "Entscheider", nur die Zahlen zählen heute noch. Bei fast allen stehen dahinter die gierenden Aktionäre, "Shareholder Value" kennt wohl begrifflich jeder. Ich kenne immer weniger Menschen, denen der tägliche Gang zur Arbeit noch wirklich Spaß macht, weil Spaß und Motivation kann man leider noch nicht in "BI-Tool" wertmäßig analysieren und somit beziffern. Depressionen werden zur Volkskrankheit anschwellen ... und "eine gerechte Wertschätzung" der Fähigkeiten eines Menschen wird begrifflich aussterben ... "Geiz ist Geil" > wird in allen Lebenslagen nachhaltig alles runterziehen. Bei diesem Thema "Verfügbarkeit und Bereitstellung" kommen Hersteller um die Ecke und sagen " friss oder stirb" ... und habe ich als Hersteller fast eine Monopolstellung, interessiert mich "Kundenzufriedenheit" sowieso nicht mehr. VG, Franz
  23. hi, kurze Erklärung zur Bezeichnung AE: Das stammt aus > Microsoft Authorized Education Reseller (AER)-Programm, die Lizenzen werden oft mit AE = Authorized Education bezeichnet. Man darf die also nur legal nutzen, wenn man, per Nachweis, zur Kundengruppe "Bildung" gehört. Die unterschiedlichen Einzelsprachen sind fast zu vernachlässigen, einen Aufpreis zahlt ein Kunde, wenn er "multilinguale Lizenzen nutzen möchte. So weit ich es noch weiß, wird dann die Grundinstallation in Englisch getätigt und der Kunde kann dann per menü seine "Desktop-Sprache" auswählen. VG, Franz
  24. Hi, wenn Ihr 5 User = 5 Personen seid und nur User-Lizenzierung wollt, dann benötigt Ihr: 5x WIN-SVR-2012 USER-CALs (falls nicht schon vorhanden) + 5x WIN-SVR-2012 RDS-USER-CALs Und diese CALs werden dann in der Kunden-Dokumentation (Teil eines Lizenznachweises) sauber den Namen der Personen zugeordnet und bei einem Wechsel gepflegt. Bis zu 2 Admins und nur zur Verwaltung von MS-Servern benötigen keine CALs! VG, Franz
  25. Hi, noch kurz zu Datenträger/Image-File. Es ist voll egal, ob es ein Datenträger/Image-File aus einem OPEN, SELECT oder EA stammt, wichtig ist nur, ob es ein Volumen-Image ist. Der Key ist der wichtigste Teil des Ganzen. D.h., wenn irgendwer Ihm ein Volumen-Image zukommen lässt und er seinen richtigen Volumen-Key einsetzt und nutzt, dann ist alles sauber und legal! VG, Franz
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