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Daniel -MSFT-

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Alle erstellten Inhalte von Daniel -MSFT-

  1. Wo hast Du denn beim BSI geschaut? Das ist doch nicht schwammig im IT-Grundschutzkatalog: M 2.433 Überblick über Methoden zur Löschung und Vernichtung von Daten M 2.167 Auswahl geeigneter Verfahren zur Löschung oder Vernichtung von Daten So löschen Sie Daten richtig Generell kann ich nur empfehlen, Festplatten mit z.B. Bitlocker zu verschlüsseln. Dann gestaltet sich das Löschen viel einfacher, da primär der Ablageort der Keys auf der Festplatte gewiped werden muss. In Kombination mit ATA Secure Erase ist man da schon sehr weit vorn. Have fun! Daniel
  2. Nur mal so am Rande: Von PC Fritz bekam man auch eine Rechnung. Das verwandelt die Software aber nicht auf einmal in Originalsoftware. Wer unlizenzierte Software nutzt, verstößt gegen das Urheberrecht. Durch den Kauf von nicht korrekt lizenzierter Software kann man keine Nutzungsrechte erwerben. Die Tatsache, dass Du auf die Echtheit der Software vertraust, die Dir der Händler verkauft hat, ist irrelevant. Nutzungsrechte können nicht gutgläubig erworben werden. Das Begehen einer Urheberrechtsverletzung setzt auch kein Verschulden voraus. Siehe dazu https://www.wbs-law.de/e-commerce/rat-an-kaeufer-gefaelschter-cds-von-pc-fritz-46140/ Wenn Du ernsthaft diese Diskussion betreiben möchtest, dann wäre es ein Anfang, Belege für Deine Thesen aufzuführen. Ansonsten macht es keinen großen Sinn, hier weiterzudiskutieren. Have fun! Daniel P.S:: Such mir doch mal den Passus aus den MSLT oder den Volumenlizenzverträgen raus, wo der Weiterverkauf verboten ist. Du behauptest ja unter anderem, dass das da drin stände. Dann kannst DU das ja ganz einfach belegen, oder?
  3. Der Key allein ist ind er Regel keine Lizenz. Siehe https://www.microsoft.com/de-de/howtotell/default.aspx. Deswegen führt der reine Keyverkauf in der Regel nicht zu einer gültigen Lizenz. Wohin das führt, hat man bei PC Fritz gesehen. Weiterhin ignorierst Du gerade, dass der KÄUFER den Nachweis führen muss, korrekt lizenziert zu sein. Der Reseller hilft ihm hier gar nicht weiter. Stell Dir mal vor, ein Händler verkauft Dir ein Auto, viel zu billig, ohne KFZ-Schein und ohne Originalschlüssel. Per Mail kriegst Du die Adresse, wo der Wagen steht. Meinst Du, das würde reichen? Have fun! Daniel
  4. Nur mal so am Rande bemerkt, steht auch in dem von Dir zitierten Link das Gegenteil: Weiterhin solltest Du das BGH-Urteil vom 6. Oktober 2011 (Az. I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat) beachten. Der Vertrieb von Sicherungs-CDs mit Echtheitszertifikaten, die von den Computern abgelöst worden waren, stellt eine Markenrechtsverletzung dar, weil es dem Verbraucher die falsche Aussage vermittelt, dass die Software mit der Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden sei und dieser für die Echtheit einstehe. Laut dem Urteil steht der Erschöpfungsgrundsatz dem nicht entgegen. Auch muss derjenige, der seine Software-Lizenz weiterverkaufen will, seine Kopie unbrauchbar machen. Der Käufer muss nachweisen, dass dies tatsächlich geschehen ist. Das Notar-Testat, dass einige Anbieter bislang nutzten, dafür jedenfalls nicht aus. Gutgläubig kann man aber keine Nutzungsrechte erwerben. Wenn man also keinen lückenlosen Nachweis der Handelskette hat, stelle ich es mir als schwer vor, den Nachweis einer rechtlich sauberen Lizenzierung führen zu können. Schließlich muss die Erstverkauf der Programmkopie auch in der Europäischen Union erfolgt sein, um davon überhaupt erfaßt zu sein. Ob der verkaufte Key in Asien oder den USA oder Europa zum ersten Mal auf den Markt kam, spielt da eine Rolle. Oder ob es sich bei dem Key um eine zeitlich befristete oder eine zeitlich unbefristete Lizenz handelt... Das sind eine ganze Reihe von Fragen, die ich bei dem Ebay-Angebot nicht geklärt sehe. Daher Vorsicht mit solchen Pauschalaussagen wie Gericht XYZ hat das entschieden. Have fun! Daniel
  5. Achtung: Schweigen bedeutet keine Zustimmung. Bitte beachte meine Signatur: Die einzig rechtsverbindlichen Lizenzinformationen sind in den entsprechenden Endnutzer-Lizenzverträgen (als Beilage zu Softwarepaketen oder in Form von Lizenzverträgen) zu finden. Eine verbindliche Antwort kann Dir nur der Rechtsbeistand Deiner Firma geben, da Rechtsberatung in Deutschland nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist. Hier vermischst Du zwei Dinge: Zugriff und Nutzung. Lizenzpflichtig ist bei Deinem Beispiel der Zugriff, nicht die Nutzung. Also wenn ein Anwender auf einen Terminal Server zugreift, auf dem Office drauf installiert ist, dann ist der Zugriff lizenzpflichtig auch für Office. Du musst also sicherstellen, dass der Anwender nicht auf den Terminal Server zugreifen kann, wenn Du nicht Office für ihn lizenzieren willst. Es reicht nicht aus, ihm die Nutzung der Office-Anwendugnen unmöglich zu machen. Wenn Du also den Zugriff auf den PC von externen ermöglichst, dann musst Du Sorge dafür tragen, dass die korrekte Lizenzierung vorliegt. Im Zweifel musst Du ja auch beweisen können, korrekt lizenziert zu haben. Sowas kann man vertraglich mit der externen Support-Firma regeln, technisch festlegen (nur erlaubte Logins freischalten) und regelmäßig überprüfen (Logdateien schreiben über die Nutzung hilft da zum Beispiel). Auf Nummer sicher gehst Du aber, wenn Du die Supporter sauber lizenzierst und die Administration nicht über mehrere Bastion Hosts leitest. Have fun! Daniel
  6. Es ist dann keine Remotehilfe für den Client mehr, wenn der Supporter von dem Client aus den Server fernwartet. Das ist richtig. Für den Mitarbeiter brauchst Du keine RDS-CAL, wenn er sich nicht remote mit dem Server verbindet oder wenn er einer der zwei benannten Admins ist (es sei denn, die Terminal Server Rolle ist installiert). Der Supporter ist ja derjenige, der die Verbindung herstellt.
  7. Schau mal zum Beispiel hier rein:https://www.microsoft.com/de-de/howtotell/default.aspx Mit Ausnahme von Product Key Cards (PKCs), die mit COAs vertrieben werden, vertreibt Microsoft keine Products Keys als eigenständige Produkte. Wenn Sie auf einer Auktionswebsite, in einer Onlinekleinanzeige oder auf einer anderen Webseite einen Eintrag finden, in dem für zum Verkauf stehende Product Keys geworben wird, dann ist das ein untrügliches Anzeichen dafür, dass die Keys wahrscheinlich gestohlen oder nicht lizenziert sind. Wenn Sie zum Aktivieren des auf Ihrem PC installierten Windows-Betriebssystems einen gestohlenen oder nicht lizenzierten Product Key kaufen und verwenden würden, könnte es sein, dass der Key nicht funktioniert, dass er bereits auf einem anderen PC verwendet wird oder von Microsoft zur Verwendung gesperrt wurde, wenn er als gestohlen gemeldet wurde. Damit Sie auch wirklich alles bekommen, was Sie erwarten, kaufen Sie am besten direkt einen PC, auf dem Original-Microsoft-Software vorinstalliert ist oder Original-Microsoft-Software von einem autorisierten Händler. Wenn der Verkäufer schon darauf verweist, dass der Key sich wohlmöglich nicht online aktivieren läßt und zur telefonischen Aktivierung rät, ist das auch ein deutliches Indiz darauf, dass der Key möglicherweise illegalerweise mehrfach weiterverkauft wird. Erfahrungen mit dem Kauf von Software über Ebay oder anderen Onlinehändlern wurden z.B. hier http://www.heidoc.net/joomla/technology-science/microsoft/77-fake-oder-f%C3%A4lschung-das-experiment?showall=1 oder hier http://www.heise.de/ct/ausgabe/2014-17-Dubiose-Verkaeufe-von-Microsoft-Lizenzschluesseln-fuellen-Pro-Deutschland-Parteikasse-2266175.html beschrieben. Have fun! Daniel
  8. Du hast die Definition von Remotehilfe nicht nachgeschlagen, oder? Ich zitiere mal weiter aus dem oben genannten Dokument: Remoteunterstützung. Sie sind berechtigt, Remoteunterstützung oder ähnliche Technologien zu verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben, ohne zusätzliche Lizenzen für die Software zu besitzen. Remoteunterstützung erlaubt einem Nutzer, eine direkte Verbindung mit dem Computer eines anderen Nutzers herzustellen, in der Regel zur Behebung von Problemen. An der "aktiven Sitzung" wird es bei Euch scheitern. Dieser Weg ist für den Helpdesk, der dem Anwender vor Ort virtuell überdie Schulter schaut und hilft. Das ist nicht für Bastion Hosts zur Administration von Servern geeignet. Dann ist es keine Remotehilfe mehr. Have fun! Daniel
  9. Mit der Remotedesktop-Funktion kannst Du als berechtigter Anwender direkt auf den Client zugreifen und ihn aus der Ferne nutzen. Die Konsole wird dabei gesperrt. Mit der Remotehilfe-Funktion kannst Du als Anwender mit einem anderen Deinen Bildschirm teilen. Du spiegelst damit Deine Session. Du bist ja in der Lage, den Zugriff auf den Rechner aus der Ferne zu regeln. Wenn Du den Zugriff einrichtest, musst Du aus einer lizenzrechtlichen Perspektive betrachtet dafür Sorge tragen, dass die Lizenzierung eingehalten wird. Das kann auch durch eine organisatorische Anweisung mit stichprobenartiger Kontrolle erfolgen. Dafür gibt es VDA-Lizenzen. Das ist keine CAL, die Du frei vergeben kannst, sondern die Zugriffe auf den Server von zwei (namentlich bezeichneten Administratoren) oder von zwei festgelegten Worlstations ist kostenfrei in den Lizenzen enthalten. In der Regel spielen diese Rechte keine Rolle, weil die Admins auch normale Nutzer sind und damit eh über eigene CALs verfügen. Siehe oben. Du verstehst da was falsch. Dann kann der Anwender am PC mitverfolgen, was der Supporter auf dem Server tut und kann in der Zeit nicht an seinem Rechner arbeiten. Halte ich für kein Szenario, dass in der Praxis eine Rolle spielt. Have fiun! Daniel
  10. Wie zum Beispiel die installierten Applikationen. Da braucht es dann auch Reimaging-Rechte. Bei Office zum Beispiel nicht ganz so einfach.
  11. Du musst die richtige Lizenzierung des Zugriffs auf den Steuerungs-PC aus der Ferne betrachten. Hinweise findest Du dafür in dem MIcrosoft Lizenzvertrag des Produkts. Hier zum Beispiel Windows 8.1 aus dem System Builder-Kanal: Remotezugriff. Die Software enthält die Technologien Remotedesktop und Remoteunterstützung, die ermöglichen, dass auf die Software oder auf Anwendungen, die auf dem lizenzierten Computer installiert sind, remote von anderen Geräten aus zugegriffen werden kann. Remotedesktop. Remotedesktop oder ähnliche Technologien sind für einen einzelnen Nutzer lizenziert, der entweder von einem lokalen Computer oder remote auf diese Software zugreift. Im Sinne dieses Vertrages sind Sie der lizenzierte einzelne Nutzer. Sie sind berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotedesktop auf die Software zuzugreifen, die auf diesem lizenzierten Host-Computer ausgeführt wird. Andere Nutzer sind berechtigt, von einem beliebigen Gerät aus mithilfe von Remotedesktop jeweils einzeln auf die lizenzierte Software zuzugreifen, die auf diesem Host-Computer ausgeführt wird, jedoch nur, wenn für das Remotegerät zur Ausführung einer Pro-Edition von Windows 8 oder Windows 8.1 eine separate Lizenz besteht. Da siehst DU schonmal, welche Rechte der Hauptnutzer hat (Remotedesktop oder ähnliche Technologie) und welche Rechte jeder andere Benutzer hat (Remotedesktop). Andere Nutzer dürfen zum Beispiel nur von einem Remotegerät aus zugreifen, das auch Windows 8 Pro oder Windows 8.1 Pro installiert hat. Wie stellt ihr das sicher? Der Zugriff auf den Server erfolgt dann via mit VNC, RDP oder einem lokal installiertem Fernwartungstool, dass ein propietäres Protokoll nutzt. Siehe dazu Licensing Windows Server 2012 R2 Remote Desktop Services: Do I need an RDS CAL if I am using a third-party technology like Citrix XenApp, Citrix XenDesktop, Ericom PowerTerm WebConnect, Quest Virtual Access Suite, GraphOn Go-Global, etc. to directly or indirectly access the server software to interact with the GUI? Yes. An RDS CAL is required for any technology used to directly or indirectly interact with the GUI. This includes (but is not limited to) using Microsoft Remote Desktop Services or other third-party software that enables multiuser scenarios on Windows Server. Falls ihr auch RDS Gateway nutzt: Do I need an RDS CAL if I am not running a multiuser environment but use functionality in Remote Desktop Services—for example, Remote Desktop Gateway? Yes. An RDS CAL is required to use any functionality included in the Remote Desktop Services role in Windows Server. For example, if you are using RDS Gateway and/or Remote Desktop Web Access to provide access to a Windows client operating system on an individual PC, both an RDS CAL and Windows Server CAL are required. Was die CAL-Erfordernisse angeht, da liegst Du in der PUR schon richtig: Für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server oder für bis zu zwei Nutzer oder Geräte zur Administration der Software sind keine CALs erforderlich. ZUSÄTZLICHE CALs Windows Server 2012 R2-Remotedesktopdienstefunktionalität oder Windows Server 2012 R2 zum Hosten einer grafischen Benutzeroberfläche (mithilfe der Windows Server 2012 R2-Remotedesktopdienstefunktionalität oder einer anderen Technologie) Diese Zugriffe unterliegen den gleichen Regeln wie normale CALs, das heißt, Du musst eintweder zwei Geräte festlegen oder zwei Benutzer (atmende Menschen). Sollten die gewechselt werden, geht das normalerweise erst aller 90 Tage. Siehe 1. Ist dort schon erklärt. Nein. Siehe oben. Es geht einmal um den PC bei Euch, auf dem Teamviewer installiert ist und es geht einmal um den Zielserver. Wenn auf einem der beiden Office drauf ist, musst Du Dir Gedanken darum machen, wie Du den zugreifenden Admin von ausserhalb lizenzierst. Das kann je nach Lizenzweg unterschiedlich sein. Hier zum Beispiel der Microsoft-Software-Lizenzvertrag Desktop-Anwendungssoftware Microsoft Office 2013: Mit Ausnahme der unten unter "Remotezugriff" beschriebenen zulässigen Verwendung gilt diese Lizenz für die direkte Verwendung der Software ausschließlich durch die Eingabemechanismen des lizenzierten Computers, wie Tastatur, Maus oder Touchscreen. Sie gewährt keine Erlaubnis zur Installation der Software auf einem Server oder zur Verwendung von oder durch andere Computer oder Geräte, die über ein internes oder externes Netzwerk mit dem Server verbunden sind. ... Remotezugriff: Der Nutzer, der den lizenzierten Computer hauptsächlich nutzt, ist der "Hauptnutzer". Der Hauptnutzer ist berechtigt, auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software remote zuzugreifen und diese zu nutzen, sofern die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software nicht gleichzeitig von einem anderen Nutzer nicht remote genutzt wird. Als Ausnahme sind Sie berechtigt, anderen Personen gleichzeitig den Zugriff auf die Software zu erlauben, jedoch nur um Ihnen technischen Support bereitzustellen. Da die fremden Admins keine Hauptnutzer des Rechners sind (es kann ja auch nur einen Haupnutzer geben) und sie keinen technischen Support für den Hauptnutzer des Geräts leisten, sondern sich von dem Rechner auf einen anderen weiterverbinden, ist der Remotezugriff nicht lizenzseitig abgedeckt, wenn es nicht der Hauptnutzer ist. Solche Fernwartungszugänge sind nicht einfach zu lizenzieren. Have fun! Daniel
  12. Da der Zugriff sicher nicht anonym erfolgt. brauchst Du dafür sehr wahrscheinlich sowohl Windows CALs, als auch SQL CALs oder Windows Externer Connector und SQL Core Lizenzierung. Für eine genauere Aussage bräuchte man mehr Kenntnisse über den genauen Workflow.
  13. Der Link geht auf einen Artikel von 2012. Die Informationen sind veraltet. Es kommt schon etwas darauf an, wieviel Geld Du in die Hand nehmen willst. Siehe z.B. http://blogs.technet.com/b/bshastri/archive/2014/08/20/hybrid-it-sql-always-on-availability-group-replica-node-in-azure-iaas.aspx Für die Zukunft: https://msdn.microsoft.com/en-us/library/dn606154.aspx#replica Have fun! Daniel
  14. Nochmal zum Einfluss der Grafikkarte auf die Performance. Auf dem Virtualisierungshost aktiviert man bloss nicht eine 3D-beschleunigte Grafikkarte. Also kein Aero. Das geht dann deutlich auf die Performance, wenn der Server kein Second-Level Address Translation (SLAT) kann. Für Client Hyper-V ist deswegen SLAT-Support der CPU zwingend erforderlich. AMD verwendet dafür die Bezeichnungen Rapid Virtualization Indexing (RVI) oder Nested Page Tables, Intel Extended Page Tables (EPT).
  15. Hier weiß doch keiner, dass ich ein Hund bin :-)
  16. Wo läuft denn Teamviewer drauf? Die richtige LIzenzierung des Remotezugriffs ist unabhängig von der verwendeten Technologie. Du musst ja nicht die RDS-Nutzung lizenzieren, sondern die Nutzung aus der Ferne. Daher die Frage, worauf Teamviewer läuft (Client oder Server) und ob auf dem Gerät von dem aus administriert wird, z.B. auch Office installiert ist. Have fun! Daniel
  17. Das Durchreichen der Hardwarebeschleunigung für Grafikkarten zielt meines Wissens rein auf VDI ab. Das ist imho auch bei VMWare so, aber da bin ich nicht der totale Experte. Der klassische Terminalserver als VM kann davon nicht profitieren. Allerdings ist die softwareunterstütze Grafikbeschleunigung durch RemoteFX deutlich spürbar auch in Terminal Server-Umgebungen. Schau mal in http://www.mcseboard.de/topic/196883-flash-unter-rdp-auf-windows-2012-terminalservices-esxi-51/ und http://www.mcseboard.de/topic/197861-erfahrung-virtualisierung-mit-thinclients-multimedia/ rein. Have fun! Daniel
  18. Wenn einer mein Konto hier häckt und in meinem Namen Unsinn schreibt, dann traue ich Euch allen die Kompetenz zu, dass ihr das sicher ganz schnell merkt ;-) Zurück zur Sache. Diese Dienste erlauben mit der direkten Browserintegration eine sehr einfache Nutzbarkeit von komplett zufälligen Kennwörtern pro Webseite. Deswegen halte ich das für gar keine schlechte Idee, abhängig vom Grad der Priorität des Kennworts solche DIenste zu nutzen. Es ist viel schlimmer, wenn man ein einfacheres Kennwort über mehrere Dienste nutzt. Sobald bei einem DIenst die Passwortdatenbank abhanden kommt und nicht ausreichend gesichert ist, sind alle anderen Dienste auch offen. Genauso wie man über die Passwort-Reset-Funktion von Mailanbietern direkt an das Heiligtum kommt. Daher bin ich ein Fan von 2 Faktor Authentifizierung von unbekannten Geräten. Das fällt dann sofort auf. Have fun! Daniel
  19. Die in der Serverlizenz enthaltenen CALs für administrative Aufgaben musst Du vergeben. Entweder entscheidest Du Dich, dass das Device CALs sind, dann kannst Du damit zwei administrative Workstations (die nur für die Administration genutzt werden), abdecken. Oder Du legst fest, dass das zwei Benutzer CALs sind und vergibst sie an zwei benannte Lebewesen. Wenn Du Dich fragst, was ein Lebewesen ist, dann denk an http://www.frustfrei-lernen.de/biologie/merkmale-tiere-lebewesen-biologie.html. Diese Lizenzen kannst Du innerhalb bestimmter Regeln neuzuweisen. Die Lizenzbedingungen sind da oft sehr hilfreich zu lesen. Normalerweise müssen zwischen einer Neuzuweisung mind. 90 Tage liegen, es sei denn, der Kollege ist krank und wird vertreten oder hat gekündigt und wird ersetzt. Daran wird bei vielen Firmen schlichtweg nicht gedacht. Daher wirst Du sehr wahrscheinlich CALs für die externen Administratoren brauchen. Weiterhin solltest Du Dir Gedanken darüber machen, wie der Zugriff via Team-Viewer lizenzrechtlich zu betrachten ist. Stichword Remote Access Rights. Da gibt es auch einiges zu beachten. Have fun! Daniel
  20. Ich verweise mal auf Office 365 ProPlus jetzt auch direkt auf Terminal Servern in RDS-Umgebungen einsetzbar. Frage 1: Ja und ja. Frage 2: O365 wird nur per User lizenziert. Bei der Lizenz-Standsardisierung in Open Value oder Open Value Subscription standardisierst Du dann Office 365 pro qualifiziertem benutzer und nicht für jedes qualifizierte Gerät. Frage 3: Die Stelle, wo Business erlaubt wird auf dem Terminal Server, mußt Du mir mal zeigen. Das gilt meines Wissens nach nur für O365 ProPlus (und damit auch für E3/E4, wo O365 ProPlus mit drin ist). Da das jetzt in den Online Services Terms geregelt ist (die gelten für alle Vertriebswege) und nicht mehr in den Product Use Rights (die gelten für Volumenlizenzprodukte), ist die Einschränkung auf den Bestellweg nicht mehr gegeben. Auch ist ein Open-Datenträger nicht mehr notwendig, da Office 365 ProPlus direkt auf dem Terminal Server per Shared Computer Activation genutzt werden kann. Voraussetzung: Der Terminal Server hat Internetzugriff zum Prüfen der Lizenzen. Mit O365 kannst Du einen Terminal Server rein pro Benutzer lizenzieren. Was ist denn Dein konkretes Szenario? Have fun! Daniel
  21. Es ist genau andersherum. Eine vGPU ist der virtualisierte Zugriff auf eine physikalische Grafikkarte. Das geht nicht in einer Windows Server 2012 R2 Terminal Server-VM. Dort bekommst Du Remote FX per Software emulierter Grafikkarte. Deswegen geht RemoteFX auch, wenn die VM auf VMWare oder Xen läuft. RemoteFX per vGPU ist für VDI-Szenarien, bei denen virtuelle Windows-Desktops mit hardwarebeschleunigter Grafik laufen sollen. Have fun! Daniel
  22. Gibt ja auch bei Kennwörtern möglicherweise unterschiedliche Sicherheitsanforderungen. Mein Kennwort für MCSEBoard ist wesentlich weniger wichtig als das fürs Onlinebanking. Das wiederum ist weniger wichtig als eine TAN-Liste. Etc., etc. Da kann man sich ja überlegen, was man wohin packt. Lastpass bietet übrigens auch für Free User Multifaktor-Authentifizierung über eine App an. Das kann die von Google sein, es gehen aber auch andere. Ich habe es mal mit der Azure Authentication App problemlos getestet.
  23. Such mal nach TCO Calculator für Office 365. Da gibt es diverse. Im Kern musst Du Dir auch Gedanken machen, wogegen Du vergleichen willst. Was kostet bei Euch ein Admin pro Stunde/Tag/Monat/Jahr? Wie deckt ihr seine Ausfallzeiten ab (Urlaub, Krankheit, Kündigung, etc.)? Was kostet die Hardware und Software direkt? Welche Rücklagen fallen an, um die Hardware und Software in der Zukunft zu ersetzen? Was kostet die Einrichtung? Was kostet der Betrieb? Strom? Kühlung? Rechenraumkapazität (Miete, Nebenkosten, etc.) Service Level Agreements? Das kann man beliebig granular ermitteln. Auf der anderen Seite stehen Dinge, die man lokal meist nicht erreichen kann und die man durch Office 365 gewinnt? Ausfallsicherheit auf Länderebene (2 RZs), ISO-Zertifizierungen für Betrieb, Sicherheit, Datenschutz, etc. Falls man sowas für Kunden oder Banken (Stichwort Basel) braucht. Oder die Möglichkeit, sowohl zu wachsen, als auch zu schrumpfen in der Zukunft, ohne selbst investieren zu müssen. Mach doch mal einen Vergleich zwischen Wohnen als Mieter und Wohnen als Hausbesitzer. Dann siehst Du auch, was Du alles nicht vergleichen kannst. Als Mieter kannst Du einfach wegziehen, wenn sich die Umgebung verschlechtert. Als Besitzer kannst Du nur verkaufen oder vermieten, was beider schlechter möglich ist, wenn sich die Umgebung verschlechtert. Auf der anderen Seite kannst Du nervtötende Nachbarn in den Wohnungen neben Dir haben. Einen Vermieter, der sich nicht kümmert... Es ist einfacher, wenn man sich eher Gedanken macht, was einem selbst wichtig ist. Also einen möglichst neutralen Anforderungskatalog erstellt. Damit vergleicht man dann die Lösungen und bewertet sie. Am Ende hast Du ein Ergebnis. Wobei das Ergebnis auch stark manipuliert werden kann durch die Auswahl der Anforderungen. Das erlebt man ja bei einigen Ausschreibungen... Have fun! Daniel
  24. Wenn das Betriebssystem für die Laptops als OEM-Version mitgekauft wird, dann prüfe bitte den Microsoft-Software-Lizenzvertrag (MSLT) Deiner OEM-Windows-Version. Wir hatten das Thema für Windows und Office hier: http://www.mcseboard.de/topic/197396-lizenzfragenalternativen-zu-ms-rds/?p=1225376 Have fun! Daniel
  25. Ich zitier mal aus dem Artikel: Bitte beachten Sie, dass die vGPU nur VMs mit Windows 8 und Windows 7 mit RDP 8.0-Update zur Verfügung steht. VMs mit Windows Server 2012 als Remote Desktop Session Host können die vGPU nicht nutzen. Einen guten Überblick in Form einer Funktions-Matrix liefert dieser Blog-Artikel: http://blogs.msdn.com/b/rds/archive/2012/11/26/remotefx-features-for-windows-8-and-windows-server-2012.aspx
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