Wie schon erwähnt die Rechtsberatung brauche ich auch nicht :)
Andere Meinungen dazu interessieren mich einfach nur. Bisher wird ja deutlich, dass es auch wenn es seriöse Reseller für Windows gibt, die Gefahr nicht unerheblich ist Fälschern oder illegal verkauften Produkten auf den Leim zu gehen.
Wenn ich nicht auch Gerichtsurteile zur meiner Einschätzung heranziehen würde, bliebe mir nur der Lizenzvertrag von MS als Basis, was gebrauchte Software letztlich nicht „erlaubt“ oder als illegal darstellt. Somit ist das noch das beste/sinnvollste was man machen kann.
Letztlich basiert deine Vermutung, dass wenn man auf diesem Weg gebrauchte Software kauft und evtl. sich der Hehlerei schuldig macht auch auf Gesetzen, welche du in diesem Themengebiet auch nur interpretieren kannst :)
PC-Fritz hat Fälschungen verkauft und konnte somit die Lizenzen nicht nachweisen, welche im Rahmen des Erschöpfungsgrundsatze vorhanden sein müssen.
Zwar mag es sein, dass im Lizenzvertrag zu z.B. Windows enthalten ist, dass ein Key alleine keine richtige Lizenzierung ist, das ist aber der Standpunkt Microsofts.
Im EuGH Urteil steht imho folgendes:
„Eine Lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere Veräußerung untersagt, ist unwirksam.“
Darunter sehe ich auch den Zwang Verpackungen, Handbücher und andere Papiere zu einer Software vorhalten zu müssen. Die Software als solche ist immer digital ein haufen Bits. Selbst den Key bräuchte man nicht (wenn es ohne diesen funktionieren würde) um eine gebrauchte Software zu kaufen.
Zumindest kenne ich noch kein Urteil, wobei beim Verkauf gebrauchter Software explizit gefordert wird auch Verpackung, CD, Handbuch und Co. mit zu liefern. Wie würde das dann auch bei Download-Software aussehen?
Mein Nachweis einer richtigen Lizenzierung wäre die Rechnung des Resellers. Als Kunde eines Resellers bekomme ich schließlich von diesem eine ordentliche Rechnung, worauf der Kauf der gebrauchen Software bestätigt/ausgewiesen sein wird.
Weiteres liegt wie gesagt beim Reseller. Auch wenn Microsoft es gerne anders sehen würde und das durch den Lizenzvertrag versucht fest zu schreiben. Solche Punkte sind beim Gebrauchtsoftwarekauf wohl unzulässig und können ignoriert werden.