unsinn
das gerichtsurteil bezieht sich auf privatpersonen, dem einzelhandel ist der verkauf von oem versionen ohne hardware immernoch verboten
ms gibt die oem an nen vertragspartner ab(hp, dell, sonstwas), dieser verpflichtet sich, diese software mit hardware zusammen zu verkaufen
gibt dieser vertragspartner nun nur diese software an händler xy ab,
wird dieser verpflichtet diese oem versionen nur mit hardware zusammen auszugeben.
dieses urteil erlaubt nur das enetpbundeln für den privatnutzer, der sich vielleicht seinen alten rechner ersetzt und nun 2 win hat, dann kann dieser eins davon - alle - keins - wie er halt will verkaufen