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Freiberuflergehalt?


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Hallo

 

Steuerberaterkosten für Beratung gehen übrigens ab 90-100€ los.

 

Vielleicht ist es inklusive, wenn du danach Buchhaltung und Abschlüsse dort machen läßt.

 

@MCSEkiller

 

Deine Berechnungen hinken mächtig.

Du kannst nicht erst 50% Steuern von den Einnahmen abziehen und dann die ganzen Kosten ansetzen.

 

 

50 € (brutto) mal 8 h mal (durchschnittlich 20 Tage pro Monat mal 12 Monate abzgl 30 Tage Urlaub) sind 84000 €/Jahr

abzgl. KFZ Kosten rund 400 €/Monat =4800€/Jahr

abzgl. Weiterbildung vielleicht 800€/Monat=9600€/Jahr

abzgl. sonstige Kosten (Telefon,Steuerberaterkosten, Büromaterial, Beiträge, betriebl.Versicherung) 800€/Monat= 9600 €/Jahr

abzgl. Gew.St=1.500

=58.500€/Jahr (brutto)

abzgl. UST 60.000€ (Gewerbesteuer=ohne UST)/1,16*0,16 = rund 8300 €

=50.200€/Jahr (netto) Gewinn

abzgl. EST=14.000

=36.200 €

abzgl. Versicherungen KV,RV,AV i.H.v.1.000 €/Monat=12.000 €

=24.200€/Jahr

 

Das sind dann deine 2100 € pro Monat, aber da sind dann schon alle Kosten abgezogen.

 

Also ich habe bisher immer für meinen Steuerberater 60€/Stunde bezahlt und das mit einer ordentlichen Rechnung :D

Aber selbst wenn es 90-100€ wären (kann man ja auch vereinbaren) dann ist das Geld dennoch gut angelegt. Besser als sage ich mal blauäugig in etwas reinrennen, das man sich nicht richtig durchgerechnet hat (so isses mir doch damals auch gegangen, habe nur die großen Bruttozahlen gesehen bis ich beim Steuerberater war...).

 

Mit Deiner Rechnung kommt man meiner Meinung nach dennoch nicht hin...

Also, 50€ brutto pro Stunde = 400€ brutto pro Tag mal 220 AT pro Jahr (abgezogen Urlaub und Feiertage) = 88.000€ Jahreseinkommen.

 

So, bleiben noch ca. 76.000€ über nachdem die Umsatzsteuer weg ist, wenn nichts Umsatzsteuerminderndes angeschafft wird. Sagen wir einfach mal es bleiben nach Umsatzsteuerminderung 80.000€ über (z.B. Bücher- und Prüfungskosten, PC, Büromaterial etc.).

Bei 80.000€ Einkommen sind laut Grundtabelle rund 25.700€ an Einkommenssteuer abzuführen. Bleiben also noch 54.300€ über. Nach Berücksichtigung von steuermindernden Ausgaben (Einkommensteuer) bleiben dann vielleicht noch 58.000€. Gesamtabzüge 34%. Klingt vielleicht nicht viel aber auf der anderen Seite muss er ja auch einiges für diese vorgerechneten Steuerminderung anschaffen/kaufen! Darunter fallen dann Schulungskosten, Prüfungskosten, Bücher, Prüfungsgebühren, Büroausstattung, PC/Laptop, Steuerberater, Anwalt usw. D.h. von diesen 58.000€ kann man bestimmt mind. 15.000€ wiederum abziehen, bleiben noch 43.000€.

Von dem Geld muss er sich noch privat versichern, sind 4.000€ im Jahr, für Rente und Pflege gehen nochmal 6.000€ drauf, Rücklagen nochmal 2.500€. Sind wir noch bei 30.500€. Sind dann noch um die 2.500€ pro Monat. Und davon geht dann u.a. noch das KFZ weg (da kommt es ja auch wesentlich darauf an, ob das Auto ins Betriebsvermögen reingerechnet wird oder nicht und wenn nein, ob die Anfahrt nochmal zusätzlich berechnet wird). In diesem Fall gehe ich einfach mal davon aus, dass er seinen "älteren Privaten" aus dem Betriebsvermögen läßt. Ok, das hätte er dann in der Form als Arbeitnehmer auch.

Dennoch werden alles eingerechnet nicht viel mehr als 2.000€ übrig bleiben, auf diese Zahl haben wir uns ja geeinigt :D

Nicht mit eingerechnet sind dann die administrativen Dinge, die man als AN einfach nicht hat.

 

ACHTUNG: bitte niemand hier falsch verstehen! Diese Zahlen basieren auf ANNAHMEN, es handelt sich hier NICHT um eine ordentliche Berechnung eines Einkommens! Dies ist den Steuerberatern, die ALLE Zahlen UND Fakten kennen vorbehalten!

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Also ich habe bisher immer für meinen Steuerberater 60€/Stunde bezahlt und das mit einer ordentlichen Rechnung :D

Aber selbst wenn es 90-100€ wären (kann man ja auch vereinbaren) dann ist das Geld dennoch gut angelegt. Besser als sage ich mal blauäugig in etwas reinrennen, das man sich nicht richtig durchgerechnet hat (so isses mir doch damals auch gegangen, habe nur die großen Bruttozahlen gesehen bis ich beim Steuerberater war...).

 

Mit Deiner Rechnung kommt man meiner Meinung nach dennoch nicht hin...

Also, 50€ brutto pro Stunde = 400€ brutto pro Tag mal 220 AT pro Jahr (abgezogen Urlaub und Feiertage) = 88.000€ Jahreseinkommen.

 

So, bleiben noch ca. 76.000€ über nachdem die Umsatzsteuer weg ist, wenn nichts Umsatzsteuerminderndes angeschafft wird. Sagen wir einfach mal es bleiben nach Umsatzsteuerminderung 80.000€ über (z.B. Bücher- und Prüfungskosten, PC, Büromaterial etc.).

Bei 80.000€ Einkommen sind laut Grundtabelle rund 25.700€ an Einkommenssteuer abzuführen. Bleiben also noch 54.300€ über. Nach Berücksichtigung von steuermindernden Ausgaben (Einkommensteuer) bleiben dann vielleicht noch 58.000€. Gesamtabzüge 34%. Klingt vielleicht nicht viel aber auf der anderen Seite muss er ja auch einiges für diese vorgerechneten Steuerminderung anschaffen/kaufen! Darunter fallen dann Schulungskosten, Prüfungskosten, Bücher, Prüfungsgebühren, Büroausstattung, PC/Laptop, Steuerberater, Anwalt usw. D.h. von diesen 58.000€ kann man bestimmt mind. 15.000€ wiederum abziehen, bleiben noch 43.000€.

Von dem Geld muss er sich noch privat versichern, sind 4.000€ im Jahr, für Rente und Pflege gehen nochmal 6.000€ drauf, Rücklagen nochmal 2.500€. Sind wir noch bei 30.500€. Sind dann noch um die 2.500€ pro Monat. Und davon geht dann u.a. noch das KFZ weg (da kommt es ja auch wesentlich darauf an, ob das Auto ins Betriebsvermögen reingerechnet wird oder nicht und wenn nein, ob die Anfahrt nochmal zusätzlich berechnet wird). In diesem Fall gehe ich einfach mal davon aus, dass er seinen "älteren Privaten" aus dem Betriebsvermögen läßt. Ok, das hätte er dann in der Form als Arbeitnehmer auch.

Dennoch werden alles eingerechnet nicht viel mehr als 2.000€ übrig bleiben, auf diese Zahl haben wir uns ja geeinigt :D

Nicht mit eingerechnet sind dann die administrativen Dinge, die man als AN einfach nicht hat.

 

ACHTUNG: bitte niemand hier falsch verstehen! Diese Zahlen basieren auf ANNAHMEN, es handelt sich hier NICHT um eine ordentliche Berechnung eines Einkommens! Dies ist den Steuerberatern, die ALLE Zahlen UND Fakten kennen vorbehalten!

 

 

Hi MSCEkiller,

 

glaub mir, deine Rechnung ist falsch.

 

 

Du ermittelst erst den Gewinn

 

netto Einnahmen- netto Ausgaben= Gewinn vor Steuern

 

 

Dann berechnet man die Gewerbesteuer und zieht diese ebenfalls noch ab

 

Gewinn vor Steuern - Gewerbesteuer=steuerlicher Gewinn

 

 

danach ziehst du einen Teil der Versicherungsbeiträge ab.

 

steuerlicher Gewinn - Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen

 

 

das wird dann versteuert.

 

zu versteuerndes Einkommen x Steuersatz = Einkommensteuer

 

 

darauf dann noch der Soli

 

Einkommensteuer x 7,5 % = Soli

 

 

Und da er sicherlich einige Kosten, wie KFZ Kosten, Abschreibung für Computer, Weiterbildungskosten IHK Beiträge, Buchführungskosten, Jahresabschlußkosten, Telefon, Internet, evtl. Arbeitszimmer usw. hat, ist auch die Steuer definitiv nicht so hoch.

 

Liquiditätsmäßig ist natürlich nicht nur die Abschreibung sondern die Anschaffung und die vollen Versicherungskosten zu berücksichtigen.

 

Gruß tneub

 

PS: Glaub mir ich arbeite als Steuerfachangestellter, Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter und Controller und EDV-Pampel beim Steuerberater. ;) Wobei ich nicht so viel Prüfungen abgelegt hab, wie du.:D

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Hi MSCEkiller,

 

glaub mir, deine Rechnung ist falsch.

 

 

Du ermittelst erst den Gewinn

 

netto Einnahmen- netto Ausgaben= Gewinn vor Steuern

 

Hehe, also entweder ist der MCSE_Killer nicht selbständig, oder er sollte den Steuerberater wechseln :D :D

 

Es ist genau so, wie tneub es sagt, da beißt keine (Finanz)Maus den Faden ab.

 

Und: 50€ Wer redet da von Brutto :suspect:

 

Im Geschäftsverkehr werden immer Netto-Preise genannt. MwSt ist zzgl., versteht sich da eigentlich von selber....

 

grizzly999

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B2B ja, nur wenns pauschal ist muss das schon explizit benannt werden.

Geh einfach in den Discounter / Supermarkt deiner Wahl der beide Arten bedient, dann siehst du es.

Äh, hä?

 

Ich rede vom Geschäftskundenverkehr, den ich als Frieberufler/Gewerbetreibender mit anderen Firmen tätige, und nicht mit Endkundenverkauf á la Discounter. :suspect:

 

So war das oben im Eröffnungsbeitrag auch geschrieben

 

grizzly999

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Prüfung als Steuerberater / Gehilfe vorhanden?

Dann wäre ein Einlass zu dem Thema i.o.

Ansonsten ist es IMHO identisch einer Rechtsberatung, die hier nicht gegeben werden kann.

Sollte es dich interessieren ( wirds wohl nicht), ebenfalls Freiberufler, also Pattsituation und wir lassen das Thema einfach fallen? :)

Ich mache hier keine Rechtsberatung, das ist kleines Kaufmann-EinmalEins. Du kannst aber ja mal nach Freiberufler und Umsatzsteuer googlen ;)

 

 

grizzly999

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Danke für die Belehrung ;)

 

Wenn du meinst das es da neues gibt, mach ich das glatt.

, das ist kleines Kaufmann-EinmalEins.

Mangels deiner Qualifikation wäre auch das nicht statthaft - schreib ich mir auch nicht auf die Fahne, Steuerrecht.

Also sollte genau das laut Regeln eine schlichter Meinungsaustausch bleiben, nicht mehr und weniger; was meinst du?

Es ist schlecht Poster per se zu deklassifizieren, ohne Hintergrund was hier scheinbar fix passiert, schade eigentlich weil man möchte ja nur Erfahrung und Vorkommnisse einbringen.

Warum nur knallt es so oft hier auch mit anderen Membern?

Mag sein der Geist möge mal geprüft werden, Unterschied zwischen Gedankengang und fundiertem Hinweiss- wo ist deine ausser Floskeln?

Du hast geflissentlich überlesen - ebenfalls Freiberufler- hole das mal nach damit die Transaktionsebene wieder stimmt auf der ich mich dir gegenüber bewegt habe. Du hingebgen behandelst mich als Kind aus Elternsicht, per Default - das kann nicht akzeptiert werden, wenn du überhaupt über die Beziehungsebenen informiert bist.

Denk mal drüber nach?

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Hallo Urmel,

 

ich verstehe nicht ganz dein Problem. Ich kenne Freiberufler/Selbstständige zwar nur aus Kundensicht, aber sei versichert, dass die Rechnungen immer netto sind. Beim Discounter meiner Wahl gabs zumindest bisher keine IT-Dienstleistungen, höchstens Notebooks. Aber die waren dann mit MwSt.

 

Und bevor mir jetzt auch die Beziehungsebenen um die Ohren geknallt werden, ja ich habe Watzlawick und auch Schulz von Thun schonmal gelesen, schreibe aber trotzdem, was ich denke.

 

Gruß

 

woiza

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Hi MSCEkiller,

 

glaub mir, deine Rechnung ist falsch.

 

 

Du ermittelst erst den Gewinn

 

netto Einnahmen- netto Ausgaben= Gewinn vor Steuern

 

 

Dann berechnet man die Gewerbesteuer und zieht diese ebenfalls noch ab

 

Gewinn vor Steuern - Gewerbesteuer=steuerlicher Gewinn

 

 

danach ziehst du einen Teil der Versicherungsbeiträge ab.

 

steuerlicher Gewinn - Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen

 

 

das wird dann versteuert.

 

zu versteuerndes Einkommen x Steuersatz = Einkommensteuer

 

 

darauf dann noch der Soli

 

Einkommensteuer x 7,5 % = Soli

 

 

Und da er sicherlich einige Kosten, wie KFZ Kosten, Abschreibung für Computer, Weiterbildungskosten IHK Beiträge, Buchführungskosten, Jahresabschlußkosten, Telefon, Internet, evtl. Arbeitszimmer usw. hat, ist auch die Steuer definitiv nicht so hoch.

 

Liquiditätsmäßig ist natürlich nicht nur die Abschreibung sondern die Anschaffung und die vollen Versicherungskosten zu berücksichtigen.

 

Gruß tneub

 

PS: Glaub mir ich arbeite als Steuerfachangestellter, Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter und Controller und EDV-Pampel beim Steuerberater. ;) Wobei ich nicht so viel Prüfungen abgelegt hab, wie du.:D

 

 

Ich glaube Dir das wirklich gerne und wenn ich mir das recht anschaue widersprechen sich unsere "Lösungswege" ja auch nicht unbedingt...

Also, als ich im letzten Jahr selbstständig war unterlag ich als Freiberufler NICHT der Gewerbesteuer, daher berücksichtige ich diesen Posten nicht.

Ich hatte jeden Monat den Betrag x (nach Rechnung) auf meinem Konto. So, diesen Betrag habe ich bei der Elster eingetragen abzüglich die MwSt-Beträge, die ich z.B. für Bücher etc. ausgegeben habe. Daraus hat sich dann der zu zahlende Umsatzsteuerbetrag berechnet, den ich auch brav bis zum 10. auf das FA-Konto überwiesen habe. So, das dann insgesamt 12x. Am Ende des Jahres blieben dann noch y Euro übrig. Davon wurden dann alle relevanten Nettobeträge für Bücher etc. abgezogen, somit kam ich dann auf Betrag z. Diesen habe ich dann in der Grundtabelle gesucht und damit erfahren wieviele Euros ich an Einkommenssteuer abzudrücken habe...

Soweit mal leihenhaft gesprochen. Und so meinte ich das ja auch im letzten Posting.

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