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Absicherung bei Datenverlust / Kunde


traced82
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hallo,

 

ich habe mir auch angewöhnt, den rechner, bevor ich ihn anfasse, vom kunden einmal neustarten zu lassen.

hintergrund:

hatte mal einen fall, wo windows nach einbau eines cd laufwerk nicht mehr startete.

das war ein pc der immer an ist. wenn der kunde da irgendwan irgendwelche, daten bzw. registryeinträge löscht oder programme installiert, die erst nach einem neustart wirksam werder, hast du die brille auf. "das ging alles bevor sie dabei waren"

 

mfg schotte

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Hallo,

 

wir haben einen "Haftungsauschluß" der vor jeder Arbeit vom Kunder unterschrieben werden muß. Sonst fassen wir die Kundenrechner nicht an. Hier geht es nur um Workstation nicht um Server.

Der Kunde bestätigt das er seine Daten gesichert hat, wir nur für (grobe) Fahrlässigkeit haften und nur bis zu einer bestimmten Summe. Und wenn es um Software oder Hardware-Installation geht, dass der Rechner bis dahin voll funktionstüchtig ist.

 

Grüße

 

Tobias

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Hm , ein heikles Thema. Schade dass das Board keinen Rechtsspezialisten hat.

Aber ich denke, dass man als IT Dienstleister auf jeen Fall haftbar gemacht werden kann, egal was der Kunde einem vorher unterschrieben hat. Immerhin kann es immer noch so ausgelegt werden, dass der Kunde mangels Fachwissen sich gar nicht darüber bewusst ist, was er da eigentlich unterschreibt.

Ich fand das Beispiel mit dem Gas Wasser Installateur von lefg ganz passend. Aber wie gesagt: Ein heikles Thema mit viel Diskussionsstoff ...

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Hallo,

 

noch ein Diskussionspunkt.

 

Wer unterschreibt beim Kunden?

 

Der Kunde? Wer ist das?

 

Der Geschäftsführer? Der EDV-Beauftragte, der EDV-Leiter?

 

Oder die völlig unbekannte (Status) Person, an die der Empfang den Techniker verweist, die auf dem Auftragsformular (mit der Haftungsauschlussklausel) einen unleserlichen Schnörkel hinterlässt?

 

Also leserlicher Namenszug in Klars***rift und Firmenstempel. Oder?

 

Gruß

 

Edgar

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hallo

Aber ich denke, dass man als IT Dienstleister auf jeen Fall haftbar gemacht werden kann

 

auf keinen fall.

stelle dir mal vor der kunde versaut was, was richtig teuer wird. nun kommt er auf die idee, ich sage nicht, bestelle mir einen computerspezi, lasse den "irgendwas" machen, und gebe ihn dann die schuld.

und dann "als IT Dienstleister auf jeen Fall haftbar".

viel spass.

 

mfg schotte

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Aber ich denke, dass man als IT Dienstleister auf jeen Fall haftbar gemacht werden kann, egal was der Kunde einem vorher unterschrieben hat. Immerhin kann es immer noch so ausgelegt werden, dass der Kunde mangels Fachwissen sich gar nicht darüber bewusst ist, was er da eigentlich unterschreibt.
Wie ich schon erwähnte, wer unterschreibt beim Kunden, der Hausmeister, der Azubi; wer hat den Service bestellt? Wie ist die Geschäftsbeziehung, ein Neukunde, ein Bestandskunde? Wie läuft die Beziehung, wie bisher gelaufen?

 

Ein Verantwortlicher beim Kunden ist ein Geschäftsführer, ein Prokurist, ein Abteilungsleiter etc. Mit dessen Unterschrift und dem Firmenstempel auf dem Auftragsformular mit den Geschäftsbedingungen, der Ausschlussklausel wird der Dienstleister auf der sicheren Seite sein. Ein Nichtbefugter darf doch nicht an den Firmenstempel kommen, oder? Falls das anders ist, ist das doch ein Organisationsmangel beim Kunden, oder?

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hallo,

 

solche situationen umgeht man mit einer ordenlichen "soll-ist oder ist-soll analyse".

nur ist das ziemlich aufwendig diese bei jedem auftrag aufzustellen. :suspect:

oder man bastelt sich eine mini "soll-ist analyse".

der vorteil:

es wird alles in einem dialog mit dem kunden abgefragt und geklärt.

und es wird nicht einfach "mal so" was unterschrieben.

 

mfg schotte

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