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Verständnisfrage Ausstellung RDS-Lizenz "Pro Benutzer"


Direkt zur Lösung Gelöst von lizenzdoc,
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Geschrieben (bearbeitet)

Auf einem W2K16-RDS-Server zeigt mir der "Remotedesktoplizenzierungs-Manager" folgendes:

Gesamte-Lizenzen: 15

Ausgestellt: 16 (alle innerhalb der zeitlichen Gültigkeit und im Status "aktiv")

 

Da die Lizenzen ja "named" sind, wie kann der RDS mehr Zertifikate austellen, als ihm zur Verfügung stehen?

bearbeitet von _Lars_
Geschrieben

 

5 minutes ago, testperson said:

weil der Lizenzierungsdienst nicht zwischen Benutzer (User) und Konto (Account) unterscheiden kann. Ein lizenzierter Benutzer kann ja theoretisch mit 7 Konten arbeiten und benötigt dann nur eine Benutzer-Lizenz.

Das mußt du mir näher erklären.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein User ist ein Mensch, der Sauerstoff in Kohlendioxid umwandelt.

Ein Userkonto ist ein im system Angelegter User mit Name und Passwort.

Die Lizenz bezieht sich auf den Menschen.

Da es technisch nicht möglich ist zu erkennen, ob ein Userkonto von einem Menschen oder von mehreren benuzt wird, und ob ein Mensch mehrere Userkonten hat, kann man zwar die Konten zählen die zugreifen, aber nicht die Menschen.

 

Folglich muss du irgendwie eine Liste führen welche Menschen welche Userkonten nutzen, falls MS mal nachfragt.

bearbeitet von magheinz
  • Beste Lösung
Geschrieben

Moin,

Als der Lizenzmanager für die TS-Dienste programmiert wurde, gab es die USER-CAL noch nicht.

Also wurde alles so programmiert das dieser die Device-CALs =MacAdr zählt.

Als dann die USER-CAL auftauchte, fanden die MS-Programmierer keine saubere (kostengünstige) Lösung
diese auch im Mischbetrieb (DEV + USER _ CALs) lizenzrechtlich richtig zu zählen.

Vor vielen Jahren gab es ein offizielles Schreiben seitens MS, dass man bitte den Lizenzmanager auf "User" einstellt.
Somit sollte es nicht mehr zu businesskritischen Situationen kommen. (zählt angeblich die Mac-Adr nicht mehr)

Man darf laut dem Schreiben auch einen größeren Token bei der Clearingstelle ordern,

was aber nicht heißen sollte, dass man nicht compliant lizenzieren muss ...
Schriftliche Aufzeichnungspflicht besteht ja laut Volumenvertrag!
Leider habe ich das Dokument heute nicht mehr, echt schade ...

 

VG, Franz

  • Danke 1
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