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Juristisch nicht verbunden


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Guten Tag

 

Ich hoffe Ihr könnt mir bei folgender Frage helfen:

 

Ausgangslage:

Commercial Kunde mit 145x MS Professional Desktops (Office/Core UserCAL/WinEnt) im Open Value Company Wide stellt die IT Infrastruktur (WinSvr/SQL/Exchange etc) auch weiteren Firmen zur Verfügung.

Diese Firmen sind alle juristisch nicht verbunden, arbeiten jedoch im selben Konstrukt (verschiedene Unternehmen – 1x Marke). Für diese „kleinen“ Firmen (5-7 Arbeitsplätze) gab es nie eine eigene IT – aufgrund

gleicher Zielsetzung wurden diese immer in die bestehende IT integriert.

 

Nun die Frage:

Falls wir für diese zusätzlichen Firmen auch einen Professional Desktop lizenzieren (Lizenznehmer ist die jeweilige Firma) dürfen diese ja nicht auf „fremden“ Servern arbeiten. Ausser nur im Nutzen der Firma die die

Server zur Verfügung stellen (Korrekt?). Dies würde teilweise ja auch zutreffen da gleiche „Marke“.

 

Wie könnte man dies korrekt lizenzieren? Für SPLA ist das Volumen zu klein. Office 365 kein Thema. Wer hat eine Idee?

 

Danke und Gruss

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Hi,
Fakt ist ja, dass diese Firmen nicht miteinander verbunden sind.

Wenn diese aber ausschließlich "zum Wohle" der großen Firma (Inhaber des OVcw) arbeiten würden,

kann man die Kleinfirmen als "externe user" ansehen.... und die Großfirma müsste die Lizenzen zur Verfügung stellen...

Sieht aber wohl nicht so aus !!!
Ergo müssen die Netzwerke sauber getrennt sein und jede Firma lizenziert sich selbst!


Die Server der Kleinfirmen und auch die Lizenzen dürften zwar auf dem Firmengelände des Großkunden stehen und von denen supportet werden.
(Nennt sich Outsourcing)

Nur so, oder dann doch SPLA ! Und 100 USD pro Monat kommen pro KleinFirma sicherlich zusammen!

 

VG, Franz

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Hallo

 

Danke für die Informationen. Hatte ich befürchtet.

Ich hätte noch eine weitere Frage betr. verbundene Unternehmen:

 Der Beschreib ist wie folgt:

Das sind alle juristischen Personen, die dem Kunden gehören (Tochtergesellschaft), denen der Kunde gehört (Muttergesellschaft) oder
die mit mindestens 50% der Anteile demselben Eigentümer wie der Kunde gehören (Schwestergesellschaft).

 

Firma A besitzt zu 100% Firma B und Firma C. Firma B und C sind aber juristisch nicht verbunden. Können B und C einen gemeinsamen Vertrag haben?

Da B und C zu 100% dem gleichen Eigentümer (A) gehören sollte das legal sein oder?

 

Danke und Gruss

 

 

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Eventuell wären noch Fallstricke zu beachten:

Oftmals werden aus - für den IT´ler nicht immer verständlichen Gründen - die Inhaberschaften "verschleiert", z.B. weil man dem Wettbewerb verbergen will das Fima A und Firma B etwas miteinander zu tun haben. In einem solchen Konstrukt ist die Lizensierung ungleich schwerer, weil MS diese "Verschleierungen" nicht anerkennt. mit anderen Worten: Wenn die Inhaberschaft/Eigentümerschaft der juristischen Personen klar ist, kein Problem, wenn nicht ist es Ermessenssache. Rechtlich sicher lässt sich das im Forum eh nicht klären, aus bekannten Gründen ;).

 

Greetings

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Am 26.4.2018 um 16:17 schrieb Jaron:

Das sind alle juristischen Personen, die dem Kunden gehören (Tochtergesellschaft), denen der Kunde gehört (Muttergesellschaft) oder
die mit mindestens 50% der Anteile demselben Eigentümer wie der Kunde gehören (Schwestergesellschaft).

 

Es müssen MEHR als 50% Beteiligung der Mutter an der Tochter sein, damit es im Sinne von Microsft ein verbundenes Unternehmen ist!

Am 26.4.2018 um 16:17 schrieb Jaron:

Firma A besitzt zu 100% Firma B und Firma C. Firma B und C sind aber juristisch nicht verbunden. Können B und C einen gemeinsamen Vertrag haben?

Da B und C zu 100% dem gleichen Eigentümer (A) gehören sollte das legal sein oder?

Ich sage das ist NICHT legal, da die beiden Töchter gegenseiuteig keien Rechte durchsetzen könne. Nur die Mutter kann das gegenüber den Töchtern, da sie an diesen Beteiligt ist.

 

Die Mutter muss heir den Vertrag abschließen udn die beiden Töchter dürfen dei Lizenzen daraus als verbundene Unternehmen der Mutter nutzen.

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Danke für die Beachtung

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HI,

 

der Konstrukt war ja >

Firma A besitzt zu 100% Firma B und Firma C. Firma B und C sind aber juristisch nicht verbunden. Können B und C einen gemeinsamen Vertrag haben?

Da B und C zu 100% dem gleichen Eigentümer (A) gehören sollte das legal sein oder?

 

Da Microsoft in den unterschiedlichen Volumen-Verträge unterschiedliche Formulierungen und zu auch noch unterschiedlichen Zeitpunkten hat(te),

ist alles noch ein wenig komplizierter ! --also sehr professionell -- 
Also immer den eigenen Vertrag sorgfältig lesen (vorher!)

 

Also am besten und laut den Verträgen ist legal (und audit-sicher):
Das A den Vertrag zeichnen muss und auch die Lizenzen kaufen muss,
dann darf A die Lizenzen nutzen
und
A darf an B und C "unterlizenzieren", da die ja zu A als verbundenes Unternehmen gelten.

Eine 2.Stufe der "Unterlizenzierung", also B gibt Lizenz an C weiter (oder umgekehrt), ist nicht erlaubt!

B muss die Lizenz an A zurückgeben und A darf dann wiederum neu an C "unterlizenzieren".
Einen "Quer-Verkehr der Lizenzen" ist somit nicht legal ...

 

Somit ist der Kunde mit mehreren "verbundenen Unternehmen" im Audit-Fall
und bei einem "wissenden" Prüfer, der "was finden will" so gut wie immer der "Dumme".
Da kommt schnell der Punkt der "Falsch-Lizenzierung" durch nicht legale "Lizenz-Umverteilung",

obwohl man sich doch ausreichend lizenziert "fühlt" und somit nicht unterlizenziert ...
Das gilt besonders für größere Kunden, die EA, SELECT oder MPSA haben und "glauben", sie wären "safe" ...
...und alle teuren Asset-Tools haben dies nicht "drauf" !!!


Leider hat keiner der Kunden die Zeit, die Verträge so gründlich und nachhaltig zu lesen und zu verstehen.

 

VG, Franz
 

bearbeitet von lizenzdoc
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Hallo

 

Somit konkret:

Firma B hat eigenen MPSA Vertrag und wollte das Einkaufskonto nicht bei der Mutter (Firma A, auch eigenen MPSA in anderem Land) haben. Wieso auch immer.

Firma C (gleiches Land wie Firma B) kann nun im MPSA der Firma B kein Einkaufskonto eröffnen da nicht direkt juristisch verbunden.

 

Hab ichs richtig verstanden?

 

Danke

..dachte das geht da Firma B und C zu 100% dem gleichen Eigentümer gehört..

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