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Kostenloses Windows 10 Upgrade und Re-Image Recht?


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Hi,

 

ich hab mal eine Frage zu folgendem Szenario:

Kunde setzt PCs mit Windows Pro 8.1 ein. Lt. MS sind diese dann ja fürs erste Jahr kostenlos Upgrade berechtigt. Kann man also daraus "ableiten", dass dann der Erwerb 1x VL Lizenz Windows Pro (10) auch wieder für ein Re-Imaging aller PCs machbar ist? Ich steig in den neuen Product Terms übrigens überhaupt nicht durch. Ist wahrscheinlich Absicht von MS. :rolleyes:

 

Bye

Norbert

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Gelten die kostenfreien Upgrades wirklich für alle? Für Firmen?

Es gibt keine Einschränkungen für die Nutzung. Private Kunden und Unternehmenskunden können das

kostenfreie Upgrade nutzen, wenn ihre Geräte die Anforderungen erfüllen. Bitte beachten Sie, dass das

Upgrade jedoch nur online über microsoft.com oder Windows Update erfolgen kann und das so gewonnen

Nutzungsrecht keine Volumenlizenz ist.

Kam als Handout zu einem Lizenzierungs-Webcast.

 

Bye

Norbert

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  • 4 Wochen später...

Moin,

@Daniel > kannst Du da eine saubere Aussage seitens dem License-Desk bekommen?

Zur Zeit gibt es auch bei sehr vielen Partner "Unsicherheiten" da von MS unterschiedliche "Meinungen"

in den Markt getragen werden ...
z.B.:
Es ist für Kunden mit sehr vielen PCs "unverständlich", wenn sie

jeden einzelnen PC erst einmal manuell auf W10 updaten, und dann erst per Reimaging und VL-Key betanken dürfen ...

 

Wäre toll, hier ein "sauberes Statement" zu erhalten.

Ich versuche es meinerseits auch, bin ja jetzt wieder beim LAR in München tätig,
mal sehen, was dabei raus kommt.

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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Nach meinem Kenntnisstand erfolgt das kostenlose Upgrade nur über Windows Update oder ISO als Upgrade aus dem laufenden System. Dabei wird ein Hash der Rechnerhardware bei uns als berechtigt für die kostenlose Lizenz registriert. Danach kann dieser Rechner auch komplett neu partioniert und formatiert werden - er wird online mit seiner Lizenz aktiviert.

 

Wer einen zentralen Rollout durchführen will, muss entweder alle Rechner vorher inplace upgraden oder zum zentralen Rollout die notwendigen Lizenzen erwerben.

 

Quelle: https://imageframe.co.uk/reimaging-windows-10/

 

Aber frag mal über den LSP nach. Ich bin im Urlaub und das ist daher keine offizielle Antwort.

bearbeitet von Daniel -MSFT-
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Danke für den Link. Der beschreibt genau meine Frage. Nur die Lösung ist nicht unbedingt "schön". ;) Heißt ich kann also erst alle Clients per Inplace Update hochhieven und dann hab ich Windows 10 Re-Imaging Recht. In meinen Augen ziemlich blödes "Handling" aber halbwegs verständlich, wenn man die zeitliche Begrenzung des Angebots sieht. Schöner wärs eben, wenn man einfach seine OEM Keys irgendwo einhämmern könnte um dann das Re-Imaging Recht zu erhalten.

 

Bye

Norbert

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Hallo Norbert,

 

Es gebt meines Wissens noch einen anderen Schönheitsfehler. Wenn man die Clients per Inplace Upgrade auf Windows 10 hievt, funktioniert das nur solange, nichts an der Hardware verändert wird. Wenn im August 2016 eine Harddisk ausfällt und man diese auswechseln muss, entspricht der Hardwarehash nicht mehr der ursprünglichen und das Windows 10 mit dem generischen Product Key ist nicht mehr aktiviert. Also dann müsste man wieder munter Windows 10 Pro Lizenzen kaufen.

 

Das Fazit von pcgameshardware.de trifft es auf den Nagel: Wer ab August 2016 seine Updateversion von Windows 10 auf einem bei den Komponenten "veränderten" oder ganz neuen PC installieren möchte, braucht eine "Vollversion" von Windows 10, auch wenn man vorher das Upgrade durchgeführt hat. Damit dürfte Microsoft dann die Kosten für das kostenlose Upgrade kompensieren.

 

Gruss SBK

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Wenn man die Clients per Inplace Upgrade auf Windows 10 hievt, funktioniert das nur solange, nichts an der Hardware verändert wird. Wenn im August 2016 eine Harddisk ausfällt und man diese auswechseln muss, entspricht der Hardwarehash nicht mehr der ursprünglichen und das Windows 10 mit dem generischen Product Key ist nicht mehr aktiviert. Also dann müsste man wieder munter Windows 10 Pro Lizenzen kaufen.

 

Gruss SBK

Die Lizenz bezieht sich auf die Lebensdauer des PCs. Die Festplatte kann man meines Wissens tauschen. Allerdings kenne ich nicht alle Faktoren, die in den Hash eingehen und ihre Gewichtung über die Zeit. Daher ist das keine offizielle Antwort von mir. bearbeitet von Daniel -MSFT-
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@Norbert: Du hast schon Recht, aber andererseits haben wir bei uns z.B. alle Festplatten aus den Clients ausgebaut und durch SSD ersetzt. Wenn man dann noch 30 Lizenzen nachkaufen muss, komme ich in Erklärungsnot, wenn ich das nirgends budgetiert habe.

 

@Daniel: Danke für den Hinweis. Das kann schon sein, dass der Hardwarehash bei einem Harddiskaustausch nicht verändert wird. Bisher konnte ich aber keine klare Aussagen finden, ob dies z.B. nur bei einem Motherboardaustausch passiert oder auch bei kleineren Komponenten wie HDD, SSD, Netzwerkkarte, Grafikkarte etc. Diese Lizenz-Ungewissheit gefällt mir als IT-Dienstleister nicht unbedingt. Aber vielleicht bringt Microsoft da von offizieller Seite noch Licht ins Dunkel...  

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