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MCITP machen oder schnell Job ?


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Arbeitsvertragsbedingungen - hier sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Arbeitnehmerrechte weitgehend eingeschränkt - Gehalt allerdings OK

 

 

Es gibt keine legale Einschränkung von Arbeitnehmerrechten im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten.

 

Welche Rechte sollten im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten denn einschränkbar sein, welche in diesem Fall?

 

Falls ein Arbeitsvertrag solche Regelngen offen oder verborgen enthält, dann sind sie unwirksam.

 

Falls ein Arbeitsvertrag so etwas enthält, dann Finger weg davon!

 

Verbessert die Weiterbildung die Quaklifikation merkbar? Dann schließe sie ab!

 

 

Ob eine Bewerbung aus dem Jon heraus eine wirklich bessere Chance bietet? Ob es dafür einen wissenschaftlichen Beweis gibt? Es könnte gut so sein, es muss im konkreten Fall aber nicht eintreten. Ob man aus dem Job aber noch weiter sucht? Es könnte einen lähmen, keine Zeit, keinen Nerv, keine Kraft zum weiteren Suchen. Ob Menschen sich an ihre Ketten gewöhnen, sie zu lieben beginnen?

 

Ob sich das Pendeln rechnet? Ob sich das Umziehen rechnet? Ob sich die Aufgabe des sozialen Umfelds von Frau und Kindern rechnet?

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Moin

Ich kann dem TO nur sagen, dass man auch als älterer "ungelernter" IT-ler eine Chance hat. Ich bin 45 und habe mal früher Elektroniker gelernt, Zwischendurch habe ich Pädagogik studiert und vor gut 15 Jahren mit der IT "angefangen". Da es damals die Ausbildungen in der IT noch nicht gab oder diese erst am Anfang standen, können wir durch unsere Erfahrungen punkten.

Wieviel KM müsstest Du denn am Tag fahren?

Gruss von der Nordsee

Markus

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Vielen Dank erstmal für Eure Antworten.

 

Es hilft schon bei der Entscheidungsfindung diverse 'aussenstehende' Meinungen/Erfahrungen zu hören bzw. zu lesen.

 

Ja, hier sind die Meinungen unterschiedlich - einige meinen es wäre unbedingt zu empfehlen den Job anzunehmen (gerade in diesem 'Alter'), zumal es ein unbefristeter ist und akzeptabel bezahlt ist .

 

Also Fahrzeit wäre täglich etwa 3h (1,5 hin und 1,5 zurück) bei größerem Stau etwas mehr.

 

Die anderen - und diese Tendenz hab ich auch aber lasse mich manchmal verunsichern - MCITP-Weiterbildung fertig machen - den Job sausen lassen und weiter bewerben und die Chancen sind gut einen neuen passenden Job im Januar zu finden bzw. gefunden zu haben - trotz des 'Alters' , sogar in der jetzigen Gegend.

 

-----

 

 

"Welche Rechte sollten im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten denn einschränkbar sein, welche in diesem Fall?"

 

z.B. das ich einwilligen soll, dass meine Daten (Internet, e-mail vom Firmenanschluss) bis zu 3 Monate gespeichert werden dürfen und private Nutzung von Internet und e-mail untersagt ist - auch in den Pausen

 

und desweiteren, dass Anspruch auf Zusatzurlaub freie bezahlte Tage aus wichtigem privatem Grund z.B. Tod der Eltern, Umzug etc. ausgeschlossen ist (im allgemeinen ist für sowas ja 1-2 Tage frei). 

 

Das kommt mir etwas spanisch vor , ist aber wohl im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten lt. Anwalt.

 

Ansonsten macht die Firma einen angenehmen Eindruck (soweit nach Gespräch und Probearbeitstag feststellbar).

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z.B. das ich einwilligen soll, dass meine Daten (Internet, e-mail vom Firmenanschluss) bis zu 3 Monate gespeichert werden dürfen und private Nutzung von Internet und e-mail untersagt ist - auch in den Pausen

 

und desweiteren, dass Anspruch auf Zusatzurlaub freie bezahlte Tage aus wichtigem privatem Grund z.B. Tod der Eltern, Umzug etc. ausgeschlossen ist (im allgemeinen ist für sowas ja 1-2 Tage frei). 

 

Das kommt mir etwas spanisch vor , ist aber wohl im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten lt. Anwalt.

 

Ansonsten macht die Firma einen angenehmen Eindruck (soweit nach Gespräch und Probearbeitstag feststellbar).

 

Nun, das private Nutzen von Internet und Email in der Firma ist kein Arbeitnehmerrecht.

 

Auch bezahlter Zusatzurlaub, zusätzliche bezahlte freie Tage aus wichtigen Grund zu Lasten des Arbeitgebers ist kein Arbeitnehmerrecht.

 

Wie kommt man nur auf so was?

 

Recht ist im Gesetz definiert, dieses vom Gesetzgeber beschlossen.

bearbeitet von lefg
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z.B. das ich einwilligen soll, dass meine Daten (Internet, e-mail vom Firmenanschluss) bis zu 3 Monate gespeichert werden dürfen und private Nutzung von Internet und e-mail untersagt ist - auch in den Pausen

Wenn das eine Firmenpolicy ist und Du die unterschreibst, ist für die Firma alles klar. Sie machen die Regeln.

 

und desweiteren, dass Anspruch auf Zusatzurlaub freie bezahlte Tage aus wichtigem privatem Grund z.B. Tod der Eltern, Umzug etc. ausgeschlossen ist (im allgemeinen ist für sowas ja 1-2 Tage frei). 

So etwas steht im allgemeinen IMHO Manteltarifvertrag. Ein Algemeines Recht dazu/dafür gibt es IMHO nicht.

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Manteltarifvertrag zwischen welchem Arbeitgeberverband und welcher Gewerkschaft? Gehört der Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband an? Ist der Arbeitnehmer Mitglied "der" Gewerkschaft?

Das war als Hinweis für den TO gedacht. Er kann sich informieren. Ob er Mitglied in einer Gewerkschaft ist, spielt dafür keine Rolle. Wenn der Manteltarifvertrag für den AG gültig ist, dann auch für den AN, egal ob er in der Gewerkschaft ist oder nicht.

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Das war als Hinweis für den TO gedacht. Er kann sich informieren. Ob er Mitglied in einer Gewerkschaft ist, spielt dafür keine Rolle. Wenn der Manteltarifvertrag für den AG gültig ist, dann auch für den AN, egal ob er in der Gewerkschaft ist oder nicht.

 

So ist es in der Regel, Nichtmitglieder profitieren von der Arbeit der Gewerkschaften.

 

Es wäre vielleicht interessant zu erfahren (für den TO) ob der AG einem AG-Verband angehört und Tarifvertäge für den verbindlich? Oder ob sie sich nur nicht daran halten, das durch solche Klauseln im Arbeitsvertrag abwirken. Nur, wie und wo will man so etwas erfahren? Und dann müsste man tatsächlich in den Manteltarifvertrag schauen. Und falls das alles passt, dann könnte man versuchen, den Urlaub für Beissetzung und Umzug bezahlt zu bekommen, dafür klagen. Oder darauf verzichten, falls das sonstige Entgelt stimmt.

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> Was jetzt machen ? Sind Jobchancen eher größer, wenn man sich aus Job heraus bewirbt oder mit gutem Weiterbildungsabschluß ?

 

Das ist eine gute Frage und es kommt immer darauf an ...

 

1. Was passt besser zum Lebenslauf und zur neuen Stelle?

2. Wie wichtig ist das durch die Weiterbildung erworbene Wissen für die neue Stelle?

3. Wie wichtig ist "aus Job heraus" für die neue Firma?

4. Wie sieht dein Lebenslauf aus? Hast du viele Wechsel? Dann lieber aus dem Job ...

5. Fehlt dir eher MCITP-Fachwissen, ansonsten hast du einen guten Lebenslauf, dann besser Weiterbildung.

 

Also schwer zu sagen ....

 

Bei uns zählt die Persönlichkeit/Lebenslauf ca. 60% und das Fachwissen ca. 40% wenn entschieden wird, wer für die 1. Runde eingeladen wird.

 

VG Java

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Finde Eure Antworten interessant und hilfreich - danke.

 

 

> Was jetzt machen ? Sind Jobchancen eher größer, wenn man sich aus Job heraus bewirbt oder mit gutem Weiterbildungsabschluß ?

 

Das ist eine gute Frage und es kommt immer darauf an ...

 

1. Was passt besser zum Lebenslauf und zur neuen Stelle?

2. Wie wichtig ist das durch die Weiterbildung erworbene Wissen für die neue Stelle?

3. Wie wichtig ist "aus Job heraus" für die neue Firma?

4. Wie sieht dein Lebenslauf aus? Hast du viele Wechsel? Dann lieber aus dem Job ...

5. Fehlt dir eher MCITP-Fachwissen, ansonsten hast du einen guten Lebenslauf, dann besser Weiterbildung.

 

Also schwer zu sagen ....

 

Bei uns zählt die Persönlichkeit/Lebenslauf ca. 60% und das Fachwissen ca. 40% wenn entschieden wird, wer für die 1. Runde eingeladen wird.

 

VG Java

Zu 1.+2 - lässt sich leider noch nicht definitiv sagen, da neuer Arbeitgeber mir (noch) nicht bekannt ist

 

Zu 3. ob das für die neue Firma wichtig ist - schwer zu beurteilen, da man nicht ihre Kriterien kennt

         Vorteil für Firma direkt nach Weiterbildung (aus meiner Sicht) :

         keine Kündigungsfristen, daher schnell verfügbar

         Wissen aktualisiert, zumindest auf dem Gebiet nachweisbar durch MC-Zertifzierung -> zeigt : Bewerber ist lernwillig und fähig

         Nachteil evtl. :

         Einige Monate keine direkte Berufserfahrung - obwohl man vergisst jahrelang aufgebautes Wissen und Erfahrungen innerhalb einiger Monate nicht und die natürlichen Softskills bleiben ja auch

 

Zu 4. die letzten Stellen waren jeweils 4- 5 Jahre , Wechsel efolgte eher unfreiwillig (Outsourcing, Umstruckturierung - ist auch in Arbeitszeugnissen dokumentiert)

 

Zu 5. War vor der Weiterbildung in den Bereichen Microsoft - Server 2008, 2012 - Virtualisierung , Windows 7 Administration etc. nicht ganz auf dem neuesten Stand (war in den verganenen Jahren nicht mein              Haupttätigkeitsbereich)

         - so gesehen ist hier eine Aktualisierung des Wissens durchaus sehr nützlich

bearbeitet von schnonus
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  • 2 Wochen später...

Ich sehe da einen Unterschied zwischen "Unser Mitarbeiter für unsere Menge an Bestandskunden L-Z ist uns weggelaufen" und "wir haben einen neuen Kunden, der will bedient werden (und merkt dann in drei Monaten, dass ihm das Geld ausgeht)"

 

Ja, ob das aber für einen Arbeitsuchenden eine Rolle spielen kann? Und ob man jemanden Im Interview so etwas erzählt? Der Arbeitgeber könnte auch ein Personaldienstleister sein.

bearbeitet von lefg
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