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Lizenzierung MS Office 2007 Prof.


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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zur o.g. Office-Version. Ich habe diese als OEM/ SB bezogen.

Nun habe ich diese auf meinem Standard-PC installiert.

 

Als weitere Installation wollte ich diese zusätzlich auf meinem Notebook einsetzen. Nun läßt sich diese über das Internet nicht aktivieren.

 

Deswegen meine Frage : Darf ich 2 Parallele Installationen durchführen ? Beide Systeme (sowohl der PC als auch das Notebook) werden von mir genutzt.

 

Ist dieses möglich. Muss ich zur weiteren Aktivierung die Telefon-Hotline anrufen..?

 

Wenn ich die Lizenz richtig verstanden habe, kommt eine parallele Installation auf zwei Systemen in Frage...

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Hi zusammen,

 

ein Zweitkopie-Recht besteht leider nur bei Open-Lizenzen. Hier kann der selbe Nutzer das Produkt auch auf seinem mobilen Gerät nutzen. Siehe hier:

 

Grundlagen der Lizenzierung + PUR

 

 

Für die Microsoft-Anwendungen besteht für Sie, insofern Sie der Hauptnutzer der Software sind, das Recht, eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren PC einzusetzen. Das heißt im Detail: Sie sind berechtigt, für jede erworbene Lizenz eine zusätzliche Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Sie als Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren. Der Kunde darf das Zweitkopie-Recht nur dann ausüben, wenn es in den Produktbenutzungsrechten bzw. dem Endnutzerlizenzvertrag (EULA) enthalten ist. Die Microsoft-Volumenlizenzprogramme beinhalten das Zweitkopie-Recht für alle Anwendungen.

Der Endnutzerlizenzvertrag (EULA) für manche Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz: "Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." Falls Ihre EULA diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen der in der EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der "primäre Benutzer" ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen.

Achtung! Dieses Recht besteht nicht für Serverprodukte und Betriebssysteme.

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