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SunBeamJimm

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  1. Das Dokument ist aus dem Microsoft PartnerPortal hier der Link für alle die, die einen Zugang hierzu haben.
  2. Auszug aus einem offiziellen Microsoft-Dokument:
  3. Kann mir niemand helfen? :(
  4. Kennt sich jemand mit dem Cross-Language-Recht aus??? Habe gerade mit Microsoft telefoniert und die sagten mir, dass es bei Office, ich hab speziell nach Office 2007 gefragt, das Cross-Language-Recht gibt. Mein Kunde hat 50 englische Lizenzen gekauft, benötigt nun aber 10x die deutsche Version von Office. Laut MS gilt hier obwohl der Kunde englische Volumenlizenzen gekauft hat diese spezielle Regelung. Er darf also 40x englisch und 10x deutsch einsetzen. Gibt es das erst seit den neuen Single Language Lizenzen? :suspect:
  5. Ist richtig! Nur die FPP (Full-Package-Product) darf zum installieren auf 3 PCs in einem Haushalt verwendet werden. :)
  6. Hi zusammen, ein Zweitkopie-Recht besteht leider nur bei Open-Lizenzen. Hier kann der selbe Nutzer das Produkt auch auf seinem mobilen Gerät nutzen. Siehe hier: Grundlagen der Lizenzierung + PUR Für die Microsoft-Anwendungen besteht für Sie, insofern Sie der Hauptnutzer der Software sind, das Recht, eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren PC einzusetzen. Das heißt im Detail: Sie sind berechtigt, für jede erworbene Lizenz eine zusätzliche Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Sie als Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren. Der Kunde darf das Zweitkopie-Recht nur dann ausüben, wenn es in den Produktbenutzungsrechten bzw. dem Endnutzerlizenzvertrag (EULA) enthalten ist. Die Microsoft-Volumenlizenzprogramme beinhalten das Zweitkopie-Recht für alle Anwendungen. Der Endnutzerlizenzvertrag (EULA) für manche Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz: "Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." Falls Ihre EULA diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen der in der EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der "primäre Benutzer" ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen. Achtung! Dieses Recht besteht nicht für Serverprodukte und Betriebssysteme.
  7. Genau das ist mir klar! Danke für die Antworten!
  8. Hallo Leute, also ich habe es auch so verstanden, dass ich jede x-beliebige CD für das Downgrade nehmen kann, egal ob OEM, FPP oder Open-Kit. Die Frage die sich mir jedoch nun stellt ist folgende: Wenn der User einzeln über FPP oder OEM installiert muss er die XP-Version bei Microsoft mit Hilfe der Kundenhotline aktivieren, da er die Lizenz von der Vista Version hernimmt die mit dem PC geliefert wird. Wie verhält sich dies jedoch bei den Unternehmenskunden? Diese nehmen ja den Product-Key der Open, Select oder sonstigen Verträgen her und müssen diese Version dann nicht aktivieren. Der Kunde bespielt den PC höchstwahrscheinlich per Image. Wenn nun die BSA, KPMG oder sonst wer das Unternehmen prüft stellt das Unternehmen natürlich nun einen wesentlichen Mehrbestand als die im Lizenzvertrag beinhaltetet Menge dar. Wie wird das geregelt? Grüße SunBeamJimm Hier noch eine kleine Ergänzung: FSC Downgrade
  9. Hey Leute, hatte wohl einen Tipfehler bei der Disk! Ist die P72-02472!!! Grüße!
  10. Hallo Leute, ihr müsst folgende SKU nehmen: Für die Lizenz: P72-01975 - Windows Svr Ent 2003 R2 German OLP NL und die dazugehörige Disk: P72-02482 - Windows Svr Ent 2003 R2 w/SP2 32-bit/x64 German Disk Kit MVL CD Die Lizenz ist sowohl für 32- als auch für 64-Bit gültig. :) Grüße SunBeamJimm.
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