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graf

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Alle erstellten Inhalte von graf

  1. vielen Dank für die Antworten. Habe mittlerweile den Passus gefunden. Scheine ich in der deutschen Version der LicenseTerms überlesen zu haben.
  2. Hallo zusammen, ich schaue gerade nach der Lizenzierung für einen kleinen Virtualisierungshost unter Windows Server 2016. In den Lizenzbestimmungen zu 2016 steht Nach meinem Verständnis bedeutet das, dass man einem Server nicht mehr zusätzliche Standardlizenzen zuweisen kann, um auf diesem mehr als zwei VMs zu betreiben. Würde bedeuten, bei mehr als 2 VMs pro Host ist immer eine Datacenterlizenz nötig. Sollte ich mich irren, wäre ich euch dankbar, wenn mich jemand auf den entsprechenden Passus der LicenseTerms leiten könnte, in dem beschrieben steht, dass man weiterhin mehrere Standardlizenzen zuweisen kann. Danke schonmal.
  3. Ich bin mir sicher, du kennst dich da besser aus als ich. Wenn das allerdings so stimmt, steht es leider nirgends in den SPUR, zumindest kann ich es nicht finden. Das der von mir zitierte Text sich auf concurrent cennections bezieht, ist klar. Aber auch bei einer einzelnen Verbindung von einem User und einem Gerät sollte das von der Bedeutung keinen Unterschied machen... es ist halt EINE concurrent connection und diese muss für auf dem Server laufende Software lizenziert werden.
  4. Windows Server CALs berechtigen zum Zugriff auf alle Server der jeweiligen Version des gleichen Lizenznehmers. D.h. du benötigst lediglich pro Benutzer oder Gerät eine WIN Server CAL, diese berechtigt dich zum Zugriff auf alle deine Server. Um allerdings RDP-Zugriff auf einen RDS-Host zu erhalten, benötigst du zusätzlich Pro Benutzer oder Rechner eine RDS CAL.
  5. Also für mich ist folgender Satz relativ eindeutig: Auf dem Server laufen die Pro Plus Produkte, also müssen diese IMHO lizenziert werden. Ob die Lizenz aus einer Pro Plus Lizenz kommt oder aus mehreren separat Lizenzen, sollte keine Rolle spielen. Nur lizenziert müssen Sie sein. Das zumindest gibt die Aussage der SPUR her. Das sagt doch nur aus, dass es die einzelnen Bestandteile der Pro Plus auch als Einzelprodukt gibt und einzeln lizenziert werden kann. Hat also IMHO keine Auswirkung auf benötigte Lizenzierung. gruß graf
  6. Es hilft dir nichts die "Pro features" zu blocken. Der Benutzer greift auf einen Server mit Office Pro Plus zu, also muss er auch für diese Software lizenziert werden. Völlig ungeachtet, welche der Komponenten er davon nutzt. Also einen separaten Server mit Pro Plus auf dem du sicherstellst, dass auf diesen nur Benutzer mit der SAL für Pro Plus zugreifen können. Achso zweite Frage :) Ja, wenn du Benutzer hast, welche keine Office SAL besitzen, dürfen diese sich auch nicht auf einem Server mit Office anmelden. In der SPUR steht dazu:
  7. Aus reinem Interesse (Ich zweifle keinesfalls an der Richtigkeit): Gibt es einen rechtsverbindlichen Passus in einem der Vertragsdokumente der diesen Punkt spezifiziert?
  8. wenn du Sie eh deaktivierst, was spricht dagegen, sie einfach auszubauen? Damit bist du auf der sicheren Seite... Ich hab da nicht so die Erfahrung, würde allerdings bezweifeln, dass ein deaktivieren reicht. Die physischen Cores sind auf dem Server vorhanden, ob deaktiviert oder nicht, könnte hier je nach Prüfer wohl egal sein. Ich bleibe dabei, ausbauen und du bist sicher.
  9. In der PUR aus Januar 2009 steht dazu folgendes: Wichtig ist hierbei darauf zu achten, dass der jeweils zum Kaufdatum gültige Vertrag zählt. D.h. wenn du jetzt einen "Exchange Server 2013" kaufst und per Downgrade einen "Exchange Server 2007" einsetzt, finden die aktuellen Lizenzbestimmungen des "Exchange Server 2013" Anwendung. EDIT: Die entsprechenden (auch Archivierte) Vertragsdokumente findest btw hier: http://www.microsoft.com/licensing/products/products.aspx
  10. Auf was bezieht sich deine Frage, kann in diesem Thread dazu nichts finden. Man benötigt mehr als eine Windows Standardlizenz entweder, wenn der Server mehr als 2 CPUs hat oder wenn man auf dem gleichen Server mehr als zwei virtuelle Instanzen der Serversoftware installieren will. Bei Datacenter brauch man natürlich nie mehr als eine Lizenz, wenn der Server nur 2 CPUs hat.
  11. Auch Windows Server 2012 R2 Standard ist auf das "Blech" lizenziert. Folgendes sagt die PUR dazu: Windows Server OS erhalten mit SA keine Lizenzmobilität, d.h. Die Lizenzen können nicht kurzfristig neu zugewiesen werden. (kurzfristig=<90Tage). Der Super Duper Lizenzmensch hat da Recht :) D.h. du würdest auf dem "dritten" Blade mit zwei CPUs folgendes benötigen 3x Windows Server 2012 R2 Standard und zusätzlich auf auf dem "temporären" Blade, welches im Notfall oder zu Wartungsarbeiten die 6 VMs halten soll nochmal 3x Windows Server 2012 R2 Standard Möchtest du bei Wartungsarbeiten auf die beiden anderen Blades verteilen können, muss dieses auch extra lizenziert werden und benötigt wiederum eigene Lizenzen.
  12. Sofern deine 2 oder 3 ESX-Server für die entsprechende Anzahl an Guest-VMs lizenziert sind, darfst du die guest-VMs natürlich verschieben. Wichtig ist hierbei, dass du die VMs kurzfristig verschieben kannst, aber nicht die Lizenz. D.h. um wirklich alle VMs völlig variabel hin- und herschieben zu können, müssen alle ESX-Host für die Maximalanzahl an VMs lizenziert werden. Wenn ich deinen Fall richtig verstehe, willst du 3 ESX installieren und jedem dieser Hosts eine Windows Server 2012 Lizenz zuweisen. In diesem Szenario dürften zu keiner Zeit drei virtuelle Server auf einem einzigen ESX-Host laufen. Nebenbei: Das von dir angespochene Angebot zum Windows Server 2012, hat folgenden Zusatz in der Produktbeschreibung: Der Produktschlüssel alleine, reicht meines Wissens nciht als Lizenznachweis aus. gruß
  13. Es ist richtig, dass die Lizenzierung hier von Firma A übernommen wird. Der Lizenznehmer des Servers muss auch zwingend Lizenznehmer der CALs sein. Und solange dies kein "kommerzielles Hosting" ist, sollte der Mitbenutzung nichts entgegensprechen. Bei Devicelizenzierung immer darauf achten, dass zb. auch Drucker u.U. eine Lizenz benötigen.
  14. Natürlich hast du mit Standard Virtualisierungsrechte, da ist wohl beim Editieren etwas Schwachsinn rausgekommen. Du darfst allerdings, wenn du die physischen Cores mit Standard lizenzierst, auch deine SQL-Instanz nur in der POSE ausführen. Wenn du nach VOSE lizenzierst, geht das natürlich auch mit Standard. Inwiefern sollte hier Hyperthreading einen Unterschied machen? Du hast pro VOSE 4 Cores zugewiesen. Diese 4 Cores müssen Lizenziert werden. Ob diesen in diese nun ein HardwareCore oder ein Hyperthread sind, ändert nichts. Du brauchst für diese eine VOSE 4 Lizenzen. Ändert an der Situation nix... Nach Physik: 5x12xCoreFaktor= Anzahl benötigter Lizenzen z.B. 30 SQL 2014 Enterprise (2 Core) Nach VOSE: 12x4 (+SA?)=48 Lizenzen (+SA) z.b. 24 SQL 2014 Standard (2 Core)(+SA?) gruß
  15. Hier muss unterschieden werden zwischen Lizenzierung auf physischer Ebene oder die Lizenzierung der einzelnen VOSE. Für beides gilt, du kannst dein Vorhaben nur mit SQL Server 2014 Enterprise abdecken, da du bei einer Lizenzierung mit SQL Server 2014 Standard keine Virtualisierungsrechte hast und SQL nur in der POSE installieren darfst. Schwachsinn... Bei der Lizenzierung der einzelnen VOSE benötigst du für jeden der VM zugewiesenen Cores, eine Core-Lizenz (min. 4 Lizenzen) Sollen die Server auf den einzelnen Hosts beliebig hin und hergeschoben werden können, bräuchtest du für die Lizenzmobilität noch SA. Wäre quasi: 12 VOSE x 4 COREs=48 Lizenzen+SA bzw. 24x MS SQL Server 2014 Enterprise (2Core) mit SA Bei der Lizenzierung der physischen Cores, siehts es "etwas" komplizierter aus. Also: 5 Server x 12 Core x CORE-Faktor= ? Hier müsstest du quasi alles "durchlizenzieren" da dir die Lizenzmobilität aus der SA "nix" bringt, wenn du nicht einen Host komplett von SQL-Servern befreist. (SA hat natürlich noch weitere Benefits, z.B. Failover, etc.) Und zur eigentlichen Frage: Hyperthreading ist hier mehr oder weniger uninteressant. Du lizenzierst nach Core, - auf physischer Ebene nach physischen Cores. - auf VOSE Ebene nach zugewiesenen Cores. gruß
  16. Eine Office 2010 SB LIzenz berechtigt ein lizenziertes Gerät, Office auszuführen. Dies kann lokal auf dem Gerät sein und/oder auf einem Netzwerkgerät (deine VM). Um das Recht zu erhalten, das Office auf der VM auch von außerhalb des Unternehmens per VPN zu verwenden, benötigst du SA für Office, da diese dir ein "Roaming-Use-Right" einräumt.
  17. Gut :) Wenn du uns sagst, was du genau wissen willst, wird es einfacher. Grob: um es zu benutzen, musst du es lizenzieren :)
  18. Mit einer Systembuilderlizenz wirst du da nicht weit kommen. Um ein Windows Client OS per VDI zu verwenden, benötigst du sog. "virtual desktop access rights". Diese bekommst du entweder über eine SA für dein Client OS oder per Windows VDA license. Beides iirc nur per VL verfügbar.
  19. Im Internet sind generell erstmal alle möglichen Versionen der License Terms verfügbar. Hier führt für dich kein Weg daran vorbei, eine zu öffnen und nachzusehen, welche Eula du hast :) Bei in OEM Versionen findet sich i.d.R. folgender Passus: Neuzuweisung. Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (also nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für diese Lizenz. Bei vorinstallierten Versionen stattdessen Jener: Zuweisen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen zum Server. Die Softwarelizenz wird dauerhaft dem Server zugewiesen, mit dem Sie die Software erworben haben. Also wie Dr. Melzer schon schrieb, einfach nachsehen, was in der Eula steht. gruß
  20. graf

    Frage zu CALs

    Hallo, Ja. Wenn du ein Blech komplett mit 2012 R2 Datacenter "durchlizenzierst", kannst du auf diesem Blech selbstverständlich auch Win 2012 R2 VMs betreiben. Wie du schon sagst, benötigst du dafür die entsprechenden CALs und die 2012 R2 VM, dürfen nicht auf einem Blech laufen, welches nur für 2012 (ohne R2) lizenziert ist. Also beide Punkte, sofern richtig verstanden, richtig. gruß
  21. Hallo, Ja, 2012er CALs berechtigen dich auch zum Zugriff auf 2012 R2 Die "SBS"-Reihe würde 2012 eingestellt. D.h. einen direkten Nachfolger hierfür gibt es nicht. Bei den 2012er Foundation bzw. Essentials Editionen sind keine CALs nötig, allerdings auch kein Exchange etc. inkludiert und die Anzahl der maximalen Benutzerkonten. Die 2012er CALs brauchst du für den Win2k12 R2 Std, natürlich trotzdem. Eine 3. Alternative wäre, sofern deine Hardware aus einem Server mit maximal zwei physischen Prozessoren besteht: Kaufe eine 2012 R2 Standard und nutze die zwei erlaubten virtuellen Instanzen per Downgraderecht als Windows Server 2008 R2. Mit den vorhanden MS SBS 2011 CALs darfst du auch auf Windows Server 2008 R2 zugreifen.
  22. Wenn du jetzt ein Windows Server OS kaufst, wirst du in der Regel nur noch 2012 mit einem Downgraderecht auf 2008 erhalten. Dann zählen, allerdings die Lizenzbestimmungen von 2012. Die für dich relevanten Teile aus der aktuellen PUR zu Windows Server 2012 R2 Std, wären dann wohl: Das würde bedeuten, dass du für zwei virtuelle Windows Server 2008 R2 Server, welche auf dem gleichen Host laufen, nur eine Windows Server 2012 R2 Lizenz benötigst. Dies natürlich nur, wenn die physische Instanz nur als Hyper-V dient und der Server nur maximal 2 Prozessoren hat.
  23. Also ich kann in den PUR keine Einschränkung bzgl. des Eigentümers eines Gerätes, dem eine Lizenz zugewiesen werden kann, finden. Wo steht das? Danke.
  24. Hallo, wie du schon selbst zitierst, darfst du pro -Standard Lizenz 1 virtuelle Instanz der Software betreiben. Dann allerdings die Physikalische Instanz nur zum Verwalten des Hyper-V verwenden. In den PUR dazu folgender Absatz: Du musst auch keinen Core-Server installieren, um die virtuelle Lizenz zu verwenden. Solang du die physikalische Instanz nur zu dem oben angegebenen Zweck verwendest, ist alles ok :) Weitere Instanzen, sofern richtig lizenziert kannst du natürlich auf dem gleichen Host betreiben.
  25. Ok. In dem Fall stimmt das. Eine Nutzung per RDP vom lizenzierten Gerät auf den Server wäre zulässig. Eine Nutzung per RDP vom tragbaren Gerät auf dem lizenzierten Gerät des Hauptbenutzers wäre ebenfalls zulässig. Die Remoteverwendung der Software, die auf dem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird, ist dem Hauptnutzer dieses Geräts vonjedem Gerät aus gestattet
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