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Kontrolle der eingehenden Emails


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Hi.

 

Mein Chef hat die Idee, das alle Emails von extern über eine zentrale Posteingangsstelle gehen und von dort verteilt werden an die einzelnen Mitarbeiter (per Emailweiterleitung).

 

Die technische Lösung des Problems steht bei mir allerdings erstmal nicht im Vordergrund. Es ist ja so, das die einzelnen Leute, die einem Mitarbeiter derzeit eine Email schicken dem Mitarbeiter dirket eine Email auf seine Adresse schicken. (beispiel MA12@domain.de) Nach der Umsetzung der neuen Idee, würde ja die ganze Post erst bei MA01 im Postfach landen, erfasst werden und dann zu MA12 weitergeleitet werden. Wie ist das denn da mit dem Postgeheimnis. Kennt sich da jemand aus oder hat gute Quellen? Persönliche Emails kann man per Betriebsanweisung verbieten, aber muss nicht in jedem Fall der Sender der Mail seine Zustimmung geben, das die nicht in erster Instanz zu dem entsprechenden Mitarbeiter kommt? Hat jemand bei euch ein ähnliches Problem oder wie wird das in eurem Unternehmen gelöst, also die Sache mit dem zentralen Posteingang?

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Ganz ehrlich - frag den Firmenanwalt... davor den Personalleiter nach den Arbeitsverträgen und dazu den Betriebsrat sofern vorhanden... das kann übel ins Auge gehen und ich denke jeder hier wird sich hütten sich auf soetwas festzulegen...

 

Wir haben für Kundenmails öffentliche Ordner - das funktioniert ganz prima - was die Leute sich privat schreiben ist eine völlig andere Sache... obwohl wir es in den Arbeitsverträgen doppelt und dreifach drin stehen haben, würde ich mich hütten meinen Chef Zugang dazu zu geben...

 

Grüße

Tom

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Da wir keine rechtsberatung geben dürfen und es sich hier um ein sehr heikles Thema handelt ist der Beitrag geschlossen.

 

Bitte wende dich an den rechtsberater deines Vertrauens oder deinen Betriebsrat.

 

Vielen dank für dein Verständnis.

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