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Aufbewahrungs Plicht in Deutschland


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NorbertFe - du bist da sicherlich sehr vorbildlich!

Ich kenne viele Firmen bei denen generell erstmal die Postfächer "weitergegeben" werden! :-)

Ich muss sagen - ich als DSB versuche bei mir und meinen Kunden dahin zu agieren das es eine Vereinbarung zwischen AG und AN gibt... entweder ist Privatnutzung generell verboten ODER der AG hat das Recht nach Kündigung bzw. Weggang vom AN das Postfach zur "vorübergehenden" Bearbeitung an andere Personen weiterzugeben. Dafür gibt es fertige Klauseln und Verträge.

Es kommt natürlich generell auf die Position des AN an.


Genau das ist es lefg! :-)

Danke!

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Naja wenn Mans drauf anlegen würde, hat das nicht lange Bestand. Warum man einen Account weiter betreiben muss, wenn dort historische Daten liegen, ist mir unklar. Zugriff hat der ehemalige mA darauf sowieso nicht. Also kann ich die Daten genauso gut exportieren.

In dem verlinkten Urteil steht: "Wird im Rahmen eines Vertragsverhältnisses von einem Vertragspartner für den anderen ein E-Mail account angelegt, auf dem dieser auch private Mails speichert, entspricht es den vertraglichen Nebenpflichten, von einer Löschung des account's nach Beendigung des Vertragsverhältnisses solange abzusehen, bis klar ist, dass die andere Partei an der Nutzung des accounts kein Interesse mehr hat."

 

Das fette ist von mir. Wo wie ich das verstehe bedeutet das, der Account darf nicht nur nicht gelöscht werden, sondern ich muss dem ehemaligen AN den Zugang weiter ermöglichen.

Da steht nicht "Interesse an den Daten" sondern ganz klar "Interesse an der Nutzung"!

Wäre interessant zu wissen was passiert wenn der AG das Konto gelöscht hat und kein Backup mehr existiert. :-)

Im zweifel macht sich der ehemalige AG schadensersatzpflichtig.

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@Magheinz:

Das der AG schadensersatzpflichtig ist - ist mir klar!

Wäre eben interessant zu wissen - welche Kosten da auf den AG zukommen können bzw. wie der AN die Wichtigkeit der Daten beweisen will und kann!

 

@NorbertFe:

Bei einem meiner Kunden kommen durchaus ehemalige AN 2-4 Wochen nach Kündigung an und sagen sie wollen eine Kopie ihrer privaten Mails haben. Bei diesem AG ist Privatnutzung erlaubt und geduldet.

Und doch... laut dem Schulungsleiter (ist Anwalt für Datenschutzrecht in einer größeren Stadt) - kommt es regelmäßig vor das Mitarbeiter damit beim AG vorsprechen! :-)

Problem bei manchen Firmen ist lediglich das der AG nicht weiß das der AN eigentlich im Recht ist!

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@Magheinz:

Das der AG schadensersatzpflichtig ist - ist mir klar!

Wäre eben interessant zu wissen - welche Kosten da auf den AG zukommen können bzw. wie der AN die Wichtigkeit der Daten beweisen will und kann!

Das dürfte auf den beweisbaren Schaden ankommen.

Ein geplatzter Immobiliendeal wegen einer nicht registrierten Terminverschiebung o.ä. kann schon durchaus einiges an Geld kosten.

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