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Übertragen von Lizenzen auf Ersatzgerät


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HI,

 

ist es immer noch möglich eine SB-Windows-Lizenz im Falle eines PC-Defekts neu zuzweisen?

In der EULA zu finden auf:

License Terms

 

Findet sich unter Punkt 2 Folgendes:

 

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.

a. Eine Kopie pro Computer. Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

"Dauerhaft" heisst für mich, ich darf die Lizenz keinem anderen PC mehr zuweisen. Ein extra Punkt welcher sich auf das Neuzuweisen der Lizenz bezieht ist nicht mehr in der EULA zu finden.

 

Eine andere Variante wäre vor dem Zuweisen der SB-Windows-Lizenz die SA "drauf" zu packen, dann würden für diese Lizenz die PURs gelten, aber in den PURs steht folgendes:

 

Neuzuweisung von Lizenzen

Ein Großteil der Lizenzen kann zwischen Geräten oder Nutzern übertragen werden.Nachfolgend werden die allgemeinen

Regeln zur Neuzuweisung von Lizenzen sowie einige Sonderregelungen für bestimmte Produkte und Lizenztypen erläutert.

BESCHRÄNKUNGEN BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN

Im Allgemeinen können folgende Elemente nicht neu zugewiesen werden:

• Lizenzen auf einer kurzfristigen Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung)

Lizenzen für das Windows-Desktop-Betriebssystem

• Lizenzen für Vermietungsrechte für Office oder Windows

• Software Assurance getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz

 

Somit würden für jeden Hardwaretausch 110€ für eine neue SB-Windows-Lizenz dazu kommen.

Habe ich einen Denkfehler in meiner Überlegung?

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hi,

 

unter gleichem Link, EULA-WIN-7-PRO, Seite-11:

 

17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER.

a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden.

 

Da es sich ja um eine Voll-Version handelt, trifft dieser Punkt zu, oder?

und dann ist es erlaubt ...

 

Egal, was man wählt: "Preinstalled" oder "from a Store..."

 

Die EULAs sind da exakt gleich, da ja Vollversion.

 

VG, Franz

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Somit würden für jeden Hardwaretausch 110€ für eine neue SB-Windows-Lizenz dazu kommen.

 

Nur wenn du neue Hardware ohne vorinstalliertes Windows kaufst.

 

Da auf Neugeräten üblicherweise ein OEM Windows mit drauf ist erübrigt sich die Frage.

 

OEM Betriebssystemlizenzen zu übertragen ist nicht vernünftig möglich, da du dazu den Original Installationsdatenträger und das COA benötigst. das COA ist in der Regel nur mit nicht vertretbar hohen Aufwand vom gerät abzubekommen und der Original installationsdatenträger ist inzwischen fast immer die Festplatte des Gerätes. Beides müsste unbeschädigt als Lizenznachweis aufbewahrt werden.

 

P.S.

ich habe deine frage mal von dem gekaperten Beitrag abgetrennt...

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Hi Lizenzdoc,

 

Egal, was man wählt: "Preinstalled" oder "from a Store..."

Die EULAs sind da exakt gleich, da ja Vollversion.

...

 

Genau da unterscheiden sich die EULAs aber... In der Variante "From a Store" ist, der von die beschriebene Part, enthalten:

 

..17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER.

a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden.

 

In der Variante "Preinstalled..." jedoch findet sich dieser Satz NICHT mehr:

 

17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Version aufzubewahren. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt.

 

Wozu zählt eine SystembuilderLizenz? "From a Store..." oder "Preinstalled..."

Ich meine diesen Abschnitt vor einiger Zeit noch in beiden EULAS gelesen zu haben...

Zählt eine SystembuilderLizenz zur Variante "Preinstalled..." sieht es recht schlecht mit dem Übertragen der Lizenz aus oder? Dann macht diese Lizenz aber kaum noch Sinn und OEM wäre die eindeutig bessere Wahl.

 

Grüsse

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Wozu zählt eine SystembuilderLizenz? "From a Store..." oder "Preinstalled..."

 

Das ist unerheblich. Einzig relevant ist eh nur das EULA welches mit der Lizenz mitkommt. Bei allen Lizenzen die nicht Volumenlizenzen sind ist das so. Da kann in den Bedingen die online verfügbar sind stehen was will...

 

Nur bei Volumenlizenzen gelten für alle Volumenlizenzen die Produktnutzungsrechte.

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Das ist unerheblich. Einzig relevant ist eh nur das EULA welches mit der Lizenz mitkommt.

 

Ganz so unerheblich ist es nicht, denn "mitkommen" beide EULAS auf einem SB-Datenträger.

Einmal im Ordner "_default", und zwar die welche auf der MS Seite unter "From a Store..." zu finden ist. Und einmal im Ordner "OEM", da ist es die Eula welche unter "Preinstalled..." auf der MS-Seite zu finden ist.

In Papierform wird keine Eula mehr mit geliefert. Also welche gilt?

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hi,

 

Sinn des System-Builder-Version (genauere Bezeichnung "non-OSB")

war und ist, dass,

wenn irgend jemand einen PC "zusammenbastelt", ob privat/beruflich,

dass er ohne OEM-Vertrag auf eine günstige Voll-Lizenz zugreifen kann,

die auch Ohne Hardware-Koppelungs-verkauf einzeln vertrieben werden darf.

 

Die SB-Lizenz war also nie als "preinstalled" vorgesehen.

 

Das Thema ist sehr heikel und hat sehr enge Definitions-Bereiche.

 

Vg, Franz

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HI...

 

so ich habe mir die jetzt doch mal die Mühe gemacht und geschaut welche EULA denn beim Installieren angezeigt wird.

 

Aber zuerst was wurde gekauft: Laut Rechnung -> " SB MS Windows 7 Professional, 32-bit, Vollversion, VD, Deutsch (Systembuilder) "

 

Lege ich den Datenträger ein und starte von Diesem das Setup wird die EULA angezeigt in welcher Punkt 17. Wie folgt lautet:

 

17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Version aufzubewahren. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt.

 

Also ist diese Lizenz scheinbar nicht an andere PCs übertragbar.

Weiß einer ob es unterschiedliche SB-Versionen gibt?

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Hallo,

 

...

 

Also ist diese Lizenz scheinbar nicht an andere PCs übertragbar.

Weiß einer ob es unterschiedliche SB-Versionen gibt?

 

Hat ja stark auch mit diesem Thema zu tun.

 

Da scheint es tatsächlich das beste zu sein, seinen Händler zu beauftragen das irgendwie vor Kauf zu klären. Sonst bringts ja tatsächlich nichts und die OEMs auf den Rechner wäre doch die günstigere Variante.

 

Ich stehe auch grad vor der Frage ob SB oder nicht SB.

 

Shadowdan

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Hi shadowdan,

 

ja hat es, leider war Doc Melzer der Meinung der Thread wurde gekapert nun muss man eben in Zwei Threads weiter schreiben und jeweils auf den anderen verweisen ;-)

 

Das Problem ist das du vom Händler irgendetwas rechtskräftiges bekommen müsstest, eine mündliche Bestätigung würde da wohl nicht reichen. Am Ende musst du in die Eula vom gekauften Produkt schauen und wenn die am Ende das falsche zeigt wäre es extrem ärgerlich.

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Hi,

 

ich gehe mal dazu über meine Aussage zu EULAs mit „ zur Zeit“ einzuschränken.

Somit kann ich nur „zur Zeit“ sagen, gemäß aktuellem Download:

 

Bei der EULA „nicht pre-installed“ steht:

Seite-11 > 17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER.

a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren.

18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.

Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt.

 

Bei der EULA „pre-installed“ steht:

Seite-11 > 17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt,

die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen.

Hier existiert kein Punkt „ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER“

 

Da MS scheinbar regelmäßig Anpassungen einfließen lässt, werde ich mal alle 5 Tage

mir die EULAs „ziehen und mit Datum versehen, um dies nachverfolgen zu können …

 

VG, Franz

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