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Die.Minka

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Alle erstellten Inhalte von Die.Minka

  1. HI , diese Diskusion ist zwar tierisch alt, aber kam am Ende nicht zu einem echten Ergebnis. Vielleicht gibt es ja inzwischen im Board einen Experten welcher die Frage beantworten kann: Also hier nochmal das Problem: Mutter betreibt einen Server. Tochter welche >50% zur Mutter gehört greift auf den Server mit eigenen OEM/ bzw. Open CALs zu. Es gibt keinen Select oder EA Vertrag. Lizenzrechtlich OK? Das Problem ist ein Auszug aus den PURs welcher sich auch in den Lizenzbedingungen des OEM Servers wieder findet: "Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, die entsprechende CAL zu erwerben und zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet." Bedeutet die Mutter, welcher der Server gehört muss für CALs sorgen. @Lizenzdoc: Du meintest damals, "Lizenzrechtlich sehe ich das als "falsch" an. Eine "beherrschte Tochter" ist Teil des Unternehmen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem MS reklamierte,..." gibt es da von MS irgendwas schriftliches das die das genau so sehen? Grüsse
  2. Hi cargu, Das könnte Problematisch werden. In den PURs ist hierzu folgendes zu finden: ... 8. Sie sind berechtigt, bis zu 20 andere Geräten mit dem Lizenzierten Gerät zu verbinden, um Dateifreigabe-, Datei-, Druck-, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden. ... Übers Internet greifen sicher mehr als 20 Geräte auf deinen "Server" zu. Richtig diese Regelung gab es in den "alten PURs" Sie benötigen keine CALs für Folgendes: einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden ... In den Aktuellen PURs ist davon nicht mehr zu lesen. In den aktuellen PURs steht folgendes: Zugriffslizenzen 1. Sie müssen jede CAL entsprechend einem Nutzer oder einem Gerät zuweisen und jede Externe Connector-Lizenz einem Lizenzierten Server. 2. CALs oder Externe Connector-Lizenzen sind für den Zugriff auf Serversoftware erforderlich. 3. CALs und Externe Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf die entsprechende Version (einschließlich früherer Versionen, die unter Downgraderechten verwendet werden) oder frühere Versionen der Serversoftware. 4. Für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server oder für bis zu zwei Nutzer oder Geräte zur Administration der Software sind keine CALs erforderlich. 5. Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web- oder HPC-Arbeitsauslastung ausführt, sind keine CALs erforderlich. 6. Für den Zugriff in einer Physischen OSE, die ausschließlich zum Hosten und Verwalten von Virtuellen OSEs verwendet wird, sind keine CALs erforderlich. 7. Ihre CALs und Externen Connector-Lizenzen erlauben nur den Zugriff auf Ihre Lizenzierten Server (nicht die eines Dritten). Authentifiziern oder nicht spielt scheinbar keine Rolle mehr, Cals sind notwendig. ( Windows Server als BS vorrausgesetzt) Nicht für die Lizenzierung von Windows Server bzw. der Notwendigkeit von Cals
  3. In der EULA von Windows Server 2012 Standard steht folgendes: 14. DOWNGRADE. Sie sind berechtigt, für jede erlaubte Instanz eine frühere Version der folgenden Editionen der Software zu erstellen, zu speichern und zu verwenden, anstatt die Software zu erstellen, zu speichern und zu verwenden: · Windows Server Standard · Windows Server Enterprise · Windows Web Server · Windows HPC Server Operating System Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der früheren Versionen der oben genannten Editionen. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass Sie durch Auswahl dieser Downgradeoption: (i) nicht das Recht haben, eine größere Anzahl von Instanzen der Software als unter diesem Vertrag zulässig zu erstellen, zu speichern oder zu verwenden, und (ii) in Übereinstimmung mit Abschnitt 2 dieses Vertrages Lizenzen für die Anzahl der Prozessoren in dem physischen Server erwerben müssen. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, die in diesem Vertrag nicht abgedeckt sind, gelten für Ihre Verwendung dieser Komponenten die Bestimmungen, die mit diesen Komponenten in der früheren Version dieser Editionen verbunden sind. Weder der Hersteller noch das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen oder andere Editionen zu liefern. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version oder Edition durch diese Version und Edition der Software zu ersetzen. Und du hast schriftlich bestätigt bekommen das SB/OEM/-Lizenzen von Downgrade ausgenommen sind?
  4. Nein. Da hast du leider nicht richtig mit gelesen NorbertFe, den genau der Part mit dem authentifizieren FEHLT in den aktuellen PURs! Was bedeuten könnte das JEDER Zugriff lizenziert werden muss.
  5. HI Doc, was ist denn "normal" ? Normal war bis April 2012, wenn die User nicht authentifiziert wurden benötigte ich KEINE CALs, richtig? Ab August 2012 benötige ich scheinbar CALS oder externe Connector-Lizenzen, richtig? Wie ist das denn gemeint? Jeder User welche meine Emailadresse kennt kann mir eine Email schicken, der ExchangeServer sorgt dafür das ich diese bekomme. Zwischendrin hängen Fireboxen und Antivierenlösungen. "Irgendwie" wird doch immer direkt oder indirekt auf einen ExchangeServer von extern zugeriffen, das ist ja auch Teil der Aufgaben des Exchangeservers.
  6. OK, was ist wenn ich keinen Microsoft WebServer nutze und trotzdem auf WindowsServer aufsetze. Und was ist mit ExchangeServern ,bzw. MailServern allgemein, auf welchen ja auch von extern zugegriffen wird.
  7. Hi An alle, beim durchstöbern der PUR`s bin ich auf eine Veränderung in der Definition von CALs gestossen: PURs April 2012 ... CLIENT-ZUGRIFFSLIZENZEN (CLIENT ACCESS LICENSES, CALS) Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte sind im Abschnitt „Produktspezifische Lizenzbestimmungen“ aufgelistet. Sie benötigen keine CALs für Folgendes: • einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden • jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen derselben ausgeführt werden, • bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten, oder • jeden Nutzer oder jedes Gerät, das auf eine Instanz zugreift, die in einer physischen OSE ausgeführt und nur verwendet wird, um die Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen und/oder um die Software für die Verwaltung und Wartung von OSEs auf dem lizenzierten Server auszuführen. PURs August 2012 CLIENT-ZUGRIFFSLIZENZEN (CLIENT ACCESS LICENSES, CALS) Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte sind im Abschnitt „Produktspezifische Lizenzbestimmungen“ aufgelistet. Sie benötigen keine CALs für Folgendes: • jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen derselben ausgeführt werden, oder • bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten. Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer jedoch nicht späterer Versionen der Serversoftware, sofern im Abschnitt „Produktspezifische Lizenzbestimmungen“ nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, können Sie auch die CALs für diese Version verwenden. Bedeutet das ich muss für aktuell gekaufte Server/CALs ich muss SÄMTLICHE Zugriffe von extern Lizenzieren auch jene bei denen die die User nicht authentifiziert werden? Was bedeutet folgendes: 4. Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web- oder HPC-Arbeitsauslastung ausführt, sind keine CALs erforderlich. Was ist eine Web- oder HPC-Arbeitsauslastung? , eventuel:Web-Arbeitsauslastung=WebServer? Benötige ich für einen Webserver welcher eine Webseite bereit stellt auf welcher sich die User NICHT authentifizieren nun trotzdem externe Connector-Lizenzen?
  8. "Irgendwann" ist in dem Falle ein Begriff der seeeehr dehnbar ist ;)
  9. Ganz für Lau gibt es ein OEM Windows auch nicht. Wird in einer Firma sehr oft die Hardware gewechselt würde es sich wohl irgendwann rechnen.
  10. Ja dieser Absatz wurde scheinbar schon vor einiger Zeit aus der EULA gestrichen. Ursprünglich war das mal unter Punkt 17. zu finden: 17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER. a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden. Der Absatz fehlt aber in der Form in der aktuellen EULA.
  11. HI... interessante Aussage. Laut Windows 7 Pro Systembuilder EULA gilt folgendes: a. Eine Kopie pro Computer. Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“. Was bedeutet eine SystembuilderLizenz ist eben NICHT mehr nach der ersten Zuweisung übertragbar. :(
  12. noch ein Kurzer Nachtrag: Auszug aus dem OPEN-Vertrag: Alle unter diesem Vertrag erworbenen zeitlich unbeschränkten Lizenzen bleiben Gegenstand der Bestimmungen dieses Vertrages und der anwendbaren Produktbenutzungsrechte. Bedeutet meiner Meinung nach. Die Bestimmungen des Vertrages gelten für die Lizenz zeitlich unbeschränkt. Sprich, auch nach Ablauf des Vertrages. Aber gut, warten wir das MS-Feedback ab :)
  13. Dein Wohnungsbeispiel lasse ich mal unkommentiert ;) So langsam kommen wir doch auf den Punkt. Ich habe also nach Ablauf der SA eine Lizenz um beim Beispiel zu bleiben Windows 8 Pro ( ursprünglich als SB-Windows 7 +SA gekauft) welche ich gemäss PURs ( da ja VL-Recht gilt) nutzen darf Brauch ich doch nicht, ich habe wie im Vertrag vorgegben mindestes eine Zeitlich unbeschränkte Lizenzen erworben mit welcher ich das Re-Imging ausführen darf. Es steht nirgends das der Vertrag dafür aktiv sein muss. Laut MS muss ich nur mindestens EINE Lizenz erwerben welche RE-Imaging fähig ist.
  14. Auch diese Aussage ist nach dem OPEN-Vertrag nicht richtig: c. Zeitlich unbeschränkte Lizenzen durch Software Assurance. Software Assurance ist keine eigenständige vollständige „Lizenz“. Für ihre Gültigkeit ist eine zugrunde liegende „Lizenz“ erforderlich. Alle zeitlich unbeschränkten Lizenzen, die über Software Assurance erworben werden, haben Vorrang vor den und ersetzen die zugrunde liegenden zeitlich unbeschränkten Lizenzen, für die diese Software Assurance bestellt wurde. Alle unter diesem Vertrag erworbenen zeitlich unbeschränkten Lizenzen bleiben Gegenstand der Bestimmungen dieses Vertrages und der anwendbaren Produktbenutzungsrechte. Nach meinem Verständnis habe ich bei Kauf vom OEM+SA nach Ablauf der SA eine zeitlich unbeschränkten Lizenzen welche den Produktnutzungsrechten dieses Vertrages unterliegt.
  15. Ja sehe ich. Folgendes Steht im OPEN Vertrag: a. Allgemeines. Der Kunde ist berechtigt, jedes in den Online-Unterlagen (wenn der Kunde ein eOpen-Kunde ist) oder in der Papier-Lizenzbestätigung (wenn der Kunde ein paper-Open-Kunde ist) angegebene Produkt zu nutzen. Im Allgemeinen werden Nutzungsrechte zeitlich unbeschränkt, wenn der Kunde alle Zahlungen geleistet hat. Ich darf also das Produkt auch nach Vertragsende nutzen b. Re-imaging. Der Kunde muss mindestens eine Lizenz für das Produkt erwerben, für das er ein Re-image erstellen möchte. Die unter diesem Vertrag bereitgestellten Medien, einschließlich Online-Produkt-Downloads unter https://www.microsoft.com/licensing/servicecenter, können anstelle von Kopien zur Erstellung von Images verwendet werden, wenn das Microsoft-Produkt, für das ein Re-image erstellt wird, (1) von einem Original Equipment Manufacturer (OEM), (2) als Full Packaged Product über den Einzelhandel oder (3) unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wird. Dieses Recht ist durch Folgendes bedingt: (i) Der Kunde besitzt für jedes Produkt, für das ein Re-image erstellt wird, separate Lizenzen von der Quelle. (ii) Das Produkt, die Sprache, die Version und die Komponenten der Kopien sind mit dem Produkt, der Sprache, der Version und allen Komponenten der Kopien identisch, die sie ersetzen, und die zulässige Anzahl der Kopien oder Instanzen des Produktes, für das Re-imaging durchgeführt wird, bleibt unverändert. (iii) Der Produkttyp (z. B. Upgrade oder Vollversion) ist identisch mit dem Produkttyp von der separaten Quelle, mit Ausnahme von Kopien eines Betriebssystems und Kopien von Produkten, die unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wurden. (iv) Der Kunde erfüllt alle Produktspezifischen Anforderungen für Re-imaging, die in den Produktbenutzungsrechten oder in der Produktliste aufgeführt sind, und (v) Re-images, die unter diesem Absatz erstellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Nutzungsrechten, die mit der Lizenz von der separaten Quelle bereitgestellt wurden. Dieser Absatz begründet oder erweitert keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen. Alle genannten Punkte erfülle ich auch nach Vertragsende.
  16. Das hat GULP auch nicht gesagt, sondern: Und man kann sehr wohl...Und wieso sollte ich es nicht dürfen? Ich darf weiterhin die aktuelle Version verwenden. Aber das Problem ist ja auch Reimging ;-)
  17. Immer schön entspannt bleiben ;-) ... Der Zugriff auf das Portal wird nicht gesperrt auch wenn der Vertrag endet!
  18. Nein das eröffnen des OPEN-Vertrages ( oder Sellect etc.) berechtigt mich zum Zugreifen auf das MS-Portal. Und seid wann wird denn der Zugang zum Portal nach ablauf des Vertrages gesperrt, das wäre mir neu.
  19. Unter anderem sollte doch dazu ein Forum da sein :-) ... Um nachzulesen wie Microsoft seine eigenen Regeln "interpretiert" ist so ein Dokument ganz OK. Stimmt nicht ganz, die SA kann ich ja nicht ohne zugrunde liegenden Vertrag kaufen, oder sehe ich das falsch? Bedeutet: Ich muss mindestens einen OPEN-Vertrag eröffnen ( Ich weiß, mindestens 5 Produkte etc.), und mit diesem bekomme ich das Re-Image-Recht. Wo in den zitierten Passagen steht das der Vertrag aktiv sein muss um gültig zu sein? Ich habe den Vertrag eröffnet indem ich Produkte gekauft habe ( OEM+SA) Laut MS-Regeln darf ich das Produkt gemäss den Vertragsregeln auch nach Ablauf des Vertrages nutzen. MS gewährt mir sogar weiterhin Zugriff auf das Produkt über das Lizenzcenter. Laut der "Interpretation" von Reimaging durch MS ( siehe Microsoft-Volume-Licensing-Brief) sind lediglich folgende Komponennten Notwendig um Reimaging durchzuführen: - Die OS-Lizenzen ( habe ich durch Rechner +OEM) - den VL-Datenträger ( habe ich durch zugriff auf das MS-Portal) - der VL-Key ( habe ich durch Zugriff auf das MS-Portal)
  20. Also ich bin mir nicht sicher ob wir an einander vorbei reden. Bsp: Ich kaufe eine SB-Lizenz Winows 7 Pro + innherhalb von 90 Tagen kaufe ich eine SA dazu. Zeit vergeht Windows 8 kommt innerhalb der noch laufenden SA heraus. Nun habe ich das Recht anstatt Windows 7, Windows 8 zu nutzen( Aufgrund laufender Wartung. ) Nun kaufe ich 3 PC`s mit Windows 8 OEM. Ich habe jetzt das Recht diese PCs mit einem Windows 8 VL-Datenträger + KMS oder MAK Key zu installieren.( Per Image welches ich aus dem VL-Datenträger erstellt habe) Laut deiner Aussage habe ich das Recht nur solange die SA läuft, richtig? Sprich läuft die SA für die SB-Lizenz aus darf ich den VL-Datenträger + den VL-Key nicht mehr nutzen um die 3 PC`s zu installieren, obwohl ich für alle eine gültige Windows 8 Lizenz habe. In der Product-List steht folgendes: Customers who acquire Software Assurance for OEM or retail licenses have the option of installing and using the Volume Licensing software for the current version at anytime. If they do this, their use of the software is subject to the Product Use Rights for that product and the terms and conditions of the customer’s Volume License Agreement. Ich darf die Software also JEDERZEIT nutzen. Foglende Microsoft-Quelle beschreibt Reimging: Microsoft Volume Licensing Brief - Reimaging Licensed Microsoft Software by Using Volume Licensing Media Dort ist lediglich die Rede davon das ich einen VL-Datenträger eine VL-Key und die entsprechenden OEM Lizenzen benötige. Hast du die entsprechenden Auszüge aus den PURs welche das Gegenteil behaupten? Ich habe nichts entsprechendes gefunden.
  21. Wo steht das den? Ich darf die Lizenz auch nach Ende der SA, in bis zu der Version welche nach Ablauf der SA aktuell war, weiter verwenden. Wie soll ich das denn ohne VL Datenträger + Key tun?
  22. Was genau bedeutet das denn? Ich darf dem VL-Key und den VL Datenträger nicht mehr nutzen, nachdem die SA abgelaufen ist, um auf Grundlage vom vorhandenen OEM-Lizenzen zu reimagen? Das würde doch keinen Sinn machen? Ich habe einen Key (VL-Key) einen Datenträger ( aus dem Volumenlizenzcenter) und die entsprechenden Lizenzen ( OEM-Lizenzen zum Gerät dazu. Also habe ich doch alles was ich benötige um zu reimagen?
  23. Anders gefragt. Welche Nutzungsrechte gelten für die Software. Gilt die OEM-EULA ( wie vor dem Kauf der SA) oder gelten für dieses Lizenz die PURs? ( Aussage vom Lizenzdoc: )Was für eine Lizenz ist es nach den 2 Jahren eine Volumenlizenz ein Full Package Produkt eine OEM-Lizenz?
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