Jump to content

OEM Lizenzaufkleber notwendig wenn SA?


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Genau da habe ich jetzt auch ein Problem,

 

FQC-04621 sagt laut WEB aus:

MICROSOFT Windows 7 Professional, 32 Bit, OEM/System Builder, 1 User, Deutsch

 

Es sieht so aus, dass dieses Produkt für Händler (SystemBuilder) seitens MS angeboten wird, aber dann nur mit der H/W zusammen gebundelt verkauft werden darf.( laut Vertrag zw. SB-Händler +MS)

Bei Installation "verschweißt" sich die Lizenz mit der H/W und darf nicht mehr davon abgelöst werden.

 

Was meines Wissens bei NON-OSB wiederum nicht verboten wäre/ist ...

 

Hat der Dr.M. bei MS eine sichere Quelle, die man zu einer exakten Aussage kitzeln kann ????

 

Würde sehr weiter helfen...

 

Vg, Franz

Link zu diesem Kommentar
Ich frage mich nur, was die SA überhaupt mit der ganzen Sache zu tun hat.

Microsoft Volume Licensing - Microsoft Software Assurance

 

 

Der COA Aufkleber besagt, dass der PC auf dem der klebt eine Lizenz über Windows 7 Professional vorzuweisen hat.

Wenn auf dem PC ein höherwertiges Produkt Windows 7 Enterprise (durch die SA) installiert ist, sagt mir der Aufkleber leider nicht, dass der PC richtig lizenziert ist.

Mein Gedankengang war der, dass ich mit diesem COA Aufkleber nicht die korrekte Lizenzierung des PCs nachweisen kann (da Enterprise installiert ist) und ob ich den dann überhaupt brauche.

Link zu diesem Kommentar

Wenn auf dem PC ein höherwertiges Produkt Windows 7 Enterprise (durch die SA) installiert ist, sagt mir der Aufkleber leider nicht, dass der PC richtig lizenziert ist.

 

Doch sagt er schon denn Client Betriebssysteme in Volumenlizenzvertägen sind nur Upgrades. Der Aufkleber ist der Lizenznachweis für die Upgradefähige Basilizenz, welche der SA oder der VL BS Lizenz zugrunde liegen muss.

Link zu diesem Kommentar

Hallo Leute,

ich bin selbständiger IT-Fachhändler und habe es hauptsächlich mit KMUs zu tun.

Durch diese Artikelnummer (FQC-04621) bin ich auf diesen Thread aufmerkasm geworden. Mein Beitrag hat jetzt zwar nichts mit SA zu tun, soll aber bei der Richtigstellung folgender Aussage helfen:

Genau da habe ich jetzt auch ein Problem,

 

FQC-04621 sagt laut WEB aus:

MICROSOFT Windows 7 Professional, 32 Bit, OEM/System Builder, 1 User, Deutsch

Es sieht so aus, dass dieses Produkt für Händler (SystemBuilder) seitens MS angeboten wird, aber dann nur mit der H/W zusammen gebundelt verkauft werden darf.( laut Vertrag zw. SB-Händler +MS)

[/Quote]

Diesen SB/OEM Artikel kann ich als IT-Händler ganz normal und unabhängig von Hardware bei der Distribution (Actebis, Ingram) kaufen und muss dafür keinerlei Vereinbarung/Vertrag mit MS eingehen oder nachweisen.

Ja, auf der Verpackung steht:

OEM- System Builder-Paket

Nur zur Lieferung an PC- und Serverhersteller oder- Assemnlierer

Das kann aber getrost vernachlässigt werden, dafür gibt es einen höchstrichterlichen Urteilsspruch des BGH aus dem Jahr 2000, der sich explizit mit dem hardwareunabhängigen Weitervertrieb von OEM-Software befasste:

Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.

Da der TO als Händler auftritt, darf er diese Software in Deutschland auch von Hardware getrennt weiterveräußern.

Bei Installation "verschweißt" sich die Lizenz mit der H/W und darf nicht mehr davon abgelöst werden.

Diese Aussage halte ich für sehr gewagt oder besser falsch, denn bei bspw. einem Defekt des PCs, habe ich das Recht, diese Lizenz auf einem anderen PC weiterzunutzen oder zu verkaufen. Auch das kann der Software-Hersteller nicht verbieten, da es dem o.a. BGH-Urteil wiederspechen würde.

 

Es grüßt G. Böhme

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...